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Gesundschreibung: Kann der Arbeitgeber sie verlangen?

  • Von Mohamed El-Zaatari
  • Letzte Aktualisierung am: 18. Februar 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 4 Minuten
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Key Facts

  • Gesundschreibung ist nicht offiziell: Sie ist im deutschen Arbeitsrecht nicht vorgesehen und nicht verpflichtend.
  • Arbeiten trotz bestehender Krankschreibung: Wer sich arbeitsfähig fühlt, kann trotz Krankschreibung arbeiten.
  • Kann ein Arbeitgeber eine Gesundschreibung verlangen? Grundsätzlich nicht. Nur bei Zweifeln an der Arbeitsfähigkeit kann der Betriebsarzt eingeschaltet werden.

Kann man sich gesund schreiben lassen?

Die Gesundschreibung: Ein Gesetz hierfür gibt es nicht.
Die Gesundschreibung: Ein Gesetz hierfür gibt es nicht.

Inhalt

  • Kann man sich gesund schreiben lassen?
    • Kann der Arbeitgeber eine Gesundschreibung verlangen?
    • Wann braucht man eine Gesundschreibung für die Kita?
    • Gesundschreibung nach langer Krankheit – Das müssen Sie beachten
  • FAQ: Gesundschreibung

Der Begriff „Gesundschreibung“ wird im beruflichen Alltag häufig verwendet, obwohl es ihn im deutschen Gesundheits- und Arbeitsrecht offiziell nicht gibt. Er beschreibt das Gegenteil der Krankschreibung – also die Bestätigung eines Arztes, dass eine Person wieder arbeitsfähig ist. Wenn Ihre Krankschreibung ausläuft, wird davon ausgegangen, dass Sie wieder arbeitsfähig sind. Ärztliche Atteste, die eine Genesung bescheinigen, können zwar ausgestellt werden, jedoch ist eine Gesundschreibung nicht verpflichtend.

Muss man sich gesund schreiben lassen wegen der Versicherung? Nein, wie bereits erwähnt ist eine Gesundschreibung vom Arzt nicht notwendig. Sie kann ausgestellt werden, jedoch wird hierfür eine Gebühr in Höhe von 5-10 Euro erhoben. Eine Krankschreibung stellt kein Beschäftigungsverbot dar und Sie dürfen wieder arbeiten, sofern Sie sich arbeitsfähig fühlen. Daher ist es auch nicht notwendig, dass Sie sich selbst gesund schreiben.

Wenn Sie sich arbeitsfähig fühlen und trotz Krankschreibung Ihre Arbeit wieder aufnehmen, bleiben Sie sowohl in der gesetzlichen Kranken- als auch in der Unfallversicherung weiterhin geschützt. Informieren Sie Ihren Arbeitgeber jedoch über Ihre Rückkehr, um Missverständnisse zu vermeiden.

Kann der Arbeitgeber eine Gesundschreibung verlangen?

Eine Gesundschreibung ist auf eigenen Wunsch möglich.
Eine Gesundschreibung ist auf eigenen Wunsch möglich.

Ihr Arbeitgeber verlangt eine Gesundschreibung nach Ihrer Krankheit? Grundsätzlich können Arbeitgeber eine solche Bescheinigung nicht verlangen. Wenn die Krankschreibung endet, gelten Sie automatisch wieder als arbeitsfähig.

Hat Ihr Arbeitgeber jedoch begründete Zweifel an Ihrer Gesundheit, greift seine Fürsorgepflicht. Diese ist im § 618 Abs. 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) verankert:

„Der Dienstberechtigte hat Räume, Vorrichtungen oder Gerätschaften, die er zur Verrichtung der Dienste zu beschaffen hat, so einzurichten und zu unterhalten und Dienstleistungen, die unter seiner Anordnung oder seiner Leitung vorzunehmen sind, so zu regeln, dass der Verpflichtete gegen Gefahr für Leben und Gesundheit soweit geschützt ist, als die Natur der Dienstleistung es gestattet.“

Diese Regelung verdeutlicht, dass der Arbeitgeber nicht nur für sichere Arbeitsbedingungen sorgen muss, sondern auch verpflichtet ist, Maßnahmen zu ergreifen, wenn berechtigte Zweifel an der Arbeitsfähigkeit eines Beschäftigten bestehen. In solchen Fällen kann Ihr Arbeitgeber den Betriebsarzt hinzuziehen, welcher die Arbeitsfähigkeit von Ihnen beurteilt. Unter Umständen kann dann eine ärztliche Bestätigung erforderlich sein, die ausdrücklich bescheinigt, dass Sie wieder arbeitsfähig sind.

Ein Urlaub trotz Krankschreibung ist nicht verboten, da er unter anderem der Genesung helfen kann. Eine Gesundschreibung für einen bevorstehenden Urlaub kann Ihr Arbeitgeber jedoch vom Arzt verlangen, damit dieser prüft, ob Sie in der Lage sind, die Reise anzutreten.

Wann braucht man eine Gesundschreibung für die Kita?

Eine Gesundschreibung für die Kita ist keine Pflicht.
Eine Gesundschreibung für die Kita ist keine Pflicht.

Oft wird von Kitas eine Gesundschreibung der Kinder verlangt, wenn sie nach einer Krankheit wieder betreut werden sollen. Dies wird von vielen Ärzten jedoch kritisiert, da es sowohl bürokratisch belastend als auch medizinisch fragwürdig ist. Ärzte können lediglich bestätigen, dass das Kind keine Symptome mehr zeigt, jedoch nicht sicherstellen, dass es tatsächlich vollständig gesund ist.

Es muss nicht zwingend eine Gesundschreibung von einem Kinderarzt ausgestellt werden, eine gesetzliche Vorschrift dazu gibt es nicht. Eine ärztliche Gesundheitsbescheinigung kann jedoch erforderlich sein, wenn Ihr Kind an einer meldepflichtigen Krankheit leidet wie Masern oder Mumps.

Laut den Hausregeln der Deutschen Gesetzlichen Unfallhilfe (DGUV) sollten Sie Ihr Kind mit den folgenden Symptomen nicht in die Kita schicken:

  • Allgemeine Erschöpfung, Schmerzen oder starke Müdigkeit
  • Fieber über 38,5 Grad in den letzten 24 Stunden
  • Hautausschlag an den Händen oder Bläschen im Mund
  • Starker Husten
  • Durchfall, Übelkeit oder Erbrechen in den letzten 24 Stunden

Kann die Schule eine Gesundschreibung verlangen? Nein, eine Gesundschreibung für die Schule ist ebenfalls nicht verpflichtend.

Gesundschreibung nach langer Krankheit – Das müssen Sie beachten

Wenn Sie sich gesund schreiben lassen, wird das Krankengeld nicht weiter ausgezahlt.
Wenn Sie sich gesund schreiben lassen, wird das Krankengeld nicht weiter ausgezahlt.

Nach sechs Wochen Lohnfortzahlung durch Ihren Arbeitgeber haben Sie den Anspruch auf Krankengeld, das maximal 72 Wochen lang gezahlt wird. Ist dieser Zeitraum ausgeschöpft, folgt die sogenannte Aussteuerung – der Wechsel vom Krankengeld ins Arbeitslosengeld oder eine andere Sozialleistung.

Eine Gesundschreibung nach Beziehen von Krankengeld ist nicht verpflichtend, da Sie in diesem Fall einfach eine andere Sozialleistung in Anspruch nehmen würden. Sie können sich aber auf eigenem Wunsch kurz vor der Aussteuerung gesund schreiben lassen, wodurch Ihre Krankenkasse ebenso informiert wird. Somit würden Sie Ihre Tätigkeit wieder aufnehmen und erhalten anstelle des Krankengeldes Ihr gewohntes Gehalt. Allerdings sollte Ihre Rückkehr nicht allein aus Angst vor der Aussteuerung erfolgen, wenn Sie noch nicht vollständig genesen sind. Holen Sie sich ärztlichen Rat, um gemeinsam zu entscheiden, ob eine Rückkehr bereits sinnvoll ist. Falls eine direkte Wiederaufnahme der Arbeit zu anstrengend wäre, können Sie mit Ihrem Arzt eine stufenweise Wiedereingliederung planen, um sich langsam an den Arbeitsalltag zu gewöhnen.

FAQ: Gesundschreibung

Gibt es eine Gesundschreibung?

Offiziell existiert keine Gesundschreibung im deutschen Arbeitsrecht. Sie wird umgangssprachlich als Gegenstück zur Krankschreibung verwendet. Mehr dazu können Sie hier nachlesen.

Was ist der Unterschied zwischen einer Krankschreibung und einer Gesundschreibung?

Eine Krankschreibung bescheinigt die Arbeitsunfähigkeit, während eine Gesundschreibung bestätigt, dass jemand wieder arbeitsfähig ist.

Muss man sich zwingend gesund schreiben lassen?

Nein, eine Gesundschreibung ist nicht verpflichtend, es sei denn, der Arbeitgeber hat Zweifel an der Arbeitsfähigkeit. Wann Ihr Arbeitgeber eine Gesundschreibung verlangen kann, erfahren Sie in diesem Abschnitt.

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Über den Autor

Mohamed El-Zaatari (Rechtsanwalt)
Mohamed El-Zaatari

Mohamed E-Zataari erhielt 2022 seine Zulassung als Rechtsanwalt, nachdem er zuvor in Bremen ein Jura-Studium absolvierte, welches er 2020 erfoglreich mit dem 2. Staatsexamen beendete. Von 2020 bis 2022 führte er als Leiter ein Referat einer Bremer Landesbehörde. In seiner Rolle als Autor für arbeitsrechte.de macht er es sich zur Aufgabe, Verbrauchern wichtige Informationen gut verständlich zur Verfügung zu stellen.

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