Neben der gesetzlichen Rente und der privaten Altersvorsorge haben Arbeitnehmer in Deutschland ebenfalls die Option, sich durch die betriebliche Altersvorsorge (bAV) für die Zeit nach der Erwerbstätigkeit finanziell abzusichern. Anspruch darauf haben normalerweise alle Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind.

Wer eine betriebliche Altersvorsorge abgeschlossen hat, profitiert von gewissen Leistungen seitens des Arbeitgebers, die eine Absicherung im Alter, bei Invalidität oder Tod gewährleistet. Im Gegenzug zahlt der Mitarbeiter in der Regel jeden Monat einen bestimmten Betrag in die bAV ein, der von seinem unversteuerten Bruttoeinkommen abgeht (Entgeltumwandlung). Die Beiträge können aber auch vom Arbeitgeber getragen werden.
Kurz & knapp: Betriebliche Altersvorsorge kündigen
Es ist normalerweise nicht möglich, die betriebliche Altersvorsorge zu kündigen. Selbst wenn einer Kündigung der betrieblichen Rente ausnahmsweise zugestimmt wird, kann das angesparte Geld trotzdem erst mit Erreichen des Rentenalters ausgezahlt werden. Zudem wird eine Nachzahlung von eingesparten Steuern, Sozialabgaben und Verwaltungskosten fällig.
Eine bessere Alternative ist es, die betriebliche Altersvorsorge beitragsfrei zu stellen, um so die monatlichen Beiträge einzusparen.
Das kostenlose Muster eines Antrags auf Beitragsfreistellung der bAV finden Sie hier.
Gerade wenn Arbeitnehmer sich in einer finanziellen Krise befinden oder größere Anschaffungen geplant sind, spielen manche mit dem Gedanken, ihre betriebliche Altersvorsorge zu kündigen, um über das bereits angesparte Geld verfügen zu können. Doch geht das so einfach? Welche Möglichkeiten Beschäftigte in einem solchen Fall haben, klärt der folgende Ratgeber.
Inhalt
Betriebliche Altersvorsorge kündigen und auszahlen lassen: Möglichkeiten für Arbeitnehmer

Der Wunsch, die Betriebsrente zu kündigen, kann aus verschiedenen Gründen aufkommen. Naheliegend ist dabei vor allem, dass Arbeitnehmer schon früher auf das angesparte Vermögen zugreifen möchten, um es beispielsweise in ein Haus oder eine Eigentumswohnung zu investieren.
Manche möchten jedoch auch schlichtweg die monatlichen Beiträge einsparen. So schön diese Vorstellung auch sein mag, die Realität sieht anders aus: Grundsätzlich ist es nicht möglich, die betriebliche Altersvorsorge zu kündigen.
Der Gesetzgeber schreibt sehr deutlich vor, dass eine Auszahlung der Beiträge erst mit Erreichen des Rentenalters erfolgen darf. Wer seine bAV kündigen, sich auszahlen lassen will und dadurch beispielsweise einen finanziellen Engpass überbrücken möchte, hat demzufolge schlechte Karten.
Alternative zur Kündigung: Betriebliche Altersvorsorge beitragsfrei stellen
Zwar können Beschäftigte ihre betriebliche Altersvorsorge nicht kündigen, allerdings besteht die Möglichkeit, die Beitragszahlungen auszusetzen oder zumindest herunterzuschrauben. Dazu muss der abgeschlossene Vertrag (z. B. bei einer Direktversicherung) beitragsfrei gestellt werden, was mit Gebühren bei der jeweiligen Versicherung verbunden sein kann.

Die bAV hält in diesem Fall sozusagen „Winterschlaf“: Sie bleibt weiter bestehen, es wird jedoch weniger bzw. gar nichts mehr einbezahlt.
Sobald Arbeitnehmer das jeweilige Rentenalter erreicht haben, wird ihnen der Betrag ausbezahlt, den sie bis zu diesem Zeitpunkt gespart haben.
Unser Muster eines Antrags auf Beitragsfreistellung können Sie gerne dafür verwenden.
Denken Sie jedoch daran, es individuell auf Ihre Situation anzupassen:
Musterstraße 4
12345 Musterstadt
Musterversicherung
Musteransprechpartner
Musterstraße 8
12345 Musterstadt
Ort, Datum
Betreff: Beitragsfreistellung der betrieblichen Altersvorsorge
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich eine Beitragsfreistellung meiner betrieblichen Altersvorsorge mit der Vertragsnummer [XXX] zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieses Schreibens innerhalb der nächsten 14 Tage schriftlich.
Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Datum/Ort/Unterschrift

Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um ein Muster handelt. Übernehmen Sie dieses daher nicht unverändert.
Beitragsfreistellung der bAV als Muster (.doc)
Beitragsfreistellung der bAV als Muster (.pdf)
Wichtig: Bevor Sie sich dazu entscheiden, Ihre betriebliche Altersversorgung zu kündigen bzw. den Vertrag beitragsfrei zu stellen, kann es nicht schaden, eine professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen. Ein Versicherungsfachmann oder ein Finanzberater kann Ihnen in einem solchen Fall normalerweise genau die Vor- und Nachteile aufzeigen, die mit Ihrem Vorhaben einhergehen.
Betriebliche Altersvorsorge kündigen: Gibt es Ausnahmen?
Während die Kündigung einer privaten Rentenversicherung oder einer Lebensversicherung kein Problem darstellt, kann es zu einem schwierigen Unterfangen werden, die betriebliche Altersvorsorge zu kündigen.

Es existieren jedoch gewisse Ausnahmen, in denen Versicherungen Sie die betriebliche Altersvorsorge kündigen lassen. Dabei handelt es sich jedoch stets um eine Einzelfallentscheidung.
Dabei muss zunächst unterschieden werden, ob der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer die Zahlungen für die bAV übernimmt. Ist Ersteres der Fall, muss zunächst eine Übertragung an den Beschäftigten stattfinden (z. B. bei einer Direktversicherung), wenn die Betriebsrente gekündigt werden soll.
Es bedarf also einer schriftlichen Einverständniserklärung durch den Arbeitgeber. Bei einer Entgeltumwandlung fällt dieser Schritt entsprechend weg. Betroffene sollten sich jedoch folgender Nachteile bewusst sein, wenn sie ihre betriebliche Altersvorsorge kündigen möchten:
- Da die bAV so oder so erst mit dem Erreichen des Rentenalters ausgezahlt wird, führt eine Kündigung der betrieblichen Rente ohnehin meist nicht zum gewünschten Ergebnis.
- Wer in die bAV einzahlt, profitiert von steuerlichen Vorteilen. Bis zu einer gewissen Höhe sind die Beiträge sozialabgaben- und steuerfrei. Wenn Sie die betriebliche Altersvorsorge kündigen, kommt eine Nachzahlung der bis zu diesem Zeitpunkt eingesparten Steuern und Sozialversicherungsbeiträge auf die jeweilige Beitragssumme auf Sie zu.
- Hinzu kommen Verwaltungs- und Einrichtungskosten, die dem Arbeitnehmer auferlegt werden. Insgesamt kann die Nachzahlung aus Steuern, Sozialabgaben und Verwaltungskosten im schlimmsten Fall sogar höher sein als das angesparte Vermögen, was einen gewaltigen finanziellen Nachteil für Beschäftigte bedeutet.
Emil meint
Wirklich hilfreicher und gut recherchierter Artikel.
Hugo meint
Haben sie evtl. irgend welche Quellen die einem bei einem AG helfen eine Auszahlung der bAV zu erreichen wie sie sie erreicht haben ? Mein AG meint es würde nicht gehen. Mir fehlt trotz längerer Recherche eine Argumentationsmöglichkeit.
arbeitsrechte.de meint
Hallo Hugo,
in diesem Fall würden wir Ihnen empfehlen, sich die Unterstützung von einem Anwalt zuzusichern. Ein solcher kann Sie genau darüber informieren, wie Sie vorgehen sollten, wenn Sie eine Auszahlung der bAV erreichen möchten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Sven meint
Ich habe auch vor meine Direktversicherung zu kündigen. der Rückkaufswert liegt bei 7700€, 18,7 Prozent werden an die „arme“ Krankenkasse abgezogen. Kann mir jemand sagen wieviel Steuern noch abgezogen werden? Der Staat und die Versicherer haben mit diesen Direktversicherungen eine gute Einnahmequelle gefunden wo wie immer der Bürger die Zeche zahlt.
arbeitsrechte.de meint
Hallo Sven,
zum Thema Steuern können wir Sie in diesem konkreten Fall nicht beraten. Wenden Sie sich deshalb an einen Steuerberater.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Alex meint
Hallo Sven,
Du hast während der Einzahlphase auch Steuern und SV-Abgaben gespart (unter anderem die 18,7% der KK). Wieso bereichert sich jetzt die KK, wenn Sie dieses Geld wieder zurückfordert?
Weiterhin wird eine DV (nehme an es ist eine Direktversicherung) mit einem Rückkaufswert von 7,7T€ nicht aufzulösen sein, da dieser Betrag über den gültigen „Bagatellgrenzen“ liegt.
Die Zeche zahlt also keiner …
Hj. Fischer meint
Ich habe seit Beginn meiner AN-finanzierten Direktversicherung (Laufzeit ca. 33 Jahre) meine KV Beiträge auf Basis der jeweiligen max. BMG entrichtet und damit meinen Solidarbeitrag geleistet. Bei der sich jetzt abzeichnenden Fälligkeit hält die KV allerdings erneut die Hand auf und verlangt ca. 20% Beiträge. Das war bei Abschluss dieser Art von BAV weder absehbar noch kalkulierbar gewesen. Dies ist damit sehr wohl eine Bereicherung und das zu einem Zeitpunkt, bei dem die Kassen über hohe Guthabenbeträge verfügen.
Neubauer meint
weil für die mtl. Zahlungen der Pensionskassen, doppelt KK und doppelt PV
abgezogen wird. und bei Pauschalbesteuerten Beiträge die Versteuerung des Ertragsanteils nochmal fällig ist.
Wenn dann 30% abgeführt wird, frage ich mich weshalb ich das angespart habe.
Zudem kürzen die Beitragszahlungen meine gesetzlich Rente, Arbeitslosengeld und Krankengeld.
ich bin fast vom Glauben abgefallen. Kapitalisierung ist bei Erwerbsminderungsrente (Krebs) dann auch nicht möglich, die Beiträge verfallen zu Gunsten der PK. (hier Hamburger Pensionskasse).
Andreas H. meint
Sehr gute Antwort und richtig. Die „Bagatellgrenze“ liegt in 2020 bei 19.110 Euro.
Peter meint
Das ist totaler Blödsinn. Versicherte der Direktversicherung oder Pensionskasse nach §3 Punkt 63 EStG haben vorher die GESAMTEN Sozialversicherungsbeiträge erspart und müssen in der Rente nur die Kranken- und Pflegeversicherung zahlen und da gibt es sogar noch einen Freibetrag. Die haben auch vorher die GESAMTEN Steuern erspart und müssen die bei Auszahlung wieder zahlen, allerdings bei Rentenzahlung nur mit einem im Normalfall niedrigeren Steuersatz als sie vorher eingespart haben. Nur bei Auszahlung auf einmal wird der wahrscheinlich höher sein.
Und das ist auch völlig gerechtfertigt, denn der Staat fördert die ALTERSvorsorge massiv mit Steuern und Einsparung von Sozialabgaben. Das aber nur aus dem Grunde, dass die Leute nicht später in der Rente ankommen und nochmals aus Steuern unterstützt werden wollen, nur weil sie ihre Kohle verbraten haben.
Dieser Gedankenmüll, dass der „Bürger die Zeche zahlt“ geht mir sowas von auf den Puffer! Wenn man keine Ahnung hat, sollte man sein Unwissen wenigstens nicht so hinausposaunen.
Stefan meint
Habe 20000 angespart, sollte ich vor rentenbeginn sterben, bekommt mein kind nur 8000 den rest behält die pk.
Meine frau starb und somit ist die staatlich angeordnete abzocke beschlossene sache.
Was ist das für eine schweinerei?
Peter meint
Das stimmt nur, wenn Ihr Kind zu dem Zeitpunkt kein Kindergeld erhält. Ansonsten ist diese gesetzliche Regelung in der Tat nicht wirklich cool. Die Differenz aus den Erträgen geht zu 98,x% übrigens als außerordentliche Erträge auf alle anderen Versicherten über in deren Verträge. Das bleibt nicht einfach für den Versicherer über.
Tobias meint
Ein wirkich sehr sehr guter und vorallen verständlicher Artikel. Ich hinterlasse hiermit ein dickes Danke!
Mario Bartosch meint
Sehr guter Artikel. Eine Auflösung einer Direktversicherung ist grundsätzlich auch dann außerhalb von geringfügigen Anwartschaften (§ 3 BetrAVG) möglich, wenn sich aktive Arbeitnehmer bei Kündigung der Direktversicherung in einem laufenden Arbeitsverhältnis befinden. Voraussetzung ist, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam der Kündigung zustimmen. Um spätere Nachforderungen durch Arbeitnehmer zu vermeiden, sollte der Arbeitgeber dokumentieren, dass er auf erhebliche wirtschaftliche Nachteile hingewiesen hat. Die wirtschaftlichen Nachteile sind in einem geringen Rückkaufswert sowie der Versteuerung des ausgezahlten Beitrags zu sehen, worum sich der Arbeitnehmer im Zuge der Steuererklärung selbst kümmern muss (§ 22 Nr. 5 EStG). Aus Arbeitgebersicht ist nachteilig, dass er auf den ausgezahlten Beitrag Sozialversicherungsbeiträge abführen muss sofern die Auszahlungssumme aus Rückkaufswert und Summe aus Gehalt innerhalb der sozialversicherungspflichtigen Beitragsbemessungsgrenzen liegt. In der Praxis kommen diese Fälle der Kündigung sicher selten aber dennoch vor. Wir haben als Versicherungsmakler selbst schon Fälle dieser Art begleitet. Zu empfehlen ist eine Kündigung dennoch so wie nie, siehe oben geschilderte Nachteile.
Martin meint
Stillgelegter Vertrag bei der … soll gekündigt werden. Frage zu KK Anteil. War während der aktiven Einzahlung (7 oder 8 Jahre Umwandlung Urlaubsgeld) und bin noch immer in der PKV.
Die vor 10 Jahren, durch den AG, stillgelegte DV möchte ich nun endlich kündigen.
Somit muss der AG die SV Anteile nachzahlen und ich die Steuer? Aber jeweils nur oberhalb der pauschal versteuerten Beträge?!
Hatjemand Erfahrung?
Danke fürs Feedback
Karin meint
Hallo,
ich habe eine unverfallbare Versorgungsanwartschaft erworben, mit 65.
2003 bin ich ausgeschieden. Den Arbeitgeber gibt es nicht mehr. Die Info darüber habe ich 2006 von Mercer HR Stuttgart erhalten. Ich bin jetzt 60 . Wer kann mir über die Anwartschaft Auskunft geben, denn Mercer Stuttgart gibts auch nicht mehr.
Danke. Karin
arbeitsrechte.de meint
Hallo Karin,
Sie können sich mit dem Problem an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden, dieser kann herausfinden wer die Verbindlichkeiten übernommen hat.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Andreas H. meint
Siehe ggg. Unter northdata oder andere kostenfrei Auskunftsdateien, auch vom Bund, wer die Firma übernommen hat.
Kerstin meint
Hallo,
Meine Rentenversicherung/ Pensionskasse ist momentan beitragsfrei gestellt, bin seid 1,5 Jahren krank und werde zum 02. Mai ausgesteuert. Das Arbeitsverhältnis besteht weiterhin als ruhendes AV . Meine Frage : Wann kann ich die Versicherung auszahlen lassen ? ( nicht als monatliche Rentenzahlung sondern insgesamt) .
Mit freundlichen Grüßen Kerstin.
arbeitsrechte.de meint
Hallo Kerstin,
das kommt auf die Regelungen an, die zu Ihrer betrieblichen Altersvorsorge getroffen wurden. Überprüfen Sie die vorhandenen Verträge.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
KW meint
Ich konnte meine betriebliche Altersvorsorge ohne Einschränkungen kündigen gegen Auszahlung auf mein Konto. Fällig wurden Sozialabgaben und Steuern.
Gruß
Martin meint
Und bei welcher Versicherung warst du ? Ud wie hast du das angestellt?
Ralph meint
Und mit welcher Begründung im Anschreiben?
Gruß
Brigitte meint
Hallo, es wäre sehr nett, wenn ich erfahren könnte, wie Sie das gemacht haben… und mit welcher Begründung im Kündigungsschreiben… Es wäre sehr nett, wenn Sie mir eine antwort zukommen lassen würden. Danke
Matze1209 meint
Mir ist das auch gelungen bei der Canada Life zu kündigen und den Betrag sofort zu erhten. War eine Direktversicherung
Anja meint
Hallo, wieviel Prozent betrugen diese Beträge für Steuern etc. vom ausgezahlten Betrag? Wurde der Betrag schon abzüglich dieser Steuern und Co. überwiesen oder werden diese erst bei der Steuererklärung fällig?
Bianca meint
Hallo,
meine Frage wäre, wenn diese betriebliche Altersversorgung schon nicht mehr gezahlt wird, da weder ich noch dort arbeite und es auch meinen Arbeitgeber nicht mehr gibt, sprich der Laden wurden aufgegeben, wie sieht es denn da aus mit der vorzeitigen Kündigung.
Mit freundlichen Grüssen
Bianca
arbeitsrechte.de meint
Hallo Bianca,
wir können keine Einzelfall-Fragen beantworten, da dies in den Bereich der Rechtsberatung fällt. Sie können Ihren Fall jedoch der entsprechenden Versicherung schildern oder einen Anwalt konsultieren.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Ralph meint
Bei der Hamburger Pensionskasse wusste ich gar nicht was ich da unterschreibe, da war nur der Antrag dabei vom damaligen Arbeitgeber. Nun hätte ich zumindes gerne einen Teilbetrag da ausgezahlt. Laut vorletzter Nachricht ging das ja, aber wie und was soll man schreiben? Und wie sieht es in schwierigen privaten Fällen auf, sprich man ist in einer Notlage? Viele Grüße.
arbeitsrechte.de meint
Hallo Ralph,
bitte erkundigen Sie sich bei der Pensionskasse, welche Angaben in das betreffende Schreiben gehören und ob eine Auszahlung in einer Notlage möglich ist. Ggf. kann Ihnen hier auch ein Anwalt weiterhelfen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
I.N. meint
Da wirst du dir die Zähne ausbeißen.
HPK ist knallhart.
Uns wurde auch der Vertrag mit der HPK vom Arbeitgeber vorgelegt.
HPK hielt einen Vortrag, aber dass bei Erwerbsminderungsrente nicht mehr
kapitalisiert wurde nicht erklärt, nur die Vorteile dargestellt.
Denke es wird nicht kapitalisiert, weil man dann den verbleibenden Rest
(Krebs im Endstadium) einbehalten kann.
Ich war sprachlos, dachte mal ich lebe in einem Rechtsstaat.
Maria meint
Ich habe eine Fondgebundene Rentenversicherung Da mein Arbeitgeber Insolvenz angemeldet hat und ich nun arbeitslos bin möchte ich gerne kündigen .Nun wurde mir mitgeteilt, dass ich die Versicherung weder beleihen noch rückkaufen oder beleihen darf.Ich möchte aber das angesparte Geld bekommen und kündigen .Habe ich Chancen Danke Maria
arbeitsrechte.de meint
Hallo Maria,
leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten und können Ihnen deshalb nicht sagen, welche Schritte Sie unternehmen können bzw. welche Erfolgsaussichten diese haben. Wenden Sie sich an einen Anwalt für Versicherungsrecht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
develfo meint
In meiner Standmittelung Mai 2018 erscheint erstmalig der Abschnitt „Leistung nach Kündigung“. Dort erscheint unter anderem auch der Punkt „Ihre Leistung bei Kündigung zum 30.04.2018“. Es wird der einmalige Betrag genannt, der ausgezahlt wird.
So wie es aussieht kann ich den Vertrag kündigen und es würde zur Auszahlung des Betrags kommen.
Ralph meint
Hallo develfo, war das der letzte, also aktuelle Kontoauszug? Bei welcher Pensionskasse?
Steffen U. meint
auch bei mir stand Kündigung per 30.04.2018.ich bin bei der allianz. Wie verhält sich das?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Steffen,
leider können wir zu Ihrer Versicherung im Speziellen keine Aussage machen. Ein Versicherungsberater oder ein Anwalt für Versicherungsrecht kann Sie dabei sicher beraten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Markus S. meint
Hallo und erstmal vielen Dank für den tollen Artikel!
Mir wurde eine Betriebliche Altersvorsorge von der Firma angeboten. Jedoch soll diese dann gleich über mch selbst und nicht über den Arbeitgeber laufen. Habe ich dadurch Nachteile, wenn ich selbst der Versicherungsnehmer bin, aber keine Entgeltumwandlung vereinbare?
Was passiert wenn in diesem Falle der Arbeitgeber nach 1 Jahr die Zahlung einstellt? Fallen die 5 Jahresgebühren dann auf mich zurück, als Versicherungsnehmer?
Und ganz allgemein. Ist es mittlerweile üblich, das die Versicherung gleich auf den Arbeitnehmer gemünzt ist? Ich kenne es nur so, das es über den Betrieb läuft und man eventuell dann mit einer Entgeltumwandlung als eine Art Untervertrag dabei wäre.
arbeitsrechte.de meint
Hallo Markus,
ohne genaue Kenntnis der Umstände können wir Sie nur an einen Versicherungsberater verweisen. Dieser kann Ihnen die Vor- und Nachteile aller Möglichkeiten darlegen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Malfi meint
Eine Direktversicherung läuft zum Abschluss IMMER nur über den Arbeitgeber als VN, da ja nur so die Beiträge Steuer- und Sozialversicherungsfrei in den Vertrag vom VN eingezahlt werden können. Erst während der Vertragslaufzeit – z.B. durch Kündigung des Arbeitsplatzes – ist ein VN-Wechsel auf den Arbeitnehmer als Privatperson denkbar.
Das kann also keine „echte“ Direktversicherung nach §3.63 EStG gewesen sein.
Malfi meint
(Ergänzung)…oder eine Pensionskasse nach §3.63 EStG. Welche Art der betrieblichen Altersversorgung wurde denn vom Arbeitgeber angeboten? Selbst eine U-Kasse (VN ist dort die UK) oder Direktzusage (VN ist dort die Firma / Arbeitgeber) kann also nicht als VN über den Arbeitnehmer abgeschlossen werden. Dann ist es KEINE bAV mehr.
Jens G. meint
Wie verhält es sich bei Einzahlungen in eine Direktversicherung, die vom Netto abgezogen wird???Diese könnte ich auch nicht kündigen.
arbeitsrechte.de meint
Hallo Jens,
die Kündbarkeit eine Versicherung lässt sich nicht generell feststellen. In der Regel hängen die Kündigungsmöglichkeiten von der geschlossenen Vereinbarung ab.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Malfi meint
„Arbeitsrechte.de“ hat natürlich Recht.
Aber auch eine Direktversicherung „alt“ – vor 2005 nach §40b EStG abgeschlossen – wird zwar aus dem Netto pauschal besteuert mit 20% (falls das so von Jens G. gemeint ist) abgezogen – aber dennoch, da durch einen Steuervorteil belegt – grundsätzlich keine vorzeitige Kündigung gestattet….(abgeschlossene Vereinbarungen beachten)
Michael meint
Hallo,
Ich wandere zum 1.10.2018 in die Schweiz aus. Werde dort ständig leben und bei einem neuen Arbeitgeber arbeiten. Besteht hier ggf. die Möglichkeit einer Kündigung (als Sonderkündigungsrecht oder Ausnahmeregelung) und Auszahlung der bAV?
Mein Schweizer Arbeitgeber wird Diese ja nicht übernehmen.
Der Abschluss erfolgte bei der Aachen Münchener als fondgebundene bAV.
Besten Dank und schönen Gruß
Michael
arbeitsrechte.de meint
Hallo Michael,
bitte wenden Sie sich diesbezüglich an die Versicherung.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Thomas T. meint
Hallo ich beziehe seit dem 1.03.2018 befristet Erwerbunfähigkeitsrente und möchte meine private Rentenversicherung kündigen!Diese zahlt nicht aus weil ich die Altersgrenze noch nicht erreicht habe,diese werde ich aber auch nicht auf Grund von meiner Krankheit erreichen denn ich bin erst 57 Jahre und habe COPD Entstadium:Was muß ich tun um meine Ansprüche gelten zumachen?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Thomas,
um die besten Möglichkeiten zu finden, Ihre Ansprüche geltend zu machen, wenden Sie sich an einen Anwalt für Versicherungsrecht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Wolfgang P. meint
Ist die so Versicherung bei Rente mit63
Altersrente für besonders langjährig Versicherte (Vollrente) kündbar?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Wolfgang,
die Möglichkeiten der Kündbarkeit können Sie vom Versicherungsträger erfahren.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Andrea H.-R. meint
Welcher Betrag ist bei der Auszahlung einer direktversicherung mit Gehaltsumwandlung beitragsfrei von Krankenkassen beinträge( An und AG)
Grüße
arbeitsrechte.de meint
Hallo Andrea,
für die Feststellung der Beträge wenden Sie sich bitte an einen Steuer- oder Vermögensberater.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Gregor meint
Habe bei [edit. v. d. Red.] eine an mich übertragene (weil Arbeitsverhältnis aufgelöst) Versicherung. Diese ist beitragsfrei gestellt. Bin jetzt 62,5 Jahre alt und geschieden, meine Kinder leben nicht mehr in meinem Haushalt.
Laut Standmitteilung vom April 2018 wird mir zum Rentenbeginn am 1.12.2020 eine einmalige Kapitalzahlung von rd. 26.000 Euro garantiert. Sollte ich vorher versterben, gibts nur 8.000,- Euro Sterbegeld.
Ich möchte jetzt ein unterschriebenes Kündigungsschreiben an die Pensionskasse aufsetzen und bei meinen Kindern deponieren, ohne Datumseingabe. Sollte mir etwas zustoßen, sollen meine Kinder das Schreiben nehmen, ein aktuelles Datum eintragen und an die Versicherung schicken. So hoffe ich statt des Sterbegeldes die – um Krankenkassenbeiträge und Steuern gekürzte – Versicherungssumme zu erhalten. Zumindest die Erben.
Habe ich das „richtig“ gedacht? Man möchte ja nicht 18.000 Euro „verlieren.
arbeitsrechte.de meint
Hallo Gregor,
dies sollten Sie mit einem Anwalt besprechen, um auf der sicheren Seite zu sein.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Steffen U. meint
Hallo. Ich würde gern meine Allianz
pensionskasse kündigen. Bisher war es angeblich nicht machbar. Mit meinem letzten Konto Auszug aus dem Jahr 2018 erschien zum ersten mal unter einem Zeichen, wenn sie kündigen wird ihnen dieser Betrag ausgezahlt. Was bedeutet nun diese Neuerung die in den davor liegenden Jahren nie aufgetaucht ist.
jürgen sch. meint
hallo .bin schon in rente erhalte 32,69 euro aus der betriebsrente. würde mir die gerne auszahlen lassen. meine frage geht das.
arbeitsrechte.de meint
Hallo Jürgen,
die Kündigung ist in der Regel nicht möglich. Ansonsten kann Ihnen ein Berater des Versicherungsträgers weiterhelfen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Moma meint
Vielleicht sollten alle hier anfragenden Menschen, die ihre vom Arbeitgeber oder Staat aufgeschwätzten angeblichen Altersvorsorge-Versicherungen kündigen wollen versuchen gemeinsam zu handeln um die Auszahlung bei den Versicherungen zu erzwingen.
Mir wurde eine solche Versicherung auch angedreht, mit der ausdrücklichen Versicherung sie sei jederzeit kündbar. Das steht sogar in der Versicherungspolice. Von irgendwelchen „unverfallbaren Ansprüchen“ die ich niemals haben wollte, hat mir niemand etwas gesagt und war auch nichts zu lesen. Nur, das kann ich natürlich nicht Beweisen.
Diese Versicherungsvertreter beraten ja grundsätzlich auch immer nur im eigenen Sinne. (Hauptsache ein Vertrag wird geschlossen und es gibt Profit).
Jetzt liegt mein Geld (es wurde von meinem Gehalt gezahlt) bei dieser D….versicherung fest und ich kann nur hoffen dass ich das Rentenalter erreichen werde.
Angeblich gab es vor kurzem eine Gesetzesänderung nach der die Versicherungen die vereinbarte garantierte Leistung nicht mehr zahlen müssen wenn sie nachweisen können, dass es ihnen wirtschaftlich schlecht geht (und das kriegen die bestimmt hin).
Vielleicht lässt sich darüber eine Möglichkeit finden die angesparten Summen vorzeitig ausgezahlt zu bekommen.
Oder hat noch jemand eine andere Idee? Oder hilfreiche Tips? Außer dem immer wiederkehrenden sich einen Anwalt zu suchen.
(Geht denn in dieser Gesellschaft noch irgend etwas ohne Anwalt und Gerichte.)
arbeitsrechte.de meint
Hallo Moma,
sofern Sie Gewerkschaftsmitglied sind, können Sie auch die Rechtsberatung Ihrer Gewerkschaft in Anspruch nehmen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
A.B. meint
Hallo, mein AG hat vor kurzem eine DV für mich gemacht und bezahlt den gesamten Beitrag. Muss ich SV auf den Beitrag bezahlen?
MgG
arbeitsrechte.de meint
Hallo A.B.,
für die eingezahlten Beträge in eine Direktversicherung werden in der Regel keine Sozialabgaben fällig.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Karin meint
Sehr informativer Artikel! Ist es denn richtig, dass bei einem Arbeitgeberwechsel grundsätzlich nur ausgezahlt werden kann, was während des laufenden Arbeitsverhältnisses eingezahlt wurde? Danke
arbeitsrechte.de meint
Hallo Karin,
wenn die Versicherung gekündigt wird, wird zum Eintritt in die Rente alle eingezahlten Beträge ausgezahlt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Boris meint
Es ist also wie immer – wer arbeitet ist der Dumme! Ich habe bedingt durch einen Arbeitgeberwechsel ein Schreiben der Versicherung bekommen, dass bei Kündigung zum 1.9.2018 die Auszahlungssumme xyz beträgt.
Also habe ich bei der im Anschreiben angegebenen Telefonnummer angerufen und gefragt, was ich machen muss um die BaV zu kündigen. Dort wurde mir mitgeteilt, dass der Auszahlungsbetrag im September in Höhe von xy Euro überwiesen würde.
Drei Tage später dann die Ernüchterung, die BaV kann gar nicht ausgezahlt werden. Wenn dann noch die Abzüge dazu kommen stellt man fest, dass man das Geld besser hätte versaufen sollen!
Marcus meint
Wie sieht das aus, wenn ich eine BAv abgeschlossen hatte und ich den Arbeitgeber gewechselt habe, der neue Arbeitgeber das nicht unterstützt. Kann ich dann den Rückkaufswert beantragen, also kündigen?
Die HDI sagt mir immer, das würde nicht gehen und berufen sich auf die BAV Rechte.
Gibt es Gerichtsurteile dazu?
Immerhin bieten die die Rechnung des Rückkaufwertes an.
arbeitsrechte.de meint
Hallo Marcus,
ein Anwalt kann Ihnen in Ihrer Situation weiterhelfen und Sie mit den relevanten Urteilen zu Ihrem Fall versorgen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Dagmar W. meint
Mein Mann ist seit dem 01.09.2018 Rentner. Die bAV wurde zu 50/50 von seiner Firma und ihm getragen. Wer muss diese baV nun kündigen, damit er die erworbenen Ansprüche aus der Versicherung erhalten kann?
Der Arbeitgeber oder mein Mann selbst?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Dagmar,
für präzise Informationen zu Ihrem Fall wenden Sie sich an den Versicherer.
Ihr Team vom Arbeitsrechte.de
Bianca meint
Derzeit spielen wir auch mit dem Gedanken, die bAv zu kündigen, bzw. beitragsfrei stellen zu lassen, denn als diese abgeschlossen wurde, hatten wir leider noch nicht die Kenntnisse, die wir heute haben. Für uns hat sich, nach intensiver Auseinandersetzung mit dem Thema Altersvorsorge, herauskristallisiert, dass es wenig sinnvoll ist, in irgendwelche „Papierwerte“ zu investieren, bzw. einzuzahlen. Bevor man dies tut, kann man sich das Geld auch unters Kopfkissen packen…… Gott sei Dank haben wir sinnvollere Möglichkeiten der Investition, mit echter Rendite, kennengelernt und sehr dankbar dafür.
Hans meint
Meine 84jährige Mutter hat ein Angebot Ihrer Pensionsverwaltung erhalten, sich Ihre monatliche Rente von ca. 100€ in einer Summe, und zwar in Höhe von ca. 8.000€, auszahlen zu lassen.
Wir wissen, das KV- und PV-Beiträge fällig werden, sicherlich in Höhe des Krankenkassensatzes in Höhe von 16%. Was völlig unklar ist, wie würde der Betrag versteuert.
arbeitsrechte.de meint
Hallo Hans,
zur Frage der Besteuerung kann Ihnen ein Steuerberater weiterhelfen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Nine meint
meine BAV liegt seit 8 Jahren brach. Grund war die Kündigung beim AG und damals hat der neue AG die BAV nicht übernommen. Danach ist es in Vergessenheit geraten und als ich die Einzahlung fortführen wollte, ging es auf einmal nicht mehr. Kann ich mir den Betrag auszahlen lassen oder geht das auch in dem Fall erst mit Eintritt ins Rentenalter?
elly meint
Hallo…….ich möchte nur wissen ob der Chef eine Versicherung ohne mein Wissen kündigen und sich den Betrag auf sein Konto überweisen lassen darf.
Danke sehr
arbeitsrechte.de meint
Hallo elly,
in diesem Fall sollten Sie sich an einen Anwalt wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Siegfried R. meint
Hallo,
das ist ein informativer Artikel.
Ich habe eine BAV Direktversicherung als Entgeltumwandlung in 1997 abgeschlossen, wobei die Beiträge vom Arbeitgeber pauschal versteuert werden.
In den Versicherungsbedingen wird eine Abrufphase ab 01.08.2018 bis 01.08.2023 angeboten.
Ich bin 55 Jahre alt und liege über der Beitragsbemessungsgrenze in der KV und PV.
Darum möchte ich das Kapital jetzt gerne als Einmalzahlung abrufen, um die Zahlung der SV-Beiträge zu sparen.
Ist eine steuerfreie Auszahlung möglich?
Vielen Dank für Ihre Antwort!
arbeitsrechte.de meint
Hallo Siegfried,
welche steuerlichen Verpflichtungen sich aus einer solchen Einmalzahlung ergeben, kann Ihnen ein Steuerberater mitteilen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Astrid meint
Hallo,
mein Chef sagt, ich bin verpflichtet, eine Direktversicherung abzuschließen. Gibt es da ein Gesetz, dass mich dazu zwingt? Ich möchte keine Direktversicherung
arbeitsrechte.de meint
Hallo Astrid,
uns ist kein derartiges Gesetz bekannt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Johanna meint
Hallo,
ich habe beim Presse-Versorgungswerk ein Guthaben von 2500 Euro – eingezahlt über 30 Monate. Laut Presse-Versorgungswerk kann ich den Vertrag kündigen und das Guthaben auszahlen lassen.
Laut Sachbearbeiter muss ich es nicht versteuern – sondern die Differenz zwischen Einzahlung und Ertrag. Kann das sein?
Danke für eine Einordnung und viele Grüße 🙂
arbeitsrechte.de meint
Hallo Johanna,
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung erteilen dürfen. Wir empfehlen Ihnen daher, sich beim Finanzamt zu erkundigen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Jörg meint
Hallo Zusammen, ich habe eine Frage und bitte um Hilfestellung. Ich hatte bei meinem alten Arbeitgeber eine AG finanzierte BAV. Ich habe meinen AG in 2009 gewechselt, seither hatte ich die Beiträge selbst bezahlt. Ich möchte jetzt diese BAV kündigen. Habe ich Anspruch auf die gesamten Rückkaufswerte?
Vielen Dank für die Unterstützung.
rainer meint
Ich bin ab den 01.02.2019 vollrentner und bekomme auch eine betriebsrente unbefristet kann ich diese betriebsrente mir auf einmal auszahlen lassen?
Robert meint
Hallo,
bei Auszahlung einer Direktversicherung fallen Sozialabgaben (KV+PV) an.
Ist das auch der Fall wenn Beitragszahlungen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung und vor 2005 erfolgten und damit keine SV-Abgaben gespart wurden?
Larissa S. meint
Hallo Robert,
soweit ich das sehe, hast du keine Antwort auf Deine Frage erhalten…Ich hätte dieselbe, allerdings für eine Versicherung nach 2005- aber es geht auch um ein Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze. Weißt Du inzwischen, ob Beiträge fällig werden oder nicht? Für Deine Antwort wäre ich sehr dankbar.
Viele Grüße
Larissa
Enrico meint
Hallo
Ich bin der Meinung, das sich hinter diesen Versicherungen eine ganz üble masche von abzoge steckt und der Versicherte ist der Blöde. Legt euer Geld unters Kopfkissen da habt ihr mehr am Ende. Egal wann die Versicherungen ausgezahlt wird, sie werden immer Versteuert und Sozialabgabenpflichtig.
Christa meint
Guten Morgen,
ich habe zum 31.1.19 mein Arbeitsverhältnis mit meinem Arbeitgeber gekündigt und auch gleichzeitig
darum gebeten ,mich bei der Versicherung (Betriebsrente) abzumelden.Die Versicherung schreibt mir nun das es keine Probleme bei der Auszahlung geben würde ,aber die Abmeldung immer noch nicht von meinem Arbeitgeber vorlege.Ich habe daraufhin gebeten mich abzumeldenden worauf man mir sagte,
das Sie nur einmal im Jahr abmelden(November 2019).Iist es rechtlich oder kann ich auf die sofortige Abmeldung bestehen?Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Anne meint
Ich habe eine Direktversicherung, die bis Februar 2021 läuft, dann werde ich 65. nun bin ich aufgrund einer Schwerbehinderung zum 1.4.2019 in Altersrente gegangen. Kann ich mir die Direktversicherung auszahlen lassen und wenn ja, muss ich dabei Verluste und zusätzliche Kosten in Kauf nehmen?
Silke meint
Hallo,
ich habe eine betriebliche Altersvorsorge, die jetzt seit über 4 Jahren ruht.
Aufgrund einer Diagnose, die 2014 gestellt wurde ist klar, dass ich das Rentenalter nicht erreichen werde. Da ich keine Nachkommen habe will ich unbedingt diese
Versicherung kündigen- (ca. 9000)
Kann ich gesetzlich dazu gezwungen werden auf das Geld zu verzichten?
Gerhardt meint
Hallo, ich habe eine bav bei der Kölner Pensionskasse, denen die Bafin gerade untersagt hat, neue Mitglieder aufzunehmen. Mein Arbeitgeber hat aus diesem Grund die bav einseitig gekündigt. Darf er das? Würden Sie mir empfehlen, einen Anwalt zu nehmen?
Gruß, Gerhardt
arbeitsrechte.de meint
Hallo Gerhardt,
es kommt auch darauf an, wer tatsächlich einen Vertrag mit BAV hat – der Arbeitnehmer oder der Arbeitgeber. Für die Beurteilung der rechtlichen Situation würden wir Ihnen auf jeden Fall raten, sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden, da dieser Ihnen eine zuverlässige und angemessene Beratung geben kann.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Dagmar meint
Hallo zusammen,
ich habe eine Direktversicherung aus dem Versorungsausgleich von meinem Exmann. Der RW liegt bei 7.000€ und ich benötige das Geld um mein Bad zu sanieren.
Ich habe die DV gekündigt und eine Ablehnung der Auszahlung erhalten.
Mir wurde am Telefon (Allianz) gesagt, dass ich über der Abfindungsgrenze liege (3.738€) und deshalb und weil es eine Versicherung für die Altersversorgung ist die bereits steuerliche Vorteile hatte.
Also wie gesagt:
Die Versicherung war nicht von mir abgeschlossn, sondern habe ein Anspruch aus der Ehe darauf.
Seht Ihr eine Möglichkeit aus der Direktversicherung raus zu kommen.
Vielen Dank
Marion meint
Hallo Dagmar,
ich habe gerade das gleiche Problem. Ich habe die Versicherung bei der Nürnberger und eine Kündigung ist angeblich nicht möglich. Konntest du etwas erreichen und falls ja, wie? Ich bin völlig ratlos, ich brauche dringend das Geld, da ich alleinerziehend bin, 2 Kinder habe, und mich gerade von meinem Freund trenne. Ich hätte da eine Wohnung in Aussicht, aber diese müsste ich zuerst renovieren…
Wäre lieb, von dir zu hören.
LG, Marion
Marion meint
Hallo Dagmar,
haben Sie damals eine Antwort erhalten? Ich befinde mich in einer ähnlichen Lage. Ich habe schon versucht, die Versicherung zu kündigen, aber es funktioniert nicht. Die stellen sich exstrem stur. Ich habe nie in die Versicherung einbezahlt, also ist die Rente, die ich mal erhalte, bagatellartig. Dennoch stellen die sich quer.
Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir antworten könnten.
Viele Grüße
Marion
André meint
Hallo,
wie sieht eine Kündigung im Fall einer vollen Erwerbsminderungsrente aus?
Die Erwerbsminderungsrente ist erstmal zeitlich befriestet, aber ich habe in einem anderen Artikel gelesen,
dass eine betriebliche Rente auch mit Beginn der Erwerbsminderungsrente ausgezahlt wird.
Da es sich um zwei kleine Versicherungen handelt mit jeweils um die 20 €, würden wir uns gerne den Rückkaufswert auf einmal auszahlen lassen. Gibt es da eine spezielle Ausnahme für, oder macht es sinn die monatl. Rente zu nehmen?
Alleine die Nachzahlung würde bereits 1/4 des Rückkaufswert betragen. Wegen MS ist auch eine zu erwartene Heilung zu 99% ausgeschlossen.
Wäre schön was zum Thema betriebliche Altersvorsorge und EMR zu erfahren.
Beste Grüße
André
Janine meint
Hallo
ich würde meine BAV gerne kündigen. ARbeitgeber und Versicherung stimmen dem soweit zu.
Nun sagt die Versicherung es ist möglich ich soll IHnen die Kontoverbindung mitteilen auf die der Betrag X ausgezahlt werden soll.
Mein ARbeitgeber sagt allerdings das das ganze über das Gehalt ausgezahlt werden muss. Ich habe eine Gehaltspfändung vorliegen und mein Arbeitgeber meint das dann die komplette Auszahlung nicht der Pfändungsfreigrenzen unterliegen und somit komplett an den Gläubiger gehen.
Ist dies so richtig?
Anna meint
Hallo.
Ich habe eine seit 04/2015 beitragsfreie Direktversicherung, die in 08/2016 bei Ausscheiden aus dem Unternehmen gänzlich mir übertragen wurde. Liegt also brach, ist auch nicht mehr aktivierbar. Die (gesetzliche) Abfindungsgrenze ist überschritten. Da ich selbstständig bin, nicht mehr angestellt sein werde und diesen Vertrag eh nicht mehr bedienen kann, möchte ich diesen Vertrag (aus existentiellen Gründen bedingt durch **CORONA**) kündigen. Habe ich in **Corona-Zeiten** eine Chance, diesen Vertrag zu kündigen?
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Leistung bei Kündigung , wenn Sie Ihre gesamte Versicherung mit allen Zusatzversicherungen zum
31.12.2019 gekündigt hätten:
einmalige Kapitalzahlung in Höhe von –> € im niedrigen 5 stelliger Bereich
Die Leistungen Ihrer Versicherung resultieren (ggf. teilweise) aus einem früheren, vorzeitig beendeten Arbeitsverhältnis. Wir haben daher gesetzliche Verfügungsbeschränkungen zu beachten. Die Möglichkeit der Kündigung und Auszahlung des Rückkaufswerts ist dadurch eingeschränkt.
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Vertrag ist also tot.
Gibt es Möglichkeiten, einen solchen Vertrag zu kündigen in dieser besonderen Situation der **CORONA** KRISE?
Danke für ein kurzes Feedback.
mfg
Anna
Franz meint
Guten Tag,
aufgrund eines Arbeitgeberwechsels mit anschliessender Kündigung durch den neuen AG während der Probezeit war ich längere Zeit arbeitslos. Meinen bAV Vertrag hatte ich beitragsfrei gestellt, er lief knapp 10 Jahre und es wurde eine erhebliche Summe angespart. Nun lag zwischen der Kündigung durch den letzten AG und dem Beginn beim neuen AG ein Zeitraum von exakt 15 Monaten, somit war die Portierungsfrist abgelaufen. Ich hätte meinen Vertrag gerne portiert (der neue AG bietet nur diesen Weg an), was jetzt nicht mehr möglich ist. Die jährlichen Verwaltungskosten des Vertrages liegen bei ca. 400 EUR, wenn es keinen Weg aus dem Vertrag heraus gibt, fressen die Verwaltungskosten das Guthaben noch vor Renteneintritt auf. Eine private Weiterführung kommt für mich nicht mehr in Frage.
Haben Sie einen Tipp für mich?
Vielen Dank
Stefan meint
Guten Tag,
ich hätte eine Frage zur Kündigung meiner Direktversicherung weil ich u.a. gelesen habe dass dies in ‚Ausnahmefällen geht. Ich besitze zwei Verträge aus 2005 und 2007 und der Rückkaufswert in Summe liegt aktuell bei ca. 70.000€. Da ich nun nach 24Jahren die Firma verlassen werde ( Kündigungsphase ) und ich in diesem Jahr mein 60stes Lebensjahr erreiche wäre doch eine vorzeitige Auszahlung möglich bzw. was müsste erfüllt oder noch erfüllt werden ?
mfg
Waltraud meint
Meine Freundin ist in Scheidung. Die Firma ihres Mannes hat für alle Mitarbeiter und ihre Eheparner eine private Rentenversicherung abgeschlossen. Nun soll sie ihren Anteil ausgezahlt bekommen. Sie möchte die Summe auf ihr Bankkonto überwiesen haben. Kann das Familiengericht verlangen, dass sie die Summe in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt oder in eine Private Rentenversicherung und nicht auf ihr Konto?
Micha meint
Guten Tag,
meine betriebliche Altersvorsorge wurde mir nach ausscheiden aus dem Unternehmen 2014 übertragen. Nach meinem Versuch diese jetzt zu kündigen, beruft sich die Gesellschaft darauf, dass der Vertrag nach dem Tarif der Betrieblichen Altersvorsorge nur Beitragsfrei gestellt werden kann.
Stimmt das?
Viele Grüße Micha