Key Facts
- Das Kündigungsschutzgesetz gilt nur bedingt, da aufgrund der hohen Verantwortung bereits kleine Fehler oder Vertrauensbrüche statt einer bloßen Abmahnung direkt zur Kündigung führen können und die gerichtliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses erleichtert ist.
- Der Betriebsrat (oder der spezielle Sprecherausschuss) muss vor einer Kündigung zwar angehört werden, besitzt jedoch im Gegensatz zu normalen Arbeitsverhältnissen kein rechtliches Widerspruchsrecht.
- Trotz des generell gelockerten Kündigungsschutzes gilt bei Elternzeit oder Schwerbehinderung auch für Führungskräfte der volle, strenge Sonderkündigungsschutz, der eine Zustimmung der Behörden erfordert.
Was macht einen leitenden Angestellten aus?
Inhalt
Als leitende Angestellte gelten Arbeitnehmer, die nach § 5 Abs. 3 BetrVG zur selbstständigen Einstellung und Entlassung von Arbeitnehmern berechtigt sind, Generalvollmacht oder Prokura haben oder regelmäßig sonstige Aufgaben wahrnehmen, die für den Bestand und die Entwicklung des Unternehmens von besonderer Bedeutung sind und deren Erfüllung besondere Erfahrungen und Kenntnisse voraussetzt. Die genaue Einstufung ist entscheidend für die rechtlichen Rahmenbedingungen einer Kündigung.
Ist es möglich, eine Kündigung gegen leitende Angestellte auszusprechen?
Grundsätzlich können auch leitende Angestellte gekündigt werden. Allerdings genießen sie in vielen Fällen nicht den gleichen Kündigungsschutz wie andere Arbeitnehmer. Es besteht ein spezieller, eingeschränkter Kündigungsschutz, der zwar einen Anspruch auf Abfindung gewährt, jedoch keinen wirklichen Weiterbeschäftigungsanspruch, da der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit einem Auflösungsantrag beenden kann.
Prinzipiell fallen sie unter das KSchG, allerdings mit wichtigen Ausnahmen. Beispielsweise ist kein Einspruch beim Betriebsrat erforderlich und die Auflösung durch das Gericht ist erleichtert.
Hat ein leitender Angestellter eine besondere Kündigungsfrist?
Die Kündigungsfrist für leitende Angestellte richtet sich grundsätzlich nach den gesetzlichen Regelungen des § 622 BGB oder nach den im Arbeitsvertrag vereinbarten Fristen. In der Praxis werden für leitende Angestellte häufig längere Kündigungsfristen vereinbart als für normale Arbeitnehmer, oft zwischen drei und sechs Monaten zum Quartalsende.
Aufgrund der herausgehobenen Position und des oft höheren Gehalts leitender Angestellter dient die erhöhte Kündigungsfrist dem gegenseitigen Interesse: Der Arbeitgeber hat mehr Zeit, eine qualifizierte Nachfolge zu finden, und der leitende Angestellte erhält mehr Planungssicherheit für seine berufliche Zukunft.
Ohne vertragliche Vereinbarung gilt die gesetzliche Kündigungsfrist nach § 622 BGB, die sich nach der Betriebszugehörigkeit richtet. Nach der Probezeit beträgt die Grundkündigungsfrist vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Mit zunehmender Betriebszugehörigkeit verlängert sich diese Frist gestaffelt bis auf maximal sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats nach 20 Dienstjahren. Die einzelnen Fristen veranschaulicht diese Grafik.
Kündigungsgründe gegen leitende Angestellte
Eine Kündigung gegen leitende Angestellte ist also rechtens, wenn ein sachlicher Grund vorliegt und alle formalen Anforderungen eingehalten werden. Da leitende Angestellte oft ein höheres Maß an Verantwortung haben, rechtfertigen bereits kleinere Fehler oder Vertrauensbrüche eine Kündigung. Einige Beispiele führen wir im Folgenden auf.
Betriebsbedingte Kündigung
Diese Form der Kündigung liegt vor, wenn betriebliche Erfordernisse die Weiterbeschäftigung unmöglich machen. Typische Beispiele sind Umstrukturierungen, bei denen die Führungsposition wegfällt, Rationalisierungsmaßnahmen zur Kostenreduzierung oder die Stilllegung ganzer Unternehmensbereiche.
Zudem muss die betriebsbedingte Kündigung leitender Angestellter die festgelegte Kündigungsfrist respektieren.
Fristlose Kündigung leitender Angestellter
Eine außerordentliche Kündigung leitender Angestellter ist die schärfste Form der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Sie kommt nur bei besonders schwerwiegenden Pflichtverletzungen in Betracht, die eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses auch nur bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unzumutbar machen.
Typische Gründe bei leitenden Angestellten sind Untreue, Betrug zu Lasten des Unternehmens, Verrat oder schwere Verstöße gegen Richtlinien. Eine Pflichtverletzung, die bei einem normalen Arbeitnehmer zunächst nur eine Abmahnung rechtfertigen würde, kann bei einem leitenden Angestellten bereits die sofortige Kündigung begründen.
Bei einer fristlosen Kündigung leitender Angestellter ist die Kündigungsfrist etwas anders als bei einer betriebsbedingten Kündigung. Wichtig ist die Einhaltung der zweiwöchigen Ausschlussfrist nach § 626 Abs. 2 BGB. Die Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen nach Kenntniserlangung der maßgeblichen Tatsachen durch die zur Kündigung berechtigten Personen im Unternehmen ausgesprochen werden.
Kündigung leitender Angestellter wegen Krankheit – geht das?
Die krankheitsbedingte Kündigung leitender Angestellter ist möglich, wenn der Mitarbeiter aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen dauerhaft oder sehr häufig ausfällt. Dennoch sollte auch hier eine nachvollziehbare Begründung vorliegen, wie beispielsweise eine erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher oder wirtschaftlicher Interessen, etwa durch hohe Kosten der Lohnfortzahlung oder die Notwendigkeit, die Position dauerhaft anderweitig zu besetzen. Auch bei einer krankheitsbedingten Kündigung leitender Angestellter ist die Kündigungsfrist zu beachten.
Muss die Kündigung leitender Angestellter mit dem Betriebsrat abgesprochen werden?
Grundsätzlich hat der Betriebsrat gemäß § 102 BetrVG bei jeder Kündigung ein Anhörungsrecht. Dies gilt auch für die Kündigung leitender Angestellter. Eine ohne Betriebsratsanhörung ausgesprochene Kündigung ist unwirksam.
Der entscheidende Unterschied zu normalen Arbeitnehmern besteht jedoch darin, dass der Betriebsrat bei leitenden Angestellten kein Widerspruchsrecht nach § 102 Abs. 3 BetrVG hat.
Eine wichtige zusätzliche Besonderheit besteht darin, dass für leitende Angestellte ein Sprecherausschuss nach dem Sprecherausschussgesetz (SprAuG) gebildet werden kann. Dieser vertritt speziell die Interessen der leitenden Angestellten im Unternehmen. Der Sprecherausschuss hat bei der Anhörung ähnliche Rechte wie der Betriebsrat: Er kann Stellung nehmen, Bedenken äußern und um Bedenkzeit bitten. Ein Widerspruchsrecht bei einer Kündigung leitender Angestellter hat der Sprecherausschuss jedoch nicht.
Ist die Kündigung leitender Angestellter während der Elternzeit erlaubt?
Die Kündigung leitender Angestellter während der Elternzeit unterliegt den gleichen Schutzbestimmungen wie bei anderen Arbeitnehmern. Eine Kündigung ist grundsätzlich unzulässig, sowohl während der Elternzeit als auch ab dem Zeitpunkt, ab dem Elternzeit verlangt worden ist, maximal jedoch acht Wochen vor Beginn der Elternzeit.
Eine Kündigung während der Elternzeit ist nur in besonderen Ausnahmefällen möglich. Der Arbeitgeber muss dafür die Zustimmung der zuständigen Behörde einholen. Diese Zustimmung wird nur in besonderen Fällen erteilt, etwa bei vollständiger Stilllegung des Betriebs oder wenn die Weiterbeschäftigung aus anderen schwerwiegenden Gründen unmöglich ist. Die bloße Tatsache, dass jemand leitender Angestellter ist, ändert an diesen strengen Voraussetzungen nichts.
Gleiches gilt für den Sonderkündigungsschutz bei Schwerbehinderung. Auch bei einer Kündigung leitender Angestellter mit einer Schwerbehinderung oder Gleichstellung genießen sie den besonderen Kündigungsschutz nach § 168 SGB IX. Eine Kündigung bedarf hier der vorherigen Zustimmung des Integrationsamts.
Ist eine Anfechtung der Kündigung als leitender Angestellter möglich?
Eine Anfechtung gegen die Kündigung leitender Angestellter ist möglich und in der Praxis durchaus üblich. Diese Anfechtung muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen. Folgende Unwirksamkeitsgründe können geltend gemacht werden:
- Formelle Mängel: z. B. eine Kündigung, die nicht in Schriftform oder nicht unterschrieben zugestellt wurde
- Inhaltliche Fehler: z. B. bei der Kündigung leitender Angestellter wurde die Kündigungsfrist missachtet
- Sonderkündigungsschutz: z. B. ein Verstoß gegen Sonderkündigungsschutzvorschriften wie Elternzeit, Schwerbehinderung, Mutterschutz oder Pflegezeit
- Willkür und Treuwidrigkeit: z. B. die Kündigung dient ausschließlich dazu, vertragliche zu umgehen
- Diskriminierung: z. B. ein Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Ist die Kündigungsschutzklage erfolgreich, wird die Kündigung unwirksam. Oft ist nach diesem Prozess das Vertrauen zwischen Arbeitgeber und -nehmer jedoch zerstört und eine Zusammenarbeit ist nicht mehr sinnvoll. In diesem Fall besteht die Möglichkeit eines Auflösungsvertrags. Während der Arbeitgeber bei regulären Arbeitnehmern beweisen muss, dass eine Weiterbeschäftigung unzumutbar ist, entfällt diese Hürde bei leitenden Angestellten.
Wie hoch ist bei einer Kündigung leitender Angestellter die Höhe der Abfindung?
Die Höhe der Abfindung bei einer Kündigung leitender Angestellter ist nicht gesetzlich festgelegt. Es besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch auf eine Abfindung, es sei denn, dies ist im Arbeitsvertrag, in einem Sozialplan oder Tarifvertrag ausdrücklich geregelt.
Einigen sich Arbeitgeber und leitender Angestellter auf eine Abfindung, fällt diese üblicherweise deutlich höher aus als bei anderen Arbeitnehmern. Während die häufig genannte Faustformel von 0,5 Bruttomonatsgehältern pro Jahr der Betriebszugehörigkeit bei normalen Arbeitnehmern einen groben Richtwert darstellt, liegen die Faktoren bei leitenden Angestellten häufig zwischen 1,0 und 2,0 oder sogar noch höher.
Die Höhe der Abfindung kann z. B. durch folgende Faktoren erhöht werden:
- Betriebszugehörigkeit
- Gehaltshöhe
- Alter
- Vertragsklauseln
- Wettbewerbsverbot
FAQ: Leitender Angestellter Kündigungsfrist
Die Frist richtet sich nach den Vereinbarungen im Arbeitsvertrag oder den gesetzlichen Regelungen des § 622 BGB. In der Praxis werden vertraglich oft längere Fristen vereinbart. Die gesetzlichen Fristen veranschaulicht diese Grafik.
Sie fallen zwar prinzipiell unter das Kündigungsschutzgesetz, genießen aber nur einen eingeschränkten Schutz ohne echten Weiterbeschäftigungsanspruch, da der Arbeitgeber das Verhältnis durch einen erleichterten Auflösungsvertrag beenden kann.
Die Höhe ist gesetzlich nicht festgelegt, liegt jedoch bei einer Einigung oft höher als eine Abfindung anderer Arbeitnehmer. Welche Faktoren die Höhe beeinflussen, führen wir hier auf.
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