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Anspruch auf Mutterschaftsgeld: Wann besteht er?

  • Von Jan Frederik Strasmann, LL. M.
  • Letzte Aktualisierung am: 24. März 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 3 Minuten
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Der sogenannte Mutterschutz sorgt in Deutschland dafür, dass Arbeitnehmerinnen sowohl während der Schwangerschaft als auch in der Anfangszeit nach der Geburt des Kindes eine besondere Fürsorge zuteilwird. Diese bezieht sich beispielsweise auf das Vermeiden von gesundheitlichen Gefahren am Arbeitsplatz oder auf einen speziellen Kündigungsschutz.

Mutterschaftsgeld: Wer hat einen Anspruch darauf und wer nicht?
Mutterschaftsgeld: Wer hat einen Anspruch darauf und wer nicht?

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Weiterhin soll der Mutterschutz erwerbstätige Schwangere bzw. frischgebackene angestellte Mütter vor finanziellen Nachteilen bewahren, was durch das sogenannte Mutterschaftsgeld sichergestellt wird. Aber profitiert jede Frau automatisch von dieser Zahlung? Wer hat einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld und wer nicht?

Kurz & knapp: Anspruch auf Mutterschaftsgeld

Wer bekommt Mutterschaftsgeld?

Die Voraussetzungen beziehen sich auf ein bestehendes Arbeitsverhältnis zu Beginn der Schutzfrist sowie die Art der Krankenversicherung. Mehr Infos dazu finden Sie hier.

Ab wann bekommt man Mutterschaftsgeld?

In der Regel ab Beginn des Mutterschutzes, also sechs Wochen vor der Entbindung und bis zu acht bzw. zwölf Wochen danach.

Wann wird beim Mutterschaftsgeld ein Zuschuss gezahlt?

Wenn Ihr durchschnittliches kalendertägliches Nettoeinkommen der letzten drei Monate vor Beginn der Schutzfrist mehr als 13 Euro betrug (also mehr als 390 Euro im Monat), erhalten Sie normalerweise einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld.

Im Ratgeber erfahren Sie, ob Sie einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben, ab wann und wie lange es gezahlt wird und wann Sie einen Zuschuss vom Arbeitgeber erhalten. Zusätzlich erklären wir, welche Möglichkeiten Sie haben, sollte für Sie kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse bestehen.


Inhalt

  • Berechnen Sie hier kostenlos Ihr Mutterschaftsgeld!
  • Kurz & knapp: Anspruch auf Mutterschaftsgeld
  • Mutterschaftsgeld: Die Anspruchsvoraussetzungen
    • Wann zahlt die Krankenkasse kein Mutterschaftsgeld?
    • Mutterschaftsgeld: Wann ein Zuschuss gezahlt wird

Mutterschaftsgeld: Die Anspruchsvoraussetzungen

Mutterschaftsgeld: Ab wann und wie lange wird es gezahlt?
Mutterschaftsgeld: Ab wann und wie lange wird es gezahlt?

(Werdende) Mütter befinden sich im Normalfall sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung im Mutterschutz. Bei Früh- oder Mehrlingsgeburten oder der Geburt eines behinderten Kindes sind es zwölf Wochen.

Innerhalb dieser Schutzfrist müssen bzw. dürfen sie nicht arbeiten. Daher erhalten sie in der Regel in diesem Zeitraum nicht ihr eigentliches Gehalt, sondern Mutterschaftsgeld.

Die Vorschriften dazu hält § 19 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) fest. Ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld besteht daher zunächst einmal nur dann, wenn sich schwangere Frauen zu Beginn der jeweiligen Schutzfrist in einem Arbeitsverhältnis befanden. Die Frage: „Bekommt man Mutterschaftsgeld, wenn man nicht arbeitet?“ ist demzufolge mit „Nein“ zu beantworten.

Die weiteren Voraussetzungen, um Mutterschaftsgeld zu erhalten, beziehen sich auf die Art der Krankenversicherung. Schließlich übernimmt normalerweise die Krankenkasse diese Zahlung, nicht der Arbeitgeber. Es gilt: Frauen, die gesetzlich pflichtversichert oder freiwillig gesetzlich versichert sind, haben einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse in Höhe von maximal 13 Euro pro Kalendertag.

Wann zahlt die Krankenkasse kein Mutterschaftsgeld?

Auch wenn in Bezug auf das Mutterschaftsgeld kein Anspruch von der Krankenkasse besteht, bedeutet das nicht automatisch, dass erwerbstätige schwangere Frauen leer ausgehen. Aber wem steht trotzdem gewissermaßen Mutterschaftsgeld zu und wer übernimmt die Zahlung?

  • Sind Sie beispielsweise privat versichert und haben daher keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse, besteht die Möglichkeit, einmalig bis zu 210 Euro von der Mutterschaftsgeldstelle des Bundesversicherungsamtes zu erhalten.
  • Das Gleiche gilt, wenn Sie familienversichert sind und einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen. Tun Sie dies nicht, haben Sie allerdings keinen Anspruch darauf.
  • Sind Sie privat versichert und selbstständig, besteht ebenfalls kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Bei Vorliegen einer Krankentagegeldversicherung wird Ihnen jedoch im Mutterschutz Krankentagegeld gezahlt.
  • Wenn Sie selbstständig und freiwillig gesetzlich versichert sind und Ihre Versicherung einen Anspruch auf Krankengeld beinhaltet, haben Sie zwar keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld, können allerdings im Mutterschutz Krankengeld erhalten.

Mutterschaftsgeld: Wann ein Zuschuss gezahlt wird

Wann besteht beim Mutterschaftsgeld ein Anspruch auf einen Zuschuss?
Wann besteht beim Mutterschaftsgeld ein Anspruch auf einen Zuschuss?

„Wann bekomme ich zum Mutterschaftsgeld einen Zuschuss?“ – diese Frage stellen sich vor allem schwangere Arbeitnehmerinnen, die zwar einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben, durch die Zahlung von maximal 13 Euro pro Kalendertag bzw. die einmalige Zahlung von bis zu 210 Euro jedoch längst nicht auf ihr ursprüngliches Gehalt kommen.

Sobald ihr durchschnittliches kalendertägliches Nettoeinkommen der letzten drei Monate vor Beginn der Schutzfrist mehr als 13 Euro (also mehr als 390 Euro im Monat) betrug, besteht für sie allerdings ein Anspruch darauf, dass ihnen der Arbeitgeber die Differenz zwischen Mutterschaftsgeld und ihrem eigentlichen Gehalt zahlt.

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Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt)
Jan Frederik Strasmann, LL. M.

Jan Frederik Strasmann schreibt für arbeitsrechte.de u. a. über Themen zu Kündigung und Abmahnung. Er studierte an der Universität Bremen und absolvierte sein Referendariat am OLG Celle. Seinen Master of Laws (LL. M.) erwarb er in Dublin. Seit 2014 ist er zugelassener Rechtsanwalt.

Kommentare

  1. Ines meint

    31. August 2020 at 12:55

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe eine Frage zum Zuschuss zum Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber.
    Ich bin Angestellte, aber seit 2011 in Elternzeit. Habe seit dem drei Kinder bekommen und stehe kurz vor der Geburt meines vierten Kindes (Entbindungstermin war schon am 29.8.). Bei jedem Kind kam ich in den Genuss drei Jahre Elternzeit nehmen zu können und anschließend wieder schwanger zu sein bzw. entbinden zu können.
    Bei meinen ersten drei Kindern habe ich immer einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber erhalten, obwohl ich zwischendurch nicht arbeiten war. Habe ich denn weiterhin noch Anspruch darauf oder falle ich da aus irgendwelchen Gründen jetzt heraus?
    Die Bedingungen wie, bestehendes Arbeitsverhältnis und gesetzlich Krankenversichert bestehen bei mir.

    Ich würde mich über eine Rückmeldung von Ihnen sehr freuen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ines

    Antworten

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