Kurz & knapp: Niederlassungserlaubnis mit unbefristeter Gültigkeit
Die Niederlassungserlaubnis ist grundsätzlich ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Nur in Ausnahmefällen kann die Gültigkeit der Niederlassungserlaubnis verfallen. Anders sieht das beim Dokument aus. Die eAT-Karte kann ablaufen, das ist nach 10 Jahren der Fall oder wenn der Pass ungültig wird, und muss daher verlängert werden.
Ja, denn nur das Dokument ist ungültig. Die Niederlassungserlaubnis bleibt bestehen. Betroffene sollten jedoch den Arbeitgeber über den Status informieren. Mehr dazu lesen Sie hier.
Muss die eAT-Karte verlängert werden, ist dies bei der zuständigen Behörde zu tun. Neben dem Pass benötigen Sie auch ein neues Passbild. Was bei Namens- und Adressänderungen zu tun ist, haben wir zusammengefasst.
Inhalt
Gültigkeit der Niederlassungserlaubnis: Was gilt?
Als Aufenthaltstitel hat die Niederlassungserlaubnis eine unbegrenzte Gültigkeit. Ist sie einmal erteilt, kann nur unter ganz bestimmten Umständen eine Rücknahme erfolgen. Anders sieht das beim Dokument für die Niederlassungserlaubnis aus. Die Gültigkeitsdauer ist hier auf maximal zehn Jahre begrenzt.
Das betrifft die Karte für den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT-Karte). Diese ist wie ein Ausweisdokument im Kartenformat ausgestellt und muss nach Ablauf verlängert werden. Für die Niederlassungserlaubnis weist die Karte die Gültigkeit direkt aus. Achten Sie also immer darauf, wann das Dokument abläuft.
Für die Verlängerung der eAT-Karte benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Pass
- alten Aufenthaltstitel
- aktuelles biometrisches Passbild
Da der Aufenthaltstitel mit dem Pass verbunden ist, muss beim Ablauf von diesem der Titel ebenfalls neu eingetragen werden. Der Titel ist dann bei der Beantragung des neuen Passes vorzulegen. Auch hier sollten Sie den Antrag im Heimatland immer rechtzeitig stellen, damit bei Reisen der neue Titel im Pass eingetragen ist.
Achtung: Die Eintragung nimmt in der Regel die Ausländerbehörde vor. Das heißt, es wird ein Termin für Antrag auf einen Pass und einen separaten für den Eintrag der Niederlassungserlaubnis benötigt. Reisen Sie daher am besten mit dem alten Pass inklusive Aufenthaltstitel und dem neuen Pass zurück nach Deutschland.
Muss der Pass aufgrund einer Namens- oder Adressänderung angepasst werden, trifft das auch auf die Niederlassungserlaubnis zu. Die Gültigkeit ist zwar nicht betroffen, aber der Aufenthaltstitel muss dann ebenfalls übertragen und die Änderungen auf der Karte eingetragen werden.
Sowohl bei abgelaufener eAT-Karte als auch bei abgelaufenem Pass behält die Niederlassungserlaubnis ihre Gültigkeit. Der Status der Person ändert sich also nicht.
Wann kann eine Niederlassungserlaubnis tatsächlich ungültig werden?
Unter bestimmten Umständen kann eine Niederlassungserlaubnis ihre Gültigkeit in Deutschland verlieren. Die Voraussetzungen für diesen Aufenthaltstitel sowie die Gründe für ein Erlöschen von diesem sind in § 9 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) definiert.
Demnach dürfen sich Inhaber der Erlaubnis nicht länger als sechs Monate ununterbrochen im Ausland aufhalten. Der Lebensmittelpunkt muss sich auch bei häufigen Auslandsreisen weiterhin in Deutschland befinden. Für Personen ab 60 Jahren, die seit mindestens seit 15 Jahren in Deutschland leben, ist der Zeitraum auf 12 Monate erweitert. Liegen allerdings triftige Gründe für einen längeren Aufenthalt vor, sollten Betroffene das immer mit der zuständigen Ausländerbehörde abklären, ob eine Fristverlängerung möglich ist.
Die Fristen gelten nicht, wenn:
- Ausländer seit 15 Jahren mit gesichertem Lebensunterhalt in Deutschland leben
- Ausländer mit einem deutschen Staatsangehörigen verheiratet sind bzw. in einer eingetragenen Partnerschaft leben
Arbeit mit abgelaufener Niederlassungserlaubnis: Geht das?
Hat lediglich das Dokument der Niederlassungserlaubnis seine Gültigkeit verloren, können Sie in der Regel ohne Probleme in Deutschland weiter arbeiten. Sie sollten den Arbeitgeber darüber informieren und sich schnellstmöglich um eine neue eAT-Karte kümmern.
Gleiches gilt, wenn die Niederlassungserlaubnis noch nicht in den neuen Pass übertragen ist. Sie sollten den alten Pass als Nachweis für den Titel und die Arbeitserlaubnis behalten bzw. Kopien und die alte eAT-Karte aufbewahren.
Ist allerdings für die Niederlassungserlaubnis die Gültigkeit erloschen, kann das zu Problemen führen. Denn die Arbeitserlaubnis ist mit dem Aufenthaltstitel verknüpft. Ist dieser also nicht mehr gültig, betrifft das auch die Berechtigung zum Arbeiten. In diesem Fall sollten sie sich umgehend an die Ausländerbehörde wenden und müssen gegebenenfalls erst einmal ausreisen.
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