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Wann wird nach einem Arbeitsunfall Rente gezahlt?

  • Von Dr. Philipp Hammerich
  • Letzte Aktualisierung am: 23. Januar 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 3 Minuten
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Ein falscher Schritt auf dem Dach und schon liegt der Dachdecker sechs Meter tiefer auf dem Rasen. Bei einem Arbeitsunfall können sich Arbeitnehmer schnell einen Schaden am Rücken zuziehen oder sich generell so stark verletzen, dass sie nicht mehr in ihrem vorherigen Beruf arbeiten können.

Berufsgenossenschaft: Eine Rente nach einem Arbeitsunfall wird gezahlt, wenn die Erwerbsfähigkeit dauerhaft gemindert ist.
Berufsgenossenschaft: Eine Rente nach einem Arbeitsunfall wird gezahlt, wenn die Erwerbsfähigkeit dauerhaft gemindert ist.

Verwenden Sie den Erwerbsminderungsrenten-Rechner!

Wenn der Arbeitnehmer nach dem Unfall nicht mehr arbeiten kann, zahlen Unfallversicherungsträger wie die Berufsgenossenschaften eine Erwerbsminderungsrente nach einem Arbeitsunfall. Die Rente wird für Versicherte auch bei einer Berufskrankheit gezahlt, sofern der Betroffene mindestens um 20 % in seiner Erwerbstätigkeit gemindert ist.

Kurz & knapp: Rente nach einem Arbeitsunfall

Wer zahlt nach einem Arbeitsunfall?

Nach einem Arbeitsunfall wird der Verdienstausfall zunächst durch das Verletztengeld ausgeglichen, welches 80 % des Regelentgelts beträgt.

Wann besteht ein Anspruch auf eine Rente nach dem Arbeitsunfall?

Wurde durch den Arbeitsunfall die Erwerbsfähigkeit dauerhaft gemindert oder es kam sogar zu einer Erwerbsunfähigkeit, besteht ein Anspruch auf eine Berufsunfallrente durch Unfallversicherungsträger.

Wann wird die Rente nach einem Arbeitsunfall ausgezahlt und wie setzt sich die Höhe zusammen?

Die Rente nach einem Arbeitsunfall wird nach dem Prozentsatz der Erwerbsminderung berechnet und monatlich ausgezahlt.

Aber wann besteht ein Anspruch auf die Berufsunfähigkeitsrente nach einem Arbeitsunfall? Wie hoch ist die Arbeitsunfallrente und wann wird sie ausgezahlt? Mehr dazu erfahren Sie im folgenden Ratgeber.

Inhalt

  • Verwenden Sie den Erwerbsminderungsrenten-Rechner!
  • Kurz & knapp: Rente nach einem Arbeitsunfall
  • Wann besteht bei einem Arbeitsunfall ein Rentenanspruch?
  • Wie hoch ist die Rente nach einem Arbeitsunfall von der Berufsgenossenschaft?

Wann besteht bei einem Arbeitsunfall ein Rentenanspruch?

Haben Sie einen Arbeitsunfall erlitten, wird der Verdienstausfall zunächst durch ein sogenanntes Verletztengeld ausgeglichen. Dieses hat eine Lohnersatzfunktion und ist dem Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung ähnlich. Es beträgt 80 Prozent des Regelentgelts.

Anschließend kann ein Anspruch auf Übergangsgeld bestehen. Dies ist der Fall, wenn der verletzte Arbeitnehmer an einer Maßnahme der Berufshilfe teilnimmt und deshalb keiner ganztägigen Erwerbstätigkeit nachgehen kann.


Haben Sie allerdings einen dauerhaften Schaden erlitten, kann bei einem Arbeitsunfall Rente von der Berufsgenossenschaft gezahlt werden. Voraussetzung für die Rente bei einem Arbeitsunfall ist, dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit um mindestens 20 bzw. im landwirtschaftlichen Unternehmen 30 % beträgt.

Arbeitsunfall: Bei Folgeschäden ist eine Rente möglich.
Arbeitsunfall: Bei Folgeschäden ist eine Rente möglich.

Zudem kann auch ein Anspruch auf Berufsunfallrente bestehen, wenn die Erwerbsfähigkeit länger als 26 Wochen gemindert ist. Bei einer Erwerbsminderung von weniger als 20 bzw. 30 % kann die Rente nach einem Unfall von der Unfallversicherung nur gezahlt werden, wenn

  • die Minderung der Erwerbsfähigkeit durch die Folgen eines Versicherungsfalls mindestens 10 % beträgt und
  • eine Minderung der Erwerbsfähigkeit aus allen Versicherungsfällen zusammen insgesamt 20 bzw. 30 % ergibt.

Wie hoch ist die Rente nach einem Arbeitsunfall von der Berufsgenossenschaft?

Wie hoch kann nach einem Arbeitsunfall die Rente ausfallen? Ist ein vollständiger Verlust der Erwerbsfähigkeit zu beklagen, beträgt die Verletztenrente von der Unfallversicherung zwei Drittel des vor dem Unfalls erzielten Jahresarbeitsverdienstes. Die Rente wegen einem Arbeitsunfall ist steuerfrei.

Eine Teilrente wird fällig, wenn die Erwerbsfähigkeit nur um einen gewissen Prozentsatz gemindert ist. Nach diesem Prozentsatz und der Verletztenrente bei voller Erwerbsminderung berechnet sich nach einem Arbeitsunfall die Rente zum Teil.

Beispiel: Ist die Erwerbsfähigkeit um 30 % gemindert und der Jahresarbeitsverdienst beträgt 70.000 Euro wird dies folgendermaßen berechnet:

70.000 Euro x ⅔ (Vollrente) x 20 % = 9.333 (jährlich) : 12 (Monate) = 777,75 Euro (monatlich)

Bei Schwerverletzten, bei denen die Erwerbsfähigkeit um mindestens 50 % gemindert ist, erhöht sich die Verletztenrente um weitere 10 Prozent, sofern infolge des Versicherungsfalles die Erwerbstätigkeit nicht mehr ausgeübt werden kann und kein Anspruch auf die Rente der gesetzlichen Rentenversicherung besteht.
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Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Seit 2007 arbeitet Dr. Philipp Hammerich als zugelassener Rechtsanwalt. Nach seinem Studium an der Universität Hamburg promovierte er bei Prof. Dr. Hoffmann-Riem (damaliger Richter am BVerfG). Sein fundiertes Wissen im Arbeitsrecht bringt er als Autor bei arbeitsrechte.de ein.

Kommentare

  1. Marcel meint

    22. April 2022 at 14:47

    Ich habe am 30.10.2021 einen Arbeitsunfall erlitten ( Strecksehne im Ringfinger gerissen) und bin seitdem krankgeschrieben. Da ich als Paketzusteller arbeite werde ich noch mindestens 16 Wochen ausfallen. Habe ich ab der 27 Woche Anspruch auf BG Rente obwohl ich noch Verletztengeld bekomme?

    Antworten
  2. Marita meint

    3. Februar 2022 at 16:09

    Hallo, mein schwerer Unfall geschah 2013. Ich habe MdE 80, bin auch Rentner, BG ist zuständig. Muss ich trotzdem alle 3 Monate Krankenkassenschein vorzeigen ?. Danke. Marita

    Antworten
  3. eeee meint

    1. Februar 2022 at 19:19

    Hallo
    ich bin 61 Jahre alt und hatte 2014 mit dem Fahrrad schwerden Wegeunfall. Offener Bruch am rechten Arm./Ellbogen.Der ist auch nciht mehr gerade, Titan ist drin und ich habe immer stärkere Schmerzen und Arthrose. Ich fuhr über Umwege mit dem Rad um nicht auf der Autostraße zur Arbeit fahren zu müssen.
    Das hat mich u.a. auch in eine Depression gebracht und psychischen Belastungen.

    Ich strebe ohnehin wegen anderen Themen die EU Rente an.

    Wie gehe ich vor. Kann der VKD das klären, brauche ich einen Anwalt. Habe ich Chancen, da was zu bekommen. ?

    Antworten
  4. Pascal meint

    25. Januar 2022 at 16:07

    Hallo Zusammen ich hatte 2018 einen Arbeitsunfall habe damals kein Schmerzensgeld bekommen oder eine Rente. Die Ärzte und die Reha haben mich wieder zusammen geflickt so das ich wieder arbeiten konnte nach 4 Jahren in Beruf als Zimmerer kommen jetzt aber wieder die Schmerzen kann ich bei der Bg eine Rente oder Schmerzensgeld beantragen

    Mit freundlichen Grüßen

    Pascal

    Antworten
  5. steffi meint

    11. November 2020 at 12:48

    Hi,
    hier meine Frage:
    Wenn ich einen Voll-job und einen Nebenjob habe, der Nebenjonb ist bei Hauptarbeitgeber bekannt.
    Im Nebenjob Verunfalle und nicht nur Ausfalle sondern meinem Hauptjob nicht nicht mehr nachkommen kann.
    Ich weiß das in beiden Jobs 6 Wochen Lohnfortzahlung ist.
    Dann würde ich Verletzengeld bekommen…auch von beiden Arbeitgebern?
    Würde cih dann auch von beiden BG´s „Rente“ bekommen oder nur von der BG in der ich quasi Verunfallt bin? Was ja, wenns der Nebenjob wär, echt schlecht wär…

    Vielen Dank

    Antworten
  6. Ayala V. meint

    19. Juni 2020 at 14:29

    hallo zusammen ,meine frage -bin seid 2019 100% Erwerbsgemindert und bekomme die Gesetzliche Erwerbsunfähigkeit-Rente auf Grund der : voller Erwerbsminderung infolge eingeschränkter Wegefähigkeit da ich mehrere Arbeitsunfälle im laufe der 22 jährigen Betriebszugehörigkeit hatte ,habe ich einen Anspruch auf Rente von der BG oder prüfen lassen -was meint ihr ??

    Antworten
  7. Kai meint

    13. September 2019 at 5:47

    Hallo, ich hatte im Jahr 2003 einen arbeitsunfall und bekomme eine Rente von 35% die auch nicht befristet ist. Jetzt hatte ich einen erneuten Arbeitsunfall. Leider befürchte ich das meine Schulter nicht mehr ganz in Ordnung kommt. Wenn das so ist würde dann der grad der Erwerbsminderung steigen?

    Antworten
  8. Petra meint

    25. August 2019 at 11:30

    Hallo, ich habe nach einem Arbeitsunfall den Geruchssinn verloren, Geschmackssinn funktioniert auch nicht mehr richtig. Bisher habe ich bereits eine Tortur von 3 Gutachtern hinter mir, ein 4. Gutachter soll noch folgen um den Beweis ohne mein Zutun zu erbringen, dass ich auch wirklich nicht mehr riechen kann. Wenn eh nur höchstens 20% für den Verlust des Geruchssinns unter Beteiligung des Geschmackssinns anerkannt werden, warum dann dieser Aufwand mit den Gutachern, die ja sowieso nur darauf getrimmt sind, bloß nicht diese 20% anzuerkennen. Da kommen dann schon mal Kommentare: seien sie froh, dass sie kein „Koch“ sind oder kein „Hund“. Auf die Auswirkungen auf das tägliche Leben geht keiner ein.
    Was kann ich tun, damit mir dieser Arbeitsunfall, der mir schon den Rest meines Lebens versaut, wenigstens finanziell noch ein bisschen hilft?

    Antworten
  9. Volker meint

    8. Juni 2019 at 16:57

    Hallo ich habe heute den Bescheid bekommen das ich eine MDE von 20% habe und sie mir dafür eine Rente zahlen auf 2 Jahre befristet.

    Aber es ist erwiesen das die Hand nicht mehr zu 100% zu gebrauchen ist und ich das Problem den rest meines lebens haben werde.

    Warum ist die Rente dann auf 2 Jahre begrenzt und was ist nach den 2 Jahren?

    gruß

    Antworten
  10. Andreas meint

    3. Juni 2019 at 8:48

    Hallo, ich hatte am 25.September 2019 einen ( nicht von mir verusachten ! ) Arbeitsunfall. Ich habe dadurch auf einem Auge nur noch 20% Sehkraft – leider und das bis an mein Lebesende! Die BG hat meine Erwerbsminderung abgelehnt – was soll ich nun machen!? Ich bin auf einem Auge faßt blind?? Reicht das denn nicht für mind. 20%?? Ich bin erst 23 Jahre alt und eine andere Firma nimmt mich mit diesem ärztlichen Gutachten in meinem Beruf ( Zerspanungsmechaniker / Maschineneinsteller ) bestimmt nicht mehr – WAS SOLL ICH MACHEN?? Danke MfG Andreas

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      3. Juni 2019 at 9:11

      Hallo Andreas,
      in einem solchen Fall kann es sinnvoll sein, sich von einem Anwalt oder der eigenen Gewerkschaft umfassend beraten zu lassen. Wir hingegen bieten keine Rechtsberatung an.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  11. Süleyman meint

    8. Mai 2019 at 11:06

    Hallo ich hatte 2006 einen Arbeitsunfall in der metallpresse und habe mir dabei den Ringfinger und den Mittelfinger bis zur Hälfte ab gequetscht leider konnten die nicht mehr dran genäht werden somit habe ich zwei Finger verloren. Ich habe dann nach 6 Wochen wieder arbeiten müssen mein Rechtsanwalt hat leider mir da auch nicht großartig Beratung geleistet ich habe bis jetzt mehrmals die Berufsgenossenschaft angeschrieben aber mir wurde immer wieder eine in die validitäts Rente oder auch Schmerzensgeld abgesagt. Steht mir eigentlich irgendetwas zu mittlerweile hat die Firma in der ich gearbeitet habe Insolvenz gemeldet und ich bin Rentner in Klammern 70 Jahre alt bekomme ich noch oder könnte ich noch meine Ansprüche eventuell geltend machen

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      9. Mai 2019 at 16:26

      Hallo Süleyman,

      ob Sie noch Ansprüche geltend machen können, kann nur ein Anwalt beurteilen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  12. Gerda meint

    7. März 2019 at 12:20

    Hallo, ich bin 63 Jahre alt und habe 45 Arbeitsjahre. Nun hatte ich im letzten Jahr einen Arbeitsunfall. Allerdings arbeite ich seit Januar wieder, jedoch habe ich schon noch Probleme, die 8 Stunden durchzuhalten. Könnte ich jetzt sofort eine Rente beantragen auf Grund des Arbeitsunfalles und die Rente würde dann höher ausfallen, als würde ich jetzt zum Ende des Jahres in Rente gehen? Und wenn ja, wie gehe ich da vor? Vielen Dank

    Antworten
  13. Petra meint

    6. Februar 2019 at 20:56

    Als ich meinen Arbeitsunfall hatte, hatte ich gerade nur 5 Monate gearbeitet. Wie wird dann die Rente berechnet, da es ja kein ganzes Jahr war? Ich habe nach dem Unfall noch einige Jahre weiterarbeiten können, da sich die Erkrankung schleichend entwickelt hat, bis zur vollen EM-Rente.

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      11. Februar 2019 at 8:33

      Hallo Petra,

      wie sich in Ihrem Fall die Berechnung darstellt, können Sie bei der Berufsgenossenschaft erfahren.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  14. Anton meint

    22. Januar 2019 at 10:10

    was ist eine Rente für zurückliegende zeit und wie lange wird da gezahlt ??

    Antworten
  15. irmi meint

    12. Januar 2019 at 18:52

    Hallo Ich habe seit 2 Jahren eine berufsbedingte hauterkrankung an den Händen.Häufiges Krank melden wegen offener Stellen ,was nervig ist , bin bei der Bg gemeldet hatte eine Rehabillitationsmaßnahme hinter mir .Bin 57 Jahre alt und Habe 38 Jahre gearbeitet immer Vollzeit Die Prognose ist schlecht .Habe seit 1 Jahr ein Halbtagsstelle ,was toll ist ,aber mir jetzt Sorgen macht ,weil ich jetzt in ihren Berichten gelesen habe das die Rente nach dem letzten Bruttogehalt berechnet wird. Ist das so ?

    Antworten
  16. Enrico meint

    22. November 2018 at 10:37

    Habe mir im März das Radiusköpfchen gebrochen, bin seid dem krank geschrieben, nach erfolgloser konservativer , operativer und nach mehrwöchigen Rehabilitationsmassnahmen wurde mir bei einem abschließenden Raha Gespräch erklärt , ich könne meinen jetzigen Beruf nicht mehr ausüben. Nun meine Frage, wie geht es in meinem Fall weiter , habe ich Anspruch auf eine Rente, wie könnte meine berufliche Zukunft aussehen? Wo müsste ich eine Rente beantragen?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      3. Dezember 2018 at 9:27

      Hallo Enrico,
      bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine kostenlose Rechtsberatung anbieten dürfen. Bei Ihren Fragen hilft Ihnen jedoch ein Anwalt für Arbeitsrecht mit Sicherheit gerne weiter.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  17. Petra meint

    15. November 2018 at 23:23

    ich hatte 2003 eine berufsbedingte Impfung, aus der eine Erkrankung entstanden ist, wodurch mein Zustand immer schlechter wurde. Ich habe damals aber die Impfung nicht als Arbeitsunfall angesehen und anfangs die Erkrankung nicht mit der Impfung in Zusammenhang gebracht, erst nach Austausch mit anderen Erkrankten und durch genauste Dokumentation, wann welche Symptome aufgetreten sind. Nach 5 Jahren habe ich auf halbtags reduziert und sofort unbefristet die Teilrente von der gesetzl. RV bekommen, ca. ein Jahr später, nach 10 Monaten krankgeschrieben, darin 6 wöchige erfolglose Reha, die unbefristete volle EM-Rente der GRV.
    Jetzt läuft mein Fall bei der BG, da mich ein Anwalt drauf aufmerksam gemacht hat.
    Meine Frage: bekomme ich Nachzahlungen weil ich Krankengeld und nicht Verletztengeld, bzw Rente von der gesetzl u Zusatzrente und nicht von der BG bekommen habe und nie Fahrkosten zu Therapien in Anspruch genommen habe? Und wie wird die BG-Rente in meinem Fall berechnet, ich habe nach dem Unfall/der Impfung noch 6 Jahre gearbeitet, wird das letzte Jahr der Vollzeit-Arbeit berechnet?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      16. November 2018 at 15:57

      Hallo Petra,
      dies sollten Sie direkt mit Ihrem Anwalt besprechen. Uns ist es nicht erlaubt, eine kostenlose Rechtsberatung vorzunehmen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  18. mona meint

    11. September 2018 at 13:40

    Hallo, ich habe eine Frage, da ich schon selber icht weiss, was ich machen soll.
    im Juni 2016 hatte ich einen Wegeunfall (ich befand mich in einer Weiterbildung) da ich mit dem Fahrrad unterwegs war, und von einem Auto angefahren bin, habe seit dem viele gesundheitliche Probleme. biin seit dem krankgeschreiben. nun ist es so, dass ich weiterhin unterhaltung vom JC bekomme, und sie BG zahlt ds Geld an das JC zurück. Durch diesen Unfall, sind meine alle Pläne kaputt gegangen, ich kann nicht areiten, ich kann kein Urlaub mit den Kindern machen, und ich kann kein Geld verdienen. wobei kurz vor dem Ende des Weiterbildungs, habe ich schon eine schöne Arbietsstelle gehabt. jetzt ist mein Sohn 20 geworden und hat seine Abi gemacht. da er sich erst ein Jahr Pause machen will, um bisschen Geld zu verdienen, und erst danach Studieren, machen wir uns wieder Sorgen, was wird mit dem Geld, was er dann als mini Job verdient. das Geld wird docch JC abrechnen. Meine Kinder sind schon langsam sauer, dass ich eifach nicht arbeiten kann. da ich einen schweren Kopfverletzung hatte, habe Ängste, Depression, Kurzzeitgedächnis störung und und und…nehme jeden Tag Schmerzmitteln gegen kopfschmerzen, ist es unmöglich, dass ich zur Zeit arbeiten gehe. DIE BG meite, dass die irgen welche rente beantragt haben.. aber es dauert noch… und es sind mittlerweile über zwe Jahre, die ich krankgeschrieben bin. habe mir viele schulden bei der Familie gemacht, und weiss einfach nicht, was ich weiter machen kann. und wenn mien Sohn, der heute ein Vorstellugsgespräcch hat, einen Job bekommt, und verdiend dort 700 Euro, dann will er das Geld spraren für seine Studium, und nicht an jc zurückzahlen. da ich, wenn ich es konnte, würde sehr sehr seeeerrr gerne arbeiten gehen.
    kann mir jemand helfen, was ich machen soll?
    LG. Mona
    Danke im Vorasu.

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      4. Oktober 2018 at 11:34

      Hallo Mona,
      welche rechtlichen Möglichkeiten Sie haben, können und dürfen wir nicht einschätzen, da wir keine Rechtsberatung anbieten. Es gibt jedoch viele öffentliche und oft auch kostenlose Beratungsstellen in den Städten und Kommunen. Dort können Sie z. B. eine Schuldnerberatung in Anspruch nehmen, die Ihnen bei der Schuldenregulierung helfen kann. Die Wohlfahrtsverbände wie die Caritas bieten außerdem verschiedene Beratungen für verschiedene Krisensituationen an.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  19. Cornelia G. meint

    20. Juli 2018 at 7:09

    Hallo, ich hatte 2003 einen Arbeitsunfall und arbeite seitdem mit Sondergenehmigungen und eigener Stundenreduzierung in meinem Job. Ich bekomme dieverse Hilfsmittel von der BG gestellt. Ein Behinderungsgrad von 30% ist vorhanden, aber nicht nur auf die Unfallfolgen. Nun sollen die Sicherheitsbestimmungen in meinem Betrieb verändert werden, was eine weitere Arbeit in diesem Job nicht mgl macht. Kann ich eine Rente erhalten? Was sind weitere Möglichkeiten? Wo kann ich Auskunft/Hilfe bekommen?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      30. Juli 2018 at 10:14

      Hallo Cornelia,

      ein Rentenberater kann Ihnen in Ihrer Situation weiterhelfen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  20. Eddi meint

    2. Juli 2018 at 11:19

    Hallo
    ich bekomme seit 10 Jahren Volle EM Rente
    2016 habe ich noch einen kleinen Nebenjob mit 450 € für ein par Stunden in der Woche getätigt.
    Dabei erlitt ich einen Arbeitsunfall ,der zu einer BG Rente mit 30 % führt
    Wird nun diese BG Rente auf die EM Rente angerechnet ??
    Der Unfall war 8 Jahre nach Begin der vollen EM Rente
    mit freundlichen Grüßen …
    Eddi

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      9. Juli 2018 at 8:36

      Halloo Eddi,

      Ihre Fragen können am besten von der BG oder der RV beantwortet werden.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  21. sevil b. meint

    19. März 2018 at 23:04

    kann ich rente bekommen von bwg …?ich habe mich nach 18 pflicht jahren befreien lassen zahle über 10 jahre kein rentenbeitrag nur einmal im jahr zahle ich an bwg

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      9. April 2018 at 14:42

      Hallo Sevil,

      ein Anwalt oder Finanzberater kann Ihre Ansprüche auf Rente genau beurteilen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten

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