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Gütetermin beim Arbeitsgericht – Definition und Ablauf einfach erklärt

  • Von Sascha Münch
  • Letzte Aktualisierung am: 2. Oktober 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 5 Minuten
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Key Facts

  • Der Gütetermin ist die erste Verhandlung in einem arbeitsgerichtlichen Verfahren, geregelt in § 54 Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG).
  • Sein Hauptziel ist es, eine gütliche Einigung zwischen den Streitparteien zu finden, um einen langwierigen Rechtsstreit zu verhindern.
  • Er markiert den ersten persönlichen Termin für beide Parteien vor Gericht.

Was ist ein Gütetermin beim Arbeitsgericht?

Was passiert beim Gütetermin beim Arbeitsgericht? Hier erhalten Sie die  Antwort!
Was passiert beim Gütetermin beim Arbeitsgericht? Hier erhalten Sie die Antwort!

Inhalt

  • Was ist ein Gütetermin beim Arbeitsgericht?
    • Güteverhandlung beim Arbeitsgericht: Die Kosten hängen vom Ausgang ab
  • Wie läuft eine Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht ab?
    • Was passiert, wenn eine Partei beim Gütetermin nicht erscheint?
  • Gütetermin beim Arbeitsgericht: Die richtige Taktik für Arbeitnehmer erfahren Sie hier
  • FAQ: Gütetermin beim Arbeitsgericht

Ein Gütetermin vor dem Arbeitsgericht, auch als Güterverhandlung bekannt, ist in § 54 Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) geregelt. Er stellt die erste Verhandlung in einem Verfahren vor einem Arbeitsgericht in erster Instanz dar. Er ist also der erste Termin, zu dem sich die beiden Streitparteien vor dem Gericht einfinden. Das Ziel besteht darin, eine Einigung zu erzielen, sodass ein potenziell langwieriger Prozess vermieden wird.

Mögliche Ergebnisse einer Güterverhandlung sind:

  • Vergleich zwischen den Parteien
  • Rückzug der Klage
  • Anerkennung der Forderungen des Klägers durch die beklagte Partei
  • Keine Einigung

Wird keine Einigung erzielt, bspw. durch eine Klagerücknahme beim Arbeitsgericht nach der Güterverhandlung, wird ein zweiter Termin festgesetzt. Wird auch dort keine Lösung gefunden, muss der Rechtsstreit in der Regel durch ein Urteil des Arbeitsgerichts entschieden werden.

Güteverhandlung beim Arbeitsgericht: Die Kosten hängen vom Ausgang ab

Was kostet ein Gütetermin beim Arbeitsgericht? Es kommt darauf an.
Was kostet ein Gütetermin beim Arbeitsgericht? Es kommt darauf an.

Beim Gütetermin vor dem Arbeitsgericht entstehen einige Kosten. Zum einen muss das Gericht und zum anderen der Anwalt bezahlt werden. Allerdings gibt es im Gegensatz zu anderen Zivilprozessen bei der Güteverhandlung einige Besonderheiten.

So können Sie bspw. nicht dazu verpflichtet werden, die Anwaltskosten der Gegenseite zu übernehmen. Allerdings bedeutet das auch, dass Sie Ihren eigenen Rechtsbeistand, sofern Sie einen engagieren, in jedem Fall selbst vergüten müssen.

Bei den Gerichtskosten ist der Ausgang der Güteverhandlung entscheidend. Sollte ein Prozess vermieden werden, entfallen für beide Parteien die üblichen Summen, da gemäß § 3 Abs. 2 GKG Anlage 1 Nr. 8210 Abs. 2 eine Kostenbefreiung greift. Andernfalls müssen die Kläger und Beklagter meistens zu gleichen Teilen zahlen.

Wie läuft eine Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht ab?

Unabhängig vom jeweiligen Arbeitsgericht ist der Ablauf von einem Gütetermin in der Regel sehr ähnlich. Die Teilnehmer sind:

  • Kläger und ggf. dessen Anwalt
  • Beklagter und ggf. dessen Anwalt
  • Vorsitzender der für den Fall zuständigen Gerichtskammer.
Bei der Güteverhandlung ist der Ablauf am Arbeitsgericht darauf ausgerichtet, einen Kompromiss zu erzielen.
Bei der Güteverhandlung ist der Ablauf am Arbeitsgericht darauf ausgerichtet, einen Kompromiss zu erzielen.

Zunächst stellt der Vorsitzende die Anwesenheit der beiden Parteien fest und nennt den Arbeitnehmer und den Arbeitgeber namentlich. Anschließend legt er den Fall dar und geht auf alle relevanten Aspekte ein. Außerdem erläutert er unter Umständen die Bedeutung und den Ablauf von einem Gütetermin beim Arbeitsgericht, um mangelnde Erfahrungen bei einer der Parteien ausgleichen zu können.

Daraufhin können Kläger und Beklagter die Streitsache in freier Form erörtern. Der Vorsitzende nimmt währenddessen die Funktion eines Mediators und Moderators ein. Er ist also darauf bedacht, den Fall zu schlichten und für ein gegenseitiges Verständnis zu sorgen.

Wenn der Vorsitzende selbst eine Möglichkeit zur Einigung erkennt, kann er diese als einen Vorschlag an die beiden Parteien unterbreiten. Arbeitnehmer und Arbeitgeber können dann entscheiden, ob sie der Idee zustimmen oder widersprechen wollen. Auch Gegenvorschläge sind möglich.

Sollte eine Einigung erzielt werden, endet das Verfahren. Falls der Streit nicht gelöst werden konnte, wird wird ein zweiter Termin vereinbart. Sollte auch dort keine Übereinkunft zustande kommen, beginnt vor der zuständigen Kammer des Arbeitsgerichts der Prozess mit offenem Ausgang.

Das Ergebnis der Güteverhandlung muss in jedem Fall in das Protokoll aufgenommen werden. Ansonsten ist auch ein erreichter Vergleich nicht gültig.

Eine Güteverhandlung beim Arbeitsgericht ist nicht öffentlich. Sie ist lediglich eine Angelegenheit der betroffenen Parteien sowie der zuständigen Kammer. Darüber hinaus wird dadurch, dass das Arbeitsgericht den Gütetermin als nicht öffentlich ansetzt, eine Atmosphäre geschaffen, in der Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich ohne Einflüsse von außen unterhalten können. Auf diese Art und Weise soll das Finden eines Kompromisses erleichtert werden.

Was passiert, wenn eine Partei beim Gütetermin nicht erscheint?

Der Gütetermin beim Arbeitsgericht ist verpflichtend. Persönliches Erscheinen ist ein absolutes Muss. Die Verhandlung ist darüber hinaus in Ihrem Interesse, da Sie auf diesem Weg einen langwierigen Prozess verhindern können und potenziell Zeit, Geld und nerven sparen können.

Beim Arbeitsgericht zum Gütetermin: Der Arbeitgeber erscheint nicht und riskiert dadurch eine Versäumnisklage.
Beim Arbeitsgericht zum Gütetermin: Der Arbeitgeber erscheint nicht und riskiert dadurch eine Versäumnisklage.

Wenn Sie trotzdem aus einem besonders dringlichen Grund den Gütetermin beim Arbeitsgericht absagen müssen, sollten Sie rechtzeitig Bescheid geben, damit eine neue Verhandlung angesetzt werden kann und für Sie keine rechtlichen Konsequenzen entstehen. Sie können allerdings auch eine Terminsvollmacht nach § 141 Abs. 3 Zivilprozessordnung (ZPO) ausstellen, sodass z. B. Ihr Anwalt an Ihrer Stelle erscheinen und für Sie verhandeln darf, während Sie fernbleiben.

Erscheint eine Partei zum Gütetermin nicht und schickt auch keinen bevollmächtigten Vertreter, kann der Vorsitzende auf Antrag der erschienenen Seite ein Versäumnisurteil erteilen. Das Arbeitsgericht entscheidet die Güteverhandlung also ohne die Anwesenheit beider Parteien. Das Urteil ist rechtlich bindend, allerdings kann die ferngebliebene Person innerhalb von einer Woche Einspruch erheben.

Bleiben beide Parteien dem Gütetermin fern, wird gemäß § 54 Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) Abs. 5 S. 1 das Ruhen des Verfahrens angeordnet. Danach haben Kläger und Beklagter sechs Monate Zeit, um eine streitige Verhandlung vor der gesamten Kammer zu beantragen.

Gütetermin beim Arbeitsgericht: Die richtige Taktik für Arbeitnehmer erfahren Sie hier

Wie läuft für Sie eine Güteverhandlung beim Arbeitsgericht ab? Ihre Erfolgsaussichten hängen von auch von Ihrer Kompromissbereitschaft ab.
Wie läuft für Sie eine Güteverhandlung beim Arbeitsgericht ab? Ihre Erfolgsaussichten hängen von auch von Ihrer Kompromissbereitschaft ab.

Wie Sie als Arbeitnehmer beim Gütetermin vorgehen sollten, hängt u. a. vom jeweiligen Sachverhalt ab. Es macht einen Unterschied, ob der Grund für die Güterverhandlung beim Arbeitsgericht eine ausgebliebene Lohnzahlung oder eine Kündigungsschutzklage war.

Allerdings sollten Sie sich in jedem Fall bewusst machen, warum der Gütetermin stattfindet. Er ist der letzte Versuch, um einen langwierigen Prozess zu verhindern. Es empfiehlt sich dementsprechend, nach gemeinsamen Lösungen zu suchen und kompromissbereit zu sein.

Gleichzeitig sollten Sie Ihre Position nicht ohne triftige Gründe aufgeben. Sie sollten für Ihre Rechte als Arbeitnehmer einstehen. Es besteht keine Pflicht zur Einigung.

Im Zweifel empfiehlt es sich für Sie, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzuzuziehen. Als Experte fällt es ihm unter Umständen einfacher, beim Gütetermin vor dem Arbeitsgericht die richtige Taktik gegenüber dem Arbeitgeber festzulegen. Außerdem kann er Ihnen Informationen zu Ihren Chancen geben. Zwar kostet der Fachanwalt eine Gebühr, allerdings kann es sein, dass eine erfolgreiche Güteverhandlung für Sie günstiger ist als ein langwieriger Prozess mit ungewissem Ausgang.

FAQ: Gütetermin beim Arbeitsgericht

Was ist eine Güteverhandlung am Arbeitsgericht?

Egal ob der Gütetermin beim Arbeitsgericht wegen einer Abfindung oder einer Abmahnung stattfindest: Das Ziel ist dasselbe. Der Konflikt soll ohne einen langwierigen Gerichtsprozess behoben werden.

Wie lange dauert ein Gütetermin beim Arbeitsgericht?

Wie lange es dauert, bis eine Güteverhandlung beim Arbeitsgericht vorüber ist, hängt u. a. von der Kompromissbereitschaft der Parteien ab. Je schneller eine Einigung erzielt ist, desto kürzer ist der Termin. Mehr zum Ablauf erfahren Sie hier.

Welche Taktik sollte ein Arbeitnehmer bei einem Gütetermin am Arbeitsgericht verwenden?

Sie sollten Ihre Arbeitnehmerrechte kennen und gleichzeitig kompromissbereit sein. Das ist es, was es bedeutet, einen Gütetermin beim Arbeitsgericht erfolgreich zu bestreiten.

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Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Sascha Münch ist Rechtsanwalt für Verbraucher-, Schadens- und Wirtschaftsrecht und außerdem Notar a. D. Er studierte an der Universität Bremen und absolvierte anschließend sein Referendariat am OLG Celle. Als Autor für arbeitsrechte.de informiert er seine Leser zu Themen wie Kündigungsschutz und Arbeitsverträgen.

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