Logo von Arbeitsrechte.de
  • arbeitsrechte.de
  • Arbeitsverhältnis
  • Sicherheitsdienst

Der Sicherheitsdienst – Alles zum Wachgewerbe in Deutschland

Von Arbeitsrechte.de, letzte Aktualisierung am: 23. April 2022

Twitter Facebook Whatsapp PinterestKommentare

Die sogenannten Sicherheitsdienste oder das Wachgewerbe umfassen Dienstleistungen für den Objektschutz, für Veranstaltungen oder für den Personenschutz.

Immer öfter ist ein privater Sicherheitsdienst neben der Polizei und dem öffentlichen Wachdienst für den Objekt- oder Personenschutz zuständig.
Immer öfter ist ein privater Sicherheitsdienst neben der Polizei und dem öffentlichen Wachdienst für den Objekt- oder Personenschutz zuständig.

Dabei gibt es vermehrt neben den öffentlichen Wachdiensten – unter anderem der Polizei – auch immer mehr private Sicherheitsdienste, da das Element in vielen Bereichen durch Outsourcing an andere vergeben wurde.

Kurz & knapp: Sicherheitsdienst

Was sind die Aufgaben des Wachgewerbes in Deutschland?

Das Wachgewerbe in Deutschland ist hauptsächlich zuständig für den Objekt-, Personen- und Veranstaltungsschutz.

Wo sind die Vorschriften für den Sicherheitsdienst gesetzlich definiert?

Das Bewachungsgewerbe hat den § 34a der Gewerbeordnung (GewO) als gesetzliche Grundlage. Detaillierte Informationen dazu finden Sie hier.

Was müssen Sicherheitsmitarbeiter beispielsweise beim Objektschutz tun?

Eine Zusammenfassung der Aufgaben der Sicherheitsmitarbeiter beim Objektschutz gibt es hier.

Doch welche Aufgaben übernimmt der öffentliche Sicherheitsdienst in Deutschland? Welche Dienstleitung wird angeboten? Wie wird die Frage nach Sicherheit dabei behandelt? Erfahren Sie mehr im nachstehenden Ratgeber.

Inhalt

  • Kurz & knapp: Sicherheitsdienst
  • Das Sicherheitsgewerbe und die unterschiedlichen Aufgaben
    • Der Sicherheitsdienst nach § 34a GewO
    • Objektschutz
    • Personenschutz

Das Sicherheitsgewerbe und die unterschiedlichen Aufgaben

Das Dienstleitungsspektrum im Bereich Sicherheitsdienst ist vielfältig und hat sich vor allem in den vergangenen Jahren stark gewandelt. Dazu zählen folgende Elemente:

  • Der Objektschutz: Objekte werden durch ein speziell qualifiziertes Personal abgesichert.
  • Der Veranstaltungsschutz: Hier ist auch vom Veranstaltungsservice und dem Konferenzschutz die Rede. Es geht dabei um Einlass- und Kassenkontrollen, aber auch die Ordernkräfte und das sogenannte Crowd Management zählen dazu.
  • Der Personenschutz: Hierbei geht es um den Schutz von Personen in potentiellen Gefahrensituationen. Das betrifft neben prominenten Persönlichkeiten oft Staatsmänner und –frauen.

Daneben gehören auch folgende untergeordnete Berufsgruppen zum Bewachungsgewerbe:

  • Brandschutz
  • Revierdienst
  • Alarmaufschaltung
  • Ladenüberwachung
  • Flughafendienstleistungen

Zu den grundlegenden Aufgaben der Sicherheitsdienstleistungen gehört der sogenannte Separatwachdiest. Darunter ist die Bewachung von Objekten durch private Sicherheitsunternehmen zu verstehen. Daneben geht es vor allem um die Ein- und Auslasskontrollen als Objekt- und Werkschutz, inklusive der Pförtner-Tätigkeit. Das bedeute die Kontrolle von Mitarbeitern. Außerdem übernimmt der Wachdienst den vorbeugenden Brandschutz während der Kontrollgänge und die Überwachung von Gefahrenmeldeanlagen.

Neben den ausführenden Tätigkeiten in Bezug auf den Schutz und die Überwachung übernehmen Security Firmen immer öfter auch eine Sicherheitsberatung. Für den technischen Bereich gibt es wiederum andere Unternehmen, bei denen Ihnen ein Sicherheitsfachmann bezüglich Alarmanlagen oder ähnlichem weiterhelfen kann.

Der Sicherheitsdienst nach § 34a GewO

Eine Sicherheitsfirma muss laut § 34 der Gewerbeordnung einige Voraussetzungen erfüllen, um Aufgaben im Personenschutz oder im Bereich Veranstaltung- sowie Objektschutz zu übernehmen.
Eine Sicherheitsfirma muss laut § 34 der Gewerbeordnung einige Voraussetzungen erfüllen, um Aufgaben im Personenschutz oder im Bereich Veranstaltung- sowie Objektschutz zu übernehmen.

In § 34 Gewerbeordnung (GewO) ist das Bewachungsgewerbe eindeutig und ausführlich definiert. Dabei umschließt dieser Wirtschaftszweig die gewerbsmäßige Bewachung von Leben und Eigentum. Um ein solches Gewerbe betreiben zu eröffnen, bedarf es der Erlaubnis durch die zuständige Behörde. Diese kann mit spezifischen Auflagen verbunden sein.

Voraussetzungen sind laut des § 34 GewO eine erforderliche Zuverlässigkeit, um die Aufgaben dieses Gewerbes entsprechend ausführen zu können sowie die erforderlichen Mittel oder Sicherheiten. Daneben benötigen Sie eine Bescheinigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer.

Zur Zuverlässigkeit führt der Paragraph 34 a aus:

Die erforderliche Zuverlässigkeit liegt in der Regel nicht vor, wenn der Antragsteller

  1. Mitglied in einem Verein, der nach dem Vereinsgesetz als Organisation unanfechtbar verboten wurde oder der einem unanfechtbaren Betätigungsverbot nach dem Vereinsgesetz unterliegt, war und seit der Beendigung der Mitgliedschaft zehn Jahre noch nicht verstrichen sind, oder
  2. Mitglied in einer Partei, deren Verfassungswidrigkeit das Bundesverfassungsgericht nach § 46 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes […], festgestellt hat, war und seit der Beendigung der Mitgliedschaft zehn Jahre noch nicht verstrichen sind, oder
  3. einzeln oder als Mitglied einer Vereinigung Bestrebungen im Sinne des § 3 Absatz 1 des Bundesverfassungsschutzgesetztes […] verfolgt oder in den letzten fünf Jahren verfolgt hat.

Letztlich geht es beim Punkt der Zuverlässigkeit um die Frage, ob der Antragsteller im Bereich der Sicherheitsbranche in der Vergangenheit Mitglied einer verfassungswidrigen Partei oder anderen Organisation war.

Generell müssen Sicherheitsmitarbeiter eine Sachkundeprüfung ablegen, vor allem wenn es um die Berechtigung für Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in den Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr geht. Aber auch für den Schutz vor Ladendieben und die Bewachung im Bereich des Einlasses von gastgewerblichen Diskotheken ist diese Prüfung zwingend erforderlich.

Wichtig! Das Sicherheitspersonal darf bei der Umsetzung der Aufgaben der Bewachung nur jene Rechte anwenden, die jeder im Falle von Notwehr oder zur Selbsthilfe besitzt. Der Paragraph weist eindeutig darauf hin, dass diese Rechte nur dann gelten gemacht werden dürfen, wenn eine bestimmte Erforderlichkeit in der Situation besteht.

Objektschutz

Neben dem Militär oder der Polizei erfolgt der Objektschutz in Deutschland zunehmend durch Sicherheitsfirmen. Dabei geht es in erster Linie um staatlich, wirtschaftlich und privat genutzte Objekte wie Gebäude, Anlagen oder Großfahrzeuge sowie Geldtransporte.
Der Objektschutz fußt auf konkrete Anhaltspunkte oder auf eine Gefahreneinschätzung.

Dabei übernehmen Sicherheitsmitarbeiter folgende Aufgaben:

  • Bestreifung
  • Observation
  • Vorkontrollen
  • Stellungen
  • Einlasskontrollen, inklusive der Feststellung von Identitäten
  • Durchsuchungen von Personen und Sachen

Interessant: Die sogenannte Wach- und Schließgesellschaft gibt es im deutschsprachigen Raum seit Anfang des vergangenen Jahrhunderts. Im Zuge der zunehmenden Industrialisierung hatten Unternehmen und Stadtbewohner ein gesteigertes Sicherheitsbedürfnis, woraufhin sich dieses Gewerbe mehr und mehr etablierte. Eine derartige Sicherheitsfirma übernimmt in der Regel die Bewachung von Gebäuden, Fabrikanlagen oder Parkplätzen. Die Bezeichnung ist mittlerweile eher traditionell geprägt.

Personenschutz

Ein Wachmann, der im bereich Personenschutz tätig ist, sollte sich fort- und weiterbilden, unter anderem eine Waffensachkundeprüfung ablegen.
Ein Wachmann, der im bereich Personenschutz tätig ist, sollte sich fort- und weiterbilden, unter anderem eine Waffensachkundeprüfung ablegen.

Dieses Element vom Wachschutz beinhaltet die Bewachung von Personen in der Öffentlichkeit nach außen hin. Dabei geht es vor allem darum, dass die zu beschützende Person keinen Schaden erleidet. Personenschützer sind zuständig für Personen des öffentlichen Lebens, die einem bestimmten Risiko ausgesetzt sind und Personen, die aufgrund ihrer Lebensumstände einer Bedrohung ausgesetzt sind.

Der Begleitschutz einer privaten Security Firma muss die Bestimmungen laut der Gewerbeordnung § 34 erfüllen. Daneben sollte zwar auch die Sachkundeprüfung abgelegt werden, aber eine spezielle Ausbildung für den Personenschutz bietet das nicht. In Deutschland gibt es bislang einen derartigen Ausbildungsberuf nicht. Dennoch empfiehlt sich gerade für diesen Bereich, die Mitarbeiter vom Wach- und Sicherheitsdienst dahingehend speziell fortzubilden. Mögliche Erweiterungen sind:

  • Eine Rechts- und Psychologieweiterbildung
  • Einen Personenschutzgrundausbildung, inklusive Trainingsmaßnahmen
  • Eine Waffensachkundeprüfung
  • Ein Fahrsicherheitstraining
  • Selbstverteidigung
  • Erste Hilfe
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (57 Bewertungen, Durchschnitt: 4,54 von 5)
Der Sicherheitsdienst – Alles zum Wachgewerbe in Deutschland
4.54 5 57
Loading...

Weitere interessante Ratgeber

  • Wie viel Trinkgeld gibt man in Deutschland?
  • Fortbildung im Berufsleben - Kenntnisse auffrischen und erweitern
  • Gesetzlicher Mindestlohn in Deutschland
  • Die Lohnsteuerklassen: Welche Steuerklassen existieren in Deutschland?
  • Erhalten Saisonarbeiter den Mindestlohn?
  • Kündigungsschutzgesetz: Wie ist der Kündigungsschutz in Deutschland geregelt?
  • Saisonarbeit in der Gastronomie: Das sollten Sie wissen
  • Gilt der Mindestlohn auch für Flüchtlinge?
  • Gilt der Mindestlohn in Großbritannien?
  • Saisonarbeit in der Tourismus-Branche: Was ist zu beachten?

Kommentare

  1. Markus meint

    11. Oktober 2019 um 3:49

    Hallo,
    Erhält man in Niedersachsen als sicherheitsdienstmitarbeiter eine Zulage von 35% wenn man an seinen Freischichten arbeiten muss?

    Antworten
    • Harald meint

      27. Oktober 2021 um 15:54

      Sehr geehrte Damen und Herren
      Wie kann es sein, wenn man im Urlaub Krankgeschrieben, ist. Das man für den Zeitraum, kein Krankengeld bekommt. Sondern die Urlaub stage berechnet wird.

      Antworten
  2. Jürgen meint

    16. April 2020 um 9:22

    Zählt die übermahne und Abgabe einer Waffe zur Arbeitszeit? Ist das Pflicht schießen Arbeitszeit?

    Antworten
  3. Rietz meint

    17. April 2020 um 19:11

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    verfüge über Sachkunde, Waffensachkunde und Werkschutzlehrgänge 1-4 (IHK geprüft).
    Unter welche Lohngruppe beim Manteltarifvertrag für Wachgewerbe falle ich?

    Danke!

    Mit freundlichen Grüßen

    Antworten
  4. diddisanna meint

    11. Juni 2020 um 22:35

    Wer zahlt eigentlich die Anmeldung beim Ordnungsamt der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer?
    Mit freundlichen Grüßen
    diddisanna

    Antworten
    • Serko meint

      26. Juli 2021 um 20:29

      Die Anmeldung bei Ordnungsamt wurde in meinem Fall einfach von mein Gehalt (20€) einbehalten. Angeblich soll die Firma dazu berechtigt sein was ich Fragwürdig finde.

      Antworten
  5. Sandra G. meint

    18. November 2020 um 8:33

    Danke für die Informationen zu den rechtlichen Grundlagen von Sicherheitsdiensten. Ich finde gut, dass dabei so viele Regeln und Prüfungen gibt, da sie eine große Verantwortung tragen. Es muss jedoch auch vom Dienstleister schergestellt werden, dass das Sicherheitspersonal, vor dem Einsatz, eine ausreichende Schulung absolviert hat.

    Antworten
  6. Maik meint

    5. April 2021 um 20:22

    Ist es Legetim ein Asylheim das unter Quarantäne steht 12 Std vom Auto aus zu Überwachen ? Dixie Klo wurde gestellt. Überwachung findet im eigen Pkw statt. Das Haus darf nicht betreten werden wegen Corona positiv Test der Bewohner.

    Antworten
  7. Alice meint

    26. Mai 2021 um 10:11

    Fängt ein befristeter Arbeitsvertrag von neuen an obwohl der Arbeitnehmer schon länger in der Firma beschäftigt ist wenn die Firma wechselt und der Beschäftigte übernommen wird

    Antworten
  8. Kira N. meint

    4. Juli 2021 um 15:18

    Vielen Dank für diesen Beitrag über Sicherheitsdienste. Gut zu wissen, dass die Mitarbeitenden dort eine Genehmigung brauchen, um diesen Job auszuüben. Wir wollen für das Unternehmen einen Sicherheitsdienst beauftragen und daher wollte ich mich hier informieren.

    Antworten
  9. Alina meint

    21. Juli 2021 um 14:07

    Vielen Dank für den Beitrag zu den rechtlichen Rahmenbedingungen im Wachgewerbe. Interessant, dass der Objektschutz schon Anfang des 20. Jahrhunderts in Deutschland gegründet wurde. Ich dachte, das ist erst nach dem Zweiten Weltkrieg so richtig entstanden und ausgebaut worden.

    Antworten
  10. Vera meint

    20. September 2021 um 19:47

    Sind im Manteltarifvertrag Hessen die Zuschläge für Sonn und Feiertag bei Einsätzen bei Veranstaltungen geregelt? Stehen mir Zuschläge zu ?

    Antworten
  11. Singh meint

    27. November 2021 um 11:44

    Guten Tag, Mein Name ist Herr Singh und Ich wohne und arbeite in Sachsen-Anhalt bei einer Sicherheitsdienst Firma.Ich habe eine tarifvertrag.Aber kriege für Objektschutz nurnachtzuschlag 5% und keine Zuschlag für Sonntag arbeit und Feiertag arbeit. Für Revierstreifendienst ist kriege Ich normal wie ins Internet zu stehen ist.
    Bitte erklären Sie mir welche Zuschläge sind Pflicht in Sicherheitsdienst Tarifvertrag für Objektschutz?
    Ich danke Ihnen für Ihre Hilfe.
    Mit freundlichen Grüßen
    Singh

    Antworten
  12. Andy meint

    12. Januar 2022 um 12:19

    Guten Tag ich Arbeite als Doormann seit ca 1 Jahr warum bekommen wir als Doormann keinen Corona Bonus wir haben noch nicht Mal Weihnachtsgeld bekommen OK Weihnachtsgeld ist kein Muss Aber der Corona Bonus ist doch Geregelt im Grunde genommen stehen ich und meine Kollegen an erster Linie direkt an der Front mit dem Virus

    Antworten
« Zurück 1 2

Kommentar hinterlassen Antworten abbrechen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * gekennzeichnet. Bitte beachten Sie außerdem folgende Hinweise.

Arbeitsrechte auf Facebook Folgen Sie arbeitsrechte.de auf Facebook!

Empfehlenswerte Kanzleien

  • Rechtsanwälte und Kanzleien für Arbeitsrecht

Aktuelles aus dem Arbeitsrecht

  • Corona-Quarantäne
  • Erhöhung des Kurzarbeitergelds
  • Home-Office
  • Krankmeldung auf der Arbeit
  • Kündigung wegen Corona
  • Kurzarbeit
  • Kurzarbeitergeld
  • Kurzarbeitergeld wegen Corona-Krise
  • Voraussetzungen für Kurzarbeit
  • Zwangsurlaub

Arbeitsverhältnisse & -verträge

  • Arbeitsverhältnis
    • Praktikum
    • Saisonarbeit
    • Teilzeitjob
  • Arbeitsvertrag
    • Arbeitszeit
    • Überstunden
    • Probezeit

Vergütung gemäß Arbeitsrecht

  • Vergütung
    • Fahrtkostenerstattung
    • Lohnsteuerklassen
    • Mindestlohn

Abmahnung & Kündigung

  • Abmahnung
  • Kündigung
    • mündliche Kündigung
    • Abwicklungsvertrag
    • Aufhebungsvertrag
    • Abfindung nach Kündigung

Weitere Arbeitsrecht-Ratgeber

  • Arbeitslosigkeit
  • Arbeitsschutzgesetz
  • Berufsverbot
  • Beschäftigungsverbot
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Betriebsrat
  • Bewerbung
  • Desk Sharing
  • Erwerbsunfähigkeit
  • Gewerkschaften
  • Gewohnheitsrecht
  • Kirchliches Arbeitsrecht
  • Krankheit
  • Mitarbeitergespräch
  • Mitarbeiterüberwachung
  • Mobbing am Arbeitsplatz
  • Mutterschutz
  • Personalakte
  • Rente
  • Schwarzarbeit
  • Sozialversicherungspflicht
  • Urlaubsrecht

Bürobedarf

  • 27-Zoll-Monitore
  • Papierschneidemaschinen
  • USB-C-Hubs
  • Laptoptische
  • Whiteboards
  • Mehr Bürobedarf

Anzeige

  • Ratgeber
  • Aktuelle News
  • Presse/eBooks & Muster
  • Über uns
  • Datenschutz
  • Bildnachweise
  • Impressum
  • Haftungsausschluss

Logo von Arbeitsrechte.de

Copyright © 2022 Arbeitsrechte.de | Alle Angaben ohne Gewähr.

✖ Anzeige
Sie haben eine Frage zum Thema Arbeitsrecht?
// KOSTENLOSE ERSTEINSCHÄTZUNG
Finden Sie jetzt mit advocado Ihren Anwalt und lassen Sie Ihre Frage beantworten!
Sie haben eine Frage zum Thema Arbeitsrecht? Finden Sie jetzt mit advocado Ihren Anwalt und lassen Sie Ihre Frage beantworten! Kostenlose Ersteinschätzung!
Sie haben eine Frage zum Thema Arbeitsrecht? Finden Sie jetzt mit advocado Ihren Anwalt und lassen Sie Ihre Frage beantworten! Kostenlose Ersteinschätzung!
Anzeige
Menü
  • Abmahnung
  • Arbeitsverhältnis
  • Arbeitsvertrag
  • Krankmeldung
  • Kündigung
  • Saisonarbeit
  • Urlaub
  • Resturlaub
  • Urlaubsgeld
  • Vergütung
  • Arbeitslosigkeit
  • Arbeitsschutzgesetz
  • Berufsverbot
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Betriebsrat
  • Bewerbung
  • Erwerbsunfähigkeit
  • Gewerkschaften
  • Gewohnheitsrecht
  • Home-Office
  • Kirchliches Arbeitsrecht
  • Krankheit
  • Mitarbeitergespräch
  • Mitarbeiterüberwachung
  • Mobbing am Arbeitsplatz
  • Mutterschutz
  • Personalakte
  • Schwarzarbeit
  • Sozialversicherungspflicht
  • Urlaubsanspruch
  • Bürobedarf