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Arbeitsschutz bei der Feuerwehr

  • Von Dr. Philipp Hammerich
  • Letzte Aktualisierung am: 23. Januar 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 3 Minuten
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Sicherheit hat auch bei der Feuerwehr Priorität

Es stellt sich die Frage: Ist Arbeitsschutz in der Feuerwehr gesondert geregelt?
Es stellt sich die Frage: Ist Arbeitsschutz in der Feuerwehr gesondert geregelt?

Feuerwehrmänner und -frauen retten immer wieder die Leben vieler Menschen und riskieren, dabei selbst verletzt zu werden. Dazu stellt sich die Frage: Gilt für die Feuerwehr ein besonderer Arbeitsschutz?

Informationen dazu liefert Ihnen der vorliegende Ratgeber. Hier erfahren Sie, welche Gesetze und Verordnungen die Arbeitssicherheit von Feuerwehreinsatzkräften regeln. So werden unter anderem Unfallverhütungsvorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) näher beleuchtet.

Inhalt

  • Sicherheit hat auch bei der Feuerwehr Priorität
  • FAQ: Arbeitsschutz bei der Feuerwehr
  • Wie läuft Arbeitsschutzmanagement in der Feuerwehr?
    • Vorschriften der DGUV zur Sicherheit im Feuerwehrdienst

FAQ: Arbeitsschutz bei der Feuerwehr

Gibt es eine eigene Verordnung für den Arbeitsschutz in der Feuerwehr?

Nein, eine eigene Verordnung existiert dafür nicht. Es gelten die Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes, um hier die Arbeitssicherheit zu gewährleisten.

Welche Schutzausrüstung müssen Feuerwehrleute tragen?

Zur Arbeitsschutzkleidung für Feuerwehrleute gehören ein Schutzanzug, ein Feuerwehrhelm mit Nackenschutz, Feuerwehrschutzhandschuhe und -schuhwerk.

Welchen Gefahren sind Feuerwehrleute ausgesetzt?

Die größten Risiken stellen Unfälle bei Einsätzen (z. B. durch Hitze oder Gefahrstoffe) und bei der Fahrt zu Einsätzen (Verkehrsunfälle) dar.

Wie läuft Arbeitsschutzmanagement in der Feuerwehr?

Der Arbeitsschutz in der Feuerwehr wird tatsächlich nicht durch eine eigenes dafür entwickelte Vereinbarung geregelt. Das bedeutet jedoch nicht, dass es keine gültigen Regeln gibt, deren Einhaltung verantwortliche Personen innerhalb der Feuerwehrleitungen durchsetzen müssen.

So gelten die Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes (ArbschG) natürlich auch innerhalb von Feuerwehren. Daraus folgt: Zuständige Arbeitgeber müssen eine umfangreiche Gefährdungsbeurteilung vornehmen und entsprechend notwendige Schutzmaßnahmen ergreifen. Das gilt für Mitarbeiter von Berufs, Betriebs- und Werksfeuerwehren sowie für die hauptberuflichen Kräfte in Freiwilligen Feuerwehren.

Generell gilt der öffentliche Brandschutz als hoheitliche Aufgabe der einzelnen Kommunen. Dieser wird folglich in den länderspezifischen Gesetzen geregelt, die sich spezifisch mit diesem Aspekt befassen. So enthält die jeweilige Gemeindeordnung in der Regel wichtige Vorgaben zum Feuerschutz und der damit verbundenen Hilfeleistung. Weiterhin ist zu beachten:

  • Die generellen Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes sind so nicht für diejenigen gültig, die ehrenamtlich in Freiwilligen Feuerwehren tätig sind. Geltende Unfallverhütungsvorschriften sind dann für den Arbeitsschutz in der Feuerwehr besonders bedeutsam.
  • Die DGUV stellt alle wichtigen Informationen zu Unfallverhütungsvorschriften im Internet zum Download bereit.

Vorschriften der DGUV zur Sicherheit im Feuerwehrdienst

Arbeitsschutzmanagement in der Feuerwehr läuft oft über kommunale Vorgaben.
Arbeitsschutzmanagement in der Feuerwehr läuft oft über kommunale Vorgaben.

Eine der bedeutendsten Schriften zum Arbeitsschutz in der Feuerwehr ist die sogenannte „BGI/GUV-I 8651: Sicherheit im Feuerwehrdienst„.

Diese wird von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung veröffentlicht und enthält Vorgaben, welche von Feuerwehrleuten eingehalten werden sollten. Darin widmet sich unter anderem ein Abschnitt der persönlichen Schutzausrüstung.

So werden der Feuerwehrschutzanzug, der Feuerwehrhelm mit Nackenschutz, die Feuerwehrschutzhandschuhe und das Feuerwehrschutzschuhwerk als Teile der Mindestausrüstung bei der Brandbekämpfung innerhalb von Gebäuden definiert. Den einzelnen Schutzkleidungsstücken sind wiederum Unterabschnitte gewidmet, die detailliert beschreiben, gegen welche Gefahren diese schützend wirken. Dazu wird beleuchtet, in welchen Fällen die Ausrüstung ersetzt bzw. ausgesondert werden muss.

Neben den Aspekten, die sich direkt auf den Arbeitsschutz in der Feuerwehr beziehen, werden auch Vorgaben beleuchtet, die sich direkt auf die Bewegung im Straßenverkehr beziehen. Durch § 35 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist es Feuerwehrleuten ja in einigen Fällen erlaubt, von Sonderrechten Gebrauch zu machen. Ohne Vorliegen einer hoheitlichen Aufgabe, etwa bei Gefährdung der öffentlichen Sicherheit, ist dies jedoch nicht gestattet. So erlaubt es eine Katze auf einem Baum etwa nicht, mit Blaulicht durch die Stadt zu jagen.

Nicht nur der Arbeitsschutz in der Feuerwehr wird gefördert, wenn die Vorgaben der BGI/GUV-I 8651-Information eingehalten werden. Kommt es einmal zu einem Arbeitsunfall, erhöht regelkonformes Verhalten auch die Chance, dass die zuständige Berufsgenossenschaft keine Versicherungsleistungen verweigert.

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Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Seit 2007 arbeitet Dr. Philipp Hammerich als zugelassener Rechtsanwalt. Nach seinem Studium an der Universität Hamburg promovierte er bei Prof. Dr. Hoffmann-Riem (damaliger Richter am BVerfG). Sein fundiertes Wissen im Arbeitsrecht bringt er als Autor bei arbeitsrechte.de ein.

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