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Arbeitsschutz in der Schwangerschaft

  • Von Dr. Philipp Hammerich
  • Letzte Aktualisierung am: 23. Januar 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 3 Minuten
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Es gilt ein besonderer Arbeitsschutz für Schwangere

Das Arbeitsschutzgesetz betrifft auch Schwangere. Spezifische Vorgaben bietet es im Gegensatz zum Mutterschutzgesetz jedoch nicht.
Das Arbeitsschutzgesetz betrifft auch Schwang­ere. Spezifische Vorgaben bietet es im Gegen­satz zum Mutterschutzgesetz jedoch nicht.

Viele Frauen haben es in der Schwangerschaft nicht leicht. Sie müssen sich mitunter mit Übelkeit, Rückenschmerzen, geschwollenen Beinen und mit weiteren körperlichen Veränderungen herumärgern. Darüber hinaus müssen Sie auf Genussmittel wie beispielsweise Alkohol und Kaffee verzichten.

Dazu kommen besondere gesetzliche Vorgaben, die den Mutterschutz am Arbeitsplatz gewährleisten sollen. Im Folgenden erhalten Sie einen kompakten Einblick in den Arbeitsschutz bei Schwangerschaft. So erfahren Sie unter anderem, wie Arbeitgeber, bei denen eine Angestellte schwanger ist, den Arbeitsschutz fördern müssen und wie sich der besondere Kündigungsschutz in dieser Zeit definiert.

Inhalt

  • Es gilt ein besonderer Arbeitsschutz für Schwangere
  • Kurz & knapp: Arbeitsschutz in der Schwangerschaft
  • Gefährdungen und Beschäftigungsverbote
  • Werdene Mütter besitzen einen erhöhten Kündigungsschutz

Kurz & knapp: Arbeitsschutz in der Schwangerschaft

Wo finde ich die gesetzlichen Vorgaben zum Arbeitsschutz in der Schwangerschaft?

Diese können Sie dem Mutterschutzgesetz entnehmen. Daneben gelten außerdem natürlich die generellen Arbeitsschutzvorgaben, die Sie im Arbeitsschutzgesetz und in der Arbeitsstättenverordnung finden.

Welche Maßnahmen muss der Arbeitgeber ergreifen, um den Mutterschutz seiner Arbeitnehmerinnen zu gewährleisten?

Dem Arbeitgeber werden in diesem Fall besondere Pflichten auferlegt. Welche das sind, erfahren Sie hier.

Stimmt es, dass Schwangere einen besonderen Kündigungsschutz genießen?

Ja. Dieser gilt ab dem Zeitpunkt, in dem der Arbeitgeber von der Schwangerschaft erfahren hat, bis vier Monate nach der Entbindung. Wird dem Arbeitgeber die Schwangerschaft spätestens zwei Wochen nach Erhalt der Kündigung mitgeteilt, greift der Kündigungsschutz ebenfalls.

Gefährdungen und Beschäftigungsverbote

Das Arbeitsschutzgesetz macht zur Schwangerschaft nicht direkt Vorgaben, die beim Arbeitsplatz zu beachten sind. Zwar gelten natürlich die allgemeinen Regeln zum Arbeitsschutz, maßgebend ist bei dieser Thematik jedoch eher das Mutterschutzgesetz (MuschG).

Wer sich zu Schwangerschaft und Arbeitsschutz informieren will, sollte also im MuschG nachschlagen. Dieses soll mit seinen unterschiedlichen Klauseln dafür sorgen, dass der Mutterschutz in der Zeit der Schwangerschaft (Gestation), nach der Geburt und in der Stillzeit gewährleistet ist. Bei Fragen kann zudem das Amt für Arbeitsschutz in der Schwangerschaft Betroffenen aushelfen.

So werden vor allem dem Arbeitgeber Pflichten auferlegt, die den Arbeitsschutz in der Schwangerschaft fördern sollen. Diese müssen die Arbeitsbedingungen so umgestalten, dass keine Gefährdung für die werdende Mutter oder das Kind entsteht. Dabei gibt § 13 MuschG eine klare Rangfolge für durchzuführende Schutzmaßnahmen vor. Diese lässt sich wie folgt zusammenfassen:

  • Zunächst ist durch Arbeitsplatzumgestaltung der Arbeitsschutz in der Schwangerschaft zu fördern, beispielsweise durch bessere Ergonomie.
  • Können unverantwortbare Gefährdungen durch diese Maßnahme nicht ausgeschlossen werden oder ist eine Umgestaltung unzumutbar, müssen schwangere Beschäftigte vom Arbeitgeber einen anderen Arbeitsplatz zugewiesen bekommen, der das geforderte Sicherheitsniveau bereitstellt.
  • Sorgt auch diese Schutzmaßnahme nicht für den notwendigen Arbeitsschutz in der Schwangerschaft, gilt ein Beschäftigungsverbot für die Betroffene. Dann muss eine Freistellung erfolgen.
So gilt auch bei einer Krankenschwester, die schwanger ist, ein Arbeitsschutz, der besondere Vorsichtsmaßnahmen erfordert. Vor allem dann, wenn in ihrem Tätigkeitsbereich Infektionskrankheiten eine Rolle spielen. Ein hohes Gefährdungspotential und wenig Ausweichmöglichkeiten können so schnell zum Beschäftigungsverbot führen. Das ist auch beim Arbeitsschutz für schwangere Pflegekräfte zu beachten.

Werdene Mütter besitzen einen erhöhten Kündigungsschutz

Der Arbeitsschutz in der Schwangerschaft beinhaltet einen besonderen Kündigungsschutz.
Der Arbeitsschutz in der Schwangerschaft beinhaltet einen besonderen Kündigungsschutz.

Neben den gesetzlichen Vorgaben, die den Mutterschutz bzw. den Arbeitsschutz in der Schwangerschaft und in der Zeit danach garantieren sollen, ist auch der besondere Kündigungsschutz zu beachten. Dieser beruht auf § 9 MuschG und gilt für eine schwangere Frau bis vier Monate nach der Entbindung oder auch im Falle einer Fehlgeburt bis vier Monate nach dieser, wenn die Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche erfolgt ist.

Innerhalb dieser Zeiträume ist eine Kündigung unzulässig, wenn der Unternehmer über den Zustand seiner Beschäftigten informiert war oder aber innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung darüber unterrichtet wird.

Dieser Schutz ist also von der Weitergabe essentieller Informationen abhängig. Warten werdende Mütter zu lange damit, kann das den besonderen Kündigungsschutz gefährden.
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Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Seit 2007 arbeitet Dr. Philipp Hammerich als zugelassener Rechtsanwalt. Nach seinem Studium an der Universität Hamburg promovierte er bei Prof. Dr. Hoffmann-Riem (damaliger Richter am BVerfG). Sein fundiertes Wissen im Arbeitsrecht bringt er als Autor bei arbeitsrechte.de ein.

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Kommentare

  1. Michelle meint

    20. Mai 2023 at 12:03

    Hallo ich bin in der 14 schwangerschaftswoche und arbeite im Sicherheitsdienst 12 Stunden lang .und das in einem Objekt wo es auch mal sehr scharf gehen kann ich muss 15 Stockwerke von 2 Häusern durch Streifen leider weigert sich mein Chef mich raus zunehmen da es angeblich nicht gefährlich wäre ,dazu muss man sagen ausreichend Schutz Ausrüstung besitzen wir nicht das müssen wir alles selbst kaufen ,obwohl wir mit messer und anderen Gegenständen bedroht werden oder mit Feuerlöschern oder Glas Flaschen abgeschmissen werden .Und meine Frauen Ärztin nimmt mich nur raus wenn ich eine Erkrankung hätte oder das Kind was in diesem Fall nicht vor liegt ich Kämpfe jetzt schon seit der 8 ssw damit das ich raus komme aber leider kann mir da keiner helfen

    Antworten

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