Logo von Arbeitsrechte.de
  • Abmahnung
  • Kündigung
    • Mündliche Kündigung
    • Außerordentliche Kündigung
    • Kündigung durch Arbeitgeber
    • Abfindung
    • Abwicklungsvertrag
    • Aufhebungsvertrag
  • Arbeitsverhältnis
  • Krankheit
    • Dauer der Krankschreibung
  • Lohnsteuerklassen
  • Arbeiten im Ausland
  • Arbeitgeberdarlehen
  • Arbeitslosigkeit
  • Arbeitsschutzgesetz
  • Arbeitstage pro Monat
  • Berufsverbot
  • Beschäftigungsverbot
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Diensthandy
  • Erwerbsunfähigkeit
  • Gewerkschaft
  • Gewohnheitsrecht
  • Home-Office
  • Kirchliches Arbeitsrecht
  • Mitarbeitergespräch
  • Mitarbeiterüberwachung
  • Mobbing am Arbeitsplatz
  • Mutterschutz
  • Pausenregelung
  • Personalakte
  • Schwarzarbeit
  • Sozialversicherungspflicht
  • Umschulung
  • Urlaub
  • Urlaubsanspruch:
  • Rechtsanwälte und Kanzleien für Arbeitsrecht
Logo Arbeitsrechte.de
  • arbeitsrechte.de
  • Urteil zur Verjährung von Urlaubsansprüchen

Verjährung vom Urlaubsanspruch: BAG stärkt Rechte der Arbeitnehmer

  • News von Jan Frederik Strasmann, LL. M.
  • Veröffentlichungsdatum: 20. Dezember 2022
  • Geschätzte Lesedauer: 2 Minuten
Twitter Facebook Pinterest Kommentare

Am heutigen Dienstag, den 20.12.2022, veröffentlichte das Bundesarbeitsgericht (BAG) ein wegweisendes Urteil zur Verjährung vom Urlaubsanspruch von Arbeitnehmern. Das Gericht folgte dabei den Vorgaben vom Europäischen Gerichtshof, welcher schon im September bestätigt hat, dass eine Verjährung vom Urlaubsanspruch nicht automatisch nach drei Jahren einsetzen darf. Viel mehr müsse der Arbeitgeber seine Angestellten über den noch bestehenden Anspruch und eine eventuelle Verjährung informieren.

Drohen Urlaubstage zu verfallen, ist der Arbeitgeber in der Pflicht

Verjährung vom Urlaubsanspruch: Das BAG folgt mit seinem Urteil der Entscheidung vom EuGH.
Verjährung vom Urlaubsanspruch: Das BAG folgt mit seinem Urteil der Entscheidung vom EuGH.

Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt ist mit seinem heutigen Urteil (9 AZR 266/20) den Entscheidungen vom Europäischen Gerichtshof aus September gefolgt. Demnach setzt eine Verjährung vom Urlaubsanspruch nicht wie bisher automatisch nach drei Jahren ein.

Das Gericht verweist vielmehr auf die Informationspflicht des Arbeitgebers. Dieser muss einen Beschäftigten rechtzeitig auffordern, den Urlaub zu nehmen und ihn vor einer drohenden Verjährung warnen. Erfolgt dies nicht, dürfen die Urlaubstage nun nicht mehr einfach verfallen. Dazu heißt es in einer Pressemitteilung vom Bundesarbeitsgericht:

Der gesetzliche Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub unterliegt der gesetzlichen Verjährung. Allerdings beginnt die dreijährige Verjährungsfrist erst am Ende des Kalenderjahres, in dem der Arbeitgeber den Arbeitnehmer über seinen konkreten Urlaubsanspruch und die Verfallfristen belehrt und der Arbeitnehmer den Urlaub dennoch aus freien Stücken nicht genommen hat.

Zudem stärkte das BAG mit seinem Urteil die Rechte von kranken Arbeitnehmern. Bisher konnten Urlaubstage für das Jahr der Erkrankung 15 Monate nach Ende des Kalenderjahres verfallen. Auch dieser Grundsatz gilt nun nicht mehr. Die Einhaltung der Informationspflicht des Arbeitgebers ist auch hierbei entscheidend.

Gut zu wissen: Die heutigen Urteile zur Verjährung vom Urlaubsanspruch und dem Verfall von Urlaubstagen nach Krankheit wurden aufgrund der Klagen zweier Frauen aus Nordrhein-Westfalen gefällt. Diese hatten sich bis in die höchsten Gerichtsinstanzen in Deutschland und Europa geklagt. Bei der einen Klägerin ging es um 14 Tage Resturlaub nach langer Krankheit, die andere Frau hatte 101 offene Urlaubstage. Beide bekamen nun Recht.

Können Sie nun alte, bereits verfallene Urlaubstage geltend machen?

Durch das heutige Urteil stellt sich die Frage, ob auch Urlaubsansprüche aus zurückliegenden Jahren nun rückwirkend geltend gemacht werden können, wenn der Arbeitgeber nicht auf die Verjährung vom Urlaubsanspruch hingewiesen hat.

Zu diesem Thema äußerte sich der Hamburger Arbeitsrechtler Michael Fuhlrott gegenüber dem SPIEGEL wie folgt:

Es ist nicht ausgeschlossen, dass Beschäftigte nach der Entscheidung nunmehr ihren vormaligen Arbeitgeber auf Abgeltung des nicht beanspruchten Urlaubs der Vorjahre in Anspruch nehmen. Ob für diesen Abgeltungsanspruch aber das Gleiche wie für Urlaubsansprüche gilt, ist der gerichtlichen Pressemitteilung nicht zu entnehmen und bleibt damit offen[.]

Ob es also in Zukunft zu Massenklagen im Arbeitsrecht kommen könnte, bleibt abzuwarten.

Quellen und weiterführende Links

  • Pressemitteilung BAG zum Urteil vom 20. Dezember 2022 zu AZ 9 AZR 245/19
  • Pressemitteilung BAG zum Beschluss vom 29. September 2020 zu AZ 9 AZR 266/20 (A)
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (55 Bewertungen, Durchschnitt: 4,44 von 5)
Loading ratings...Loading...

Weiterführende Suchanfragen

Weitere interessante News

  • Urteil: Urlaubsanspruch verfällt nicht bei ausbleibender Beantragung
  • BAG-Urteil: Kürzung der Urlaubstage bei Kurzarbeit zulässig
  • 7 Krank­meldungsirrtümer, von denen Arbeitnehmer wissen sollten
  • Arbeiten trotz Krankheit: Alltag für viele deutsche Arbeitnehmer?

Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt)
Jan Frederik Strasmann, LL. M.

Jan Frederik Strasmann schreibt für arbeitsrechte.de u. a. über Themen zu Kündigung und Abmahnung. Er studierte an der Universität Bremen und absolvierte sein Referendariat am OLG Celle. Seinen Master of Laws (LL. M.) erwarb er in Dublin. Seit 2014 ist er zugelassener Rechtsanwalt.

Bildnachweise

Kategorie: Neuerungen

Kommentar hinterlassen Antworten abbrechen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * gekennzeichnet. Bitte beachten Sie außerdem folgende Hinweise.

Arbeitsrechte auf Facebook Folgen Sie arbeitsrechte.de auf Facebook!

Kündigung

  • Abmahnung
  • Kündigung
    • mündliche Kündigung
    • außerordentliche Kündigung
    • Kündigung durch Arbeitgeber
    • Aufhebungsvertrag
    • Abwicklungsvertrag
    • Abfindung nach Kündigung

Arbeitsverhältnisse

  • Arbeitsverhältnis
  • Lohnsteuerklassen

Krankheit

  • Krankheit
    • Dauer der Krankschreibung

Weitere Arbeitsrecht-Ratgeber

  • Arbeiten im Ausland
  • Arbeitgeberdarlehen
  • Arbeitslosigkeit
  • Arbeitstage pro Monat
  • Arbeitsschutzgesetz
  • Berufsverbot
  • Beschäftigungsverbot
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Diensthandy
  • Erwerbsunfähigkeit
  • Gewerkschaft
  • Gewohnheitsrecht
  • Home-Office
  • Kirchliches Arbeitsrecht
  • Mitarbeitergespräch
  • Mitarbeiterüberwachung
  • Mobbing am Arbeitsplatz
  • Mutterschutz
  • Pausenregelung
  • Personalakte
  • Schwarzarbeit
  • Sozialversicherungspflicht
  • Umschulung
  • Urlaub
  • Urlaubsanspruch

Empfehlenswerte Kanzleien

  • Rechtsanwälte und Kanzleien für Arbeitsrecht
  • Ratgeber
  • Aktuelle News
  • Presse/eBooks & Muster
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Über uns

Logo von Arbeitsrechte.de

Copyright © 2025 Arbeitsrechte.de | Alle Angaben ohne Gewähr.

✖ Anzeige
Sie haben eine Frage zum Thema Arbeitsrecht?
// KOSTENLOSE ERSTEINSCHÄTZUNG
Finden Sie jetzt mit rightmart Ihren Anwalt und lassen Sie Ihre Frage beantworten!
Sie haben eine Frage zum Thema Arbeitsrecht? Finden Sie jetzt mit rightmart Ihren Anwalt und lassen Sie Ihre Frage beantworten! Kostenlose Ersteinschätzung!
Anzeige
Sie haben eine Frage zum Thema Arbeitsrecht? Finden Sie jetzt mit Klugo Ihren Anwalt und lassen Sie Ihre Frage beantworten! Kostenlose Ersteinschätzung!
Anzeige