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Abfindung nach 7 Jahren: Unter welchen Umständen können Sie diese verlangen?

  • Von Sascha Münch
  • Letzte Aktualisierung am: 23. Januar 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 3 Minuten
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Tabelle: Wie hoch ist die Abfindung nach 7 Jahren Betriebs­zu­ge­hörig­keit? (Beispiele)

monat­liches Brutto­gehaltmögliche Abfindungs­höhe (Regelabfindung) nach 7 Jahren *
1.000 €3.500 €Hier prüfen **
1.500 €5.250 €Hier prüfen **
2.000 €7.000 €Hier prüfen **
2.500 €8.750 €Hier prüfen **
3.000 €10.500 €Hier prüfen **
3.500 €12.250 €Hier prüfen **
4.000 €14.000 €Hier prüfen **
4.500 €15.750 €Hier prüfen **
5.000 €17.500 €Hier prüfen **
5.500 €19.250 €Hier prüfen **
6.000 €21.000 €Hier prüfen **
6.500 €22.750 €Hier prüfen **
7.000 €24.500 €Hier prüfen **
7.500 €26.250 €Hier prüfen **
8.000 €28.000 €Hier prüfen **
8.500 €29.750 €Hier prüfen **
9.000 €31.500 €Hier prüfen **
9.500 €33.250 €Hier prüfen **
10.000 €35.000 €Hier prüfen **
* Hinweise zur Berechnung:
Regelabfindung = 0,5 x Betriebszugehörigkeit in Jahren x monatliches Bruttogehalt

Der Faktor 0,5 kann im Einzelfall aufgrund unterschiedlichster Einflüsse erhöht werden (z. B. aufgrund von Alter, Kündigungsgrund, hohes Prozessrisiko für den Arbeitgeber, besonderer Kündigungsschutz).
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Kurz & knapp: Abfindung nach 7 Jahren

Hat man einen Anspruch auf eine Abfindung bei einer Kündigung nach 7 Jahren?

Nein, grundsätzlich hat niemand einen gesetzlichen Anspruch auf die Zahlung einer Abfindung, weder nach 7 Jahren noch nach 10 oder 15. In vielen Fällen werden allerdings trotzdem Abfindungen an Arbeitnehmer ausgezahlt. Grund dafür ist, dass Sie bspw. nach einer betriebsbedingten Kündigung durch Ihren Arbeitgeber durchaus eine Entschädigungszahlung verlangen können. In einigen Fällen kann eine Forderung Ihrerseits aber auch unzulässig sein. Mehr dazu finden Sie hier.

Wie viel Abfindung bekommt man nach 7 Jahren im Betrieb?

Wie hoch eine potenzielle Abfindung (bspw. nach 7 Jahren) ausfällt, erfahren Sie in der Regel nicht vorab, sondern erst, wenn Sie darüber in einem Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber verhandelt haben. Ausnahmen gibt es prinzipiell nur bei Tarifverträgen oder Sozialplänen, wenn darin bereits konkrete Regelungen zur Abfindungshöhe aufgeführt sind. In dieser Tabelle finden Sie aber z. B. je nach Monatsgehalt mögliche Richtwerte. Sie haben allerdings auch die Möglichkeit, diese selbst zu berechnen. 

Wie berechnet man die Höhe einer Abfindung nach 7 Jahren Betriebszugehörigkeit?

Möchten Sie selbst bestimmen, wie viel Geld Ihnen im Rahmen einer Abfindung nach 7 Jahren potenziell zusteht, können Sie sich dafür an einer Faustformel orientieren. Wichtige Variablen sind dabei sowohl Ihre Betriebszugehörigkeit als auch Ihr Bruttomonatsgehalt. Diese müssen Sie miteinander multiplizieren (inklusive eines Faktors von 0,5). Mehr dazu in diesem Abschnitt.

Inhalt

  • Tabelle: Wie hoch ist die Abfindung nach 7 Jahren Betriebs­zu­ge­hörig­keit? (Beispiele)
  • Kurz & knapp: Abfindung nach 7 Jahren
  • Wie hoch ist die Abfindung nach 7 Jahren? – Berechnung im Überblick
    • Kündigung nach 7 Jahren – wann keine Abfindung vorgesehen ist

Wie hoch ist die Abfindung nach 7 Jahren? – Berechnung im Überblick

"Wie viel Abfindung steht mir nach 7 Jahren zu?" Einen Richtwert für die potenzielle Abfindungshöhe können Sie über die Faustformel selbst berechnen. Eine konkrete Geldsumme müssen Sie mit Ihrem Arbeitgeber ausmachen.
„Wie viel Abfindung steht mir nach 7 Jahren zu?“ Einen Richtwert für die potenzielle Abfindungshöhe können Sie über die Faustformel selbst berechnen. Eine konkrete Geldsumme müssen Sie mit Ihrem Arbeitgeber ausmachen.

Es gibt grundsätzlich keine allgemeine gesetzliche Abfindung nach 7 Jahren in einem Unternehmen (d. h. Sie können auch keinen automatischen Anspruch darauf geltend machen, es sei denn, es liegen tatsächlich triftige Gründe vor). Zu diesen zählen z. B.:

  • eine betriebsbedingte Kündigung (aufgrund einer Betriebsschließung etc.) 
  • eine personenbedingte Kündigung, weil Sie sich bspw. der Meinung Ihres Arbeitgebers nach doch nicht so sehr für Ihre Stelle eignen wie anfangs angenommen oder über längere Zeit krank waren
  • Aufhebungsverträge oder Sozialpläne, die entsprechende Abfindungsregelungen enthalten

Wenn Sie wissen möchten, wie viel Geld Sie durch eine Abfindung nach 7 Jahren Betriebszugehörigkeit potenziell bekommen können, lässt sich dafür ganz leicht ein erster Richtwert berechnen. Orientieren Sie sich dabei am folgenden Berechnungsmodell – der sogenannten „Faustformel“:

0,5 x 7 Jahre x Bruttomonatsgehalt in Euro

Beispielrechnung mit 2.700 Euro Gehalt: (0,5 x 7) x (2.700) = 9.450 Euro

Wichtig: In der Regel müssen Sie einfach Ihre 7-jährige Betriebszugehörigkeit und Ihr Monatsgehalt als Bruttobetrag in die Formel einsetzen und mit einem Faktor von 0,5 multiplizieren. Manchmal kann Ihr Alter allerdings auch eine Rolle für die Berechnung spielen. Hessische Arbeitsgerichte berücksichtigen es bspw. bereits bei etwaigen Kündigungsschutzklagen. Bis zu 39 Jahren bleibt der Faktor dabei unverändert, steigt aber bei 40 bis 49 Jahren auf 0,75 und ab 50 auf 1,0 an. Selbst wenn diese Anpassung nicht zum Tragen kommt, verfolgen Gerichte prinzipiell immer das Ziel, zu garantieren, dass Arbeitnehmer bei Abfindungszahlungen nicht benachteiligt, sondern gerecht entschädigt werden.

Kündigung nach 7 Jahren – wann keine Abfindung vorgesehen ist

Wann gibt es keine Abfindung? Wenn Sie nach 7 Jahren selbst kündigen, können Sie dafür keine Entschädigung verlangen.
Wann gibt es keine Abfindung? Wenn Sie nach 7 Jahren selbst kündigen, können Sie dafür keine Entschädigung verlangen.

Es gibt auch Umstände, in denen Arbeitnehmer keine Abfindung nach 7 Jahren Betriebszugehörigkeit fordern können. Die wichtigsten Gründe für den Wegfall einer Abfindungszahlung sind unter anderem die folgenden:

  1. Kündigung durch den Arbeitnehmer (Eigenkündigung): Kündigt der Arbeitnehmer selbst nach 7 Jahren, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf eine Abfindung, weil diese Sie in der Regel für den Verlust Ihres Arbeitsplatzes durch eine Kündigung von Arbeitgeberseite entschädigen soll. Wenn der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis also selbst beendet, entfällt diese Möglichkeit.
  2. Verhaltensbedingte Kündigung: Begehen Sie bspw. irgendwelche Pflichtverletzungen (häufige Unpünktlichkeit, Diebstahl, verbale oder physische Gewalt etc.) können Sie ebenfalls keine Abfindung verlangen. In solchen Fällen wird die Kündigung nämlich als Konsequenz Ihres eigenen Verhaltens vom Arbeitgeber ausgesprochen und gilt damit als selbstverschuldet.
  3. Befristete Arbeitsverhältnisse: Wenn Ihr Arbeitsverhältnis von Anfang an befristet war und die Befristung ausläuft, endet das Arbeitsverhältnis regulär und ohne Kündigung. In solchen Fällen wird normalerweise keine Abfindung gezahlt. Weder nach 7 Jahren noch nach jeglichen anderen Betriebszugehörigkeiten.
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Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Sascha Münch ist Rechtsanwalt für Verbraucher-, Schadens- und Wirtschaftsrecht und außerdem Notar a. D. Er studierte an der Universität Bremen und absolvierte anschließend sein Referendariat am OLG Celle. Als Autor für arbeitsrechte.de informiert er seine Leser zu Themen wie Kündigungsschutz und Arbeitsverträgen.

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