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Störung des Betriebsfriedens: Wann erfolgt die Abmahnung?

  • Von Sascha Münch
  • Letzte Aktualisierung am: 23. Januar 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 4 Minuten
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Eine Abmahnung weist den Arbeitnehmer grundsätzlich auf ein bestimmtes Fehlverhalten hin, das nicht dem Arbeitsvertrag entspricht. Dabei ist die arbeitsrechtliche Maßnahme einer Abmahnung in der Regel die Vorstufe zu einer verhaltensbedingten Kündigung, wenn das angezeigte Verhalten nicht abgestellt wird.

Wann führt die Störung des Betriebsfriedens zu einer Abmahnung? Erfahren Sie mehr im folgenden Ratgeber.
Wann führt die Störung des Betriebsfriedens zu einer Abmahnung? Erfahren Sie mehr im folgenden Ratgeber.

Ein gutes Arbeitsklima, das eine angenehme und gesunde Zusammenarbeit mit den Kollegen ermöglicht, ist für viele Arbeitnehmer von großer Bedeutung, um sich in einem Unternehmen wohl zu fühlen. Aber auch für den Arbeitgeber ist dies ein wichtiger Faktor, der die Produktivität steigert.

Kurz & knapp: Störung des Betriebsfriedens

Was ist unter dem Betriebsfrieden zu verstehen?

Der Betriebsfrieden beschreibt laut Rechtsprechung ein störungsfreies Zusammenwirken von Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie der Angestellten untereinander. Letztlich geht es um ein loyales, respektvolles und wertschätzendes Miteinander.

Wann ist der Betriebsfrieden gestört?

Nicht jeder Konflikt stört gleich den Betriebsfrieden. Eine solche Störung muss im Einzelfall genau festgestellt werden. Sie kann z. B. bei Beleidigungen, Mobbing, rassistischen und sexistischen Bemerkungen vorliegen oder wenn sich ein Angestellter gegenüber dem Arbeitgeber illoyal verhält.

Welche rechtlichen Folgen kann eine Störung des Betriebsfriedens haben?

Zunächst muss der Arbeitgeber zwischen den Streitparteien vermitteln. Ändern diese ihr Verhalten nicht, darf er die Störer auch abmahnen, sofern diese eine konkrete Pflicht verletzen. Lässt sich die Störung auch dadurch nicht abstellen, kann der Arbeitgeber auch eine verhaltensbedingte Kündigung aussprechen.

Es kommt nicht selten zur sogenannten Störung des Betriebsfriedens. Was ist darunter genau zu verstehen? Und wann führt diese zur Abmahnung durch den Arbeitgeber?


Inhalt

  • Kurz & knapp: Störung des Betriebsfriedens
  • Wann wird der Betriebsfrieden gestört?
    • Eine Störung des Betriebsfriedens verhindern
  • Abmahnung: Wenn der Betriebsfrieden gestört wird
    • Muster für eine Abmahnung bei Störung des Betriebsfriedens

Wann wird der Betriebsfrieden gestört?

Der Betriebsfrieden beschreibt einen Idealzustand, der durch ein störungsfreies Zusammenarbeiten der Angestellten charakterisiert ist. Er ist unverzichtbare Bedingung für den Erfolg und das Bestehen des Betriebes.

Der Arbeitgeber sollte einer etwaigen Störung des Betriebsfriedens frühzeitig entgegenwirken.
Der Arbeitgeber sollte einer etwaigen Störung des Betriebsfriedens frühzeitig entgegenwirken.

Folgende Komponenten machen den Betriebsfrieden aus:

  • respektvoller Umgang untereinander
  • menschengerechte Arbeitsbedingungen
  • Gleichbehandlungsgrundsatz

Der Arbeitsvertrag umfasst sowohl die Rechte als auch die Pflichten der Vertragsparteien. Das beinhaltet auch den Grundsatz, Rücksicht auf die Rechte, Rechtsgüter sowie Interessen des Anderen zu nehmen und markiert die Grundprinzipien zur Wahrung des Betriebsfriedens.

Es ist an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass der Betriebsfrieden nicht nur auf die Zusammenarbeit zwischen den Mitarbeitern reduziert werden darf. Eine Störung des Betriebsfriedens liegt auch vor, wenn das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gestört ist.

Eine Störung des Betriebsfriedens verhindern

Bei Störung des Betriebsfriedens handelt es sich in den meisten Fällen um verbale oder physische Angriffe auf oder unter den Arbeitnehmern.

Sicher sind Konflikte nicht immer im Keim zu ersticken. Denn, wo Menschen arbeiten, kann es zu Unstimmigkeiten und Auseinandersetzungen kommen. In einem guten Arbeitsklima werden die Konflikte gelöst. Es sollte nicht zur Eskalation kommen. Dabei ist es wichtig, dass der Arbeitgeber hierfür die richtigen Rahmenbedingungen absteckt. Das können neben der Einhaltungrechtlicher Rahmenbedingungen auch andere Faktoren sein wie die Schaffung von Instanzen mit Moderatorfunktionen.

Grundvoraussetzung, um die Störung des Betriebsfriedens zu verhindern, ist es, als Arbeitgeber Verstöße gegen das Benachteiligungsverbot zu ahnden.

 

Sowohl Arbeitgeber, Arbeitnehmer als auch der Betriebsrat, falls vorhanden, sollten darauf achten, dass niemand im Unternehmen aufgrund der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, aufgrund des Alters, der sexuellen Identität oder eines Handicaps benachteiligt wird.

Weitere Aspekte für die Störung des Betriebsfriedens sind:

  • Beleidigungen
  • strafbare Handlungen wie Diebstahl oder Körperverletzung
  • parteipolitische Agitationen

Abmahnung: Wenn der Betriebsfrieden gestört wird

Abmahnung wegen Störung des Betriebsfriedens: Die Konfliktlösung ist eine bessere Alternative.
Abmahnung wegen Störung des Betriebsfriedens: Die Konfliktlösung ist eine bessere Alternative.

Verstößt ein Arbeitnehmer gegen die Pflichten des Arbeitsvertrages oder kommt dieser den Anweisungen durch den Arbeitgeber, der das Direktionsrecht besitzt, nicht nach, droht eine Abmahnung. Diese ist in der Regel ein milderes Mittel als die Kündigung und erfolgt vor allem nach der Interessenabwägung.

Schlimmstenfalls kann die Störung des Betriebsfriedens zu einer ordentlichen oder gar außerordentlichen Kündigung führen.

Eine Abmahnung wegen Störung des Betriebsfriedens sollte sowohl eine Rüge- (Verweis auf das Fehlverhalten) als auch eine Warnfunktion (bei Wiederholung kann die Kündigung drohen) enthalten. Für eine gültige Abmahnung ist die Form gar nicht so sehr entscheidend. Sie kann formlos erfolgen; auch eine mündliche Abmahnung ist möglich.

In jedem Fall sollte sie als solche für den Arbeitnehmer erkennbar sein sowie eine präzise Beschreibung der Vorfälle erfassen.

Muster für eine Abmahnung bei Störung des Betriebsfriedens

Nachstehend finden Sie eine Vorlage für eine Abmahnung im Falle der Störung des Betriebsfriedens durch einen Arbeitnehmer. Mithilfe des kostenlosen Downloads können Sie sich ein Bild davon machen, wie ein derartiges Schreiben aussehen kann und was dieses unbedingt enthalten sollte, damit es bindend ist.

Arbeitgeber
Abteilung/Jobtitel
Name des Ansprechpartners
Adresse des Arbeitgebers

 

Name des Arbeitnehmers
Adresse des Arbeitnehmers

Datum: xx.yy.zzzz

Muster für Abmahnung wegen Störung des Betriebsfriedens

Sehr geehrte/r Frau/Herr xyz,
die Wahrung des Betriebsfriedens ist elementarer Bestandteil für den Erfolg und das Weiterbestehen des Unternehmens. Alle Betriebsangehörigen sind angehalten, diesen nicht zu stören. Mit Bedauern haben wir festgestellt, dass Sie diesem Aspekt nicht nachgekommen sind.

Dabei beziehen wir uns auf den Vorfall vom xx.yy.zzzz. In der Mittagspause haben Sie nicht nur folgende Kollegen […] beleidigt, sondern haben sich auch folgendermaßen über das Handicap des Mitarbeiters XYZ geäußert: „[…]“

Damit störten Sie den Betriebsfrieden erheblich. Ihre arbeitsvertraglichen Pflichten haben Sie verletzt. Aufgrund dessen verwarnen wir Sie hiermit und verweisen darauf, dass ein nochmaliger Verstoß weitere arbeitsrechtliche Konsequenzen, bis hin zur fristlosen Kündigung, für Sie haben wird.

Bitte bestätigen Sie uns den Erhalt dieser Abmahnung wegen Störung des Betriebsfriedens mit einer Unterschrift. Wir werden außerdem eine Kopie des Dokuments der Personalakte beifügen.

Mit freundlichen Grüßen

____________________
Unterschrift Arbeitgeber

____________________
Unterschrift Arbeitnehmer

Abmahnung erhalten am: ____________________

abmahnung-stoerung-betriebsfriedens-vorschau
Laden Sie hier kostenlos das Muster für die Abmahnung eines Azubis herunter!

 

Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um ein Muster handelt. Übernehmen Sie dieses daher nicht unverändert.

Abmahnung: Störung des Betriebsfriedens (.doc)
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Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Sascha Münch ist Rechtsanwalt für Verbraucher-, Schadens- und Wirtschaftsrecht und außerdem Notar a. D. Er studierte an der Universität Bremen und absolvierte anschließend sein Referendariat am OLG Celle. Als Autor für arbeitsrechte.de informiert er seine Leser zu Themen wie Kündigungsschutz und Arbeitsverträgen.

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