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Die Bitte um einen Aufhebungsvertrag: Was sollten Sie beachten?

  • Von Sascha Münch
  • Letzte Aktualisierung am: 23. Januar 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 3 Minuten
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Kurz & Knapp: Bitte um Aufhebungsvertrag

Wie können Sie den Auflösungsvertrag beantragen?

Ist Ihr Bedürfnis der Abschluss von einem Aufhebungsvertrag, kann ein Antrag beim Arbeitgeber sinnvoll sein. Dieser bedarf keiner besonderen Form, kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Der Arbeitgeber muss auf diesen Wunsch allerdings nicht eingehen.

Welche Bedingungen müssen Sie für einen Antrag um einen Aufhebungsvertrag erfüllen?

Grundsätzlich müssen Sie keine Voraussetzungen erfüllen, wenn Sie die Bitte zu einem Aufhebungsvertrag äußern. Der Arbeitgeber wird dem Wunsch aber eher nachgehen, wenn Sie persönliche Gründe dafür vorlegen, wie der Umzug in eine andere Stadt oder ein Arbeitsstellenwechsel. Mehr dazu lesen Sie hier.

Was gilt für eine Kündigung mit der Bitte um einen Aufhebungsvertrag?

Wollen Sie sich von Ihrer Arbeitsstelle lösen, doch der langen im Arbeitsvertrag festgelegten Kündigungsfrist für die ordentliche Kündigung umgehen, können Sie eine Kündigung mit gleichzeitiger Bitte um einen Aufhebungsvertrag formulieren. Geht der Arbeitgeber auf Ihren Wunsch ein, können Sie das Austrittsdatum mit diesem flexibel vereinbaren.

Inhalt

  • Kurz & Knapp: Bitte um Aufhebungsvertrag
  • Wie bekomme ich einen Aufhebungsvertrag?
    • Voraussetzungen für den Antrag auf einen Aufhebungsvertrag
  • Gibt es Vorgaben, wie Sie den Aufhebungsvertrag anfordern können?
    • Die Kündigung vom Arbeitsvertrag mit der Bitte um einen Aufhebungsvertrag

Wie bekomme ich einen Aufhebungsvertrag?

Mit der Bitte um einen Aufhebungsvertrag können Sie jederzeit an den Arbeitgeber herantreten.
Mit der Bitte um einen Aufhebungsvertrag können Sie jederzeit an den Arbeitgeber herantreten.

Ein Aufhebungsvertrag gibt dem Arbeitnehmer die Möglichkeit, aus dem Unternehmen auszusteigen und dabei eine finanzielle Unterstützung, die Abfindung zu bekommen. Zudem kann er darin individuelle, für ihn günstige Bedingungen im Rahmen des Ausscheidens vereinbaren. Daher ist es manchmal nützlich, um einen Aufhebungsvertrag zu bitten. Doch wie genau machen Sie das? Gibt es bestimmte Anforderungen an den Antrag auf einen Auflösungsvertrag?

Grundsätzlich können sich Arbeitnehmer jederzeit mit der Bitte um einen Auflösungsvertrag an ihren Arbeitgeber wenden. Ein Recht auf einen Aufhebungsvertrag gibt es jedoch nicht. Der Arbeitgeber muss dieser Bitte nicht nachkommen. Jedoch können sie ein eigenes Interesse an einer solchen Vereinbarung haben. Wenn er sich von Mitarbeitern trennen möchte, die schon lange im Unternehmen arbeiten, kann er so beispielsweise eine lange Kündigungsfrist umgehen.

Solche Verträge erfordern die Mitwirkung beider Parteien, also von Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Einseitig, wie die Kündigung, können Sie diesen nicht abschließen. Für die Verhandlungen zu einem Aufhebungsvertrag ist daher wichtig, dass Sie vorsichtig vorgehen und richtige Formulierungen gebrauchen. Es kann aber auch sein, dass der Arbeitgeber Sie nicht verlieren möchte, weil er nicht schnell genug einen Ersatz finden kann oder er nicht auf Ihre Arbeitskraft verzichten kann. Dann kann der Arbeitnehmer lediglich eine reguläre Kündigung mit der geltenden Kündigungsfrist in Betracht ziehen.

Voraussetzungen für den Antrag auf einen Aufhebungsvertrag

Feste Voraussetzungen dafür, dass Sie einen Aufhebungsvertrag anfordern können, gibt es nicht. Trotzdem bieten sich einige Situationen mehr dazu an, um diese Vereinbarung zu bitten. Der Arbeitgeber wird dann eher darauf eingehen.

Über die Bitte um einen Aufhebungsvertrag kann der Arbeitnehmer nachdenken, wenn folgende Situationen vorliegen:

  • gewünschte Auszeit vom Beruf/Unzufriedenheit
  • einer drohenden Kündigung zuvorkommen
  • Umzug in eine andere Stadt
  • neuen Arbeitsplatz in Aussicht

Zudem geht der Arbeitgeber eher auf einen Aufhebungsvertrag ein, wenn persönliche Gründe beim Arbeitnehmer zu dem Wunsch nach einer Auflösung des Arbeitsverhältnisses führen, als wenn es betriebliche Gründe sind. Solche betrieblichen Umstände können Konflikte mit den Kollegen oder Vorgesetzten sein. Oft ist eine friedliche Aushandlung der Vertragsbedingungen in solchen Fällen nicht möglich und eine Kündigung wahrscheinlicher.

Gibt es Vorgaben, wie Sie den Aufhebungsvertrag anfordern können?

Form: Die Bitte um einen Aufhebungsvertrag können Sie schriftlich oder mündlich äußern.
Form: Die Bitte um einen Aufhebungsvertrag können Sie schriftlich oder mündlich äußern.

Grundsätzlich gibt es keine Vorschriften, wie genau Sie nach einem Aufhebungsvertrag fragen oder dass Sie einen Antrag stellen müssen. Am Besten suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Vorgesetzten oder der zuständigen Person in der Personalabteilung. Dabei können Sie Ihren Wunsch nach einem Aufhebungsvertrag äußern und müssen dafür nicht einmal einen Grund nennen. Beachten Sie aber, dass der Arbeitgeber wohl mehr Verständnis hat, wenn Sie Ihre Motive darlegen.

Sie können die Bitte um den Aufhebungsvertrag auch schriftlich formulieren. In dem Schreiben bitten Sie um die Aufhebung des Arbeitsverhältnisses zu einem bestimmten Datum. Diese Formulierung kann ebenfalls eine Behelfskündigung enthalten. Das bedeutet, dass Sie in dem Fall, in dem der Auflösungsvertrag nicht möglich ist, den Arbeitsvertrag fristgerecht zu einem bestimmten Datum kündigen. Da diese Variante für den Arbeitgeber doch sehr direkt sein kann und ihn verstimmen kann, empfiehlt sich, zunächst das Gespräch zu suchen.

Die Kündigung vom Arbeitsvertrag mit der Bitte um einen Aufhebungsvertrag

Wenn Sie Ihren Arbeitgeber verlassen wollen, bleibt Ihnen zunächst die Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung. Bei dieser müssen Sie jedoch eine Kündigungsfrist einhalten, die Sie manchmal davon abhalten kann, private Pläne umzusetzen. Solche Pläne sind beispielsweise der Umzug in eine andere Stadt oder ein Jobwechsel. Eine Alternative kann dann eine Kündigung mit der Bitte um einen Aufhebungsvertrag sein. Geht der Arbeitgeber auf die Anfrage zum Auflösungsvertrag ein, können Sie den Ausstieg aus dem Unternehmen schon zu einem früheren Zeitpunkt vereinbaren.

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Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Sascha Münch ist Rechtsanwalt für Verbraucher-, Schadens- und Wirtschaftsrecht und außerdem Notar a. D. Er studierte an der Universität Bremen und absolvierte anschließend sein Referendariat am OLG Celle. Als Autor für arbeitsrechte.de informiert er seine Leser zu Themen wie Kündigungsschutz und Arbeitsverträgen.

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