Neben der gesetzlichen Rente und der privaten Altersvorsorge haben Arbeitnehmer in Deutschland ebenfalls die Option, sich durch die betriebliche Altersvorsorge (bAV) für die Zeit nach der Erwerbstätigkeit finanziell abzusichern. Anspruch darauf haben normalerweise alle Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind.
Wer eine betriebliche Altersvorsorge abgeschlossen hat, profitiert von gewissen Leistungen seitens des Arbeitgebers, die eine Absicherung im Alter, bei Invalidität oder Tod gewährleistet. Im Gegenzug zahlt der Mitarbeiter in der Regel jeden Monat einen bestimmten Betrag in die bAV ein, der von seinem unversteuerten Bruttoeinkommen abgeht (Entgeltumwandlung). Die Beiträge können aber auch vom Arbeitgeber getragen werden.
Kurz & knapp: Betriebliche Altersvorsorge kündigen
Es ist normalerweise nicht möglich, die betriebliche Altersvorsorge zu kündigen. Selbst wenn einer Kündigung der betrieblichen Rente ausnahmsweise zugestimmt wird, kann das angesparte Geld trotzdem erst mit Erreichen des Rentenalters ausgezahlt werden. Zudem wird eine Nachzahlung von eingesparten Steuern, Sozialabgaben und Verwaltungskosten fällig.
Eine bessere Alternative ist es, die betriebliche Altersvorsorge beitragsfrei zu stellen, um so die monatlichen Beiträge einzusparen.
Das kostenlose Muster eines Antrags auf Beitragsfreistellung der bAV finden Sie hier.
Gerade wenn Arbeitnehmer sich in einer finanziellen Krise befinden oder größere Anschaffungen geplant sind, spielen manche mit dem Gedanken, ihre betriebliche Altersvorsorge zu kündigen, um über das bereits angesparte Geld verfügen zu können. Doch geht das so einfach? Welche Möglichkeiten Beschäftigte in einem solchen Fall haben, klärt der folgende Ratgeber.
Inhalt
Betriebliche Altersvorsorge kündigen und auszahlen lassen: Möglichkeiten für Arbeitnehmer
Der Wunsch, die Betriebsrente zu kündigen, kann aus verschiedenen Gründen aufkommen. Naheliegend ist dabei vor allem, dass Arbeitnehmer schon früher auf das angesparte Vermögen zugreifen möchten, um es beispielsweise in ein Haus oder eine Eigentumswohnung zu investieren.
Manche möchten jedoch auch schlichtweg die monatlichen Beiträge einsparen. So schön diese Vorstellung auch sein mag, die Realität sieht anders aus: Grundsätzlich ist es nicht möglich, die betriebliche Altersvorsorge zu kündigen.
Der Gesetzgeber schreibt sehr deutlich vor, dass eine Auszahlung der Beiträge erst mit Erreichen des Rentenalters erfolgen darf. Wer seine bAV kündigen, sich auszahlen lassen will und dadurch beispielsweise einen finanziellen Engpass überbrücken möchte, hat demzufolge schlechte Karten.
Alternative zur Kündigung: Betriebliche Altersvorsorge beitragsfrei stellen
Zwar können Beschäftigte ihre betriebliche Altersvorsorge nicht kündigen, allerdings besteht die Möglichkeit, die Beitragszahlungen auszusetzen oder zumindest herunterzuschrauben. Dazu muss der abgeschlossene Vertrag (z. B. bei einer Direktversicherung) beitragsfrei gestellt werden, was mit Gebühren bei der jeweiligen Versicherung verbunden sein kann.
Die bAV hält in diesem Fall sozusagen „Winterschlaf“: Sie bleibt weiter bestehen, es wird jedoch weniger bzw. gar nichts mehr einbezahlt.
Sobald Arbeitnehmer das jeweilige Rentenalter erreicht haben, wird ihnen der Betrag ausbezahlt, den sie bis zu diesem Zeitpunkt gespart haben.
Unser Muster eines Antrags auf Beitragsfreistellung können Sie gerne dafür verwenden.
Denken Sie jedoch daran, es individuell auf Ihre Situation anzupassen:
Musterstraße 4
12345 Musterstadt
Musterversicherung
Musteransprechpartner
Musterstraße 8
12345 Musterstadt
Ort, Datum
Betreff: Beitragsfreistellung der betrieblichen Altersvorsorge
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich eine Beitragsfreistellung meiner betrieblichen Altersvorsorge mit der Vertragsnummer [XXX] zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieses Schreibens innerhalb der nächsten 14 Tage schriftlich.
Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Datum/Ort/Unterschrift
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um ein Muster handelt. Übernehmen Sie dieses daher nicht unverändert.
Beitragsfreistellung der bAV als Muster (.doc)
Beitragsfreistellung der bAV als Muster (.pdf)
Wichtig: Bevor Sie sich dazu entscheiden, Ihre betriebliche Altersversorgung zu kündigen bzw. den Vertrag beitragsfrei zu stellen, kann es nicht schaden, eine professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen. Ein Versicherungsfachmann oder ein Finanzberater kann Ihnen in einem solchen Fall normalerweise genau die Vor- und Nachteile aufzeigen, die mit Ihrem Vorhaben einhergehen.
Betriebliche Altersvorsorge kündigen: Gibt es Ausnahmen?
Während die Kündigung einer privaten Rentenversicherung oder einer Lebensversicherung kein Problem darstellt, kann es zu einem schwierigen Unterfangen werden, die betriebliche Altersvorsorge zu kündigen.
Es existieren jedoch gewisse Ausnahmen, in denen Versicherungen Sie die betriebliche Altersvorsorge kündigen lassen. Dabei handelt es sich jedoch stets um eine Einzelfallentscheidung.
Dabei muss zunächst unterschieden werden, ob der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer die Zahlungen für die bAV übernimmt. Ist Ersteres der Fall, muss zunächst eine Übertragung an den Beschäftigten stattfinden (z. B. bei einer Direktversicherung), wenn die Betriebsrente gekündigt werden soll.
Es bedarf also einer schriftlichen Einverständniserklärung durch den Arbeitgeber. Bei einer Entgeltumwandlung fällt dieser Schritt entsprechend weg. Betroffene sollten sich jedoch folgender Nachteile bewusst sein, wenn sie ihre betriebliche Altersvorsorge kündigen möchten:
- Da die bAV so oder so erst mit dem Erreichen des Rentenalters ausgezahlt wird, führt eine Kündigung der betrieblichen Rente ohnehin meist nicht zum gewünschten Ergebnis.
- Wer in die bAV einzahlt, profitiert von steuerlichen Vorteilen. Bis zu einer gewissen Höhe sind die Beiträge sozialabgaben- und steuerfrei. Wenn Sie die betriebliche Altersvorsorge kündigen, kommt eine Nachzahlung der bis zu diesem Zeitpunkt eingesparten Steuern und Sozialversicherungsbeiträge auf die jeweilige Beitragssumme auf Sie zu.
- Hinzu kommen Verwaltungs- und Einrichtungskosten, die dem Arbeitnehmer auferlegt werden. Insgesamt kann die Nachzahlung aus Steuern, Sozialabgaben und Verwaltungskosten im schlimmsten Fall sogar höher sein als das angesparte Vermögen, was einen gewaltigen finanziellen Nachteil für Beschäftigte bedeutet.
S.R. meint
4. Juli 2023 at 1:30
Guten Tag
Im März 2015 hatte meine damalige Firma eine betriebliche Altersversorung RV als Direktversicherung bei der neuen leben für mich abgeschlossen. Versicherungsnehmer war der Arbeitgeber. Nach meiner Kündigung im Juni 2019 bekam ich die Info das die Versicherungssumme an den Arbeitgeber ausgezahlt wurde.
Ist das so rechtens ?
Gruß S.R.
Micha meint
7. Februar 2023 at 17:55
Guten Tag,
meine betriebliche Altersvorsorge wurde mir nach ausscheiden aus dem Unternehmen 2014 übertragen. Nach meinem Versuch diese jetzt zu kündigen, beruft sich die Gesellschaft darauf, dass der Vertrag nach dem Tarif der Betrieblichen Altersvorsorge nur Beitragsfrei gestellt werden kann.
Stimmt das?
Viele Grüße Micha
Waltraud meint
12. Juni 2022 at 20:21
Meine Freundin ist in Scheidung. Die Firma ihres Mannes hat für alle Mitarbeiter und ihre Eheparner eine private Rentenversicherung abgeschlossen. Nun soll sie ihren Anteil ausgezahlt bekommen. Sie möchte die Summe auf ihr Bankkonto überwiesen haben. Kann das Familiengericht verlangen, dass sie die Summe in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt oder in eine Private Rentenversicherung und nicht auf ihr Konto?
Stefan meint
11. Januar 2021 at 15:18
Guten Tag,
ich hätte eine Frage zur Kündigung meiner Direktversicherung weil ich u.a. gelesen habe dass dies in ‚Ausnahmefällen geht. Ich besitze zwei Verträge aus 2005 und 2007 und der Rückkaufswert in Summe liegt aktuell bei ca. 70.000€. Da ich nun nach 24Jahren die Firma verlassen werde ( Kündigungsphase ) und ich in diesem Jahr mein 60stes Lebensjahr erreiche wäre doch eine vorzeitige Auszahlung möglich bzw. was müsste erfüllt oder noch erfüllt werden ?
mfg
Franz meint
29. August 2020 at 15:21
Guten Tag,
aufgrund eines Arbeitgeberwechsels mit anschliessender Kündigung durch den neuen AG während der Probezeit war ich längere Zeit arbeitslos. Meinen bAV Vertrag hatte ich beitragsfrei gestellt, er lief knapp 10 Jahre und es wurde eine erhebliche Summe angespart. Nun lag zwischen der Kündigung durch den letzten AG und dem Beginn beim neuen AG ein Zeitraum von exakt 15 Monaten, somit war die Portierungsfrist abgelaufen. Ich hätte meinen Vertrag gerne portiert (der neue AG bietet nur diesen Weg an), was jetzt nicht mehr möglich ist. Die jährlichen Verwaltungskosten des Vertrages liegen bei ca. 400 EUR, wenn es keinen Weg aus dem Vertrag heraus gibt, fressen die Verwaltungskosten das Guthaben noch vor Renteneintritt auf. Eine private Weiterführung kommt für mich nicht mehr in Frage.
Haben Sie einen Tipp für mich?
Vielen Dank
Anna meint
14. August 2020 at 9:26
Hallo.
Ich habe eine seit 04/2015 beitragsfreie Direktversicherung, die in 08/2016 bei Ausscheiden aus dem Unternehmen gänzlich mir übertragen wurde. Liegt also brach, ist auch nicht mehr aktivierbar. Die (gesetzliche) Abfindungsgrenze ist überschritten. Da ich selbstständig bin, nicht mehr angestellt sein werde und diesen Vertrag eh nicht mehr bedienen kann, möchte ich diesen Vertrag (aus existentiellen Gründen bedingt durch **CORONA**) kündigen. Habe ich in **Corona-Zeiten** eine Chance, diesen Vertrag zu kündigen?
»»»
Leistung bei Kündigung , wenn Sie Ihre gesamte Versicherung mit allen Zusatzversicherungen zum
31.12.2019 gekündigt hätten:
einmalige Kapitalzahlung in Höhe von –> € im niedrigen 5 stelliger Bereich
Die Leistungen Ihrer Versicherung resultieren (ggf. teilweise) aus einem früheren, vorzeitig beendeten Arbeitsverhältnis. Wir haben daher gesetzliche Verfügungsbeschränkungen zu beachten. Die Möglichkeit der Kündigung und Auszahlung des Rückkaufswerts ist dadurch eingeschränkt.
«««
Vertrag ist also tot.
Gibt es Möglichkeiten, einen solchen Vertrag zu kündigen in dieser besonderen Situation der **CORONA** KRISE?
Danke für ein kurzes Feedback.
mfg
Anna
Janine meint
19. Februar 2020 at 9:23
Hallo
ich würde meine BAV gerne kündigen. ARbeitgeber und Versicherung stimmen dem soweit zu.
Nun sagt die Versicherung es ist möglich ich soll IHnen die Kontoverbindung mitteilen auf die der Betrag X ausgezahlt werden soll.
Mein ARbeitgeber sagt allerdings das das ganze über das Gehalt ausgezahlt werden muss. Ich habe eine Gehaltspfändung vorliegen und mein Arbeitgeber meint das dann die komplette Auszahlung nicht der Pfändungsfreigrenzen unterliegen und somit komplett an den Gläubiger gehen.
Ist dies so richtig?
André meint
6. November 2019 at 14:19
Hallo,
wie sieht eine Kündigung im Fall einer vollen Erwerbsminderungsrente aus?
Die Erwerbsminderungsrente ist erstmal zeitlich befriestet, aber ich habe in einem anderen Artikel gelesen,
dass eine betriebliche Rente auch mit Beginn der Erwerbsminderungsrente ausgezahlt wird.
Da es sich um zwei kleine Versicherungen handelt mit jeweils um die 20 €, würden wir uns gerne den Rückkaufswert auf einmal auszahlen lassen. Gibt es da eine spezielle Ausnahme für, oder macht es sinn die monatl. Rente zu nehmen?
Alleine die Nachzahlung würde bereits 1/4 des Rückkaufswert betragen. Wegen MS ist auch eine zu erwartene Heilung zu 99% ausgeschlossen.
Wäre schön was zum Thema betriebliche Altersvorsorge und EMR zu erfahren.
Beste Grüße
André
Dagmar meint
11. Juni 2019 at 13:51
Hallo zusammen,
ich habe eine Direktversicherung aus dem Versorungsausgleich von meinem Exmann. Der RW liegt bei 7.000€ und ich benötige das Geld um mein Bad zu sanieren.
Ich habe die DV gekündigt und eine Ablehnung der Auszahlung erhalten.
Mir wurde am Telefon (Allianz) gesagt, dass ich über der Abfindungsgrenze liege (3.738€) und deshalb und weil es eine Versicherung für die Altersversorgung ist die bereits steuerliche Vorteile hatte.
Also wie gesagt:
Die Versicherung war nicht von mir abgeschlossn, sondern habe ein Anspruch aus der Ehe darauf.
Seht Ihr eine Möglichkeit aus der Direktversicherung raus zu kommen.
Vielen Dank
Marion meint
22. März 2021 at 13:37
Hallo Dagmar,
ich habe gerade das gleiche Problem. Ich habe die Versicherung bei der Nürnberger und eine Kündigung ist angeblich nicht möglich. Konntest du etwas erreichen und falls ja, wie? Ich bin völlig ratlos, ich brauche dringend das Geld, da ich alleinerziehend bin, 2 Kinder habe, und mich gerade von meinem Freund trenne. Ich hätte da eine Wohnung in Aussicht, aber diese müsste ich zuerst renovieren…
Wäre lieb, von dir zu hören.
LG, Marion
Marion meint
6. Mai 2021 at 15:18
Hallo Dagmar,
haben Sie damals eine Antwort erhalten? Ich befinde mich in einer ähnlichen Lage. Ich habe schon versucht, die Versicherung zu kündigen, aber es funktioniert nicht. Die stellen sich exstrem stur. Ich habe nie in die Versicherung einbezahlt, also ist die Rente, die ich mal erhalte, bagatellartig. Dennoch stellen die sich quer.
Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir antworten könnten.
Viele Grüße
Marion
Gerhardt meint
28. Mai 2019 at 14:22
Hallo, ich habe eine bav bei der Kölner Pensionskasse, denen die Bafin gerade untersagt hat, neue Mitglieder aufzunehmen. Mein Arbeitgeber hat aus diesem Grund die bav einseitig gekündigt. Darf er das? Würden Sie mir empfehlen, einen Anwalt zu nehmen?
Gruß, Gerhardt
arbeitsrechte.de meint
29. Mai 2019 at 10:12
Hallo Gerhardt,
es kommt auch darauf an, wer tatsächlich einen Vertrag mit BAV hat – der Arbeitnehmer oder der Arbeitgeber. Für die Beurteilung der rechtlichen Situation würden wir Ihnen auf jeden Fall raten, sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden, da dieser Ihnen eine zuverlässige und angemessene Beratung geben kann.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Silke meint
24. Mai 2019 at 19:53
Hallo,
ich habe eine betriebliche Altersvorsorge, die jetzt seit über 4 Jahren ruht.
Aufgrund einer Diagnose, die 2014 gestellt wurde ist klar, dass ich das Rentenalter nicht erreichen werde. Da ich keine Nachkommen habe will ich unbedingt diese
Versicherung kündigen- (ca. 9000)
Kann ich gesetzlich dazu gezwungen werden auf das Geld zu verzichten?
Anne meint
23. April 2019 at 17:34
Ich habe eine Direktversicherung, die bis Februar 2021 läuft, dann werde ich 65. nun bin ich aufgrund einer Schwerbehinderung zum 1.4.2019 in Altersrente gegangen. Kann ich mir die Direktversicherung auszahlen lassen und wenn ja, muss ich dabei Verluste und zusätzliche Kosten in Kauf nehmen?
Christa meint
9. März 2019 at 3:55
Guten Morgen,
ich habe zum 31.1.19 mein Arbeitsverhältnis mit meinem Arbeitgeber gekündigt und auch gleichzeitig
darum gebeten ,mich bei der Versicherung (Betriebsrente) abzumelden.Die Versicherung schreibt mir nun das es keine Probleme bei der Auszahlung geben würde ,aber die Abmeldung immer noch nicht von meinem Arbeitgeber vorlege.Ich habe daraufhin gebeten mich abzumeldenden worauf man mir sagte,
das Sie nur einmal im Jahr abmelden(November 2019).Iist es rechtlich oder kann ich auf die sofortige Abmeldung bestehen?Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Enrico meint
7. März 2019 at 19:22
Hallo
Ich bin der Meinung, das sich hinter diesen Versicherungen eine ganz üble masche von abzoge steckt und der Versicherte ist der Blöde. Legt euer Geld unters Kopfkissen da habt ihr mehr am Ende. Egal wann die Versicherungen ausgezahlt wird, sie werden immer Versteuert und Sozialabgabenpflichtig.
Robert meint
27. Februar 2019 at 10:26
Hallo,
bei Auszahlung einer Direktversicherung fallen Sozialabgaben (KV+PV) an.
Ist das auch der Fall wenn Beitragszahlungen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung und vor 2005 erfolgten und damit keine SV-Abgaben gespart wurden?
Larissa S. meint
19. Dezember 2019 at 20:56
Hallo Robert,
soweit ich das sehe, hast du keine Antwort auf Deine Frage erhalten…Ich hätte dieselbe, allerdings für eine Versicherung nach 2005- aber es geht auch um ein Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze. Weißt Du inzwischen, ob Beiträge fällig werden oder nicht? Für Deine Antwort wäre ich sehr dankbar.
Viele Grüße
Larissa
rainer meint
9. Januar 2019 at 21:53
Ich bin ab den 01.02.2019 vollrentner und bekomme auch eine betriebsrente unbefristet kann ich diese betriebsrente mir auf einmal auszahlen lassen?
Jörg meint
8. Januar 2019 at 20:24
Hallo Zusammen, ich habe eine Frage und bitte um Hilfestellung. Ich hatte bei meinem alten Arbeitgeber eine AG finanzierte BAV. Ich habe meinen AG in 2009 gewechselt, seither hatte ich die Beiträge selbst bezahlt. Ich möchte jetzt diese BAV kündigen. Habe ich Anspruch auf die gesamten Rückkaufswerte?
Vielen Dank für die Unterstützung.
Johanna meint
13. Dezember 2018 at 14:34
Hallo,
ich habe beim Presse-Versorgungswerk ein Guthaben von 2500 Euro – eingezahlt über 30 Monate. Laut Presse-Versorgungswerk kann ich den Vertrag kündigen und das Guthaben auszahlen lassen.
Laut Sachbearbeiter muss ich es nicht versteuern – sondern die Differenz zwischen Einzahlung und Ertrag. Kann das sein?
Danke für eine Einordnung und viele Grüße 🙂
arbeitsrechte.de meint
20. Dezember 2018 at 16:35
Hallo Johanna,
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung erteilen dürfen. Wir empfehlen Ihnen daher, sich beim Finanzamt zu erkundigen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Astrid meint
31. Oktober 2018 at 11:39
Hallo,
mein Chef sagt, ich bin verpflichtet, eine Direktversicherung abzuschließen. Gibt es da ein Gesetz, dass mich dazu zwingt? Ich möchte keine Direktversicherung
arbeitsrechte.de meint
6. November 2018 at 16:11
Hallo Astrid,
uns ist kein derartiges Gesetz bekannt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Siegfried R. meint
29. Oktober 2018 at 15:08
Hallo,
das ist ein informativer Artikel.
Ich habe eine BAV Direktversicherung als Entgeltumwandlung in 1997 abgeschlossen, wobei die Beiträge vom Arbeitgeber pauschal versteuert werden.
In den Versicherungsbedingen wird eine Abrufphase ab 01.08.2018 bis 01.08.2023 angeboten.
Ich bin 55 Jahre alt und liege über der Beitragsbemessungsgrenze in der KV und PV.
Darum möchte ich das Kapital jetzt gerne als Einmalzahlung abrufen, um die Zahlung der SV-Beiträge zu sparen.
Ist eine steuerfreie Auszahlung möglich?
Vielen Dank für Ihre Antwort!
arbeitsrechte.de meint
5. November 2018 at 9:02
Hallo Siegfried,
welche steuerlichen Verpflichtungen sich aus einer solchen Einmalzahlung ergeben, kann Ihnen ein Steuerberater mitteilen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
elly meint
22. Oktober 2018 at 15:37
Hallo…….ich möchte nur wissen ob der Chef eine Versicherung ohne mein Wissen kündigen und sich den Betrag auf sein Konto überweisen lassen darf.
Danke sehr
arbeitsrechte.de meint
25. Oktober 2018 at 14:42
Hallo elly,
in diesem Fall sollten Sie sich an einen Anwalt wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Nine meint
17. Oktober 2018 at 18:45
meine BAV liegt seit 8 Jahren brach. Grund war die Kündigung beim AG und damals hat der neue AG die BAV nicht übernommen. Danach ist es in Vergessenheit geraten und als ich die Einzahlung fortführen wollte, ging es auf einmal nicht mehr. Kann ich mir den Betrag auszahlen lassen oder geht das auch in dem Fall erst mit Eintritt ins Rentenalter?
Hans meint
11. Oktober 2018 at 21:54
Meine 84jährige Mutter hat ein Angebot Ihrer Pensionsverwaltung erhalten, sich Ihre monatliche Rente von ca. 100€ in einer Summe, und zwar in Höhe von ca. 8.000€, auszahlen zu lassen.
Wir wissen, das KV- und PV-Beiträge fällig werden, sicherlich in Höhe des Krankenkassensatzes in Höhe von 16%. Was völlig unklar ist, wie würde der Betrag versteuert.
arbeitsrechte.de meint
25. Oktober 2018 at 9:51
Hallo Hans,
zur Frage der Besteuerung kann Ihnen ein Steuerberater weiterhelfen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Bianca meint
22. September 2018 at 18:13
Derzeit spielen wir auch mit dem Gedanken, die bAv zu kündigen, bzw. beitragsfrei stellen zu lassen, denn als diese abgeschlossen wurde, hatten wir leider noch nicht die Kenntnisse, die wir heute haben. Für uns hat sich, nach intensiver Auseinandersetzung mit dem Thema Altersvorsorge, herauskristallisiert, dass es wenig sinnvoll ist, in irgendwelche „Papierwerte“ zu investieren, bzw. einzuzahlen. Bevor man dies tut, kann man sich das Geld auch unters Kopfkissen packen…… Gott sei Dank haben wir sinnvollere Möglichkeiten der Investition, mit echter Rendite, kennengelernt und sehr dankbar dafür.