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Aufhebungsvertrag aus gesundheitlichen Gründen: Was Sie wissen müssen

  • Von Sascha Münch
  • Letzte Aktualisierung am: 23. Januar 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 5 Minuten
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Kurz & knapp: Aufhebungsvertrag aus gesundheitlichen Gründen

Wie schreibt man einen Aufhebungsvertrag aus gesundheitlichen Gründen?

Bei einem Aufhebungsvertrag aus gesundheitlichen Gründen sollte die Formulierung schriftlich erfolgen, da er gemäß § 623 BGB nur in schriftlicher Form rechtswirksam ist. Eine elektronische Unterzeichnung ist nicht zulässig. Der Vertrag sollte alle relevanten Aspekte wie Resturlaub, Arbeitszeugnis und gegebenenfalls eine Abfindung regeln.

Ist Krankheit ein wichtiger Grund für einen Aufhebungsvertrag?

Ja, Krankheit kann ein wichtiger Grund für einen Aufhebungsvertrag sein, insbesondere wenn die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses die Gesundheit des Arbeitnehmers weiter gefährden würde. Ein Aufhebungsvertrag kann helfen, Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld zu vermeiden.

Welche Vorteile bietet ein Aufhebungsvertrag aus gesundheitlichen Gründen?

Ein Aufhebungsvertrag wegen gesundheitlichen Gründen bietet Flexibilität und Verhandlungsspielraum, da beide Parteien die Bedingungen frei aushandeln können. Zudem kann ein Aufhebungsvertrag rechtliche Auseinandersetzungen vermeiden, die bei einer Kündigung entstehen könnten. Näheres dazu können Sie hier nachlesen.

Inhalt

  • Kurz & knapp: Aufhebungsvertrag aus gesundheitlichen Gründen
  • Aufhebungsvertrag wegen Krankheit: Das Wichtigste im Überblick
    • Können Sie einen Aufhebungsvertrag während einer Krankheit abschließen?
  • Welche Vorteile bietet ein Aufhebungsvertrag aus gesundheitlichen Gründen?
  • Einen Aufhebungsvertrag bei Krankheit schließen? Welche Nachteile gibt es?
    • Aufhebungsvertrag während Krankengeldbezug: Welchen Einfluss hat dieser?
  • Aufhebungsvertrag aus gesundheitlichen Gründen: Ein kostenloses Muster

Aufhebungsvertrag wegen Krankheit: Das Wichtigste im Überblick

Ein Aufhebungsvertrag ist trotz Krankheit möglich.
Ein Aufhebungsvertrag ist trotz Krankheit möglich.

Ein Aufhebungsvertrag aufgrund von Krankheit ist eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Im Gegensatz zur Kündigung, die einseitig erfolgt, ermöglicht der Aufhebungsvertrag beiden Parteien, Bedingungen wie Abfindungen oder den Zeitpunkt der Beendigung zu verhandeln. Ein Aufhebungsvertrag aus gesundheitlichen Gründen kann sinnvoll sein, um Konflikte während der Kündigung zu vermeiden und eine einvernehmliche Lösung zu finden. Nutzen Sie gerne für Ihren Aufhebungsvertrag bei Krankheit unser kostenloses Muster.

Können Sie einen Aufhebungsvertrag während einer Krankheit abschließen?

Ein krankheitsbedingter Aufhebungsvertrag ermöglicht Ihnen, das Arbeitsverhältnis ohne die üblichen Kündigungsfristen zu beenden.
Ein krankheitsbedingter Aufhebungsvertrag ermöglicht Ihnen, das Arbeitsverhältnis ohne die üblichen Kündigungsfristen zu beenden.

Einen Aufhebungsvertrag aus gesundheitlichen Gründen zu schließen, ist sinnvoll, wenn Sie aufgrund einer Erkrankung Ihre Tätigkeit nicht mehr ausüben können. In solchen Fällen hilft der Aufhebungsvertrag wegen Krankheit, eine Sperrfrist beim Arbeitslosengeld zu vermeiden, sofern ein wichtiger Grund vorliegt. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses die Gesundheit des Arbeitnehmers weiter gefährden würde.

Gemäß § 623 BGB muss ein Aufhebungsvertrag schriftlich abgeschlossen werden, um rechtswirksam zu sein. Eine elektronische Unterzeichnung ist nicht zulässig. Der Vertrag sollte alle relevanten Aspekte wie Resturlaub und Arbeitszeugnis regeln. Es ist ratsam, sich vor der Unterzeichnung rechtlich beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass alle wichtigen Punkte berücksichtigt werden. Ein klar formulierter Vertrag kann spätere Missverständnisse verhindern und die Interessen beider Parteien schützen.

Ein wesentlicher Unterschied zwischen einem Aufhebungsvertrag und einer Kündigung liegt in der Freiwilligkeit und der Möglichkeit, die gesetzlichen Kündigungsfristen zu umgehen. Während eine Kündigung einseitig vom Arbeitgeber oder Arbeitnehmer ausgesprochen wird, basiert ein Aufhebungsvertrag auf beiderseitigem Einverständnis. 

Sie haben auch die Möglichkeit, sich bei einem Aufhebungsvertrag krankschreibenzulassen, da dieser jederzeit geschlossen werden kann. Sie können bei der Agentur für Arbeit nachweisen, dass eine krankheitsbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber wirksam gewesen wäre: Hier reicht bei einem Aufhebungsvertrag aus gesundheitlichen Gründen ein ärztliches Attest aus.

Welche Vorteile bietet ein Aufhebungsvertrag aus gesundheitlichen Gründen?

  • Flexibilität und Verhandlungsspielraum: Kommt es zu einem Aufhebungsvertrag durch Krankheit, haben beide Parteien die Möglichkeit, die Bedingungen frei auszuhandeln. Dies kann besonders wichtig sein, wenn spezifische gesundheitliche Anforderungen berücksichtigt werden müssen.
  • Vermeidung von Kündigungsschutzklagen: Ein Aufhebungsvertrag bei längerer Krankheit kann rechtliche Auseinandersetzungen vermeiden, die bei einer Kündigung entstehen könnten.
  • Möglichkeit der Vermeidung einer Sperrfrist: Unter bestimmten Bedingungen, insbesondere wenn ein wichtiger Grund vorliegt, können Sie eine Sperrfrist beim Arbeitslosengeld vermeiden. Ein solcher Grund ist gegeben, wenn die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses aufgrund gesundheitlicher Probleme unzumutbar ist und eine Kündigung durch den Arbeitgeber droht. Es ist ratsam, den Aufhebungsvertrag aus gesundheitlichen Gründen vor der Unterzeichnung von der Agentur für Arbeit prüfen zu lassen, um sicherzustellen, dass keine Sperrfrist verhängt wird.

Einen Aufhebungsvertrag bei Krankheit schließen? Welche Nachteile gibt es?

Schließen Sie einen Aufhebungsvertrag während einer Krankheit, ergeben sich auch einige Nachteile, die Sie bedenken sollten:

  • Verzicht auf gesetzlichen Kündigungsschutz: Bei einem Aufhebungsvertrag für Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen verzichten Sie auf den Schutz, den Sie bei einer ordentlichen Kündigung hätten. Dies kann insbesondere dann problematisch sein, wenn Sie keine neue Beschäftigung in Aussicht haben.
  • Mögliche Sperrfrist beim Arbeitslosengeld: Wenn kein wichtiger Grund vorliegt, kann eine Sperrfrist von bis zu 12 Wochen verhängt werden.
  • Auswirkungen auf Krankengeld und Sozialleistungen: Der Bezug von Krankengeld kann beeinflusst werden, insbesondere wenn der Aufhebungsvertrag während einer Krankschreibung abgeschlossen wird.

Während einer Sperrzeit durch die Arbeitsagentur ist die Krankenversicherung nicht automatisch durch das Jobcenter abgedeckt. Erst ab der fünften Woche der Arbeitslosigkeit übernimmt das Jobcenter die Versicherung, sofern keine andere Regelung getroffen wurde.

Aufhebungsvertrag während Krankengeldbezug: Welchen Einfluss hat dieser?

Ein Aufhebungsvertrag aus gesundheitlichen Gründen kann zur Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen.
Ein Aufhebungsvertrag aus gesundheitlichen Gründen kann zur Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen.

Unabhängig davon, ob ein Aufhebungsvertrag aus gesundheitlichen Gründen zustande kommt, erhält ein Arbeitnehmer in den ersten sechs Wochen einer Langzeiterkrankung weiterhin seinen regulären Lohn vom Arbeitgeber. Danach übernimmt die Krankenkasse und zahlt für bis zu 78 Wochen Krankengeld.

Es kommt häufig vor, dass Arbeitnehmer Krankengeld beziehen, bevor ihr Arbeitsverhältnis endet. Wenn Sie sich sicher sind, dass Sie aufgrund Ihrer Erkrankung nicht mehr an Ihren Arbeitsplatz zurückkehren können, ist es sinnvoll, einen Auflösungsvertrag in Erwägung zu ziehen. 

Ein Aufhebungsvertrag nach einer Krankheit kann den Anspruch auf Krankengeld beeinflussen. Wenn ein Arbeitnehmer durch den Aufhebungsvertrag aufgrund von Krankheit kein Arbeitslosengeld erhält, wird auch das Krankengeld während dieser Zeit ausgesetzt.

Im Zusammenhang mit Krankengeld und einem krankheitsbedingten Aufhebungsvertrag können folgende Situationen auftreten:

Fortzahlung des Krankengeldes: Wenn das Arbeitsverhältnis durch Kündigung oder durch einen Aufhebungsvertrag im Krankheitsfall endet und der Arbeitnehmer bereits Krankengeld bezieht, wird dieses weiterhin gezahlt, sofern die Agentur für Arbeit keine Sperrfrist verhängt.

Wenn der Aufhebungsvertrag in Phasen der Krankheit beschlossen wird, wird das Krankengeld weiterhin gezahlt.
Wenn der Aufhebungsvertrag in Phasen der Krankheit beschlossen wird, wird das Krankengeld weiterhin gezahlt.

Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit unter sechs Wochen: Ein Arbeitnehmer, der krank ist und dessen Arbeitsverhältnis durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag aus gesundheitlichen Gründen endet, erhält eine Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber, wenn er noch keine sechs Wochen arbeitsunfähig war.

Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird die Lohnfortzahlung in der Regel eingestellt. Da der Arbeitsaufhebungsvertrag wegen der Krankheit geschlossen wurde, hat der Arbeitnehmer weiterhin Anspruch auf Lohnfortzahlung bis zum Ablauf der sechs Wochen. Danach hat der Arbeitnehmer ein Recht auf Krankengeld.

Kommt es zu einem Aufhebungsvertrag durch den Arbeitnehmer wegen einer Krankheit, sollten diese darauf achten, dass die gesundheitlichen Gründe klar und nachvollziehbar dokumentiert sind, um eventuelle Unklarheiten auszuräumen.

Aufhebungsvertrag aus gesundheitlichen Gründen: Ein kostenloses Muster

Wenn Sie nicht wissen, wie für einen Aufhebungsvertrag bei Krankheit ein Muster aussehen könnte, nutzen Sie gerne die nachfolgende Vorlage. Sie bietet Ihnen zumindest eine grundlegende Orientierung. Beachten Sie jedoch, dass es sich hierbei lediglich um ein Beispiel für einen Aufhebungsvertrag aus gesundheitlichen Gründen handelt, das keinesfalls ohne Anpassung oder rechtliche Überprüfung verwendet werden sollte. 

Muster eines Aufhebungsvertrages
Laden Sie hier kostenlos das Muster für einen Aufhebungsvertrag herunter!

Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um ein Muster handelt. Übernehmen Sie dieses daher nicht unverändert.

Aufhebungsvertrag als Muster (.doc)
Aufhebungsvertrag als Muster (.pdf)

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Sascha Münch ist Rechtsanwalt für Verbraucher-, Schadens- und Wirtschaftsrecht und außerdem Notar a. D. Er studierte an der Universität Bremen und absolvierte anschließend sein Referendariat am OLG Celle. Als Autor für arbeitsrechte.de informiert er seine Leser zu Themen wie Kündigungsschutz und Arbeitsverträgen.

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