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Betriebsratswahl – Ablauf und Vorschriften

  • Von Dr. Philipp Hammerich
  • Letzte Aktualisierung am: 15. Juli 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 5 Minuten
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Key Facts

  • Die Betriebsratswahl richtet sich nach der Wahlordnung (WO) und muss verschiedene Anforderungen erfüllen. Werden diese nicht erfüllt, kann die Betriebsratswahl unter Umständen angefochten werden.
  • Gemäß § 7 Absatz 1 BetrVG dürfen alle Arbeitnehmer im Sinne von § 5 BetrVG einen Betriebsrat wählen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Ausgenommen von der Betriebsratswahl sind leitende Angestellte.
  • Eine Betriebsratswahl ist alle vier Jahre im gleichen Zeitraum – zwischen dem 1. März und dem 31. Mai. Daneben sind aber auch außerplanmäßige Betriebsratswahlen möglich.

Betriebsratswahl: Die Wahlordnung

Wie geht eine Betriebsratswahl?
Wie geht eine Betriebsratswahl?

Inhalt

  • Betriebsratswahl: Die Wahlordnung
    • Wer darf den Betriebsrat wählen?
    • Welche Angaben muss das Wahlausschreiben enthalten?
  • Ablauf: Normales Wahlverfahren
    • Fristen einer normalen Betriebsratswahl
  • Ablauf: Vereinfachtes Wahlverfahren
  • Wann ist die nächste Betriebsratswahl?
  • FAQ: Betriebsratswahl

Der Wahlvorstand ist für die ordnungsgemäße Durchführung der Betriebsratswahl verantwortlich. Er übernimmt sowohl die Vorbereitung als auch die Organisation und Durchführung der Wahl. Dabei müssen stets die Voraussetzungen der Wahlordnung (WO) eingehalten werden.

Diese regelt unter anderem, wer den Betriebsrat wählen darf, schreibt bestimmte Mindestinhalte vor, die das Wahlausschreiben enthalten muss, und bestimmt detailliert den Ablauf einer Betriebsratswahl.

Dabei sind zwei Verfahren zu differenzieren – das vereinfachte Wahlverfahren und das normale Wahlverfahren. Welches Verfahren durchgeführt wird, richtet sich nach der Beschäftigtenzahl des Unternehmens. Mehr dazu hier.

Der Wahlvorstand einer Betriebsratswahl besteht gemäß § 16 Absatz 1 BetrVG aus mindestens drei wahlberechtigten Arbeitnehmern von denen einer bei der Betriebsratswahl den Vorsitz übernimmt.

Wer darf den Betriebsrat wählen?

Betriebsratswahl: Alle Arbeitnehmer, die ihr 16. Lebensjahr vollendet haben, dürfen wählen.
Betriebsratswahl: Alle Arbeitnehmer, die ihr 16. Lebensjahr vollendet haben, dürfen wählen.

Die Wahlberechtigung regelt § 7 Absatz 1 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG):

Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer des Betriebs, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Wählen dürfen demnach alle Arbeitnehmer im Sinne von § 5 BetrVG, die zum Zeitpunkt der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Neben Leiharbeitnehmer, die länger als drei Monate im Betrieb arbeiten (§7 Absatz 1 BetrVG), dürfen auch Azubis den Betriebsrat wählen. Ausgenommen vom Wahlrecht sind hingegen leitende Angestellte.

Welche Angaben muss das Wahlausschreiben enthalten?

Die Mindestinhalte des Wahlausschreibens sind in § 3 Absatz 2 WO geregelt. Insbesondere gehören dazu:

  • Die Zahl der zu wählenden Betriebsratsmitglieder.
  • Die Anforderungen an die Wahlvorschläge und Wählerlisten.
  • Die Festlegung zu wichtigen Fristen und zum Minderheitengeschlecht.
  • Der Tag der Wahl.
  • Ort, Datum und Zeit der öffentlichen Stimmauszählung.
  • Hinweise zur schriftlichen Stimmabgabe.

Erfüllt das Wahlausschreiben die Anforderungen der Wahlordnung nicht, kann die Betriebsratswahl unter Umständen angefochten werden.

Ablauf: Normales Wahlverfahren

Hat ein Betrieb mehr als 200 Beschäftigte, gilt für die Betriebsratswahl der Ablauf eines normalen Wahlverfahrens. Dieses erfolgt in folgenden Schritten:

Bekanntmachung der Wählerliste für die Betriebsratswahl: Der Wahlvorstand erstellt eine Liste der Wahlberechtigten (Wählerliste). Dafür muss zunächst festgelegt werden, welche Arbeitnehmer im Betrieb zu den leitenden Angestellten gehören, da diese von der Wahl ausgenommen sind. Anschließend gibt er die Wählerliste, das Wahlausschreiben und die Wahlordnung bekannt.

Einreichung der Wahlvorschläge: Nach Bekanntmachung der Wählerliste beginnen verbindliche Fristen: Die Wahlvorschläge müssen innerhalb der nächsten zwei Wochen beim Wahlvorstand der Betriebsratswahl eingereicht werden (Einreichungsfrist). Außerdem können Arbeitnehmer nur innerhalb dieser zwei Wochen Einsprüche gegen die Wählerliste erheben.

Prüfung der Wahlvorschläge: Der Wahlvorstand prüft die eingegangenen Wahlvorschläge. Stellt er fest, dass die Wahlvorschläge aufgrund von Mängeln ungültig sind, muss er die Listenführer darauf hinzuweisen. Solange die Einreichungsfrist noch nicht abgelaufen ist, können die Listenführer Mängel durch Korrekturen oder Neueinreichung beheben. Nach Ablauf der Einreichungsfrist für Wahlvorschläge hat der Wahlvorstand mit den Listenführern die Reihenfolge der Listen auf dem Stimmzettel durch Losentscheidung zu bestimmen.

Bekanntmachung der Kandidaten: Die gültigen Wahlvorschläge müssen spätestens eine Woche vor dem Wahltag im Betrieb bekannt gegeben werden. Sinnvoll ist es jedoch, die Listen schon früher auszuhängen, da die Briefwahlunterlagen erst nach Bekanntmachung der Listen versendet werden können.

Wahltag und konstituierende Sitzung: Frühestens eine Woche nach der Bekanntmachung der Kandidaten findet die Wahl statt. Die Stimmen werden am Wahltag ausgezählt. Anschließend werden die gewählten Arbeitnehmer benachrichtigt und das Wahlergebnis wird durch den Wahlvorstand bekannt gegeben.
In der darauffolgenden Woche lädt der Wahlvorstand den neu gewählten Betriebsrat zur ersten konstituierenden Sitzung des Betriebsrats ein.

Liegt nach Ende der 2-Wochen-Frist und der anschließend eingeräumten einwöchigen Nachfrist kein gültiger Wahlvorschlag vor, gilt die Betriebsratswahl als gescheitert.

Betriebsratswahl: Der Ablauf eines normalen Wahlverfahrens
Betriebsratswahl: Der Ablauf eines normalen Wahlverfahrens

Fristen einer normalen Betriebsratswahl

Im normalen Wahlverfahren gelten folgende Fristen:

  • Zehn Wochen vor dem Wahltermin: Bestellung eines Wahlvorstandes;
  • Sechs Wochen vor dem Wahltermin: Veröffentlichung der Wählerlisten und des Wahlausschreibens mit allen wichtigen Einzelheiten zur Wahl;
  • Zwei Wochen nach Veröffentlichung der Wählerlisten: Einsprüche möglich;
  • Eine Woche vor der Wahl: Bekanntgabe der Wahlvorschläge;
  • Unmittelbar nach der Wahl: Auszählung der Stimmen und Bekanntgabe der gewählten Kandidaten durch Aushang;
  • Spätestens eine Woche nach der Wahl: Konstituierende Sitzung des Betriebsrates.

Ablauf: Vereinfachtes Wahlverfahren

Wie sieht der Ablauf einer Betriebsratswahl aus?
Wie sieht der Ablauf einer Betriebsratswahl aus?

In kleineren Betrieben mit höchstens 100 Beschäftigten findet eine vereinfachte Betriebsratswahl statt.

Der Unterschied zu dem normalen Wahlverfahren ist, dass in dem vereinfachten Wahlverfahren kürzere Fristen gelten und die einzelnen Schritte so schneller aufeinander folgen können.

Wenn es noch keinen Betriebsrat gibt, ist das Verfahren 2-stufig. Wenn es bereits einen Betriebsrat gibt, ist das Verfahren 1-stufig.

Noch kein Betriebsrat vorhanden:

  • Erste Wahlversammlung: Wahl des Wahlvorstands, Erstellung der Wählerliste, Ausschreibung der Wahl sowie Sammeln der Wahlvorschläge
  • Zweite Wahlversammlung: Geheime Wahl des Betriebsrats sieben Tage nach der ersten Wahlversammlung

Betriebsrat bereits vorhanden:

  • Erste und einzige Wahlversammlung: Einsetzung des bereits vorhandenen Wahlvorstand und geheime Wahl des Betriebsrats

Wann ist die nächste Betriebsratswahl?

2026 ist die nächste Betriebsratswahl. Aber wie oft wird eigentlich gewählt? Alle vier Jahre im gleichen Zeitraum, zwischen dem 1. März und dem 31. Mai, findet die nächste Betriebsratswahl statt.

Aber auch außerhalb dieses regulären Zeitraums können Neuwahlen stattfinden. Solche außerplanmäßigen Betriebsratswahlen finden dann statt, wenn etwa ein Betriebsrat zurücktritt oder wenn erst gar keiner existiert hat und es sich um die erste Betriebsratswahl handelt.

FAQ: Betriebsratswahl

Kann der Chef eine Betriebsratswahl verhindern?

Liegen die Voraussetzungen des § 1 Absatz 1 BetrVG vor, kann die Wahl eines Betriebsrats vom Arbeitgeber nicht verhindert werden. Verstöße gegen die Wahlordnung, z. B. beim Mindestinhalt, können jedoch eine Anfechtung ermöglichen. Mehr dazu hier.

Wie viele Stimmen habe ich bei der Betriebsratswahl?

Jeder Wähler hat gemäß § 20 Absatz 2 WO so viele Stimmen, wie es Sitze im Betriebsrat zu verteilen gibt.

Wann ist Betriebswahl?

Die nächste Betriebsratswahl ist 2026. Wie oft eine Betriebsratswahl ist, lesen Sie hier.

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Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Seit 2007 arbeitet Dr. Philipp Hammerich als zugelassener Rechtsanwalt. Nach seinem Studium an der Universität Hamburg promovierte er bei Prof. Dr. Hoffmann-Riem (damaliger Richter am BVerfG). Sein fundiertes Wissen im Arbeitsrecht bringt er als Autor bei arbeitsrechte.de ein.

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