Logo von Arbeitsrechte.de
  • Abmahnung
  • Kündigung
    • Mündliche Kündigung
    • Außerordentliche Kündigung
    • Kündigung durch Arbeitgeber
    • Abfindung
    • Abwicklungsvertrag
    • Aufhebungsvertrag
  • Arbeitsverhältnis
  • Krankheit
    • Dauer der Krankschreibung
  • Lohnsteuerklassen
  • Arbeiten im Ausland
  • Arbeitgeberdarlehen
  • Arbeitslosigkeit
  • Arbeitsschutzgesetz
  • Arbeitstage pro Monat
  • Berufsverbot
  • Beschäftigungsverbot
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Diensthandy
  • Erwerbsunfähigkeit
  • Gewerkschaft
  • Gewohnheitsrecht
  • Home-Office
  • Kirchliches Arbeitsrecht
  • Mitarbeitergespräch
  • Mitarbeiterüberwachung
  • Mobbing am Arbeitsplatz
  • Mutterschutz
  • Pausenregelung
  • Personalakte
  • Schwarzarbeit
  • Sozialversicherungspflicht
  • Umschulung
  • Urlaub
  • Urlaubsanspruch:
  • Rechtsanwälte und Kanzleien für Arbeitsrecht
Logo Arbeitsrechte.de
  • arbeitsrechte.de
  • Kündigung
  • Aufhebungsvertrag
  • Aufhebungsvertrag in der Probezeit

Aufhebungsvertrag in der Probezeit – Chancen und Risiken

  • Von Mohamed El-Zaatari
  • Letzte Aktualisierung am: 13. Oktober 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 3 Minuten
Twitter Facebook Pinterest Kommentare

Key facts

Ein Aufhebungsvertrag verlängert de facto die Probezeit.

Er verhindert in der Regel eine sofortige Kündigung, bietet dem Arbeitnehmer allerdings auch wenig Sicherheit.

Arbeitnehmer sollten sich absichern, um eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld zu vermeiden.

Was ist ein Aufhebungsvertrag in der Probezeit?

Der Aufhebungsvertrag in der Probezeit durch den Arbeitnehmer verzögert den Eintritt des Kündigungsschutzes.
Der Aufhebungsvertrag in der Probezeit durch den Arbeitnehmer verzögert den Eintritt des Kündigungsschutzes.

Inhalt

  • Was ist ein Aufhebungsvertrag in der Probezeit?
    • Wann führt ein Aufhebungsvertrag zur Verlängerung der Probezeit?
  • Aufhebungsvertrag oder Kündigung in der Probezeit: Was ist besser?
    • Aufhebungsvertrag in der Probezeit: Folgen beim Arbeitslosengeld
  • FAQ: Aufhebungsvertrag in der Probezeit

Ein Aufhebungsvertrag ist eine schriftliche, einvernehmliche Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. In vielen Fällen einigen sich beide Seiten in einem solchen Vertrag auf eine sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses. In der Probezeit hat ein Aufhebungsvertrag allerdings einen anderen Effekt: In der Regel wird ein Aufhebungsvertrag während der Probezeit abgeschlossen, um die Probezeit (beziehungsweise die Wartezeit) über das ursprünglich vereinbarte Maß hinaus zu verlängern. Wie das genau funktioniert und ob sich das für Sie als Arbeitnehmer lohnt, klären wir in diesem Ratgeber.

Wann führt ein Aufhebungsvertrag zur Verlängerung der Probezeit?

Aufhebungsvertrag in der Probezeit: Die Sperrzeit vom Arbeitsamt kann bis zu 12 Wochen betragen.
Aufhebungsvertrag in der Probezeit: Die Sperrzeit vom Arbeitsamt kann bis zu 12 Wochen betragen.

Die Probezeit ist dazu da, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu Beginn eines neuen Arbeitsverhältnisses in Ruhe ausloten können, ob es für beide Seiten passend ist. Wichtigstes Element sind dabei die verkürzte Kündigungsfrist und der fehlende Kündigungsschutz. Die Probezeit darf maximal sechs Monate betragen. Danach gilt auch für den neuen Arbeitnehmer der gesetzliche Kündigungsschutz. Wird dem Arbeitnehmer innerhalb der Probezeit ein Aufhebungsvertrag angeboten, wird die Probezeit de facto weiter verlängert. Das funktioniert wie folgt: Zum Ende der Probezeit wird ein Aufhebungsvertrag angeboten, der nach Ablauf der Probezeit ebenfalls ausläuft. Gleichzeitig wird dem Arbeitnehmer die Wiedereinstellung vertraglich garantiert. Unterschreibt der Arbeitnehmer diese „Kündigung“ mit Aufhebungsvertrag in der Probezeit, verlängert sich dadurch die Zeit ohne Kündigungsschutz: Für einen Aufhebungsvertrag gilt dieser nämlich nicht. Der Arbeitgeber hat nun also mehr Zeit, den Angestellten kurzfristig zu entlassen, da er dem Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag statt einer Kündigung in der Probezeit angeboten hat.

Aufhebungsvertrag oder Kündigung in der Probezeit: Was ist besser?

Ein Aufhebungsvertrag in der Probezeit lohnt sich in der Regel vor allem für den Arbeitgeber. Für den Arbeitnehmer bedeutet er zwar, dass ihm die Kündigung (vorerst) erspart bleibt, gleichzeitig fehlt weiterhin die Stabilität eines fortgeschrittenen Arbeitsverhältnisses. Der Arbeitnehmer erhält allerdings eine weitere Chance zur Bewährung. Sofern beide Parteien die Konditionen des Vertrags zu ihrer Zufriedenheit regeln können, kann ein Aufhebungsvertrag in der Probezeit also eine Art zweite Chance für den Arbeitnehmer darstellen. Es lohnt sich jedoch, genau hinzuschauen und sich Bedenkzeit einzuräumen. Als Arbeitnehmer haben Sie darauf jedoch keinen rechtlichen Anspruch. Trotzdem sollten Sie nicht vorschnell unterschreiben, sondern sich unter Umständen anwaltliche Beratung suchen.

Aufhebungsvertrag in der Probezeit: Folgen beim Arbeitslosengeld

Wann lohnt sich ein Aufhebungsvertrag in der Probezeit?
Wann lohnt sich ein Aufhebungsvertrag in der Probezeit?

Ein Aufhebungsvertrag in/nach der Probezeit kann eine Sperre für den Arbeitslosengeld-Bezug mit sich bringen: Die Agentur für Arbeit hat die Möglichkeit, Arbeitnehmern eine Sperrfrist aufzuerlegen; und zwar dann, wenn sie den Job von sich aus aufgeben. Bei einem Aufhebungsvertrag geht die Agentur für Arbeit davon in der Regel aus. Was muss also im Aufhebungsvertrag stehen, um keine Sperrzeit zu bekommen?

Die Agentur für Arbeit sieht von einer Sperrzeit ab, wenn für den Abschluss des Vertrags ein wichtiger Grund vorliegt, zum Beispiel eine drohende Kündigung durch den Arbeitgeber oder schwere gesundheitliche Einschränkungen. Im Zweifelsfall sollten Sie sich beraten lassen, um den Anspruch auf Arbeitslosengeld bei einem Aufhebungsvertrag in der Probezeit nicht zu verlieren.

FAQ: Aufhebungsvertrag in der Probezeit

Kann ein Aufhebungsvertrag die Probezeit verlängern?

Genau genommen wird durch einen Aufhebungsvertrag nicht die Probe-, sondern die sogenannte Wartezeit verlängert. Beide Begriffe werden jedoch oftmals synonym verwendet. Wie das genau funktioniert, erfahren Sie hier.

Warum ist ein Aufhebungsvertrag besser als eine Kündigung?

Was im Bezug auf die Probezeit besser ist, lässt sich in der Regel nicht pauschal sagen. An dieser Stelle finden Sie Vor- und Nachteile im Überblick.

Wann ist eine Kündigung in der Probezeit unwirksam?

Eine Kündigung in der Probezeit kann unwirksam sein, wenn sie gegen gesetzliche Regelungen außerhalb des Kündigungsschutzes (der gilt in der Probezeit noch nicht) verstößt. Das ist zum Beispiel bei fehlender Schriftform oder Unterschrift der Fall. Aber auch der Verstoß gegen Sonderregelungen (zum Beispiel bei Schwangerschaft) kann eine Kündigung unwirksam machen.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (31 Bewertungen, Durchschnitt: 4,80 von 5)
Loading ratings...Loading...

Weiterführende Suchanfragen

Weitere interessante Ratgeber

  • Ist eine mündliche Kündigung in der Probezeit rechtskräftig?
  • Die Kündigung am letzten Tag der Probezeit: Welche Regelungen gelten?
  • Wann ist eine schriftliche Kündigung gültig?
  • Aufhebungsvertrag – Das sollten Sie darüber wissen!
  • Fristlose Kündigung in der Probezeit: Das sollten Sie wissen!
  • Kündigung bei vorliegender Schwerbehinderung: Wann geht das?
  • Kann ich einen Aufhebungsvertrag ablehnen?
  • Aufhebungsvertrag vs. Kündigung: Unterschiede & Vor- und Nachteile
  • Arbeitszeitkonto: Chancen, Risiken und rechtliche Grundlagen
  • Die Abfindung nach 5 Jahren der Betriebszugehörigkeit

Über den Autor

Mohamed El-Zaatari (Rechtsanwalt)
Mohamed El-Zaatari

Mohamed E-Zataari erhielt 2022 seine Zulassung als Rechtsanwalt, nachdem er zuvor in Bremen ein Jura-Studium absolvierte, welches er 2020 erfoglreich mit dem 2. Staatsexamen beendete. Von 2020 bis 2022 führte er als Leiter ein Referat einer Bremer Landesbehörde. In seiner Rolle als Autor für arbeitsrechte.de macht er es sich zur Aufgabe, Verbrauchern wichtige Informationen gut verständlich zur Verfügung zu stellen.

Bildnachweise

Kommentar hinterlassen Antwort abbrechen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * gekennzeichnet. Bitte beachten Sie außerdem folgende Hinweise.

Arbeitsrechte auf Facebook Folgen Sie arbeitsrechte.de auf Facebook!

Kündigung

  • Abmahnung
  • Kündigung
    • mündliche Kündigung
    • außerordentliche Kündigung
    • Kündigung durch Arbeitgeber
    • Aufhebungsvertrag
    • Abwicklungsvertrag
    • Abfindung nach Kündigung

Arbeitsverhältnisse

  • Arbeitsverhältnis
  • Lohnsteuerklassen

Krankheit

  • Krankheit
    • Dauer der Krankschreibung

Weitere Arbeitsrecht-Ratgeber

  • Arbeiten im Ausland
  • Arbeitgeberdarlehen
  • Arbeitslosigkeit
  • Arbeitstage pro Monat
  • Arbeitsschutzgesetz
  • Berufsverbot
  • Beschäftigungsverbot
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Diensthandy
  • Erwerbsunfähigkeit
  • Gewerkschaft
  • Gewohnheitsrecht
  • Home-Office
  • Kirchliches Arbeitsrecht
  • Mitarbeitergespräch
  • Mitarbeiterüberwachung
  • Mobbing am Arbeitsplatz
  • Mutterschutz
  • Pausenregelung
  • Personalakte
  • Schwarzarbeit
  • Sozialversicherungspflicht
  • Umschulung
  • Urlaub
  • Urlaubsanspruch
  • Urteile aus dem Arbeitsrecht

Empfehlenswerte Kanzleien

  • Rechtsanwälte und Kanzleien für Arbeitsrecht
  • Ratgeber
  • Aktuelle News
  • Presse/eBooks & Muster
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Über uns

Logo von Arbeitsrechte.de

Copyright © 2025 Arbeitsrechte.de | Alle Angaben ohne Gewähr.