Key Facts
- Sie können die Berufsausbildungsbeihilfe bei der Agentur für Arbeit beantragen, wenn Sie in einer eigenen Wohnung leben und Ihre Ausbildungsvergütung nicht ausreicht.
- Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe hat man nur bei der Erfüllung bestimmter Voraussetzungen. Dazu gehört z. B., dass Sie mindestens 18 Jahre alt sind oder Ihr Ausbildungsplatz zu weit vom Wohnort Ihrer Eltern entfernt ist, um dort wohnen bleiben zu können.
- Im Falle einer schulischen Ausbildung oder wenn Sie bereits Leistungen einer anderen Behörde erhalten, besitzen Sie keinen Anspruch auf die Berufsausbildungsbeihilfe.

Inhalt
Die Berufsausbildungsbeihilfe: Alles zum Antrag & den Voraussetzungen
Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) bringt regelmäßig dieselben Fragen mit sich. Wer hat Anspruch auf die Berufsausbildungsbeihilfe? Wo kann ich sie beantragen? Wie hoch fällt sie aus? Und muss man die BAB irgendwann zurückzahlen?
Diese und weitere Fragen wollen wir für Sie in unserem Ratgeber aufklären. Zunächst wollen wir jedoch ganz allgemein die Frage beantworten: Was ist die Berufsausbildungsbeihilfe überhaupt?
Die Beihilfe dient dazu, Lehrlingen in Ihrer Ausbildung finanziell unter die Arme zu greifen, wenn es die wirtschaftliche Situation erfordert. Einfach erklärt: Sie leben in einer eigenen Wohnung, können aber Ihren Alltag nicht mit Ihrem Ausbildungsgehalt stemmen.
Es handelt sich hierbei um einen staatlichen Zuschuss, der von der Bundesagentur für Arbeit gezahlt wird. Bei selbiger müssen Sie die Berufsausbildungsbeihilfe entsprechend auch beantragen.
Die Bewilligung der BAB ist an einige Voraussetzungen geknüpft. Das heißt: Nicht jeder, der eine Berufsausbildung anfängt, hat automatisch Anspruch auf einen Zuschuss. Gesetzlich festgelegt sind die Voraussetzungen für die Berufsausbildungsbeihilfe in § 56 SGB III.
Weitere BAB-Voraussetzungen, die die Agentur für Arbeit an Sie stellen wird, sind außerdem in § 60 SGB III festgehalten. Diese sind situationsabhängig, Sie müssen also nicht alle Bedingungen erfüllen. Mindestens eine der folgenden Voraussetzungen muss jedoch gegeben sein:
- Sie können einen gültigen und unterschriebenen Ausbildungsvertrag vorlegen
- Sie nehmen an einer berufsbegleitenden Bildungsmaßnahme (BvB) teil (ggf. parallel zur Vorbereitung auf den Schulabschluss)
- Der Ausbildungsort ist zu weit entfernt vom Wohnort Ihrer Eltern, um Ihnen tägliches Pendeln zuzumuten.
- Sie sind mindestens 18 Jahre alt
- Sie haben bereits ein Kind und leben nicht mehr bei Ihren Eltern
- Die Form Ihrer Ausbildung ist betrieblich oder außerbetrieblich und nicht schulisch
- Sie erhalten noch keine anderweitigen Leistungen einer anderen Behörde
Diese Unterlagen benötigen Sie für Ihren Antrag
Sofern Sie die geforderten Voraussetzungen erfüllen, können Sie die BAB beantragen. Die Bundesagentur für Arbeit bietet hierfür ein Online-Portal an, mit dem Sie die Berufsausbildungsbeihilfe einfach online beantragen können.
Wenn Sie sich fragen: Kann ich die BAB nur online beantragen? Nein, ein Muss ist das nicht. Sie können den Antrag auch vor Ort einreichen. Zuständig ist die Behörde in der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Falls Sie die Berufsausbildungsbeihilfe bei der Agentur für Arbeit beantragen wollen, benötigt diese einige Unterlagen, die Sie dem Antrag unbedingt beilegen sollten:
- (Unterschriebener) Ausbildungsvertrag
- Nachweis über das Ausbildungsgehalt (dies kann von Ihrem Arbeitgeber auch direkt an die Agentur für Arbeit übermittelt werden.)
- Ausgefüllter Fragebogen zum Ausbildungsbetrieb
- Mietvertrag
- Steuerbescheid oder Jahreslohnbescheid Ihrer Eltern und ggf. Ihres Ehe- oder Lebenspartners aus dem vorletzten Kalenderjahr
Übrigens: Für die Berufsausbildungsbeihilfe gilt keine Altersgrenze. Theoretisch können Sie diese also auch beantragen, wenn Sie bereits 30 Jahre oder älter sind. Beachten Sie allerdings, dass Sie mit einem bereits abgeschlossenen Studium oder einer abgeschlossenen Ausbildung keinen Anspruch auf die BAB haben.
Ein Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe bei einer Zweitausbildung wird i. d. R. abgelehnt. Eine Ausnahme kann gemäß § 57 Abs. 2 Drittes Sozialgesetzbuch III (SGB III) sein, wenn die berufliche Eingliederung dauerhaft nicht auf andere Weise erreicht werden kann.
Auch Berufsausbildungsbeihilfe für ein duales Studium zu beantragen, ist normalerweise nicht möglich. Eine Berufsausbildung kombiniert mit einem Studium gilt als nicht mehr förderungsfähig gemäß den Voraussetzungen in § 57 SGB III. Stattdessen können Sie allerdings unter Umständen BAföG anstelle der Berufsausbildungsbeihilfe beantragen.
Antrag bewilligt? So hoch fällt die Berufsausbildungsbeihilfe aus
Wie viel BAB bekommt man als Azubi? Auch diese Frage dürfte in Verbindung mit der Berufsausbildungsbeihilfe recht häufig gestellt werden. Vor allem dann, wenn Ihr Antrag bewilligt wurde.
Eine pauschale Antwort auf diese Frage gibt es allerdings nicht. Es gibt keinen festen Beitragssatz für die BAB. Lediglich ein Höchstsatz von 822 Euro pro Monat steht fest, der sich aus dem Grundbedarf (422 Euro) und dem Mietzuschuss (380 Euro) zusammensetzt. Zusätzlich ist eine Erstattung der Fahrtkosten von maximal 476 Euro pro Monat möglich.
Ob Sie diesen aber auch tatsächlich beanspruchen können, hängt von einigen Faktoren ab. Neben Ihrem eigenen Einkommen ist bei der Berufsausbildungsbeihilfe auch das Einkommen Ihrer Eltern und, falls Sie verheiratet sind, das Einkommen Ihres Ehepartners wichtig für die Berechnung Ihrer Ansprüche.
Entsprechend ist die Berufsausbildungsbeihilfe nicht elternunabhängig. Das Einkommen Ihrer Eltern entscheidet nicht nur, in welcher Höhe sie Zuschüsse erhalten. Übersteigt es einen bestimmten Betrag, verlieren Sie ähnlich wie beim BAföG vollständig den Anspruch auf die BAB.
Ebenfalls wichtig für Sie zu wissen ist, dass der BAB-Betrag jährlich neu ermittelt wird. Normalerweise steigt Ihr Gehalt mit jedem Ausbildungsjahr an, wodurch sich die Berufsausbildungsbeihilfe bzw. dessen Höhe evtl. verringern kann.
Und muss man das BAB irgendwann zurückzahlen? Nein. Anders als z. B. das BAföG handelt es sich bei der Berufsausbildungsbeihilfe um einen Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Der Zuschuss ist staatlich, während das BAföG als Darlehen für Studierende angesehen wird.
Welche Regelungen gelten für Ausländer?
Die deutsche Staatsbürgerschaft gehört nicht zu den Bedingungen, die für den Erhalt der BAB unbedingt erfüllt sein müssen.
Dennoch kann nicht jeder Ausländer in Deutschland Anspruch auf den staatlichen Zuschuss erheben. Dies wird in § 60 Abs. 3 SGB III genauer festgelegt. Der Paragraf regelt den förderungsberechtigten Personenkreis für eine Ausbildung.
Zum Befug der Berufsausbildungsbeihilfe für Ausländer, die in Deutschland arbeiten wollen, heißt es hier:
Ausländerinnen und Ausländer, die eine Aufenthaltsgestattung nach dem Asylgesetz besitzen, sind während einer Berufsausbildung nicht zum Bezug von Berufsausbildungsbeihilfe berechtigt. Geduldete Ausländerinnen und Ausländer sind während einer Berufsausbildung zum Bezug von Berufsausbildungsbeihilfe berechtigt, wenn die Voraussetzungen nach Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2 vorliegen und sie sich seit mindestens 15 Monaten ununterbrochen erlaubt, gestattet oder geduldet im Bundesgebiet aufhalten.
FAQ: Berufsausbildungsbeihilfe
Wenn Sie eine betriebliche oder außerbetriebliche Ausbildung machen oder an einer berufsbegleitenden Bildungsmaßnahme teilnehmen, können Sie Berufsausbildungsbeihilfe beantragen. Weitere Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, haben wir hier aufgelistet.
Sofern Sie eine schulische Ausbildung machen, ein duales Studium ausüben oder bereits ein abgeschlossenes Studium oder eine abgeschlossene Ausbildung haben, besitzen Sie keinen BAB-Anspruch.
Der Höchstsatz der BAB liegt bei 822 Euro. Wie viel Sie tatsächlich erhalten, ist u. a. vom Gehalt Ihrer Eltern abhängig.
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