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Arbeitsunfall in der Mittagspause: Besteht hier ein Versicherungsschutz?

  • Von Dr. Philipp Hammerich
  • Letzte Aktualisierung am: 23. Januar 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 3 Minuten
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Nicht immer ist klar, ob ein Unfall in der Mittagspause als Arbeitsunfall gilt

Arbeitsunfall in der Mittagspause: Die Versicherungsituation ist hier nicht immer eindeutig.
Arbeitsunfall in der Mittagspause: Die Versicherungsituation ist hier nicht immer eindeutig.

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) sorgt dafür, dass Arbeitnehmer in Deutschland versichert sind, wenn es im Betrieb zu einem Unfall kommt.

Oft sind es Berufsgenossenschaften, die für verschiedene Branchen zuständig sind und finanziell aushelfen, wenn Beschäftigte verunfallen. Doch gilt das auch, wenn in der Mittagspause ein Arbeitsunfall geschieht?

Der vorliegende Ratgeber geht dieser Frage detailliert auf den Grund. Hier erfahren Sie, warum der Träger der Unfallversicherung bei einem Arbeitsunfall in der Mittagspause durchaus Leistungen verweigern kann. Interessant sind dabei vor allem die Urteile deutscher Arbeitsgerichte, da vorliegende Gesetze nicht immer eine eindeutige Antwort liefern.

Inhalt

  • Nicht immer ist klar, ob ein Unfall in der Mittagspause als Arbeitsunfall gilt
  • Kurz & knapp: Arbeitsunfall in der Mittagspause
  • Nutzen Sie den Verletztengeld-Rechner!
  • Der Versicherungsradius eines Arbeitsunfalls
    • Arbeitsunfall in der Mittagspause: Im Einzelfall ist zu entscheiden

Kurz & knapp: Arbeitsunfall in der Mittagspause

Gilt ein Unfall während der Mittagspause als Arbeitsunfall?

Das kommt darauf an, wobei sich der Unfall ereignet. Während der Weg in die Pause bzw. zur Nahrungsaufnahme gewöhnlich versichert ist, gilt das für das eigentliche Pausemachen und Essen nicht. Auch private Erledigungen wie Einkäufe sind nicht versichert.

Ist der Weg in ein Restaurant außerhalb des Betriebsgeländes über die BG unfallversichert?

Ja. Verunglückt der Beschäftigte auf diesem Weg, so gilt dies in der Regel als Wegeunfall – vorausgesetzt, die Motivation des Betroffenen lag wirklich in der Nahrungsaufnahme.

Welche Leistungen kann der verunglückte Arbeitnehmer für eine entsprechende Arbeitsunfähigkeit beanspruchen?

Für die ersten sechs Wochen seiner Arbeitsunfähigkeit erhält der Beschäftigte weiterhin Lohnfortzahlung. Anschließend springt die Berufsgenossenschaft mit der Zahlung von Verletztengeld ein.

Nutzen Sie den Verletztengeld-Rechner!

Der Versicherungsradius eines Arbeitsunfalls

Ist ein Unfall während der Mittagspause durch eine Versicherung geschützt? Um diese Frage beantworten zu können, ist zunächst zu definieren, welche Vorfälle grundsätzlich als Arbeitsunfall versichert sind.

Unter den Versicherungsschutz der DGUV fallen längst nicht mehr nur Unfälle, die innerhalb eines Firmengebäudes passieren. Der Versicherungskreis wurde in den letzten Jahren deutlich ausgeweitet.

Dadurch sind mittlerweile auch Schüler im Klassenraum oder im Sportunterricht durch den zuständigen Versicherungsträger geschützt. Generell sind alle Unfälle als Arbeitsunfälle definiert, wenn sie infolge einer versicherten Tätigkeit auftreten. Doch nicht immer ist diese Definition eindeutig und Gerichte müssen Einzelfälle genau abklären; so auch beim Arbeitsunfall in der Mittagspause.

Arbeitsunfall in der Mittagspause: Im Einzelfall ist zu entscheiden

Wegeunfall in der Mittagspause: Der Fußmarsch bis zur Tür der Kantine ist für gewöhnlich versichert.
Wegeunfall in der Mittagspause: Der Fußmarsch bis zur Tür der Kantine ist für gewöhnlich versichert.

Kommt es zum Arbeitsunfall in der Kantine oder auf dem Weg dahin, vermuten Arbeitnehmer oft, dass es sich um einen Arbeitsunfall handelt, welcher durch die Unfallversicherung versichert ist. Die Rechtslage ist dabei aber eher komplex und schwer zu verallgemeinern. So ist es sinnvoll, sich die vergangene Rechtsprechung im Einzelfall genauer anzusehen:

  • Innerhalb der Kantine kommt es zu einer Beinverdrehung mit Kreuzbandriss: Hier muss die Unfallversicherung nicht für Schäden aufkommen, so urteilte das Sozialgericht Karlsruhe (Az. S 1 U 4282/12). Demnach besteht der Versicherungsschutz nur auf dem Weg zur Kantine, einschließlich des öffentlichen Verkehrsraums. Das gilt auch für den Rückweg. Die Tür zur Kantine lässt den Schutz auf dem Hinweg also enden, wo er auf dem Rückweg zum Betrieb wieder beginnt.
  • In der Pause werden Lebensmittel eingekauft: Das Landessozialgericht Hessen (Az. L 3 U 225/10) hat für diesen Fall genaue Bedingungen festgelegt. So besteht eine Unfallversicherung bei dieser Tätigkeit, solange sich der Einkauf hauptsächlich auf die Pausenmahlzeit beschränkt. Bei einem überwiegenden „eigenwirtschaftlich[en]“ Anteil muss die zuständige Berufsgenossenschaft wiederum nicht mehr zahlen
Der Wegeunfall in der Mittagspause ist also zu einem gewissen Grad versichert. Werden festgelegte Wege verlassen oder Handlungen durchgeführt, die eher privater Natur sind, kann es zu versicherungstechnischen Schwierigkeiten kommen. In Bezug auf den Arbeitsunfall sollten Raucher auch ein Urteil des Berliner Sozialgerichts beachten (Az. S 68 U 577/12): Demnach ist der Weg vom und zum Rauchplatz nicht versichert, da er nicht der Erhaltung der Arbeitskraft diene. Versicherungsschutz besteht also nicht.
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Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Seit 2007 arbeitet Dr. Philipp Hammerich als zugelassener Rechtsanwalt. Nach seinem Studium an der Universität Hamburg promovierte er bei Prof. Dr. Hoffmann-Riem (damaliger Richter am BVerfG). Sein fundiertes Wissen im Arbeitsrecht bringt er als Autor bei arbeitsrechte.de ein.

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