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Der Sicherheitsdienst – Alles zum Wachgewerbe in Deutschland

Von Arbeitsrechte.de, letzte Aktualisierung am: 21. November 2020

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Die sogenannten Sicherheitsdienste oder das Wachgewerbe umfassen Dienstleistungen für den Objektschutz, für Veranstaltungen oder für den Personenschutz.

Immer öfter ist ein privater Sicherheitsdienst neben der Polizei und dem öffentlichen Wachdienst für den Objekt- oder Personenschutz zuständig.
Immer öfter ist ein privater Sicherheitsdienst neben der Polizei und dem öffentlichen Wachdienst für den Objekt- oder Personenschutz zuständig.

Dabei gibt es vermehrt neben den öffentlichen Wachdiensten – unter anderem der Polizei – auch immer mehr private Sicherheitsdienste, da das Element in vielen Bereichen durch Outsourcing an andere vergeben wurde.

Kurz & knapp: Sicherheitsdienst

Was sind die Aufgaben des Wachgewerbes in Deutschland?

Das Wachgewerbe in Deutschland ist hauptsächlich zuständig für den Objekt-, Personen- und Veranstaltungsschutz.

Wo sind die Vorschriften für den Sicherheitsdienst gesetzlich definiert?

Das Bewachungsgewerbe hat den § 34a der Gewerbeordnung (GewO) als gesetzliche Grundlage. Detaillierte Informationen dazu finden Sie hier.

Was müssen Sicherheitsmitarbeiter beispielsweise beim Objektschutz tun?

Eine Zusammenfassung der Aufgaben der Sicherheitsmitarbeiter beim Objektschutz gibt es hier.

Doch welche Aufgaben übernimmt der öffentliche Sicherheitsdienst in Deutschland? Welche Dienstleitung wird angeboten? Wie wird die Frage nach Sicherheit dabei behandelt? Erfahren Sie mehr im nachstehenden Ratgeber.

Inhalt

  • Kurz & knapp: Sicherheitsdienst
  • Das Sicherheitsgewerbe und die unterschiedlichen Aufgaben
    • Der Sicherheitsdienst nach § 34a GewO
    • Objektschutz
    • Personenschutz

Das Sicherheitsgewerbe und die unterschiedlichen Aufgaben

Das Dienstleitungsspektrum im Bereich Sicherheitsdienst ist vielfältig und hat sich vor allem in den vergangenen Jahren stark gewandelt. Dazu zählen folgende Elemente:

  • Der Objektschutz: Objekte werden durch ein speziell qualifiziertes Personal abgesichert.
  • Der Veranstaltungsschutz: Hier ist auch vom Veranstaltungsservice und dem Konferenzschutz die Rede. Es geht dabei um Einlass- und Kassenkontrollen, aber auch die Ordernkräfte und das sogenannte Crowd Management zählen dazu.
  • Der Personenschutz: Hierbei geht es um den Schutz von Personen in potentiellen Gefahrensituationen. Das betrifft neben prominenten Persönlichkeiten oft Staatsmänner und –frauen.

Daneben gehören auch folgende untergeordnete Berufsgruppen zum Bewachungsgewerbe:

  • Brandschutz
  • Revierdienst
  • Alarmaufschaltung
  • Ladenüberwachung
  • Flughafendienstleistungen

Zu den grundlegenden Aufgaben der Sicherheitsdienstleistungen gehört der sogenannte Separatwachdiest. Darunter ist die Bewachung von Objekten durch private Sicherheitsunternehmen zu verstehen. Daneben geht es vor allem um die Ein- und Auslasskontrollen als Objekt- und Werkschutz, inklusive der Pförtner-Tätigkeit. Das bedeute die Kontrolle von Mitarbeitern. Außerdem übernimmt der Wachdienst den vorbeugenden Brandschutz während der Kontrollgänge und die Überwachung von Gefahrenmeldeanlagen.

Neben den ausführenden Tätigkeiten in Bezug auf den Schutz und die Überwachung übernehmen Security Firmen immer öfter auch eine Sicherheitsberatung. Für den technischen Bereich gibt es wiederum andere Unternehmen, bei denen Ihnen ein Sicherheitsfachmann bezüglich Alarmanlagen oder ähnlichem weiterhelfen kann.

Der Sicherheitsdienst nach § 34a GewO

Eine Sicherheitsfirma muss laut § 34 der Gewerbeordnung einige Voraussetzungen erfüllen, um Aufgaben im Personenschutz oder im Bereich Veranstaltung- sowie Objektschutz zu übernehmen.
Eine Sicherheitsfirma muss laut § 34 der Gewerbeordnung einige Voraussetzungen erfüllen, um Aufgaben im Personenschutz oder im Bereich Veranstaltung- sowie Objektschutz zu übernehmen.

In § 34 Gewerbeordnung (GewO) ist das Bewachungsgewerbe eindeutig und ausführlich definiert. Dabei umschließt dieser Wirtschaftszweig die gewerbsmäßige Bewachung von Leben und Eigentum. Um ein solches Gewerbe betreiben zu eröffnen, bedarf es der Erlaubnis durch die zuständige Behörde. Diese kann mit spezifischen Auflagen verbunden sein.

Voraussetzungen sind laut des § 34 GewO eine erforderliche Zuverlässigkeit, um die Aufgaben dieses Gewerbes entsprechend ausführen zu können sowie die erforderlichen Mittel oder Sicherheiten. Daneben benötigen Sie eine Bescheinigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer.

Zur Zuverlässigkeit führt der Paragraph 34 a aus:

Die erforderliche Zuverlässigkeit liegt in der Regel nicht vor, wenn der Antragsteller

  1. Mitglied in einem Verein, der nach dem Vereinsgesetz als Organisation unanfechtbar verboten wurde oder der einem unanfechtbaren Betätigungsverbot nach dem Vereinsgesetz unterliegt, war und seit der Beendigung der Mitgliedschaft zehn Jahre noch nicht verstrichen sind, oder
  2. Mitglied in einer Partei, deren Verfassungswidrigkeit das Bundesverfassungsgericht nach § 46 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes […], festgestellt hat, war und seit der Beendigung der Mitgliedschaft zehn Jahre noch nicht verstrichen sind, oder
  3. einzeln oder als Mitglied einer Vereinigung Bestrebungen im Sinne des § 3 Absatz 1 des Bundesverfassungsschutzgesetztes […] verfolgt oder in den letzten fünf Jahren verfolgt hat.

Letztlich geht es beim Punkt der Zuverlässigkeit um die Frage, ob der Antragsteller im Bereich der Sicherheitsbranche in der Vergangenheit Mitglied einer verfassungswidrigen Partei oder anderen Organisation war.

Generell müssen Sicherheitsmitarbeiter eine Sachkundeprüfung ablegen, vor allem wenn es um die Berechtigung für Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in den Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr geht. Aber auch für den Schutz vor Ladendieben und die Bewachung im Bereich des Einlasses von gastgewerblichen Diskotheken ist diese Prüfung zwingend erforderlich.

Wichtig! Das Sicherheitspersonal darf bei der Umsetzung der Aufgaben der Bewachung nur jene Rechte anwenden, die jeder im Falle von Notwehr oder zur Selbsthilfe besitzt. Der Paragraph weist eindeutig darauf hin, dass diese Rechte nur dann gelten gemacht werden dürfen, wenn eine bestimmte Erforderlichkeit in der Situation besteht.

Objektschutz

Neben dem Militär oder der Polizei erfolgt der Objektschutz in Deutschland zunehmend durch Sicherheitsfirmen. Dabei geht es in erster Linie um staatlich, wirtschaftlich und privat genutzte Objekte wie Gebäude, Anlagen oder Großfahrzeuge sowie Geldtransporte.
Der Objektschutz fußt auf konkrete Anhaltspunkte oder auf eine Gefahreneinschätzung.

Dabei übernehmen Sicherheitsmitarbeiter folgende Aufgaben:

  • Bestreifung
  • Observation
  • Vorkontrollen
  • Stellungen
  • Einlasskontrollen, inklusive der Feststellung von Identitäten
  • Durchsuchungen von Personen und Sachen

Interessant: Die sogenannte Wach- und Schließgesellschaft gibt es im deutschsprachigen Raum seit Anfang des vergangenen Jahrhunderts. Im Zuge der zunehmenden Industrialisierung hatten Unternehmen und Stadtbewohner ein gesteigertes Sicherheitsbedürfnis, woraufhin sich dieses Gewerbe mehr und mehr etablierte. Eine derartige Sicherheitsfirma übernimmt in der Regel die Bewachung von Gebäuden, Fabrikanlagen oder Parkplätzen. Die Bezeichnung ist mittlerweile eher traditionell geprägt.

Personenschutz

Ein Wachmann, der im bereich Personenschutz tätig ist, sollte sich fort- und weiterbilden, unter anderem eine Waffensachkundeprüfung ablegen.
Ein Wachmann, der im bereich Personenschutz tätig ist, sollte sich fort- und weiterbilden, unter anderem eine Waffensachkundeprüfung ablegen.

Dieses Element vom Wachschutz beinhaltet die Bewachung von Personen in der Öffentlichkeit nach außen hin. Dabei geht es vor allem darum, dass die zu beschützende Person keinen Schaden erleidet. Personenschützer sind zuständig für Personen des öffentlichen Lebens, die einem bestimmten Risiko ausgesetzt sind und Personen, die aufgrund ihrer Lebensumstände einer Bedrohung ausgesetzt sind.

Der Begleitschutz einer privaten Security Firma muss die Bestimmungen laut der Gewerbeordnung § 34 erfüllen. Daneben sollte zwar auch die Sachkundeprüfung abgelegt werden, aber eine spezielle Ausbildung für den Personenschutz bietet das nicht. In Deutschland gibt es bislang einen derartigen Ausbildungsberuf nicht. Dennoch empfiehlt sich gerade für diesen Bereich, die Mitarbeiter vom Wach- und Sicherheitsdienst dahingehend speziell fortzubilden. Mögliche Erweiterungen sind:

  • Eine Rechts- und Psychologieweiterbildung
  • Einen Personenschutzgrundausbildung, inklusive Trainingsmaßnahmen
  • Eine Waffensachkundeprüfung
  • Ein Fahrsicherheitstraining
  • Selbstverteidigung
  • Erste Hilfe
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Kommentare

  1. Markus meint

    11. Oktober 2019 um 3:49

    Hallo,
    Erhält man in Niedersachsen als sicherheitsdienstmitarbeiter eine Zulage von 35% wenn man an seinen Freischichten arbeiten muss?

    Antworten
  2. Jürgen meint

    16. April 2020 um 9:22

    Zählt die übermahne und Abgabe einer Waffe zur Arbeitszeit? Ist das Pflicht schießen Arbeitszeit?

    Antworten
  3. Rietz meint

    17. April 2020 um 19:11

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    verfüge über Sachkunde, Waffensachkunde und Werkschutzlehrgänge 1-4 (IHK geprüft).
    Unter welche Lohngruppe beim Manteltarifvertrag für Wachgewerbe falle ich?

    Danke!

    Mit freundlichen Grüßen

    Antworten
  4. diddisanna meint

    11. Juni 2020 um 22:35

    Wer zahlt eigentlich die Anmeldung beim Ordnungsamt der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer?
    Mit freundlichen Grüßen
    diddisanna

    Antworten
  5. Sandra G. meint

    18. November 2020 um 8:33

    Danke für die Informationen zu den rechtlichen Grundlagen von Sicherheitsdiensten. Ich finde gut, dass dabei so viele Regeln und Prüfungen gibt, da sie eine große Verantwortung tragen. Es muss jedoch auch vom Dienstleister schergestellt werden, dass das Sicherheitspersonal, vor dem Einsatz, eine ausreichende Schulung absolviert hat.

    Antworten
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