Kurz & knapp: Kündigung wegen WhatsApp
Eine Kündigung wegen WhatsApp-Chats oder -Gruppen kann wirksam sein, auch wenn hierbei zwischen den Gerichten keine Einigkeit herrscht. 2023 entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) zugunsten des Arbeitgebers, der Mitarbeitern wegen Hetze in privaten Chats gekündigt hatte. Mehr lesen Sie hier.
Grundsätzlich handelt es sich bei WhatsApp-Chats um Gespräche, die durch das Persönlichkeitsrecht geschützt sind. Nur bei schweren Verstößen gegen die Unternehmensrichtlinien darf der Arbeitgeber Konsequenzen wie z. B. eine Kündigung aus WhatsApp-Chats ziehen.
Arbeitgeber können einen WhatsApp-Chat vor Gericht z. B. bei einer Kündigungsschutzklage vorbringen, diese bieten allerdings möglicherweise keine ausreichende Grundlage für einen Kündigungsgrund. Hier erfahren Sie mehr dazu.
Kündigung wegen WhatsApp – ist das möglich?
Inhalt
Der Messenger-Dienst WhatsApp dient in der Regel dem privaten Gebrauch, durch den man sich in Einzel- oder auch Gruppenchats mit Freunden oder Familienmitgliedern austauschen kann. Da ist es schnell mal passiert, dass man sich im privaten Kreis Luft über seinen Ärger mit seinem Arbeitgeber oder den Kollegen verschafft. Doch kann ein Arbeitgeber aus solchen Chats Konsequenzen ziehen? Ist eine Kündigung wegen einer WhatsApp-Nachricht rechtlich zulässig?
Ihre privaten Chats in WhatsApp genießen durch die erwartbare Vertraulichkeit in der Kommunikation einen besonderen Schutz. Außerdem gilt das allgemeine Persönlichkeitsrecht gemäß Art. 2 Abs. 1 GG. Daher ist es Ihrem Arbeitgeber auch nicht einfach so erlaubt, Ihre privaten Nachrichten zu lesen, wenn es keinen berechtigten Grund dafür gibt, dass er hier Inhalte findet, die die Unternehmensrichtlinien oder sogar seine eigene Sicherheit gefährden.
Und trotzdem: Wegen einem WhatsApp-Chat eine Kündigung auszusprechen, kann rechtlich zulässig sein. Das entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) 2023, nachdem zuvor das Landesarbeitsgericht Niedersachsen wie auch das Arbeitsgericht Hannover einer Kündigungsschutzklage Recht gegeben hatten.
Der Kläger hatte seine fristlose Kündigung wegen WhatsApp anfechten wollen und mit Blick auf das Persönlichkeitsrecht und die Vertraulichkeit in der Kommunikation unter Freunden Recht bekommen. Das BAG entschied jedoch, dass die gemäß § 626 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ausgesprochene fristlose Kündigung wegen einer WhatsApp-Nachricht rechtmäßig sei. Der Schutz der vertraulichen Kommunikation gilt demnach nicht bei Beleidigung, Hetze, Sexismus oder Rassismus gegen den Arbeitgeber.
Was gilt beim WhatsApp-Status?
Wenn Sie in Ihrem WhatsApp-Status eine Beleidigung, abfällige Bemerkungen, Drohungen etc. gegenüber Ihrem Arbeitgeber posten, kann dies ebenfalls Konsequenzen nach sich ziehen.
Insbesondere dann, wenn Sie Ihren Vorgesetzten in Ihren Kontakten eingespeichert haben und dieser Ihren Status sehen kann, gilt kein Persönlichkeitsrecht mehr. Eine Kündigung wegen eines WhatsApp-Status kann daher durchaus rechtmäßig sein.
Anders kann es allerdings bei allgemeineren verächtlichen Kommentaren auf WhatsApp ablaufen. 2021 entschied das LAG Berlin, dass abfällige Bemerkungen über Flüchtlinge und ehrenamtliche Helfer kein ausreichender Kündigungsgrund seien. Es läge demnach keine rechtfertigende Pflichtverletzung vor.
WhatsApp-Nachrichten als Beweislast vor Gericht
Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer werden sich in einem solchen arbeitsrechtlichen Verfahren fragen: Dürfen WhatsApp-Nachrichten vor Gericht verwendet werden? Ja, grundsätzlich ist das möglich, wenn dies zur Klärung des Sachverhalts beiträgt.
Eine Beleidigung per WhatsApp, die zur Kündigung führt, ist vor Gericht verwertbar. Allerdings geht es darum, welche Form der Beleidigung stattgefunden hat.
Sofern diese nicht gegen Art. 2 Abs. 1 GG verstößt, liegt kein ausreichender Grund für eine Kündigung wegen WhatsApp vor, da die Nachrichten vertraulich sind und unter das allgemeine Persönlichkeitsrecht fallen.
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