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ChatGPT auf der Arbeit: Dürfen Mitarbeiter KI benutzen?

  • News von Dr. Philipp Hammerich
  • Veröffentlichungsdatum: 11. Oktober 2023
  • Geschätzte Lesedauer: 2 Minuten
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Künstliche Intelligenzen wie ChatGPT sind aus dem Arbeitsalltag kaum noch wegzudenken. Dabei ist längst nicht jedem klar, dass KI-Assistenten ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellen. Firmengeheimnisse können über ChatGPT ins Netz gelangen, das ist zumindest die Meinung der Experten. Wir klären, ob Arbeitnehmer die KI-Hilfen wie ChatGPT auf Arbeit benutzen dürfen.

Arbeitsrechtler sagen: ChatGPT ist ein Sicherheitsrisiko!

ChatGPT auf Arbeit: Dürfen Mitarbeiter KI-Assistenten benutzen?
ChatGPT auf Arbeit: Dürfen Mitarbeiter KI-Assistenten benutzen?

Kaum ein Begriff hat 2023 so geprägt wie ChatGPT: Anfangs war es nur eine Spielerei, wenige Monate später vertrauen bereits ganze Unternehmen auf die Texte und Vorschläge der Künstlichen Intelligenz. Arbeitsrechtler sehen diese rasante Entwicklung als Gefahr.

ChatGPT kann Präsentationen, Bilder und Texte innerhalb weniger Sekunden generieren. Dafür braucht es aber Daten, Zahlen und ja, auch Informationen, die eigentlich nur für Mitarbeiter bestimmt sind. Ralf Wintergerst, Präsident des Branchenverbandes Bitkom, ist überzeugt, dass Betriebsgeheimnisse über KI-Hilfen wie ChatGPT im Netz landen können und warnt davor, die KI leichtsinnig zu benutzen.

Dürfen Arbeitnehmer KI benutzen?

Es bleibt die Frage: Dürfen Arbeitnehmer überhaupt zu ChatGPT und anderen KI-Assistenten greifen? Die Antwort: Solange Mitarbeiter der KI keine Firmengeheimnisse anvertrauen, ist der Einsatz von ChatGPT nicht verboten. Es kommt aber ganz auf die Regelungen in dem jeweiligen Unternehmen an: Wenn der Arbeitgeber den Einsatz von KI ausdrücklich verbietet, dann müssen Sie sich an diese Vorschrift halten.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer werden in Zukunft wohl nicht darum herumkommen, das „KI-Gespräch“ zu führen: Soll der Einsatz erlaubt bleiben? Und wenn ja, in welchem Ausmaß? Unternehmen sollten bei diesem Thema eine grundsätzliche Entscheidung treffen und diese Fragen eindeutig beantworten. Vorher sollten Mitarbeiter die KI-Hilfen auf keinen Fall heimlich benutzen.

ChatGPT: Wer Firmengeheimnisse eingibt, darf gekündigt werden

Achtung: Firmengeheimnisse in eine KI einzugeben, kann zur Kündigung führen!
Achtung: Firmengeheimnisse in eine KI einzugeben, kann zur Kündigung führen!

Ganz klar: Wer Firmengeheimnisse in einen KI-Assistenten eingibt, gefährdet das Unternehmen. Im schlimmsten Fall kann hierfür die Kündigung folgen. Beachten Sie: ChatGPT ist eine Webseite wie jede andere: Alles, was sie dort eingeben, kann herausgefischt werden. Laut den Experten von Bitkom passiert es relativ selten, dass entsprechende Daten herausgezogen werden: Firmendaten sind oft zu spezifisch, um angefragt zu werden. Das Risiko bleibt aber trotzdem!

Sowohl Hacker als auch die Entwickler der KI können an die Daten gelangen. Auch hier gilt: Arbeitgeber und Mitarbeiter sollten lernen, mit den neuen Programmen umzugehen; und das bedeutet: die Vorteile nutzen und die Gefahren genau kennen.

Quellen und weiterführende Links

  • Ralf Wintergerst warnt vor KI am Arbeitsplatz
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Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Seit 2007 arbeitet Dr. Philipp Hammerich als zugelassener Rechtsanwalt. Nach seinem Studium an der Universität Hamburg promovierte er bei Prof. Dr. Hoffmann-Riem (damaliger Richter am BVerfG). Sein fundiertes Wissen im Arbeitsrecht bringt er als Autor bei arbeitsrechte.de ein.

Bildnachweise

Kategorie: Neuerungen

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