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Hitzefrei auf dem Bau: Wann werden Bauarbeiter von der Arbeit freigestellt?

  • Von Dr. Philipp Hammerich
  • Letzte Aktualisierung am: 25. März 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 3 Minuten
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Dass Arbeitnehmern, die ihre Tätigkeit beispielsweise in einem Großraumbüro ausüben, in dem teilweise über 30 Grad herrschen, unter gewissen Voraussetzungen hitzefrei am Arbeitsplatz gewährt wird, ist nachvollziehbar. Schließlich kann von niemandem erwartet werden, seiner Arbeit in einem regelrechten Brutkasten nachzugehen. Um aufgrund der Hitze freigestellt zu werden, müssen die vorherrschenden Bedingungen jedoch extrem sein.

Ab wann muss hitzefrei auf dem Bau gewährt werden?
Ab wann muss hitzefrei auf dem Bau gewährt werden?

Doch gibt es auch hitzefrei auf dem Bau? Schließlich arbeiten Bauarbeiter an der frischen Luft und profitieren dank ihrer Arbeit im Freien außerdem von einer gesunden Bräune. Was Beschäftigten in einem Büro wie das Schlaraffenland vorkommt, kann jedoch schnell zum Albtraum werden: Feinstaub, UV-Strahlen und Ozonbelastung machen nämlich neben 30 Grad oder mehr Bauarbeitern das Leben schwer.

Kurz & knapp: Hitzefrei auf dem Bau

Gibt es so etwas wie hitzefrei auf dem Bau?

Es existiert im Arbeitsrecht keine genaue Gradzahl, die dem Arbeitgeber vorschreibt, seinen Mitarbeitern hitzefrei auf dem Bau zu gewähren. Diese Möglichkeit ist jedoch nicht ausgeschlossen.

Wozu ist der Arbeitgeber verpflichtet, bevor er seine Mitarbeiter bei Hitze von der Arbeit freistellt?

Im Vorfeld muss der Arbeitgeber Maßnahmen zum Arbeitsschutz ergreifen, um die Arbeitsbedingungen erträglicher zu gestalten und die Gesundheit seiner Angestellten zu schützen.

Wie können diese Maßnahmen aussehen?

Hier finden Sie eine Zusammenfassung möglicher Maßnahme, die Arbeitgeber bei großer Hitze ergreifen können.

Ob das Arbeitsrecht unter bestimmten Konditionen hitzefrei für Bauarbeiter vorsieht, welche Pflichten dem Arbeitgeber zufallen und wie er möglicherweise verhindern kann, dass es hitzefrei auf dem Bau gibt, lesen Sie in diesem Ratgeber.

Inhalt

  • Kurz & knapp: Hitzefrei auf dem Bau
  • Gibt es so etwas wie „hitzefrei auf dem Bau“ überhaupt?
    • Hitzefrei auf dem Bau: Wie können Arbeitgeber dies verhindern?

Gibt es so etwas wie „hitzefrei auf dem Bau“ überhaupt?

Unter bestimmten Umständen gibt es hitzefrei für Bauarbeiter.
Unter bestimmten Umständen gibt es hitzefrei für Bauarbeiter.

Ungefähr 2,5 Millionen Menschen arbeiten in Deutschland im Freien. Dies bedeutet jedoch nicht, dass sie Wind und Wetter stets schutzlos ausgeliefert sind. Vor allem im Sommer müssen sie sich nicht Stunde um Stunde von der Sonne braten lassen, nur um ihre Arbeit erledigen zu können.

In Deutschland sind Arbeitnehmer, die auf dem Bau tätig sind, seit 1998 durch die Baustellenverordnung (BaustellV) geschützt. Es handelt sich dabei um eine Ergänzung des Arbeitsschutzgesetzes, die dem Arbeitgeber gewisse Pflichten auferlegt.

So ist er als Bauherr normalerweise verantwortlich für das gesamte Bauvorhaben: Planung, Koordinierung und Ausführung fallen demnach in seinen Aufgabenbereich. Hinzu kommen spezielle Maßnahmen zum Arbeitsschutz auf Baustellen.

Der Arbeitgeber muss also einkalkulieren, dass zu bestimmten Jahreszeiten aufgrund von Regen oder Hitze möglicherweise nicht gearbeitet werden kann. Hitzefrei auf dem Bau gibt es in einem solchen Fall jedoch nicht sofort. Vielmehr muss der Bauherr zunächst eine Gefährdungsbeurteilung durchführen, um so entscheiden zu können, wie er seine Mitarbeiter am besten vor hohen Temperaturen und Sonneneinstrahlung schützen kann.

Hitzefrei auf dem Bau: Wie können Arbeitgeber dies verhindern?

Bevor der Chef seinen Mitarbeitern hitzefrei auf dem Bau gewähren muss, gibt es gewisse Maßnahmen, die er ergreifen kann, um den Arbeitsschutz sicherzustellen:

  • Anpassung der Arbeits- und Pausenzeiten (Arbeiten können am frühen Morgen oder späten Abend verrichtet werden; es müssen mehrere kürzere Pausen gemacht werden)
  • Vorkehrungen zum Sonnenschutz (Sonnensegel spannen, Sonnenbrillen, Kopfbedeckungen sowie Sonnencreme anbieten)
  • Bereitstellung von kostenlosem Wasser
  • Keine Forderung von Überstunden
Der Arbeitgeber kann auch nur einige Stunden hitzefrei auf dem Bau gewähren.
Der Arbeitgeber kann auch nur einige Stunden hitzefrei auf dem Bau gewähren.
  • Begrenzung von schweren Arbeiten auf ein Minimum
  • Regelmäßige Kontrolle und Information der Beschäftigten (Arbeitnehmer sollten auch untereinander auf Anzeichen von Hitzeerkrankungen wie Schwindel, Kopfschmerzen oder Übelkeit achten)

Zwar gibt es im Arbeitsrecht keine genaue Gradzahl, die Arbeitgebern vorschreibt, wann sie ihren Mitar­beitern hitzefrei auf dem Bau genehmigen müssen, allerdings ist dies auch nicht explizit ausgeschlossen.

Sollten witterungsbedingte Gründe vorliegen, die das Arbeiten auf Baustellen unmöglich machen, so muss der Arbeitgeber die Beschäftigten nicht für den gesamten Tag freistellen, sondern kann auch hitzefrei auf dem Bau für einige Stunden genehmigen, bis die Temperaturen etwas gesunken sind.
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Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Seit 2007 arbeitet Dr. Philipp Hammerich als zugelassener Rechtsanwalt. Nach seinem Studium an der Universität Hamburg promovierte er bei Prof. Dr. Hoffmann-Riem (damaliger Richter am BVerfG). Sein fundiertes Wissen im Arbeitsrecht bringt er als Autor bei arbeitsrechte.de ein.

Kommentare

  1. B, meint

    22. August 2023 at 12:23

    Warum kann das nicht veröffentlicht werden

    Antworten
  2. B. meint

    22. August 2023 at 12:21

    Bei diesen Temperaturen wird asphaltiert von Hand 150 Grad es muss sich was aendern ich finde das unmenschlich keiner kümmert sich um die Arbeiter alles steht nur auf dem Papier

    Antworten
  3. B, meint

    22. August 2023 at 9:51

    Einfach nur menschenverachtend bei diesen Temperaturen wird Asphalt aufgezogen150 Grad mitHand arbeiten bis zum verrecken

    Antworten
  4. Andreas meint

    19. Juli 2022 at 6:21

    In Büroräume wo es viel einfacher ist gute Arbeitsbedingungen zu schaffen, gibt es eine Obergrenze. Die Leute die draußen arbeiten wo es nicht so einfach ist bessere Arbeitsbedingungen zu schaffen, da wird den ARBEITGEBER das Zepter in die Hand gegeben. Hauptsache man muss keine Verantwortung tragen. Die Leute die sowas beschließen können, ist die Wirtschaft wichtiger als der Dullie. Hauptsache für sich im Büro alles festlegen und nach mir die Sintflut.

    Antworten
    • Andreas meint

      10. Juli 2023 at 20:59

      Bei uns verbieten se auch noch kurze Hosen. Als Maler der den ganzen Tag an der Fassade schuftet. Lange Kleidung wegen Arbeitssicherheit. Haha. Ich arbeite dem Wetter angepasst.

      Antworten
  5. Alfred meint

    17. Juni 2021 at 17:27

    wer hat das sagen auf einer Baustelle ,bei welcher Temperatur man heim fahren kann, darf.der polier/vorarbeiter oder der grosse Chef ?

    Antworten
  6. klaus meint

    11. August 2020 at 10:48

    wie wärs denn mit kurzarbeit oder schlechtwettergeld ab einer bestimmten temperatur ?
    schließlich ist es in dieser extremen hitze noch viel gefährlicher auf dem bau als im winter

    Antworten
  7. Ralph meint

    15. November 2019 at 16:25

    Bei extremen Temperarturen, wie letztes oder dieses Jahr Ende Juli, habe ich meinen Mitarbeiter ab 14Uhr Hitzefrei gegeben. Leider gibt es am Bau keinen Lohnausgleich für diese Fehlstunden. Dennoch biete ich Ihnen, auch zu diesen Tagen an, mit der Tätigkeit früher zu beginnen. Zumindest dort, wo der frühe Lärm keinen Ärger bringt.
    Auch ich als Arbeitgeber habe nichts davon, wenn meine Mitarbeiter bei diesen Situationen, demontiviert zur Arbeit kommen bzw. in dem Fall auch nicht mehr produktiv arbeiten.

    Hier fehlt bei manchen Arbeitergeber einfach der Weitblick. Selbst Bauherren haben dafür Verständnis.
    bzw. erwarte ich das auch.

    Antworten
  8. Anja k meint

    25. Juli 2019 at 17:23

    Nicht nur die Dachdecker, Straßenbauer , Zimmermänner ….auch die Gärtner , Gartenlandschaftsbauer , stehen viel zu häufig ohne Schatten da 😞

    Antworten
  9. Andre meint

    2. Juli 2019 at 22:08

    Ich bin Dachdecker und diese Regelung geht garnicht . Wenn ich lese das die Ministerien schließen weil in Büros 30 Grad erreicht worden sind ….Frechheit !!!

    Antworten
    • Harald meint

      27. Juli 2019 at 13:05

      Da hast du recht!

      Antworten
  10. rita meint

    1. Juli 2019 at 9:51

    diese regelungen stinken zum himmel der arbeiter auf dem bau und generell im freien malocht weil er muss ich nenne das einfach sklaventreiberei und sonst nix
    unsre männer kommen v der arbeit halb tot als lebendig können nue noch ins bett wo sie die paar std auch keine erholung finden.mein vorschlag liebe gewerkschaftsbosse die ihr ja von unsern beiträgen lebt und das zu gut und liebe arbeitgeber versteckt euch nicht in euren klimatisierten büros rein in die heisse arbeitskluft und mitschuften mindestens 2 std am tag dann vergehn euch eure schmalzigen sprüche

    Antworten
  11. Josef meint

    29. Juni 2019 at 8:09

    Es ist nicht menschenwürdig Arbeiter bei den momentanen Bedingungen in den Nachmittagsstunden insbesondere im Bauwessen wo Beschattung größtenteils unmöglich ist,arbeiten zu lassen. Hier müsste von staatlicher Seite eine Regelung gefunden werden, wie in Österreich wo auch der Lohnausfall zu 60% ausgeglichen wird.

    Antworten
    • Harald meint

      27. Juli 2019 at 13:05

      Unsere Politiker halten von uns kleinen Arbeitern ja nichts.Als Arbeiter bist heute nur noch der Depp.Wenn unsere so weiter machen wandere ich noch nach Österreich aus. Ab 32,5 ° haben die Hitze frei. Bei uns sollst arbeiten bis umfällst.Das ist Menschenunwürdig den Bauarbeitern gegenüber.Traurig aber so ist so vieles in Deutschland. Ich pfeife bald darauf!

      Antworten
  12. Schumacher meint

    27. Juni 2019 at 18:07

    Hab gerade ne Abmahnung erhalten weil wir uns geweigert haben bei 47 Grad im Arbeitsbereich( Fußweg pflastern) zu arbeiten ! Werde mir jetzt n Anwalt nehmen und bin gespannt was das bringt!

    Antworten
  13. T. H meint

    23. Juni 2019 at 20:22

    Ich arbeite draussen bei der Müllabfuhr in Vollservice schwere Mülltonne aus der Keller schleppen 1000e Stufen laufen und Mitte auf der Straße auf den heisse Teer die Mülltonne entleeren in die pralle Sonne..da gibt es keinen Sonnenschutz oder kurz Pause machen dahinter stehen die Autofahrer im Stau…. …

    Antworten
  14. Jochen meint

    3. Mai 2019 at 23:06

    Guten Tag
    Gibt es da ein Richturteil zu?
    Hat mal ein Mitarbeiter auf Freistellung geklagt?

    Antworten
    • U.S. meint

      23. November 2022 at 4:15

      Die trauen sich das doch nicht, weil sie wissen, daß irgendein Leiharbeiter ihre Stelle einnehmen kann. Zudem verdient der Konkurrent aus der Leihbude auch weniger Geld …

      Antworten
  15. Tenneberg meint

    29. Juli 2018 at 18:37

    Ja so ganz ohne einer genauen Benennung einer Gradzahl ist das doch echter mumpitz. So sucht sich jeder Arbeitgeber das beste raus. Völliger quatsch. Wie wäre es das einmal konkret zu regeln. Wäre zumindest für die Arbeitnehmer gut. Aber denen darf es ja nicht so gut gehen…

    Antworten

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