Key Facts
- Wenn Arbeitnehmer im Urlaub krank werden, müssen diese sich bei ihrem Arbeitgeber unverzüglich krankmelden.
- Wenn Sie sich im Urlaub krankmelden, müssen Sie Ihrem Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vorlegen.
- Sind Sie im Urlaub krankgeschrieben, erhalten Sie die Urlaubstage für den Zeitraum des Attests im Anschluss wieder zurück.
Was das Bundesurlaubsgesetz zur Krankheit im Urlaub definiert

Inhalt
Der Erholungsurlaub dient der Regeneration und soll Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eine Auszeit vom Berufsalltag ermöglichen. Doch was passiert, wenn man genau in dieser Zeit krank wird? Diese Frage stellt sich jedes Jahr tausendfach, denn Krankheit im Urlaub ist keine Seltenheit.
Die gute Nachricht: Das deutsche Arbeitsrecht sieht in bestimmten Fällen einen Anspruch auf Nachgewährung der Urlaubstage vor. Allerdings müssen dafür bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Und wie verhält es sich, wenn das Kind krank wird im Urlaub?
Die zentrale Vorschrift zum Thema „krank im Urlaub“ findet sich in § 9 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Dort heißt es:
Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs und weist er dies durch ein ärztliches Zeugnis nach, so werden die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Jahresurlaub nicht angerechnet.
Mit anderen Worten: Wer krank wird im Urlaub, bekommt die Urlaubstage zurück und kann diese zu einem späteren Zeitpunkt nachholen. Das gilt aber nur, wenn der Betroffene ein Attest vorlegen kann.
Entscheidend ist ebenfalls, dass die Arbeitsunfähigkeit ordnungsgemäß und unverzüglich gegenüber dem Arbeitgeber angezeigt wird. Die Pflicht zur Krankmeldung gilt auch während des Urlaubs. Dabei spielt es keine Rolle, ob sich die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer im Inland oder im Ausland aufhält.
Wichtig: Haben Sie die Tatsache, dass Sie krank im Urlaub sind zu spät gemeldet, so verlieren Sie ggf. Ihren Anspruch auf die Urlaubstage für diesen Zeitraum.
Was tun, wenn man im Urlaub krank wird?
Werden Sie während der freien Tage krank, ist schnelles und korrektes Handeln gefragt. Zunächst ist ein Arzt aufzusuchen, der eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) im Urlaub ausstellt. Diese muss den Zeitraum der Erkrankung sowie die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit beinhalten.
Anschließend ist der Arbeitgeber unverzüglich – also ohne schuldhaftes Zögern – zu informieren. In der Regel erfolgt dies telefonisch oder per E-Mail. Das Attest muss auf dem Postweg oder digital übermittelt werden.
Befindet sich der Arbeitnehmer im Ausland, sind zusätzliche Angaben erforderlich: Neben der Krankmeldung sind die ausländische Adresse sowie die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit mitzuteilen. Diese Anforderungen ergeben sich auch aus § 5 EntgFG. Zudem empfiehlt es sich, die Bescheinigung in deutscher oder englischer Sprache ausstellen zu lassen oder eine Übersetzung bereitzuhalten.
Zusammenfassend müssen Sie folgende Schritte, wenn Sie krank im Urlaub sind, gemäß Arbeitsrecht vollziehen:
- Sofort zum Arzt gehen und sich die Arbeitsunfähigkeit bescheinigen lassen.
- Arbeitgeber umgehend informieren – am besten telefonisch oder per E-Mail.
- Krankmeldung und Attest (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) an den Arbeitgeber senden – auch aus dem Ausland.
Gut zu wissen: Sind Sie krank im Urlaub ohne Krankmeldung oder Attest, so haben Sie in aller Regel keine Chance, die Urlaubstage zurückzubekommen.
Kind krank im Urlaub = Urlaubstage zurück für die Eltern?
Ein weiterer praxisrelevanter Fall ist die Erkrankung des eigenen Kindes während des Urlaubs. Grundsätzlich gilt: Wird das Kind krank, besteht kein Anspruch auf Nachgewährung von Urlaubstagen, da die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers selbst nicht gegeben ist.
Dennoch kann es in Ausnahmefällen zu einer Rückerstattung kommen, wenn z. B. durch die Pflege des kranken Kindes die eigene Erholung objektiv unmöglich wird und dies ärztlich bescheinigt wird. Hierbei handelt es sich jedoch um Ausnahmefälle, über deren Anerkennung der Arbeitgeber entscheidet – notfalls im Streitfall das Arbeitsgericht.
Sonderfälle: Unbezahlter Urlaub, Rückreise nicht möglich, Öffentlicher Dienst
Während eines unbezahlten Urlaubs besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Krankheit, da in dieser Zeit kein Arbeitsverhältnis im engeren Sinne besteht. Eine AU während unbezahltem Urlaub hat daher keine Auswirkung auf Urlaubstage oder Entgelt.
Sind Sie im Ausland schwer krank im Urlaub und ein Rückflug ist nicht möglich, etwa weil eine Flugreise aus medizinischen Gründen nicht angetreten werden kann, sollte der Arbeitgeber darüber umgehend informiert und der medizinische Sachverhalt umfassend dokumentiert werden. Auch hier gilt: Eine verspätete oder fehlende Krankmeldung kann rechtliche Nachteile mit sich bringen.
Für Beschäftigte im öffentlichen Dienst gelten je nach Bundesland und Tarifvertrag teilweise spezielle Regelungen. Es empfiehlt sich daher, in Zweifelsfällen Einsicht in den geltenden Tarifvertrag oder die personalrechtlichen Vorschriften zu nehmen.
FAQ: Krank im Urlaub
#Über eine Erkrankung im Urlaub sollten Sie den Arbeitgeber umgehend informieren und einen Arzt aufsuchen, der eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellt.
Werden Sie krank im Urlaub, ist eine Krankschreibung notwendig, damit Sie Ihre Urlaubstage zurückerhalten. Eine Meldepflicht besteht hingegen nicht, ohne Meldung können Ihnen die verpassten Urlaubstage wegen Krankheit allerdings nicht gutgeschrieben werden.
Werden Sie krank im Urlaub, sieht das Gesetz vor, dass Sie alle Urlaubstage, die in den Zeitraum Ihrer Krankschreibung fallen, zurückbekommen.
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