Logo von Arbeitsrechte.de
  • Abmahnung
  • Kündigung
    • Mündliche Kündigung
    • Außerordentliche Kündigung
    • Kündigung durch Arbeitgeber
    • Abfindung
    • Abwicklungsvertrag
    • Aufhebungsvertrag
  • Arbeitsverhältnis
  • Krankheit
    • Dauer der Krankschreibung
  • Lohnsteuerklassen
  • Arbeiten im Ausland
  • Arbeitgeberdarlehen
  • Arbeitslosigkeit
  • Arbeitsschutzgesetz
  • Arbeitstage pro Monat
  • Berufsverbot
  • Beschäftigungsverbot
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Diensthandy
  • Erwerbsunfähigkeit
  • Gewerkschaft
  • Gewohnheitsrecht
  • Home-Office
  • Kirchliches Arbeitsrecht
  • Mitarbeitergespräch
  • Mitarbeiterüberwachung
  • Mobbing am Arbeitsplatz
  • Mutterschutz
  • Pausenregelung
  • Personalakte
  • Schwarzarbeit
  • Sozialversicherungspflicht
  • Umschulung
  • Urlaub
  • Urlaubsanspruch:
  • Rechtsanwälte und Kanzleien für Arbeitsrecht
Logo Arbeitsrechte.de
  • arbeitsrechte.de
  • Arbeitsort
  • Versetzung
  • Degradierung

Degradierung: Was bedeutet es, beruflich degradiert zu werden?

  • Von Sascha Münch
  • Letzte Aktualisierung am: 17. September 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 4 Minuten
Twitter Facebook Pinterest Kommentare

Key Facts

  • Eine Degradierung bedeutet, dass ein Arbeitnehmer von einer höheren auf eine niedrigere Position versetzt wird, was den Verlust von Führungsverantwortung oder die Reduzierung von Aufgaben umfassen kann.
  • Eine Degradierung ist arbeitsrechtlich in der Regel nur zulässig, wenn der Arbeitgeber eine Abmahnung erteilt oder eine Änderungskündigung ausspricht.
  • Im Falle einer Degradierung sollte man ruhig bleiben, die Gründe klären und kann bei Bedarf den Betriebsrat oder einen Rechtsanwalt hinzuziehen.

Degradierung – Definition & Bedeutung im Berufsleben

Was bedeutet Degradierung im Job?
Was bedeutet Degradierung im Job?

Inhalt

  • Degradierung – Definition & Bedeutung im Berufsleben
    • Was können Gründe für eine Degradierung im Job sein?
    • Wie sollten Sie reagieren bei einer Degradierung?
  • FAQ: Berufliche Degradierung

Unter einer Degradierung im Job ist grundsätzlich zu verstehen, dass ein Arbeitnehmer von seinem Vorgesetzten von einer höheren Position auf eine niedrigere herabgesetzt wird. Das kann z. B. Führungsverantwortlichkeiten für ein größeres Team an Mitarbeitern betreffen, die Sie dann abtreten müssen. Auch eine Reduzierung an unterschiedlichen Aufgabenbereichen oder zu erledigenden Aufgaben ist in diesem Kontext je nach Situation denkbar.

In der Regel erlaubt das Arbeitsrecht eine Degradierung aber nur in folgenden beiden Fällen:

  1. Ihr Arbeitgeber erteilt Ihnen eine Abmahnung.
  2. Ihr Arbeitgeber spricht eine Änderungskündigung aus.

Wichtig: Ihnen kann auch eine Entschädigung bei einer Degradierung zustehen. Auf diese haben Sie mitunter einen Anspruch, falls es aufgrund der Herabstufung auf eine niedrigere Position im Unternehmen zu einer Gehaltskürzung kommt. Da dies eine Benachteiligung für Sie bedeutet, können Sie mit Ihrem Arbeitgeber z. B. über die Zahlung einer Abfindung verhandeln. Bei der vorhergehenden Degradierung kommt es lediglich darauf an, dass Sie rechtens erwirkt wurde (d. h. die Änderungskündigung war zulässig).

Was können Gründe für eine Degradierung im Job sein?

Eine Degradierung nach einer Krankheit ist möglich – auch wenn der Grund nicht benannt wird.
Eine Degradierung nach einer Krankheit ist möglich – auch wenn der Grund nicht benannt wird.

Einer Degradierung vom Abteilungsleiter, von Führungskräften oder anderen Angestellten liegen immer auch konkrete Ursachen zugrunde. Diese können z. B. personenbezogener oder lediglich rein organisatorischer Natur sein.

Zu den häufigsten Gründen zählen unter anderem die folgenden:

  • Leistungsschwäche: unerfüllte Erwartungen, Unpünktlichkeit, fachliche Defizite
  • Vertragsverstöße: Fehlverhalten wie Belästigung, Diebstahl, körperliche Gewalt, Fehlzeiten etc.
  • Organisatorische Umstrukturierung: Stellenabbau, Budgetkürzung, Neubesetzung durch externe Experten oder jüngere Führungskräfte
  • Zwischenmenschliche Motive: „Quiet firing“, Mobbing oder Schwierigkeiten mit Vorgesetzten

Wichtig: Gesundheitliche bzw. persönliche Gründe (z. B. Burn-out) können ebenfalls Auslöser einer Degradierung sein, selbst wenn sie nicht explizit als solche genannt werden.

Wie sollten Sie reagieren bei einer Degradierung?

Wie handhaben Sie den Umgang mit einer Degradierung richtig?
Wie handhaben Sie den Umgang mit einer Degradierung richtig?

Ein Rückschritt im Job kann entmutigend sein. Dennoch gibt es Situationen, in denen eine Degradierung im Job unvermeidlich ist.

Hier sind einige Ratschläge, wie Sie in einer solchen Situation am besten reagieren sollten.

  1. Ruhig bleiben & reflektieren: Machen Sie sich nicht sofort Vorwürfe und versuchen Sie ein erstes Verständnis dafür zu entwickeln, was die Motive Ihres Arbeitgebers für Ihre Degradierung sein könnten. 
  2. Gründe klären: Führen Sie direkte und sachliche Gespräche mit Ihrem Vorgesetzten bzw. der HR – diese können Ihnen Anhaltspunkte geben, woran es gelegen haben könnte, dass Sie degradiert werden mussten. Fordern Sie ggf. auch eine Leistungsbeurteilung (bspw. ein Zwischenzeugnis) an, um die Gründe besser nachvollziehen zu können.
  3. Arbeitsvertrag prüfen: Kam Ihre Degradierung ohne Abmahnung oder Änderungskündigung aus dem Nichts, ist es möglich, das diese mitunter gar nicht rechtens ist. Überprüfen Sie deshalb, was in Ihrem Arbeitsvertrag zu Ihrer Position, Ihren Aufgaben etc. steht und ob diese Punkte als Voraussetzungen für das Arbeitsverhältnis festgehalten sind. Sollte das der Fall sein, ist eine Degradierung laut Arbeitsrecht in der Regel unzulässig.
  4. Betriebsrat/Personalrat einschalten: Holen Sie sich im Zweifelsfall Unterstützung durch den Betriebs- oder Personalrat in Ihrem Unternehmen und versuchen Sie mit diesem mögliche Lösungsvarianten zu finden. Als Arbeitnehmervertreter kann der Rat hier eine schlichtende Funktion für Gespräche mit dem Arbeitgeber einnehmen.
  5. Rechtsberatung suchen: Kommen Sie ohne rechtliche Unterstützung nicht weiter, können Sie auch einen Rechtsanwalt aufsuchen und sich von diesem bezüglich ihrer möglichen Optionen beraten lassen. Sie haben in der Regel immer das Recht, rechtlich gegen eine Degradierung vorzugehen und diese anzufechten.
  6. Jobwechsel erwägen: Möchten Sie Ihren Job nicht weiter ausüben, nachdem Ihr Arbeitgeber Sie degradiert hat, können Sie auch darüber nachdenken, aus eigenen Stücken zu kündigen. Das kann strategisch sinnvoller sein, als erst eine Änderungskündigung und anschließende Degradierung abzuwarten.

FAQ: Berufliche Degradierung

Was ist bzw. bedeutet eine Degradierung im Job?

Mit einer Degradierung ist im Job wortwörtlich eine formelle oder informelle Herabstufung gemeint. Das kann bspw. der Verlust von Führungsverantwortung oder der Verantwortung für bestimmte Aufgaben im Unternehmen sein. Mehr dazu hier.

Wann ist eine Degradierung im Job zulässig?

Eine einseitige Degradierung ohne Änderungskündigung ist von Arbeitgeberseite aus grundsätzlich unzulässig. Eine Versetzung bzw. Degradierung ist also nur möglich, wenn diese auf einer Änderungskündigung oder einer beiderseitigen Vereinbarung beruhen.

Was können Sie tun bei einer Degradierung im Job?

Im Umgang mit einer Degradierung im Job sollten Sie in erster Linie versuchen, ruhig zu bleiben und die Gründe für diesen Schritt zu klären. Mehr erfahren Sie an dieser Stelle.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (34 Bewertungen, Durchschnitt: 4,70 von 5)
Loading ratings...Loading...

Weiterführende Suchanfragen

Weitere interessante Ratgeber

  • Aktuelle Arbeitsrecht-Ratgeber
  • Aktuelle News aus dem Arbeitsrecht
  • Was macht ein Fachanwalt für Arbeitsrecht?
  • Gewohnheitsrecht für Arbeitnehmer: Was bedeutet das?
  • Können Überstunden verfallen?
  • Wann ist im Arbeitsrecht eine Abmahnung ungültig?
  • Was bedeutet Teamfähigkeit für Arbeitnehmer und Arbeitgeber?
  • Kündigungsfrist berechnen: So können Sie vorgehen
  • Abmahnung im Arbeitsrecht: Wann sie droht und was Sie dann tun können
  • Ist auch eine mündliche Abmahnung zulässig?

Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Sascha Münch ist Rechtsanwalt für Verbraucher-, Schadens- und Wirtschaftsrecht und außerdem Notar a. D. Er studierte an der Universität Bremen und absolvierte anschließend sein Referendariat am OLG Celle. Als Autor für arbeitsrechte.de informiert er seine Leser zu Themen wie Kündigungsschutz und Arbeitsverträgen.

Bildnachweise

Kommentar hinterlassen Antwort abbrechen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * gekennzeichnet. Bitte beachten Sie außerdem folgende Hinweise.

Arbeitsrechte auf Facebook Folgen Sie arbeitsrechte.de auf Facebook!

Kündigung

  • Abmahnung
  • Kündigung
    • mündliche Kündigung
    • außerordentliche Kündigung
    • Kündigung durch Arbeitgeber
    • Aufhebungsvertrag
    • Abwicklungsvertrag
    • Abfindung nach Kündigung

Arbeitsverhältnisse

  • Arbeitsverhältnis
  • Lohnsteuerklassen

Krankheit

  • Krankheit
    • Dauer der Krankschreibung

Weitere Arbeitsrecht-Ratgeber

  • Arbeiten im Ausland
  • Arbeitgeberdarlehen
  • Arbeitslosigkeit
  • Arbeitstage pro Monat
  • Arbeitsschutzgesetz
  • Berufsverbot
  • Beschäftigungsverbot
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Diensthandy
  • Erwerbsunfähigkeit
  • Gewerkschaft
  • Gewohnheitsrecht
  • Home-Office
  • Kirchliches Arbeitsrecht
  • Mitarbeitergespräch
  • Mitarbeiterüberwachung
  • Mobbing am Arbeitsplatz
  • Mutterschutz
  • Pausenregelung
  • Personalakte
  • Schwarzarbeit
  • Sozialversicherungspflicht
  • Umschulung
  • Urlaub
  • Urlaubsanspruch
  • Urteile aus dem Arbeitsrecht

Empfehlenswerte Kanzleien

  • Rechtsanwälte und Kanzleien für Arbeitsrecht
  • Ratgeber
  • Aktuelle News
  • Presse/eBooks & Muster
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Über uns

Logo von Arbeitsrechte.de

Copyright © 2025 Arbeitsrechte.de | Alle Angaben ohne Gewähr.