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Arbeitszeugnis prüfen lassen: Wann das sinnvoll ist

  • Von Jan Frederik Strasmann, LL. M.
  • Letzte Aktualisierung am: 12. September 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 3 Minuten

Key Facts

  • Jeder Arbeitnehmer in Deutschland hat einen gesetzlichen Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Dieses muss nicht nur Art und Dauer der Tätigkeit, sondern auch Ihre Leistung und Ihr Verhalten beurteilen.
  • Arbeitszeugnisse sind oft in einer speziellen „Zeugnissprache“ verfasst, die auf den ersten Blick positiv wirkt, aber versteckte negative Bewertungen enthalten kann (z.B. „bemüht“). Durch eine professionelle Überprüfung vom Arbeitszeugnis können Sie solche Formulierungen ausfindig machen lassen.
  • Haben Sie das Arbeitszeugnis prüfen lassen und dabei wurden Mängel festgestellt, können Sie vom Arbeitgeber eine Berichtigung verlangen.

Wann macht es Sinn, das Arbeitszeugnis prüfen zu lassen?

Vom Arbeitszeugnis die Formulierungen prüfen lassen: Geht das online?
Vom Arbeitszeugnis die Formulierungen prüfen lassen: Geht das online?

Inhalt

  • Wann macht es Sinn, das Arbeitszeugnis prüfen zu lassen?
    • Wo kann man sein Arbeitszeugnis prüfen lassen?
    • Was tun, wenn das unberechtigt Arbeitszeugnis schlecht ist?
  • FAQ: Arbeitszeugnis prüfen lassen

Das Arbeitszeugnis ist ein wichtiges Dokument für Ihre berufliche Zukunft. Es gibt potenziellen neuen Arbeitgebern einen detaillierten Einblick in Ihre bisherige Tätigkeit, Ihre Leistungen und Ihr Verhalten. Allerdings ist die „Sprache“ der Arbeitszeugnisse oft verschlüsselt, und eine eigentlich schlechte Bewertung kann auf den ersten Blick positiv klingen.

Aus diesem Grund ist es entscheidend, das eigene Arbeitszeugnis genau zu prüfen oder von einem Experten prüfen zu lassen. Nur so stellen Sie sicher, dass es Sie bei Ihrer nächsten Bewerbung optimal unterstützt und keine Nachteile entstehen.

Es gibt verschiedene Situationen, in denen es sinnvoll sein kann, das Arbeitszeugnis inklusive vergebener Noten prüfen zu lassen. Zum Beispiel in folgenden Fällen:

  • Bei jeder Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Lassen Sie Ihr Zeugnis am besten immer überprüfen, bevor Sie es für Bewerbungen verwenden. So können Sie frühzeitig mögliche Fehler oder versteckte negative Formulierungen erkennen und Korrekturen vom ehemaligen Arbeitgeber verlangen.
  • Wenn Sie sich in einer Bewerbungsphase befinden: Wenn Sie sich mit Ihrem aktuellen Arbeitszeugnis bewerben und keine Rückmeldungen erhalten, könnte ein unvorteilhaftes Zeugnis ein Grund dafür sein. Eine Prüfung kann Klarheit schaffen.
  • Bei unklaren oder widersprüchlichen Formulierungen: Zeugnisse enthalten oft Floskeln, die auf den ersten Blick positiv erscheinen, aber in der „Zeugnissprache“ eine negative Bedeutung haben. Beispiele hierfür sind Formulierungen wie „Er hat sich stets bemüht“ oder „Er war stets pünktlich und ordentlich“. Solche Sätze sind typische Warnsignale, die auf eine unzureichende oder mittelmäßige Leistung hinweisen.

Wichtig: Ihr Zeugnis muss wohlwollend formuliert sein, aber auch der Wahrheit entsprechen. Falsche Tatsachenbehauptungen oder eine unfaire Bewertung können Sie ggf. rechtlich anfechten.

Wo kann man sein Arbeitszeugnis prüfen lassen?

Wo kann ich mein Arbeitszeugnis prüfen lassen?
Wo kann ich mein Arbeitszeugnis prüfen lassen?

Für die professionelle Überprüfung von Ihrem Arbeitszeugnis haben Sie verschiedene Möglichkeiten. Bedenken Sie, dass, wenn Sie ein Arbeitszeugnis prüfen lassen, Kosten anfallen. Diese müssen Sie in aller Regel selbst tragen.

Während Sie bei der Agentur für Arbeit das Arbeitszeugnis nicht prüfen lassen können, ist das bei folgenden Anbietern möglich:

  • Arbeitszeugnis von einem Anwalt prüfen lassen: Ein Anwalt, der auf Arbeitsrecht spezialisiert ist, kann Ihr Zeugnis nicht nur auf seine formale und sprachliche Richtigkeit prüfen. Er kann auch einschätzen, ob die Bewertung angemessen ist, und Sie bei der Durchsetzung Ihrer Korrekturansprüche gegenüber Ihrem ehemaligen Arbeitgeber unterstützen.
  • Arbeitszeugnis durch Gewerkschaften prüfen lassen: Wenn Sie Mitglied einer Gewerkschaft sind, bietet diese oft eine kostenlose oder vergünstigte Rechtsberatung und Zeugnisprüfung an.
  • Arbeitszeugnis online prüfen lassen oder per App: Sie können das Zeugnis durch verschiedene Programme oder künstliche Intelligenz überprüfen lassen. Das ist zwar meist kostenlos möglich, liefert aber häufig fehlerhafte Ergebnisse.

Gut zu wissen: Sie können Ihr Arbeitszeugnis selbstverständlich auch selber prüfen. Dabei kann es ggf. helfen, wenn Sie auch Freunde und Bekannte um Ihre Einschätzung bitten.

Was tun, wenn das unberechtigt Arbeitszeugnis schlecht ist?

Wenn Sie Ihr Arbeitszeugnis prüfen lassen und dabei Mängel festgestellt werden, müssen Sie diese nicht einfach hinnehmen. In einem ersten Schritt sollten Sie das Gespräch mit Ihrem (ehemaligen) Arbeitgeber suchen.

Haben Sie Ihre Änderungswünsche vorgebracht, sollten Sie eine Frist setzen. Diese muss angemessen sein. Zwei Wochen sind dafür meist üblich. Weigert sich der Arbeitgeber das Zeugnis zu korrigieren, können Sie im letzten Schritt eine Klage beim Arbeitsgericht einreichen. Vor diesem Schritt empfiehlt es sich, einen Anwalt für Arbeitsrecht zu konsultieren.

FAQ: Arbeitszeugnis prüfen lassen

Wer kann ein Arbeitszeugnis prüfen?

Ein Arbeitszeugnis kann von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht, einer Gewerkschaft oder einem spezialisierten Karriereberater geprüft werden. Diese Experten können die verschlüsselte Zeugnissprache entschlüsseln und sicherstellen, dass das Zeugnis keine negativen Formulierungen enthält, die Ihre berufliche Zukunft beeinträchtigen könnten.

Wie lange dauert es, ein Arbeitszeugnis prüfen zu lassen?

Die Dauer hängt vom gewählten Anbieter ab. Online-Services liefern oft innerhalb weniger Tage ein Ergebnis. Bei einem Anwalt für Arbeitsrecht kann es je nach Auslastung und Komplexität länger dauern, aber Sie erhalten dafür eine umfassende, rechtlich fundierte Einschätzung und Beratung.

Muss mein Arbeitgeber das Arbeitszeugnis ändern, wenn es Fehler enthält?

Ja. Ihr Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet, Ihnen ein korrektes und wohlwollendes Zeugnis auszustellen. Wenn Sie Fehler nachweisen oder die Bewertung als unzulässig schlecht einstufen, können Sie auf eine Korrektur bestehen. In letzter Konsequenz kann der Anspruch gerichtlich durchgesetzt werden.

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Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt)
Jan Frederik Strasmann, LL. M.

Jan Frederik Strasmann schreibt für arbeitsrechte.de u. a. über Themen zu Kündigung und Abmahnung. Er studierte an der Universität Bremen und absolvierte sein Referendariat am OLG Celle. Seinen Master of Laws (LL. M.) erwarb er in Dublin. Seit 2014 ist er zugelassener Rechtsanwalt.

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