Key Facts
- Die Höhe vom Elterngeld beträgt maximal 65 Prozent vom Nettoeinkommen bzw. mindestens 300 Euro und maximal 1.800 Euro im Monat. Im Falle von Elterngeld Plus erhalten Sie für die doppelte Zeit den halben Betrag, wenn Sie kein Einkommen haben.
- Haben Sie ein Einkommen während Ihres Bezuges von Elterngeld, erhalten Sie maximal 65 Prozent der Differenz Ihres aktuellen Einkommens im Vergleich zu Ihrem Einkommen vor der Geburt.
- Für Geburten nach dem 1. April 2024 wurde die jährliche Einkommensgrenze für Paare und Alleinerziehende von 300.000 Euro bzw. 250.000 Euro auf 200.000 reduziert. Für Geburten nach dem 1. April 2025 wurde die Grenze noch einmal um 25.000 Euro reduziert.
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Wie viel Elterngeld bekommt man?
Inhalt
Es gibt beim Elterngeld keine festgelegte Höhe bzw. keinen festen Betrag, der Ihnen monatlich zusteht. Stattdessen orientiert man sich an Ihrem bisherigen Einkommen vor der Geburt für die Höhe von Ihrem Elterngeld. Wie hoch kann das Elterngeld also maximal ausfallen?
Es gibt einen festgelegten Mindestbetrag von 300 Euro beim Elterngeld. Auch ein Maximalbetrag von 1.800 Euro pro Monat ist festgelegt. Es gibt außerdem eine Einkommensgrenze. Dessen maximale Höhe, um noch Elterngeld beziehen zu dürfen, ist auch vom Zeitpunkt der Geburt abhängig.
Bis zum 31. März 2024 wurde hierbei noch zwischen Paaren und Alleinerziehenden unterschieden. Für Paare galt eine Obergrenze von 300.000 Euro Jahresgehalt, bei Alleinerziehenden waren es 250.000 Euro. Für Geburten ab dem 1. April 2024 gilt eine gemeinsame Obergrenze von 200.000 Euro. Das Limit wurde für Geburten ab dem 1. April 2025 noch einmal auf 175.000 Euro abgesenkt.
Wenn Sie die Höhe vom Elterngeld berechnen wollen, können Sie 65 Prozent Ihres Nettomonatsgehalts vor der Geburt ausrechnen. Falls Sie ein Einkommen haben sollten, müssen Sie stattdessen 65 Prozent von der Differenz zwischen Ihrem aktuellen Einkommen und Ihrem Einkommen vor der Geburt berechnen.
Mehr Informationen dazu, wie Sie beim Elterngeld die Höhe berechnen, erfahren Sie in unserem Ratgeber. Dort finden Sie Rechenbeispiele zu verschiedenen Szenarien.
Und wann gibt es 100 Prozent Elterngeld? Für Geringverdiener gilt ein anderer Höchstsatz. Ab einem Gehalt von weniger als 1.240 Euro steigt der Prozentsatz in absteigenden Zwei-Euro-Schritten um 0,1 Prozent:
- 1.238 Euro = 65,1 Prozent
- 1.236 Euro = 65,2 Prozent
- Etc. …
Bei einem Gehalt zwischen 1.200 und 1.000 Euro erhalten Sie 67 Prozent. Verdienen Sie weniger als 1.000 Euro steigt der Prozentsatz erneut um 0,1 Prozent pro absteigendem Zwei-Euro-Schritt.
- 998 Euro = 67,1 Prozent
- 996 Euro = 67,2 Prozent
- …
- < 340 Euro = 100 Prozent
Wie hoch ist das Elterngeld Plus?
Das Elterngeld Plus ist eine Alternative zum Basiselterngeld. Anders als die Basis-Version können Sie dieses für bis zu 28 Monate beziehen. Das Basiselterngeld ist für maximal 14 Monate beziehbar.
Dafür müssen Sie im Vergleich zum Basiselterngeld für das Elterngeld Plus die Höhe halbieren. Sie erhalten also nur 32,5 Prozent auf Ihr bisheriges Nettoeinkommen. Der Mindestbetrag liegt bei 150 Euro, der Höchstbetrag beträgt 900 Euro.
Grundsätzlich liegt die maximale Bezugsdauer beim Elterngeld bei 12 Monaten. Wenn Sie und Ihr Partner jedoch jeder mindestens 2 Monate Elterngeld beantragen und ein Elternteil für mindestens 2 Lebensmonate weniger Einkommen als zuvor erhalten, erhalten Sie die beiden Zusatzmonate.
Das Elterngeld Plus lohnt sich insbesondere, wenn Sie nach der Geburt Einkommen haben bzw. während des Bezugs vom Elterngeld in Teilzeit arbeiten wollen. In diesem Fall kann die Höhe vom Elterngeld Plus ebenso hoch ausfallen wie das Basiselterngeld mit Einkommen.
Sie können zusätzlich zum Elterngeld Plus den Partnerschaftsbonus beantragen. Die Höhe entspricht vier weiteren Monaten Elterngeld Plus. Sie können den Partnerschaftsbonus in Anspruch nehmen, wenn beide Eltern in Teilzeit arbeiten.
Wie viel Elterngeld bekomme ich bei Bezug von Bürgergeld?
Wenn Sie Bürgergeld beziehen, müssen Sie zusätzliches Einkommen angeben. I. d. R. wird Ihnen dieses Einkommen auf Ihren monatlichen Bürgergeld-Bezug angerechnet.
Auch beim Elterngeld wird die Höhe durch das Bürgergeld beeinflusst, da es als Einkommen angerechnet wird. Hierfür gilt ein Elterngeld-Freibetrag.
Der Elterngeld-Freibetrag beim Bürgergeld geht maximal bis zur Minimumgrenze der jeweiligen Elterngeld-Variante. Das bedeutet:
- Freibetrag bei Basiselterngeld: 300 Euro
- Freibetrag bei Elterngeld Plus: 150 Euro
Die Höhe des Freibetrags ist unabhängig davon, ob Sie Zwillinge, Drillinge oder weitere Mehrlinge zur Welt bringen.
FAQ: Die Höhe vom Elterngeld
Die Höhe vom Elterngeld ist immer von Ihrem bisherigen Nettoeinkommen oder der Differenz zwischen Ihren Einkommen vor und nach der Geburt abhängig. Beim Basiselterngeld erhalten Sie 65 Prozent Ihres Einkommens, mindestens aber 300 Euro und maximal 1.800 Euro.
Das Elterngeld Plus fällt halb so hoch aus wie Basiselterngeld. Sie erhalten also maximal 32,5 Prozent Ihres bisherigen Nettoeinkommens. Der Mindestbetrag liegt bei 150 Euro, der Maximalbetrag bei 900 Euro.
Wenn Sie gar kein Einkommen erhalten oder Geringverdiener sind, haben Sie ggf. mehr Anspruch als 65 Prozent Ihres Nettoeinkommens. Was bei Bezug von Bürgergeld gilt, erfahren Sie hier.
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