Das Arbeitsgericht (ArbG) Köln hat in einem Urteil entschieden, dass eine fristlose Kündigung aufgrund eines gefälschten Impfausweises rechtens sein kann. Im Detail ging es um eine Mitarbeiterin einer Beratungsfirma für Gesundheitsförderung. Mehr Informationen zu den Hintergründen sowie der Begründung des Gerichts finden Sie in unserer News.
Gefälschter Impfpass kann fristlose Kündigung rechtfertigen
Von Arbeitsrechte.de, letzte Aktualisierung am: 20. Dezember 2022