Key Facts
- Die Arbeitsbescheinigung ist ein Formular der Agentur für Arbeit und dient dazu, die Höhe und Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld zu ermitteln.
- Die Erstellung und Übermittlung der Arbeitsbescheinigung ist für Arbeitgeber verpflichtend, wenn ehemalige Beschäftigte oder die Arbeitsagentur dazu auffordern.
- Seit dem 01. Januar 2023 müssen Arbeitgeber die Arbeitsbescheinigung elektronisch übermitteln.
Arbeitsbescheinigung – was ist das?

Inhalt
Wird ein Arbeitsverhältnis gekündigt, ohne dass bereits eine neue Anstellung besteht, droht die Arbeitslosigkeit. Um nach der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses zu ermitteln, ob eine Person Anspruch auf Sozialleistungen hat und für welche Dauer und in welcher Höhe dieser besteht, benötigt die Agentur für Arbeit Informationen. Zu diesen Zweck können ehemalige Arbeitnehmer aber auch die Behörde selbst beim Arbeitgeber eine sogenannte Arbeitsbescheinigung anfordern. Umgangssprachlich wird diese teilweise auch als Arbeitgeberbescheinigung bezeichnet.
Die Agentur für Arbeit unterscheidet je nach Art der zustehenden Sozialleistung zwei Arten der Arbeitsbescheinigung:
- Arbeitsbescheinigung nach § 57 SGB II: Für Grundsicherung beziehungsweise Bürgergeld
- Arbeitsbescheinigung nach § 312 SGB III: Für Arbeitslosengeld 1 (ALG1)
Um sicherzustellen, dass alle notwendigen Informationen für die Bewilligung der entsprechenden Sozialleistungen korrekt vorliegen, ist der Arbeitgeber verpflichtet, auf Anfrage des ehemaligen Mitarbeiters eine Arbeitsbescheinigung auszustellen und an die Arbeitsagentur zu übermitteln. Üblicherweise erfolgt dies zeitnah zur Kündigung oder direkt nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Unter Umständen benötigen ehemalige Angestellte eine Arbeitsbescheinigung auch später. Wie lange dies rückwirkend möglich ist, schreibt der Gesetzgeber nicht vor. Allerdings werden gewöhnlich die letzten 12 Monate der Beschäftigung berücksichtigt.
Wie bekomme ich als Arbeitnehmer die Arbeitsbescheinigung?
Hat Ihr ehemaliger Arbeitgeber die aktuelle Arbeitsbescheinigung für das Arbeitslosengeld an die Agentur für Arbeit übermittelt, erhalten Sie von der Behörde eine Kopie der Bescheinigung.
Wie schreibe ich eine Arbeitsbescheinigung?
Welche Informationen eine Arbeitsbescheinigung enthalten muss, gibt sich unter anderem aus § 312 Abs. 1 SGB III. Darin heißt es:
Der Arbeitgeber hat auf Verlangen der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers oder auf Verlangen der Bundesagentur alle Tatsachen zu bescheinigen, die für die Entscheidung über den Anspruch auf Arbeitslosengeld erheblich sein können (Arbeitsbescheinigung), insbesondere
1. die Art der Tätigkeit der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers,
2. Beginn, Ende, Unterbrechung und Grund für die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses und
3. das Arbeitsentgelt und die sonstigen Geldleistungen, die die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer erhalten oder zu beanspruchen hat;
es gilt das Bescheinigungsverfahren nach § 313a Absatz 1. […]
Aus diesem Zitat geht auch hervor, wie Übermittlung der Informationen durch den Arbeitgeber erfolgen muss. Denn seit dem 1. Januar 2023 schreibt § 313a SGB III dafür den elektronischen Service „BEA“ („Bescheinigungen elektronisch annehmen“) vor. Viele Lohnabrechnungsprogramme lassen sich mit diesem Dienst verknüpfen, was die Bereitstellung der Daten erleichtern soll.
Zur Orientierung stellt die Agentur für Arbeit für die unterschiedlichen Sozialleistungen zudem für die Arbeitsbescheinigung eine Vorlage bereit:
Der Arbeitgeber stellt keine Arbeitsbescheinigung aus – was tun?
Für Arbeitnehmer ist das Fehlen der Bescheinigung ein Problem, denn dadurch kann sich die Auszahlung der Sozialleistungen verzögern. Die Übersendung einer Lohnabrechnung statt einer Arbeitsbescheinigung reicht der Arbeitsagentur nicht aus. Allerdings ist die Bereitstellung und Übersendung der erforderlichen Daten grundsätzlich eine Pflicht vom Arbeitgeber. Schickt dieser dennoch keine Arbeitsbescheinigung, kann die Arbeitsagentur diese direkt anfordern und mit einem Bußgeld drohen. Dieses kann sich gemäß § 404 SGB III auf bis zu 2.000 Euro belaufen.
FAQ: Arbeitsbescheinigung
Die Arbeitsbescheinigung ist ein Formular der Arbeitsagentur, welches Arbeitgeber nach der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ausfüllen. Es wird vor allem benötigt, wenn der ehemalige Mitarbeiter Arbeitslosengeld 1 oder Bürgergeld beantragt.
Verlangt die Arbeitsagentur oder ein Mitarbeiter nach der Kündigung eine aktuelle Arbeitsbescheinigung, hat der Arbeitgeber die Pflicht, diese zu erstellen und an die Behörde zu übermitteln. Seit dem 1. Januar 2023 schreibt der Gesetzgeber eine elektronische Arbeitsbescheinigung vor.
Die Arbeitsbescheinigung enthält unter anderem Angaben zum Arbeitgeber, zum Arbeitnehmer und zum Beschäftigungsverhältnis. Mehr zum Inhalt und wo Sie für die Arbeitsbescheinigung ein Muster finden, erfahren Sie hier.
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