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Kündigung wegen Streik: Ist das überhaupt erlaubt?

  • Von Jan Frederik Strasmann, LL. M.
  • Letzte Aktualisierung am: 18. Juni 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 3 Minuten
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Key Facts

  • Streiken ist ein durch das Grundgesetz geschütztes Grundrecht, das insbesondere den Gewerkschaften zur wirksamen Interessenvertretung zusteht.
  • Eine Kündigung wegen Teilnahme an einem rechtmäßigen Streik ist unzulässig, da während eines solchen Streiks die Arbeitspflicht suspendiert ist.
  • Bei einem sogenannten wilden Streik ohne gewerkschaftliche Organisation drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen, wie z. B. eine Abmahnung oder sogar eine fristloser Kündigung.

Ist der Streik ein Kündigungsgrund?

Kann man wegen Teilnahme am Streik gekündigt werden?
Kann man wegen Teilnahme am Streik gekündigt werden?

Inhalt

  • Ist der Streik ein Kündigungsgrund?
    • Welche Folgen hat ein Streik für Arbeitnehmer?
  • FAQ: Kündigung wegen Streik

Bei einem Streik handelt es sich um eine gemeinsame und planmäßige Arbeitsniederlegung der Arbeitnehmer, um Forderungen gegenüber dem Arbeitgeber durchzusetzen. Er ist somit ein zentrales Mittel des Arbeitskampfes. Doch wie verhält es sich mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen? Ist eine Kündigung wegen Teilnahme am Streik möglich?

Artikel 9 Absatz 3 Satz 1 GG garantiert jedem und in allen Berufsgruppen das sogenannte Recht auf Vereinigungsfreiheit. Damit ist die rechtliche Stellung der Gewerkschaften ausdrücklich geschützt.

Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. 

Diese Freiheit wäre jedoch bedeutungslos, wenn Gewerkschaften ihre Interessen nicht auch wirksam vertreten können. Deshalb umfasst der grundrechtliche Schutz auch das Streikrecht. Ohne dieses Mittel wären Gewerkschaften, wie das Bundesarbeitsgericht (1 AZR 611/11) formulierte, auf „kollektives Betteln“ angewiesen – ein Zustand, der dem Sinn und Geist des Grundgesetzes widerspreche.

Daher gilt: Eine Kündigung wegen Teilnahme am Streik ist unzulässig, solange dieser rechtmäßig ist. Dies ist der Fall, wenn folgende Kriterien erfüllt sind: 

  • Tarifbezogenheit: Der Streik muss tarifliche Ziele verfolgen.
  • Gewerkschaftliche Organisation: Der Streik muss von einer Gewerkschaft organisiert und getragen werden.
  • Ultima-Ratio-Prinzip: Streik ist das letzte Mittel, wenn Verhandlungen und Schlichtungsverfahren gescheitert sind.
  • Verhältnismäßigkeit: Der Streik muss verhältnismäßig sein und darf nicht zu unverhältnismäßigen Schäden führen.

Während eines rechtmäßigen Streiks sind die arbeitsvertraglichen Pflichten, insbesondere die Arbeitspflicht, suspendiert. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer nicht zur Arbeit verpflichtet sind und keine arbeitsrechtlichen Nachteile wegen der Nichtleistung der Arbeit entstehen dürfen, d. h. dass eine (fristlose) Kündigung wegen dem Streik nicht zulässig ist.

Welche Folgen hat ein Streik für Arbeitnehmer?

Eine Abmahnung, wenn Sie wegen einem Streik nicht zur Arbeit kommen ist unzulässig, solange dieser rechtmäßig ist.
Eine Abmahnung, wenn Sie wegen einem Streik nicht zur Arbeit kommen ist unzulässig, solange dieser rechtmäßig ist.

Bei einem rechtmäßigen Streik ist eine Abmahnung wegen Arbeitsverweigerung unzulässig. Das Maßregelverbot schützt Streikende davor, durch den Arbeitgeber gemaßregelt zu werden.

Das gilt auch für Abmahnungen, die nach dem Streik wegen der Teilnahme ausgesprochen werden – solche Abmahnungen sind unwirksam. Auch eine Kündigung wegen Teilnahme am Streik ist, wie bereits beschrieben, nicht zulässig.

Anders sieht es bei sogenannten „wilden Streiks“ aus. Ein wilder Streik liegt vor, wenn die Arbeitsniederlegung nicht durch eine Gewerkschaft organisiert ist und nicht den Anforderungen an einen rechtmäßigen Streik entspricht. In diesem Fall kann die Teilnahme an einem Streik als Arbeitsverweigerung und somit als schwerwiegende Pflichtverletzung gewertet werden. 

Arbeitgeber sind in solchen Fällen berechtigt, eine Abmahnung auszusprechen. Je nach Schwere des Verstoßes kann ein wilder Streik auch eine fristlose Kündigung zur Folge haben.

Die folgende Tabelle gibt Ihnen eine Übersicht darüber, mit welchen Konsequenzen Sie bei einem rechtmäßig/unrechtmäßigem Streik jeweils rechnen müssen:

FolgenRechtmäßiger StreikUnrechtmäßiger Streik
LohnanspruchNeinNein
Abmahnung/KündigungNeinJa
StreikgeldJaNein
SchadensersatzrisikoNeinJa

FAQ: Kündigung wegen Streik

Kann man durch einen Streik gekündigt werden?

Nein, bei einem rechtmäßigen, gewerkschaftlich organisierten Streik handelt es sich nicht um einen zulässigen Kündigungsgrund. Nur bei rechtswidrigen („wilden“) Streiks kann eine Kündigung möglich sein.

Wer darf streiken und wer nicht?

Streiken dürfen alle Arbeitnehmer, die sich an einem von einer Gewerkschaft organisierten und tarifbezogenen Streik beteiligen. Nicht erlaubt ist Streiken, wenn der Arbeitskampf nicht von einer Gewerkschaft getragen wird oder keine tariflichen Ziele verfolgt. 

Welche Folgen kann ein Streik für Arbeitnehmer haben?

Bei rechtmäßigen Streiks erhalten Arbeitnehmer keinen Lohn, sind aber vor Abmahnungen und Kündigungen geschützt. Bei rechtswidrigen Streiks drohen arbeitsrechtliche Sanktionen wie Abmahnung oder fristlose Kündigung. Hier erfahren Sie mehr.

Quellen und weiterführende Links

  • BAG Urteil 1 AZR 611/11
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Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt)
Jan Frederik Strasmann, LL. M.

Jan Frederik Strasmann schreibt für arbeitsrechte.de u. a. über Themen zu Kündigung und Abmahnung. Er studierte an der Universität Bremen und absolvierte sein Referendariat am OLG Celle. Seinen Master of Laws (LL. M.) erwarb er in Dublin. Seit 2014 ist er zugelassener Rechtsanwalt.

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