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Die Gefährdungsanzeige – Wenn die Belastung im Job zu viel wird

  • Von Dr. Philipp Hammerich
  • Letzte Aktualisierung am: 18. August 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 7 Minuten
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Key Facts

  • Gefährdungsanzeigen sind im Arbeitsschutzgesetz verankert und verpflichten Arbeitgeber zur Reaktion.
  • Sie dienen dem Schutz der Gesundheit aller Mitarbeitenden und dokumentieren betriebliche Missstände.
  • Die Anzeige sollte sachlich, konkret und schriftlich erfolgen, idealerweise mit Dokumentation.
  • Arbeitnehmer dürfen keine Nachteile erleiden, wenn sie eine Gefährdungsanzeige stellen.

Was ist eine Gefährdungsanzeige? – Definition und rechtliche Grundlage

Sie brauchen bei einer Gefährdungsanzeige nicht die Reaktion von Ihrem Arbeitgeber fürchten.
Sie brauchen bei einer Gefährdungsanzeige nicht die Reaktion von Ihrem Arbeitgeber fürchten.

Inhalt

  • Was ist eine Gefährdungsanzeige? – Definition und rechtliche Grundlage
    • Gefährdungsanzeige vs. Überlastungsanzeige – Der Unterschied
    • Gefährdungsanzeige: Beispiele aus der Praxis
    • Dienstvereinbarung bei einer Gefährdungsanzeige – Was kann sie regeln?
    • Reaktion des Arbeitgebers – Was passiert im Anschluss?
  • Gefährdungsanzeige schreiben – So geht’s richtig
  • FAQ: Gefährdungsanzeige

Die Gefährdungsanzeige ist ein zentrales Mittel für Arbeitnehmer, um auf konkrete oder potenzielle Gefahren am Arbeitsplatz hinzuweisen, die die eigene Gesundheit oder die von Kollegen beeinträchtigen könnten. Dabei handelt es sich um ein formelles Schreiben an den Arbeitgeber, mit dem Ziel, eine bestehende Gefahrensituation zu dokumentieren und auf Abhilfe zu drängen.

Die rechtliche Grundlage liefert das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) für Gefährdungsanzeigen, insbesondere in den §§ 15 und 16. Gemäß § 15 ArbSchG sind Arbeitnehmer verpflichtet, bei der Abwendung von Gefahren für Leben und Gesundheit mitzuwirken. § 16 ArbSchG regelt explizit die Pflicht, erkannte Gefahren unverzüglich dem Arbeitgeber oder dem zuständigen Vorgesetzten zu melden.

In der Praxis bedeutet das: Wer eine Gefährdung bemerkt – sei es durch mangelnde Sicherheitsvorkehrungen, Überlastung, technische Mängel oder gesundheitliche Risiken – darf diese nicht ignorieren, sondern muss aktiv werden. Dies dient nicht nur dem Eigenschutz, sondern auch dem Schutz von Kollegen und Dritten, etwa Kunden, Patienten oder Besuchern.

Wann schreibt man also eine Gefährdungsanzeige? Eine Gefährdungsanzeige sollte immer dann gestellt werden, wenn durch betriebliche Umstände eine Gefährdung der Gesundheit, Sicherheit oder Leistungsfähigkeit besteht. Dies kann sowohl akute als auch latente Situationen betreffen.

Typische Auslöser sind chronische Überlastungssituationen, unzureichende Schutzmaßnahmen bei gefährlichen Arbeiten, fehlende Pausen bei hoher Belastung oder nicht eingehaltene Vorgaben zum Mutterschutz. Auch psychische Belastungen wie Mobbing, dauerhafter Zeitdruck oder wiederholte Verletzungen der Arbeitszeitregelungen können Anlass für eine Gefährdungsanzeige sein.

Gefährdungsanzeige vs. Überlastungsanzeige – Der Unterschied

Anders als bei einer Gefährdungsanzeige können Arbeitnehmer durch eine Überlastungsanzeige auf individuelle Überlastung aufmerksam machen.
Anders als bei einer Gefährdungsanzeige können Arbeitnehmer durch eine Überlastungsanzeige auf individuelle Überlastung aufmerksam machen.

Oft werden die Begriffe Gefährdungsanzeige und Überlastungsanzeige synonym verwendet. In beiden Fällen werden dem Arbeitgeber durch den Arbeitnehmer Missstände im Betrieb aufgezeigt. Dennoch bestehen Unterschiede zwischen den beiden Begriffen.

Die Gefährdungsanzeige ist ein rechtlich fundiertes Instrument des Arbeitsschutzes, das auf jegliche Art von Gefahr abzielt – also sowohl auf körperliche als auch psychische und technische Risiken. Dabei kann es allgemein um Arbeitsabläufe, Strukturen oder sonstiges im Arbeitsalltag des Unternehmens gehen und die Arbeitnehmer bzw. den Betrieb allgemein betreffen.

Die Überlastungsanzeige hingegen bezieht sich speziell auf eine übermäßige Beanspruchung eines Mitarbeitenden, meist durch zu hohe Arbeitsdichte oder personelle Unterbesetzung. Sie ist also eher subjektiv bzw. individuell zu betrachten.

In der Praxis können sich beide Anzeigen überschneiden: Wer dauerhaft überlastet ist, erlebt eine Gefährdung der Gesundheit, sodass eine Überlastungsanzeige zugleich eine Gefährdungsanzeige sein kann. Dennoch ist es sinnvoll, den Begriff „Gefährdungsanzeige“ zu verwenden, da dieser die umfassendere rechtliche Verankerung besitzt und den Arbeitsschutz als Ganzes betrifft.

Gefährdungsanzeige: Beispiele aus der Praxis

Die Gefährdungsanzeige: Öffentlicher Dienst und Pflege sind Berufsfelder, wo sie besonders wichtig sein kann.
Die Gefährdungsanzeige: Öffentlicher Dienst und Pflege sind Berufsfelder, wo sie besonders wichtig sein kann.

Damit Sie sich ein besseres Bild davon machen können, wann eine Gefährdungsanzeige zum Einsatz kommt oder kommen sollte, haben wir im Folgenden mehrere Beispiele für Sie aufgelistet.

Die Beispiele beziehen sich jeweils auf speziellere Fälle, bei denen es ggf. besondere Aufmerksamkeit benötigt. Unser erstes Beispiel beschäftigt sich beispielsweise mit dem Beruf der Pflege, der nachweislich ein höheres Belastungsrisiko mit sich trägt.

Unser zweites Gefährdungsanzeige-Beispiel nimmt den Sonderfall der Gefährdungsanzeige bei einer Schwangerschaft auf. Im Falle einer Schwangerschaft ist bekanntermaßen besonders darauf zu achten, psychische und physische Belastungen möglichst gering zu halten.

Beispiel 1: Pflege

In einem Pflegeheim betreut eine examinierte Pflegekraft allein eine Station mit über 20 Bewohnern. Aufgrund von Personalmangel und Krankheitsausfällen kann sie die hygienischen Standards nicht einhalten, Medikamente werden verspätet verabreicht und Notrufe bleiben unbeantwortet. Die Belastung führt zu Schlafstörungen und Erschöpfung. Hier ist eine Gefährdungsanzeige dringend erforderlich, da sowohl die Pflegekraft als auch die Patienten konkret gefährdet sind.

Beispiel 2: Schwangerschaft

Eine schwangere Verwaltungsangestellte wird trotz Attests weiterhin für Spätschichten mit Kundenkontakt eingeteilt, obwohl dies unter die Mutterschutzverordnung fällt. Der Arbeitgeber ignoriert wiederholte Bitten um Entlastung. Eine Gefährdungsanzeige ist in diesem Fall nicht nur sinnvoll, sondern notwendig.

Beispiel 3: Öffentlicher Dienst

Ein Sachbearbeiter im öffentlichen Dienst muss bei Temperaturen über 35 Grad im Büro arbeiten, da die Klimaanlage seit Wochen defekt ist. Fenster lassen sich nicht öffnen, Ventilatoren sind nicht vorhanden. Die Konzentrationsfähigkeit leidet, gesundheitliche Beschwerden treten auf. Hier besteht eine offensichtliche Gefährdung der Arbeitsfähigkeit.

Der Einsatz einer Gefährdungsanzeige in der Pflege und im öffentlichen Dienst ist besonders relevant. In der Pflege führen hohe Verantwortung, Schichtdienst, chronische Unterbesetzung und ein hohes emotionales Belastungsniveau häufig zu gesundheitsgefährdenden Situationen. Im öffentlichen Dienst stehen dagegen organisatorische Hürden, starre Strukturen und eine überalterte Personalstruktur im Fokus.

Dienstvereinbarung bei einer Gefährdungsanzeige – Was kann sie regeln?

Bei einer Gefährdungsanzeige hilft der Betriebsrat bei Formulierungen & Durchsetzung.
Bei einer Gefährdungsanzeige hilft der Betriebsrat bei Formulierungen & Durchsetzung.

In größeren Organisationen existieren oft Dienstvereinbarungen, die den Umgang mit Gefährdungsanzeigen regeln. Diese können beispielsweise festlegen, welche Fristen für die Bearbeitung gelten, welche internen Gremien eingebunden werden (z. B. Personalrat, Arbeitsschutzausschuss) oder wie die Dokumentation erfolgt.

Solche Vereinbarungen schaffen Verbindlichkeit und können Unsicherheiten abbauen, sowohl auf Seiten der Arbeitnehmer als auch der Führungsebene. Es kann also bei einer Gefährdungsanzeige auch der Betriebsrat tätig bzw. herangezogen werden.

Der Betriebsrat hat gemäß § 80 BetrVG die Aufgabe, die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften zu überwachen. Außerdem kann er Gebrauch von seinem Initiativ- und Mitbestimmungsrecht innerhalb des Betriebs machen, um aktiv am Arbeits- und Gesundheitsschutz mitzuwirken. Er ist daher ein wichtiger Ansprechpartner bei Gefährdungsanzeigen.

Arbeitnehmer können sich an den Betriebsrat wenden, um Unterstützung bei der Formulierung zu erhalten oder sich bei einer fehlenden Reaktion des Arbeitgebers vertreten zu lassen. In manchen Fällen reicht bereits das Einschalten des Betriebsrats, um den Ernst der Lage deutlich zu machen.

Reaktion des Arbeitgebers – Was passiert im Anschluss?

Im Falle einer Gefährdungsanzeige besteht eine Pflicht für den Arbeitgeber, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.
Im Falle einer Gefährdungsanzeige besteht eine Pflicht für den Arbeitgeber, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.

Nach Eingang der Gefährdungsanzeige ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Situation zu prüfen, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen. Dies kann technische, organisatorische oder personelle Veränderungen beinhalten.

Erfolgt auf die Gefährdungsanzeige keine Reaktion von Ihrem Arbeitgeber, verletzt er damit seine Fürsorgepflicht. Denn gemäß § 618 BGB ist er zu Schutzmaßnahmen gegenüber seinen Beschäftigten verpflichtet.

Der Arbeitgeber muss zudem dokumentieren, welche Maßnahmen eingeleitet wurden. Eine Sanktionierung des Anzeigenden ist unzulässig. Wird dennoch Druck ausgeübt oder erfolgt keine Reaktion, sollte der Betriebsrat oder die zuständige Aufsichtsbehörde eingeschaltet werden.

Gefährdungsanzeige – Konsequenzen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Arbeitgeber

  • Pflicht zur Reaktion auf die Anzeige
  • Verantwortung für Arbeitssicherheit
  • Haftungsrisiko bei Unterlassung
  • Imageverlust bei Skandalisierung

Arbeitnehmer

  • Schutz vor Sanktionen durch Gesetz
  • Dokumentation zur eigenen Absicherung
  • Beitrag zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen

Gefährdungsanzeige schreiben – So geht’s richtig

Es ist wichtig, eine Gefährdungsanzeige richtig zu formulieren, um angemessen auf die Missstände aufmerksam zu machen.
Es ist wichtig, eine Gefährdungsanzeige richtig zu formulieren, um angemessen auf die Missstände aufmerksam zu machen.

Beim Verfassen einer Gefährdungsanzeige kommt es auf eine sachliche, strukturierte und nachvollziehbare Darstellung an.

Emotionale Formulierungen oder Vorwürfe sind zu vermeiden, stattdessen sollte der Fokus auf der objektiven Schilderung der Situation liegen. Eine wirksame Anzeige besteht idealerweise aus folgenden Bestandteilen:

  1. Persönliche Angaben (optional, anonym möglich)
  2. Zeitlicher und räumlicher Rahmen der beobachteten Gefährdung
  3. Exakte Beschreibung der Gefahrenquelle und ihrer Auswirkungen
  4. Bezug zu Arbeitsbedingungen, Vorschriften oder Schutzvorgaben
  5. Hinweis auf bereits ergriffene Maßnahmen, falls vorhanden
  6. Konkrete Bitte um Abhilfe oder Prüfung

Ziel ist es, dass der Arbeitgeber auf Basis dieser Angaben eine fundierte Gefährdungsbeurteilung durchführen und geeignete Maßnahmen einleiten kann. Die Anzeige sollte stets schriftlich und nachweislich erfolgen, z. B. per E-Mail mit Lesebestätigung oder Übergabe gegen Empfangsbestätigung.

Um die Formulierung zu erleichtern, finden Sie für Ihre Gefährdungsanzeige ein Muster, das Sie auf Ihre Situation anpassen können. Sie können das Muster sowohl als PDF- als auch als doc-Datei herunterladen.

Betreff: Gefährdungsanzeige gemäß § 16 Arbeitsschutzgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchte ich auf eine aus meiner Sicht bestehende Gefährdung am Arbeitsplatz aufmerksam machen. Seit dem [Datum] kommt es regelmäßig zu [Beschreibung der Gefährdung, z. B. Personalmangel, defekte Technik, fehlender Schutzkleidung].

Trotz mehrerer Hinweise an meine Vorgesetzten hat sich die Situation nicht verbessert. Ich sehe dadurch sowohl meine eigene Gesundheit als auch die Sicherheit meiner Kollegen gefährdet.

[ggf. weitere wichtige Informationen zur Sachlage anführen, z. B. konkrete Beispiele, geführte Gespräche innerhalb des Unternehmens etc.]

Ich bitte daher um eine Prüfung der Sachlage und um geeignete Maßnahmen zur Beseitigung der Gefährdung. Gern bin ich zu einem Gespräch bereit.

Mit freundlichen Grüßen
[Name, Datum & Unterschrift]

Laden Sie hier kostenlos das Muster für eine Gefährdungsanzeige herunter!

 

Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um ein Muster handelt. Übernehmen Sie dieses daher nicht unverändert.

Muster Gefährdungsanzeige (.doc)
Muster Gefährdungsanzeige (.pdf)

FAQ: Gefährdungsanzeige

Was passiert bei einer Gefährdungsanzeige?

Arbeitnehmer können eine Gefährdungsanzeige einreichen, um auf potenzielle Gefahren und z. B. psychische Belastungen am Arbeitsplatz hinzuweisen. Der Arbeitgeber hat in der Folge die Pflicht, dies zu überprüfen.

Welche Konsequenzen hat eine Überlastungsanzeige in der Pflege?

Im besten Fall sorgt eine Überlastungsanzeige in der Pflege dafür, dass Sie Ihren Beruf künftig mit einem geringeren Belastungsniveau ausüben können und Verbesserungen an Ihrem Arbeitsplatz umgesetzt werden. Mehr dazu lesen Sie hier.

Wie formuliere ich eine Gefährdungsanzeige?

Die Anzeige sollte möglichst sachlich, konkret, mit Angabe von Ort, Zeit, Art der Gefährdung und der Bitte um Abhilfe geschrieben werden. In diesem Abschnitt erhalten Sie hilfreiche Tipps sowie ein Muster.

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Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Seit 2007 arbeitet Dr. Philipp Hammerich als zugelassener Rechtsanwalt. Nach seinem Studium an der Universität Hamburg promovierte er bei Prof. Dr. Hoffmann-Riem (damaliger Richter am BVerfG). Sein fundiertes Wissen im Arbeitsrecht bringt er als Autor bei arbeitsrechte.de ein.

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