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Die Personalakte – was wird hier vermerkt?

  • Von Jan Frederik Strasmann, LL. M.
  • Letzte Aktualisierung am: 25. März 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 3 Minuten
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Alle Informationen, die dem Arbeitgeber über den Arbeitnehmer vorliegen, werden gebündelt aufbewahrt. Dabei muss es sich nicht buchstäblich um schriftlich auf Papier dokumentierte Unterlagen handeln, sind die meisten Informationen heutzutage doch elektronischer Natur.

Die Personalakte enthält alle im Beschäftigungsverhältnis wichtigen Informationen.
Die Personalakte enthält alle im Beschäftigungsverhältnis wichtigen Informationen.

So sind die wichtigsten Daten rund um das Arbeitsverhältnis schnell zu erfassen. Ihr Chef ist gesetzlich nicht dazu verpflichtet, eine solche Sammlung anzulegen. Nichtsdestotrotz wird dieses Prozedere aus administrativen Gründen in den meisten Betrieben jedoch zu finden sein.

Kurz & knapp: Personalakte

Welche Unterlagen befinden sich in einer Personalakte?

Häufig weist die Personalakte folgenden Inhalt auf: Bewerbungsunterlagen, Personalfragebögen, den Arbeitsvertrag, Urlaubsanträge, Abmahnungen sowie die Kündigung.

Wo müssen Personalakten aufbewahrt werden?

Das Arbeitsrecht schreibt vor, dass Personalakten vertraulich zu behandeln sind und entsprechend akkurat verwahrt werden müssen. Was Arbeitgeber dabei bedenken sollten, lesen Sie hier.

Kann ich meine Personalakte als Arbeitnehmer einsehen?

Ja. Arbeitnehmer haben das Recht, ohne Angabe von Gründen, Einsichtnahme in ihre Personalakte zu verlangen.

Die Personalakte mitnehmen dürfen Sie in der Regel nicht. Kopien sind häufig jedoch erlaubt, müssen jedoch aus eigener Tasche finanziert werden.

Inhalt

  • Kurz & knapp: Personalakte
  • Der Eintrag in die Personalakte
    • Können Sie die Abmahnung aus der Personalakte entfernen lassen?
    • Was Arbeitgeber beim Anlegen und Führen einer Personalakte berücksichtigen müssen

Der Eintrag in die Personalakte

Auch eine Abmahnung ist in der Personalakte zu finden.
Auch eine Abmahnung ist in der Personalakte zu finden.

Wird ein Mitarbeiter im Unternehmen beschäftigt, fallen viele Daten an, schließlich müssen bestimmte Informationen an die Versicherungen weitergegeben und die Rahmenbedingungen für das Beschäftigungsverhältnis festgehalten werden.

Manchmal verstößt ein Arbeitnehmer mit seinem Verhalten gegen die vertraglich vereinbarten Pflichten, sodass eine Abmahnung folgt – die Personalakte wird auch mit diesem Dokument gespickt. Doch wie lange bleibt eine Abmahnung in der Personalakte?

Was in der Akte über Sie vermerkt ist, das dürfen Sie bei der Einsicht selbst nachschauen – dafür sorgt das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) (§ 83). Ihnen steht frei, jemanden vom Betriebsrat mitzunehmen. Ihnen steht ebenfalls die Option offen, Ihre Stellungnahme zu bestimmten Inhalten zu verschriftlichen und der Personalakte hinzuzufügen.

Können Sie die Abmahnung aus der Personalakte entfernen lassen?

Hierzu gibt es ein Urteil vom Bundesarbeitsgericht (BAG), das besagt: Eine Abmahnung löschen, muss der Arbeitgeber – gegebenenfalls auf Bitte des Betroffenen – erst, wenn sie keinerlei Relevanz mehr für das bestehende Vertragsverhältnis hat (BAG, Az. 2 AZR 782/11) .

Wann genau die Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte erfolgen muss, dazu gibt es keine konkreten Fristen. Das Eintreten der Bedeutungslosigkeit ebenjener Abmahnung ist demnach geknüpft an die Härte des jeweiligen Vergehens. Im Arbeitsrecht erfüllt die Rüge eines bestimmten Verhaltens zwei Aufgaben:

  • die Warnfunktion: der Arbeitnehmer wird deutlich darauf hingewiesen, dass ein bestimmtes Handeln oder Nichthandeln nicht im Interesse des Arbeitgebers ist und künftig dringend zu unterlassen ist.
  • die Dokumentationsfunktion: die schriftliche Abmahnung weist nach, dass sich der Mitarbeiter einen oder mehrere Fehltritte geleistet hat. Das kann zum Beispiel Auswirkungen auf etwaige Beförderungsüberlegungen haben.

Wie lange Abmahnungen in der Personalakte maximal verbleiben dürfen, ist in manchen Betrieben in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen festgehalten.

Ist die Rüge ungerechtfertigt, können Sie vom Arbeitgeber verlangen, die Abmahnung zu löschen. Vorher braucht es in der Regel einen Widerspruch oder eine Gegendarstellung.
Ist die Rüge ungerechtfertigt, können Sie vom Arbeitgeber verlangen, die Abmahnung zu löschen. Vorher braucht es in der Regel einen Widerspruch oder eine Gegendarstellung.

Und was ist, wenn Sie sich gar nichts zu Schulden kommen haben lassen und trotzdem abgemahnt wurden? Können Sie dann schon früher den entsprechenden Hinweis aus der Personalakte entfernen lassen? Das BAG hat sich dahingehend wie folgt geäußert:

Da hierdurch das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers in Mitleidenschaft gezogen wird, hat er unter anderem nach § 1004 BGB „Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch“ das Recht, vom Arbeitgeber zu verlangen, diese falsche Abmahnung aus der Personalakte herauszunehmen.

Was Arbeitgeber beim Anlegen und Führen einer Personalakte berücksichtigen müssen

Die besagten Informationen sind sensibel und müssen dementsprechend sorgsam behandelt werden. Eingehalten werden muss in diesem Zusammenhang unter anderem das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Das bedeutet:

Der Mitarbeiter ist in der Regel vorher über die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung und ihren Zweck in Kenntnis zu setzen. Es braucht in diesem Fall sein Einverständnis. Stimmt er diesem Vorgehen nicht zu, ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, ihn auf die Konsequenzen seines Willens aufmerksam zu machen.
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Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt)
Jan Frederik Strasmann, LL. M.

Jan Frederik Strasmann schreibt für arbeitsrechte.de u. a. über Themen zu Kündigung und Abmahnung. Er studierte an der Universität Bremen und absolvierte sein Referendariat am OLG Celle. Seinen Master of Laws (LL. M.) erwarb er in Dublin. Seit 2014 ist er zugelassener Rechtsanwalt.

Kommentare

  1. Lukas meint

    28. September 2024 at 12:39

    Lukas fragt?

    Ich habe Einblick in meine Personalackte erhalten. In Ihr waren auch Unterlagen über meine gewonnene
    Kündigungsschutzklage enthalten. Diese ist mittlerweile weit über 10 Jahre her.

    Hat mein Arbeitgeber das Recht, Prozessunterlagen und/oder Abmahnungen in der Persoalackte zu belassen, auch wenn ein Gericht eine Kündigung oder Abmahnung für unrechtmäßig erklärt hat.

    Mit freundlichen Grüßen

    Lukas

    Antworten
  2. N.F. meint

    7. Dezember 2022 at 17:04

    Darf darf der AG bei Einsicht in die Personalakte , Dokumente entfernen, um diese nicht einsehen zu können?

    Antworten
  3. Peter meint

    23. Oktober 2020 at 13:34

    Hallo liebes Team,
    darf ein AG etwas nachträglich in die Personalakte schreiben. Z.B. ich kündige und beende das Arbeitsverhältnis. Der AG will nun nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses etwas in die Personalakte eintragen. Geht sowas? AG im öffentlichen Dienst

    Antworten
  4. O. Borchert meint

    16. September 2019 at 17:42

    Darf bei einem Handyverbot eine Geldstrafe verordnet werden und muss man dafür unterschreiben ?

    Gruß O.Borchert

    Antworten
  5. Sabine meint

    30. April 2019 at 22:46

    Hallo Ralf,

    ein sogenanntes Eingliederungsmanagement ist tatsächlich
    – zum Schutz und zur Hilfe für den Arbeitnehmer gedacht! –
    vielen Betrieben vorgeschrieben.

    Das Zur-Verfügung-Stellen ist damit Pflicht des Arbeitgebers,
    das Annehmen der Eingliederungshilfe jedoch freiwillig
    für den Arbeitnehmer.

    Der Arbeitgeber braucht die Einwilligungs- oder auch Ablehnungserklärung
    nur, um beweisen zu können, dass er das Angebot grundsätzlich
    zur Verfügung gestellt hat.

    Eine Ablehnung sollte also keinerlei negative Folgen für das Arbeitsverhältnis haben.

    LG Sabine

    Antworten
  6. Ralf meint

    29. März 2019 at 9:37

    Hallo zusammen,
    mein Arbeitgeber hat hinsichtlich des Eingliederungsmanagement mir aufgetragen ich müsste (aufgrund einer 6-wöchigen krankheitsbedingten Abwesenheit (schwere Form der Influenza – also keine chronische Krankheit) eine schriftliche Einwilligung geben, dass ich ein Gespräch mit dem Amts-/Betriebsarzt durchführen müsse (da das Unternehmen dazu verpflichtet sei). Diese lehnte ich schriftlich ab, da es sich eben nur um eine Grippe handelte… Aufgrund der Ablehnung will man nun (und bezieht sich auf eine Gesetzliche Klausel???) einen Eintrag in meine Personalakte vermerken, dass ich es ablehnte ein Gespräch hinsichtlich des Eingliederungsmanagement zuzustimmen. Mir ist kein Gesetzt, dass man so etwas in einer PA vermerkt, bekannt – und hat sicher auch nichts in einer PA zu suchen! Auf eure Antwort bin ich gespannt. Vielen Dank im Voraus….

    Antworten
  7. Kurt meint

    29. Januar 2019 at 16:11

    Guten Tag,
    Angenommen jemandem wurde zum Ende seiner Probezeit bei einem Amt als AG gekündigt. In seiner Personalakte steht als Begründung diverses sehr hart formuliert, und dies spiegelt die Wahrheit aus Sicht des Arbeitnehmers! (der Vorgesetzte sieht es anders) nicht wieder.
    Ließe sich dies nach dem Ausscheiden noch ändern?
    Und falls ja, ist man auf Wohlwollen des Arbeitgebers angewiesen oder könnte man es sogar verlangen?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      4. Februar 2019 at 8:49

      Hallo Kurt,
      diesbezüglich sollten Sie sich von einem Anwalt beraten lassen. Uns steht es leider nicht zu, eine kostenlose Rechtsberatung anzubieten.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  8. Theresia H. meint

    16. Januar 2019 at 10:44

    Hallo,

    Wie lange muss ich die Arbeitszeitaufzeichnungen meines Personals aufbewahren.

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      21. Januar 2019 at 12:06

      Hallo Theresa,

      für Arbeitszeitaufzeichnungen gibt es keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  9. Olivera Sp. meint

    29. November 2018 at 13:18

    Hallo,
    gehören Krankenakte grundsezlich zu Personalakte ?
    Können bzw. düfen neue Arbeitsgeber es Anfördern von jetzige Arbeitgeber , und die auch bekommen , ohne meine Zustimmung?
    Personalrat sagt Krankenakte gehören nicht zu Personalakte und für die, muss ich separate zustimmung geben. Stimmt das ?

    Danke im Voraus

    Oli

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      5. Dezember 2018 at 15:54

      Hallo Olivera,

      bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um diese Situation bewerten zu lassen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  10. Gerda meint

    31. Juli 2018 at 14:18

    Wie lange muss man eine Personalakte aufbewahren?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      13. August 2018 at 16:56

      Hallo Gerda,

      die Aufbewahrungsfrist für eine Personalakte ist nicht an die komplette Akte an sich, sondern an die unterschiedlichen Bestandteile einer solchen gebunden.

      Dabei gilt eine Frist von drei Jahren für solche Dokumente, die mit eventuellen Schadensersatzansprüchen zusammenhängen können.
      Sechs Jahre gilt für Unterlagen mit einer steuerlichen Relevanz.
      Bis zu zehn Jahre sind Buchungsbelege aufzubewahren, falls vorhanden.
      Dokumente, die mit Versorgungsansprüchen in Verbindung stehen, müssen bis zu 30 Jahre aufbewahrt werden.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  11. M. meint

    25. Mai 2018 at 11:20

    Wie aktuell muss eine Personalakte geführt sein?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      28. Mai 2018 at 10:49

      Hallo M,

      für Personalakten gibt es keine Fristen oder Aktualitätsgarantien.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  12. Andreas K. meint

    2. Mai 2017 at 15:34

    Hallo Ihre Seite ist toll, aber leider hilft die mir nicht weiter. Mein AG nimmt „Kundenbeschwerden“ in meine Akte auf, die darauf bezogen sind das ich meine Lieferbedungen einhalte , die sich darauf beziehen das ich mich nicht beleidigen lasse und auch weil ich die Lieferbedungen beachte. Das gefällt manchen Kunden nicht, so dann wollen die mich nicht wiedersehen und beschweren sich und das wird zu meinen Nachteil gespeichert. Es gab nie eine Abmahnung. Dazu wird mit nur gesagt das alle Beschwerden gespreichert werden, ob das stimmt oder nicht ,ist egal.
    Ich bin psysich echt am Ende , diesen Druck dieses Gefühl stätig zu unrecht unter druck gesetzt zu werden und der stetige ewige Druck worauf sich bezigen wird „ja da war mal was dort war mal was“ und ich bin der Böse… Helfen Sie mir , wie kann ich uralte und gegenwärtige Neg. Mitteilungen die nie bewiesen alle nur mündl. erfolgten aus meiner Akte zu meinem Nachteil entfernen lassen.

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      8. Mai 2017 at 15:20

      Hallo Andreas K.,
      in diesem Fall würden wir Ihnen empfehlen, sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden, um mit ihm die weitere Vorgehensweise zu besprechen. Uns ist es leider nicht erlaubt, eine kostenlose Rechtsberatung anzubieten.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten

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