Key Facts
- Arbeitsmedizinische Untersuchungen dienen der Vorbeugung von Krankheiten.
- Für bestimmte Tätigkeiten, die in der ArbMedVV aufgeführt sind, ist die Vorsorgeuntersuchung verpflichtend.
- In der Regel müssen die verpflichtenden Untersuchungen alle drei Jahre erfolgen.
Was ist eine arbeitsmedizinische Untersuchung in Deutschland?
Inhalt
In der Arbeitswelt setzen wir als Arbeitnehmer uns regelmäßig körperlichen und psychischen Belastungen aus. Dadurch gefährden wir unsere Gesundheit.
In einigen Berufen, wie im Labor oder auf der Baustelle, ist es besonders wahrscheinlich, dass die Arbeitnehmer durch ihre Tätigkeit über kurz oder lang Schaden nehmen. Um die Risiken frühzeitig zu erkennen und Erkrankungen zu verhindern, existieren arbeitsmedizinische Untersuchungen.
Der behandelnde Arzt untersucht den Gesundheitszustand des Arbeitnehmers und berät ihn. Außerdem kann er spezifische Tests durchführen und mit Zustimmung des Mitarbeiters Impfungen verabreichen. Darüber hinaus informiert er den Arbeitgeber bei Anhaltspunkten für ein nicht ausreichend gesichertes Arbeitsumfeld und regt so Änderungen an.
Übrigens: Eine arbeitsmedizinische Untersuchung ist keine Eignungsuntersuchung! Es geht um Prävention, nicht um Eignung. Der Arzt unterliegt darüber hinaus bei der arbeitsmedizinischen Untersuchung der Schweigepflicht. Ohne die Einwilligung des Beschäftigten darf er seine Einschätzung über die Befähigung des Arbeitnehmers dem Chef nicht mitteilen.
Die arbeitsmedizinische Untersuchung gehört zur Arbeitszeit. Der Arbeitgeber ist dafür zuständig, die arbeitsmedizinischen Untersuchungen zu organisieren. Er beauftragt den Arzt und informiert die Arbeitnehmer über das Angebot. Außerdem klärt er auf, ob die Maßnahme für die Mitarbeiter auf verpflichtender oder freiwilliger Basis ist.
Die Kosten für die arbeitsmedizinische Untersuchung trägt der Arbeitgeber. Er füllt eine Kostenübernahmeerklärung aus, die der Beschäftigte dem Arzt oder Labor vorlegen kann. Viele Praxen besitzen Vordrucke für das Formular.
Wann ist eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung Pflicht?
Die gesetzliche Grundlage für die arbeitsmedizinische Untersuchung ist seit 2008 die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Ihr Ziel ist es, die Mitarbeiter des Unternehmens vor berufsbedingten Erkrankungen zu bewahren.
Davon profitiert nicht nur der Arbeitnehmer, der sich länger seiner Gesundheit erfreuen kann, sondern auch der Arbeitgeber. Er kann sicherstellen, dass er leistungsfähige Beschäftigte hat, die nicht so lange krankgeschrieben werden müssen.
In der Verordnung wird zwischen drei Arten der Vorsorgeuntersuchung unterschieden:
- Die Pflichtvorsorge ist bei besonders gefährdenden Tätigkeiten vorgeschrieben
- Die Angebotsvorsorge muss dem Arbeitnehmer bei bestimmten gefährdenden Tätigkeiten angeboten werden.
- Die Wunschvorsorge muss dem Beschäftigten auf dessen ausdrücklichen Wunsch hin ermöglicht werden. Sie gilt bei Tätigkeiten, wo Gesundheitsschäden nicht ausgeschlossen werden können.
Welche Art der Vorsorgeuntersuchung notwendig ist, folgt aus der Gefährdungsbeurteilung. Darüber hinaus ist in der ArbMedVV aufgeführt, welche Arbeiten eine arbeitsmedizinische Untersuchung verlangen. Folgende Übersicht zeigt Ihnen eine Auswahl der Gründe für eine Pflichtuntersuchung:
| Gefahrstoffe | Biostoffe | physikalische Einwirkungen |
|---|---|---|
| Arsen | Alle biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppe 4 | extreme Hitze |
| Asbest | Bartonella | extreme Kälte (ab -25°C) |
| Benzol | Chlamydophila | Lärm ab 85 dB |
| Cadmium | Gelbfieber | Taucharbeiten |
| Fluor | Hepatitis A, B, C | |
| Kohlenmonoxid | Influenza A, B | |
| Methanol | Masern | |
| Nickel | Mumps | |
| Quecksilber | Pneumokokken | |
| Schwefelwasserstoff | Tollwut | |
| Alle weiteren Stoffe und Situationen, die eine Pflichtvorsorgeuntersuchung erfordern, entnehmen Sie bitte der ArbMedVV. | ||
Dürfen Sie sich der arbeitsmedizinischen Untersuchung verweigern?
Ist die Tätigkeit des Arbeitnehmers besonders gefährdend, wird gemäß der Verordnung vom Arbeitgeber verlangt, eine arbeitsmedizinische Untersuchung zu beauftragen. Verweigern darf er sich nicht. Auch die Arbeitnehmer müssen diese präventive Maßnahme in Anspruch nehmen, da § 4 Abs. 2 ArbMedVV besagt:
Der Arbeitgeber darf eine Tätigkeit nur ausüben lassen, wenn der oder die Beschäftigte an der Pflichtvorsorge teilgenommen hat.
Wenn Sie sich als Arbeitnehmer also einer Pflichtuntersuchung verweigern wollen, dürfen Sie Ihre Tätigkeit nicht mehr ausüben. Das kann zu einer Abmahnung und unter Umständen zu einer Kündigung durch den Arbeitgeber führen.
Im Gegensatz dazu sind die Angebots- und die Wunschvorsorge nicht verpflichtend. Der Arbeitgeber muss lediglich auf die Möglichkeit der arbeitsmedizinischen Untersuchung aufmerksam machen und sie ermöglichen, sofern die Tätigkeit Gesundheitsschäden unter Umständen hervorrufen kann.
Arbeitsmedizinische Untersuchung: Wie oft muss sie durchgeführt werden?
Wie oft Sie in der Arbeitsmedizin zu einer Untersuchung müssen, hängt von der Art und Weise Ihrer Tätigkeit ab. Wenn die Vorsorge nicht verpflichtend ist, gibt es auch keine vorgeschriebene Häufigkeit.
Ist allerdings die arbeitsmedizinische Untersuchung Pflicht, existieren Fristen für deren Umsetzung. Diese werden vom sogenannten Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed) bestimmt, welcher zum Bundesministerium für Arbeit und Soziales gehört.
Sie können den Zeitpunkt für Ihre arbeitsmedizinische Untersuchung den Arbeitsmedizinischen Regeln (AMR) Nr. 2.1 entnehmen. In der Regel ist die Vorsorge drei Monate vor sowie zwölf Monate nach dem Beschäftigungsantritt zu leisten. Danach findet sie alle drei Jahre statt.
Was sind die G-Untersuchungen in der Arbeitsmedizin?
Die sogenannten G-Untersuchungen leiten sich von den Grundsätzen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung ab. Sie wurden 2008 durch die ArbMedVV abgelöst und sind nicht mehr rechtlich bindend.
Dennoch hat sich der Begriff der G-Untersuchung im Sprachgebrauch etabliert. Außerdem dienen die G-Grundsätze immer noch als Leitlinie für die Betriebsärzte, die die Mitarbeiter behandeln.
Arbeitsmedizinische G-Untersuchungen werden häufig in Kombination mit einer Zahl abgekürzt. So wird markiert, welche Art der Prävention notwendig ist. Die arbeitsmedizinische Untersuchung G 24 kennzeichnet z. B. die Untersuchung eines Arbeitnehmers bei einem erhöhten Risiko für Hautkrankheiten am Arbeitsplatz. Diese Form der Vorsorge wird u. a. bei Tätigkeiten mit Epoxidharz notwendig.
Manche Kennzeichen ziehen eine bestimmte Behandlungsmethode nach sich. So ist für die arbeitsmedizinische Untersuchung G 42 eine Blutentnahme sowie eine Impfberatung aufgrund von Infektionsgefahren vorgesehen.
Weitere oft genützte Kürzel sind:
- G 20: Wegen einer hohen Lärmbelastung soll ein Hörtest durchgeführt werden.
- G 23: Eine arbeitsmedizinische Untersuchung wegen G 23 (oder G 26) weist auf ungewöhnliche Belastungen für die Atemwege hin. Der Arzt untersucht deswegen die Lungenfunktion.
- G 25: Die Untersuchung kommt bei Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten zum Einsatz. Es wird u. a. das Seh- oder das Hörvermögen überprüft.
- G 37: Aufgrund von Bildschirmarbeit wird ein Sehtest angeordnet.
- G 41: Gefährdung durch Absturzgefahren. Die arbeitsmedizinische Untersuchung wegen G 41 sieht ein Belastungs-EKG, Perimetrie sowie einen Hör-/Sehtest vor.
Alle weiteren G-Untersuchungen können Sie bei Ihrem (Betriebs-)Arzt erfragen.
FAQ: Arbeitsmedizinische Untersuchung
Das hängt von der laut ArbMedVV erforderlichen Prävention ab. Die Kosten trägt der Arbeitgeber. Viele Ärzte haben deswegen eine eigene Kostenübernahmeerklärung für die arbeitsmedizinische Untersuchung, die Chef und Mitarbeiter unterschreiben müssen.
Unter Umständen schon. Allerdings muss er dafür vom Arbeitgeber beauftragt werden. Häufig wird allerdings der Betriebsarzt zu Rate gezogen, der die Arbeitsbedingungen bereits kennt.
Nein. Die Vorsorgeuntersuchung dient der Prävention. Sie ist kein Test, den der Arbeitnehmer für den Arbeitgeber bestehen muss. Weitere Aspekte dazu erfahren Sie an dieser Stelle.
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