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Abfindungsrechner 2025: Wie hoch ist Ihr möglicher Anspruch?

  • Von Sascha Münch
  • Letzte Aktualisierung am: 23. Januar 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 5 Minuten
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Kostenloser Abfindungsrechner

Inhalt

  • Kostenloser Abfindungsrechner
  • Kurz & knapp: Abfindungsrechner
  • So können Sie die eigene Abfindung mit dem Brutto-Netto-Rechner berechnen
    • Wie können Sie den Brutto-Netto-Rechner bei einer Abfindung nach Sozialplan anwenden?
    • Abfindungsrechner mit Fünftelregelung: Was bedeutet diese für Ihre Lohnsteuerabgaben?

Kurz & knapp: Abfindungsrechner

Wann besteht ein Anspruch auf eine Abfindung?

Die Abfindung bezeichnet eine Geldsumme, die ein Arbeitgeber nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses einmalig auszahlen muss. Grundsätzlich ist ein Abfindungsanspruch allerdings nicht im deutschen Arbeitsrecht verankert. Ausnahmen sind bspw. möglich, sollte Ihnen gemäß § 1a des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) gekündigt worden sein oder ein sogenannter Sozialplan vorliegen. Mehr zu wie Sie die Abfindung bei einem solchen Plan berechnen und welche Besonderheiten dabei gelten, erfahren Sie hier.

Wie berechne ich meine Abfindung?

Um die Ihnen zustehenden Zahlungen mit dem Brutto-Netto-Abfindungsrechner zu bestimmen, können Sie folgende Formel verwenden:

0,5 x (Dauer des Arbeitsverhältnisses in Jahren) x (Bruttomonatsgehalt in Euro).

Die Betriebszugehörigkeit wird hier grundsätzlich auch synonym zum Arbeitsverhältnis verwendet (d. h. wie lange Sie in einem Unternehmen beschäftigt waren). Das Ergebnis der Abfindungsberechnung ist der Netto-Geldbetrag, der Ihnen laut dem Arbeitsrecht zusteht. In diesem Abschnitt finden Sie eine detaillierte Zusammenfassung dazu.

Wie viel Abfindung kann ich verlangen?

Der Abfindungsberechnung liegt Ihr monatliches Bruttogehalt zugrunde. Dieses können Sie entweder Ihrem Arbeitsvertrag entnehmen oder selbst bestimmen, indem Sie Ihr Jahresgehalt durch zwölf teilen. Letztere Option ist in der Regel notwendig, wenn Sie zusätzliche Geldbeträge (Auszahlung von Überstunden, Zuschläge, Einmalzahlungen etc.) in Ihr Monatsgehalt mit einbeziehen müssen, weil diese Unregelmäßigkeiten sonst nicht erfasst werden können. Der Abfindungsrechner gibt Ihnen einen finanziellen Rahmen, an dem Sie sich für Ihre Abfindungsforderungen orientieren können.

Was ist für die Versteuerung von Abfindungen beim Rechner zu beachten?

Die Steuer unterliegt beim Abfindungsrechner anderen Bedingungen als bei vergleichbaren Einkommen (Gehalt, geerbte Geldbeträge etc.), weil das Finanzamt Ihnen hier Steuervorteile ermöglicht. Dafür sind z.B. das Steuerjahr, die Abfindungszahlung, das Jahresbruttogehalt sowie etwaige entgeltliche Zusatzleistungen (Arbeitslosengeld 1, Elterngeld etc.) relevant. Eine Abfindung berechnen bzw. versteuern Sie per Rechner dann auch nicht nach regulären Prozentsätzen, sondern im Rahmen der sogenannten Fünftelregelung. Woraus sich diese zusammensetzt, können Sie hier genauer nachlesen.

Möchten Sie mit einem Rechner die Abfindung inklusive der Steuer ermitteln, sollten Sie die entsprechende Formel und dazugehörige Besonderheiten kennen. Mehr dazu im folgenden Text.
Möchten Sie mit einem Rechner die Abfindung inklusive der Steuer ermitteln, sollten Sie die entsprechende Formel und dazugehörige Besonderheiten kennen. Mehr dazu im folgenden Text.

So können Sie die eigene Abfindung mit dem Brutto-Netto-Rechner berechnen

Für die Berechnung der Abfindung (bspw. bei einer Kündigung) liegt dem Rechner eine einfache Formel zugrunde. Die Höhe des Geldbetrags können Sie bestimmen, indem Sie die Hälfte der Zeit, die Sie in Ihrem Job gearbeitet haben, mit Ihrem monatlichen Bruttolohn multiplizieren. Alle angefangenen Arbeitsjahre, die länger als sechs Monate sind, dürfen Sie bei jedem Abfindungsrechner grundsätzlich zu einem vollen Jahr aufrunden:

0,5 x (Dauer des Arbeitsverhältnisses in Jahren) x (Bruttomonatsgehalt in Euro)

Die folgende Beispielrechnung veranschaulicht einmal für Sie, wie die Abfindung nach 15 Jahren bei einem Monatsgehalt von 2.500 Euro aussieht:

(0,5 x 15) x (2.500 Euro) = 18.750 Euro

Allerdings können neben der Länge der Betriebszugehörigkeit mitunter auch weitere Faktoren für die Berechnung der Abfindung per Netto-Brutto-Rechner relevant sein. Diese sind z. B.:

  • das Alter des Arbeitnehmers
  • die Größe des Betriebs oder Unternehmens
  • inwiefern die Kündigung rechtmäßig war oder nicht und welche Umstände dazu geführt haben
  • inwiefern das Kündigungsschutzgesetz angewendet werden kann
  • Konsequenzen, die dem Arbeitnehmer nach Verlust des Arbeitsplatzes drohen
Auch Ihr Alter kann beim Abfindungsrechner relevant sein. Es beeinflusst dabei den Faktor Ihrer Betriebszugehörigkeit.
Auch Ihr Alter kann beim Abfindungsrechner relevant sein. Es beeinflusst dabei den Faktor Ihrer Betriebszugehörigkeit.

Insbesondere Ihr Alter kann die Formel zusätzlich beeinflussen, die Sie für den Abfindungsrechner verwenden. Die Lebensjahre werden nämlich bspw. in Hessischen Arbeitsgerichten zunehmend berücksichtigt. Daraus ergeben sich die nachfolgenden Anpassungen für das Arbeitsverhältnis in Jahren:

  • bis zu einem Alter von 39 Jahren gilt weiterhin ein Faktor von 0,5 
  • zwischen 40 und 49 Jahren erhöht sich dieser auf 0,75
  • ab einem Alter von 50 Jahren beträgt er 1,0 (also die unveränderte Gesamtsumme aller Betriebszugehörigkeitsjahre)

Haben Sie bspw. mit 35 angefangen, in einem Unternehmen zu arbeiten und werden mit 60 Jahren entlassen, gelten alle Faktoren für die jeweiligen Lebensjahre (d. h. 0,5 für 35 bis 39, dann 0,75 für 40 bis 49 und 1,0 für 50 bis 60). Diese Beträge müssen Sie dann separat bestimmen und zum Schluss zusammenrechnen. 

Wichtig: Sollte ein Aufhebungsvertrag vorliegen (d. h. sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer erkennen an, dass ein Fortsetzen der Beschäftigung im Unternehmen unhaltbar ist), müssen Sie mit dem Abfindungsrechner keine Brutto-Netto-Berechnungen durchführen bzw. können keine eigenen Abfindungsansprüche stellen. Die Höhe des Betrags ist hier im Vertrag festgelegt. Wurde eine Kündigung ausgesprochen, aber diese ist noch nicht erfolgt, kann in Fällen eines untragbaren Arbeitsverhältnisses auch ein Gericht ein sogenanntes Auflösungsurteil aussprechen. Wie hoch die Ihnen zustehende Abfindungssumme ausfällt, bestimmt dann das zuständige Arbeitsgericht.

Wie können Sie den Brutto-Netto-Rechner bei einer Abfindung nach Sozialplan anwenden?

Wird Ihre Stelle abgebaut, können Sie Ihnen zustehende Entschädigungszahlungen mit dem Sozialplan-Abfindungsrechner bestimmen.
Wird Ihre Stelle abgebaut, können Sie Ihnen zustehende Entschädigungszahlungen mit dem Sozialplan-Abfindungsrechner bestimmen.

Ein Sozialplan ist immer dann notwendig, wenn Beschäftigten bspw. ein Nachteilsausgleich zusteht, weil sie aufgrund eines Stellenabbaus im Unternehmen ihren Arbeitsplatz verloren haben.

Gemäß § 112 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) müssen der jeweilige Arbeitgeber und der Betriebsrat vereinbaren, wie die Entschädigung der Arbeitnehmer nach der für den Abfindungsrechner gültigen Sozialplan-Formel erfolgen soll. Hierauf haben Sie dann einen gesetzlichen Anspruch und können diesen auch vor Gericht geltend machen.

Für eine solche Abfindungsberechnung gilt folgende Formel:

Grundbetrag + Aufstockungsbetrag + Sozialbetrag = Sozialplanabfindung

Die Berechnungsgrundlage der Abfindung setzt sich hier aus drei Teilen zusammen. Der Grundbetrag kann in der Regel mit einem Monatsgehalt gleichgesetzt werden und ist eine im Sozialplan festgelegte Geldsumme. Im Gegensatz dazu stellt der Aufstockungsbetrag eine flexiblere Summe dar, die von etwaigen Faktoren (Gehalt, Betriebszugehörigkeit, Alter etc.) abhängt. Zusätzliche Sozialbeträge erhalten bspw. bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern, wenn das in betriebsinternen Übereinkommen so geregelt ist. Für die Versteuerung einer Abfindung ist der Rechner allerdings anders als bei herkömmlichen Berechnungen.

Abfindungsrechner mit Fünftelregelung: Was bedeutet diese für Ihre Lohnsteuerabgaben?

Die Steuer auf eine Abfindung: Per Rechner können Sie entsprechende Lohnsteuerabgaben nach der Fünftelregelung bestimmen.
Die Steuer auf eine Abfindung: Per Rechner können Sie entsprechende Lohnsteuerabgaben nach der Fünftelregelung bestimmen.

Wie viel bleibt mir von meiner Abfindung nach der Steuer? Der Rechner fürs Abfindung versteuern beruht dabei auf der Fünftelregelung – einer steuerrechtlichen Begünstigung.

Anders als z. B. mehrmonatige Gehaltszahlungen, versteuert diese gemäß § 34 des Einkommensteuergesetzes (EStG) über mehrere Jahre erarbeitete und einmalig gezahlte „außerordentliche Einkünfte“.

Grundsätzlich wird der Abfindungsbetrag dabei in fünf gleich große Teilzahlungen unterteilt. Das Finanzamt geht dann davon aus, dass diese über einen Zeitraum von fünf Jahren ausgezahlt werden und nicht als Gesamtbetrag. Somit ergeben sich für Sie Steuervorteile. Das ist möglich, weil Ihre Steuerprogression (ein Anstieg des Steuerprozentsatzes, der sich an der zu versteuernden Abfindung orientiert) kleiner ausfällt.

Im Detail rechnet das Finanzamt hierbei zunächst mit dem Abfindungsrechner zur Steuer Ihrem jeweiligen Gehalt ein Fünftel der Abfindungszahlung hinzu. Dann zieht es das Ergebnis von Ihrem regulären Steuerbetrag ab, welcher die Abfindung nicht berücksichtigt, und multipliziert es mit fünf. Zum Schluss bleibt die geringere Steuer übrig, die Sie letztendlich bezahlen müssen.

Wichtig: Vor dem 1. Januar 2024 lag die Verantwortung zur Auszahlung und damit der Anwendung der Fünftelregelung bei einer Abfindung mit entsprechendem Rechner beim Arbeitgeber. Jetzt sind die Finanzämter dafür zuständig. Möchten Sie von der Regelung Gebrauch machen, müssen Sie das lediglich in Ihrer Steuererklärung anmerken. 

Quellen und weiterführende Links

  • § 1a des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG)
  • § 112 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG)
  • § 34 des Einkommensteuergesetzes (EStG)
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Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Sascha Münch ist Rechtsanwalt für Verbraucher-, Schadens- und Wirtschaftsrecht und außerdem Notar a. D. Er studierte an der Universität Bremen und absolvierte anschließend sein Referendariat am OLG Celle. Als Autor für arbeitsrechte.de informiert er seine Leser zu Themen wie Kündigungsschutz und Arbeitsverträgen.

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