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  • Wann ist eine Abmahnung ungültig

Wann ist im Arbeitsrecht eine Abmahnung ungültig?

  • Von Sascha Münch
  • Letzte Aktualisierung am: 2. September 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 5 Minuten
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Key Facts

  • Eine Abmahnung ist ungültig, wenn die Pflichtverletzung nicht genau genug beschrieben wurde.
  • Eine gültige Abmahnung muss mit der Kündigung drohen.
  • Auch durch Formfehler kann eine Abmahnung unwirksam sein.

Ab wann ist eine schriftliche Abmahnung ungültig?

Wann ist eine Abmahnung rechtswidrig?
Wann ist eine Abmahnung rechtswidrig?

Inhalt

  • Ab wann ist eine schriftliche Abmahnung ungültig?
  • Die unwirksame Abmahnung aufgrund einer fehlerhaften Beschreibung der Pflichtverletzung
    • Das sind gute Gründe für eine Abmahnung
  • Die Abmahnung: Wann Formfehler sie ungültig machen
    • Sie haben eine ungerechtfertigte Abmahnung erhalten? Was Sie jetzt tun können, erfahren Sie hier!
  • FAQ: Wann ist eine Abmahnung ungültig?

Eine Abmahnung ist eine formale Rüge des Arbeitgebers gegenüber einem Mitarbeiter aufgrund eines Fehlverhaltens. Der Chef fordert den Beschäftigten mit dem Schriftstück auf, sich zu bessern und die Anforderungen aus dem Arbeitsvertrag konsequent zu erfüllen. Tut der Angestellte dies nicht, riskiert er die Kündigung.

Allerdings ist nicht jede Abmahnung zulässig. Es gibt wichtige Kriterien, die sie erfüllen muss. Unterläuft dem Arbeitgeber ein Fehler, verliert seine Rüge unter Umständen die Gültigkeit. Ob die Abmahnung eventuell rechtswidrig ist, können Sie daran erkennen, ob die folgenden drei Bedingungen eingehalten sind:

  1. Das abgemahnte Verhalten muss möglichst genau beschrieben werden.
  2. Die Abmahnung muss den betroffenen Mitarbeiter genau benennen und ihn dazu auffordern, sein Fehlverhalten in Zukunft zu ändern bzw. zu unterlassen.
  3. Es muss verdeutlicht werden, dass bei der Wiederholung des Fehlverhaltens die Kündigung droht.

Im weiteren Text werden wir Ihnen anhand der drei Voraussetzungen die Frage beantworten: „Wann ist eine Abmahnung ungerechtfertigt bzw. ungültig?“

Die unwirksame Abmahnung aufgrund einer fehlerhaften Beschreibung der Pflichtverletzung

Wann ist die Begründung der Abmahnung ungültig?
Wann ist die Begründung der Abmahnung ungültig?

Das A und O einer Abmahnung ist die Beschreibung des Fehlverhaltens. Sie ist der zentrale Bestandteil des Dokuments.

Wann ist eine Abmahnung ungültig, weil das Fehlverhalten falsch dargestellt wurde?

Das ist der Fall, wenn:

  • das Fehlverhalten gar nicht existiert
  • das Fehlverhalten nicht konkret genug beschrieben wurde
  • es keine Beweise für Ihr Fehlverhalten gibt
  • die Abmahnung ist nicht verhältnismäßig

Damit eine Abmahnung ihre Gültigkeit behält, müssen die Vorwürfe des Arbeitgebers zutreffen. Sollte Ihnen Alkoholkonsum am Arbeitsplatz unterstellt worden sein, obwohl Sie nur Wasser trinken, müssen Sie die Rüge nicht über sich ergehen lassen und können Widerspruch einlegen.

Das Fehlverhalten muss konkret beschrieben werden. Ist bspw. kein Zeitpunkt für Ihre Pflichtverletzung angegeben, handelt es sich um eine ungerechtfertigte Abmahnung durch den Arbeitgeber. Pauschale Angaben, wie „häufiges Zuspätkommen“ oder „ständiges Mobbing“, sind unzulässig. Als Arbeitnehmer haben Sie ein Recht darauf, zu erfahren, was genau Sie wann falsch gemacht haben.

Ihr Chef muss exakt aufführen, worin Ihre Pflichtverletzung besteht. Dazu gehört zum einen die detaillierte Beschreibung des Fehlverhaltens. Zum anderen muss Ihr Arbeitgeber möglichst genau schildern, wann es aufgetreten ist, ansonsten ist die Abmahnung unter Umständen unwirksam.

Der Arbeitgeber sollte die Behauptungen, die er in der Abmahnung aufstellt, beweisen können. Nur so ist das Dokument rechtssicher und nur so kann sich der Mitarbeiter verbessern. Dafür kann er z. B. die schriftlichen Aussagen anderer Mitarbeiter oder Vorgesetzter nutzen.

Besitzt er jedoch keine Beweise für seine Behauptungen, handelt es sich höchstwahrscheinlich um eine unwirksame Abmahnung laut Arbeitsrecht.

Des Weiteren muss der Arbeitgeber die Verhältnismäßigkeit wahren. Eine Abmahnung, nur weil der Mitarbeiter einmal zehn Minuten zu spät am Arbeitsplatz erschienen ist, gilt als überzogen. Auch bei anderen kleineren Verstößen gegen den Arbeitsvertrag sollte nicht sofort eine schriftliche Rüge verteilt werden. Das persönliche Gespräch kann mehr bewirken. Die Abmahnung hingegen kann unter Umständen vor Gericht wieder einkassiert werden, wenn sie unverhältnismäßig ist.

Das sind gute Gründe für eine Abmahnung

Wann ist eine Abmahnung gerechtfertigt?
Wann ist eine Abmahnung gerechtfertigt?

Es kann viele Gründe geben, warum eine Abmahnung ausgesprochen wird. Sie hängen mitunter von der Art des Berufs sowie von den einzelnen Bestimmungen im Arbeitsvertrag ab.

Zunächst sollten Arbeitgeber das persönliche Gespräch mit dem Mitarbeiter suchen, um das Problem zu thematisieren und auf diese Weise zu lösen. Erst danach empfiehlt sich der Schritt einer Abmahnung.

Laut Arbeitsrecht ist eine Abmahnung gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer durch ein unerwünschtes Fehlverhalten am Arbeitsplatz, welches eine Verletzung der im Arbeitsvertrag festgeschriebenen Pflichten darstellt, auffällig wird. Dazu können u. a. gehören:

  • Alkohol-/Drogenkonsum am Arbeitsplatz
  • ständige Unpünktlichkeit
  • Verstoß gegen Sicherheitsvorschriften
  • übermäßige private Internetnutzung
  • Mobbing
  • Verletzung von Betriebsgeheimnissen

Die Abmahnung: Wann Formfehler sie ungültig machen

Achten Sie bei Ihrer Abmahnung auf Formfehler!
Achten Sie bei Ihrer Abmahnung auf Formfehler!

Durch einen Formfehler kann eine Abmahnung rechtswidrig und unwirksam werden.

Als Mitarbeiter können Sie in diesem Fall mit einem blauen Auge davonkommen, selbst wenn Sie sich der Ihnen vorgeworfenen Pflichtverletzung schuldig gemacht haben. Doch wann ist eine Abmahnung wegen Formfehlern ungültig?

Zwei wichtige Voraussetzungen sind für die Gültigkeit entscheidend:

  1. Benennung des Mitarbeiters und Aufforderung zur Unterlassung des Fehlverhaltens
  2. Androhung einer Kündigung bei Wiederholung des Fehlverhaltens

Falls der Arbeitgeber Ihnen eine Abmahnung überreicht, die eine der beiden Bedingungen nicht erfüllt, ist sie ungültig. Ihr Chef muss sie zurückziehen.

Darüber hinaus ist die Abmahnung unwirksam, wenn nicht der Richtige unterschrieben hat. Gültig ist das Dokument nur, wenn es vom Arbeitgeber oder von einem weisungsberechtigten Vorgesetzten signiert ist.

Sie haben eine ungerechtfertigte Abmahnung erhalten? Was Sie jetzt tun können, erfahren Sie hier!

Haben Sie Zweifel an der Gültigkeit der Abmahnung, sollten Sie aktiv werden.
Haben Sie Zweifel an der Gültigkeit der Abmahnung, sollten Sie aktiv werden.

Sie können gegen eine ungerechtfertigte Abmahnung Widerspruch einlegen. Außerdem sollten Sie den Betriebsrat Ihrer Firma verständigen. Er setzt sich für Ihre Interessen gegenüber dem Arbeitgeber ein.

Existiert in Ihrem Unternehmen kein Betriebsrat, können Sie eine sachliche Gegendarstellung verfassen. Darin machen Sie Ihren Standpunkt deutlich. Der Text wird ebenso wie die Abmahnung in die Personalakte aufgenommen.

Eine ungerechtfertigte Abmahnung zieht keinen Schadensersatz für den Mitarbeiter nach sich. Der Arbeitgeber muss die Abmahnung zurückziehen und aus der Personalakte löschen.

Außerdem können Sie verlangen, dass die schriftliche Rüge aus der Personalakte entfernt wird. Sollte Ihr Arbeitgeber das verweigern, können Sie einen Anwalt hinzuziehen. Er weiß am Besten, wann Sie vor Gericht ziehen sollten und wann es wahrscheinlich ist, dass eine Abmahnung für ungültig erklärt wird.

FAQ: Wann ist eine Abmahnung ungültig?

Wann ist eine Abmahnung nicht gültig?

Eine Abmahnung ist u. a. ungültig, wenn die Beschreibung des Fehlverhaltens ungenügend ist. Eine genauere Erläuterung und weitere Gründe für die Ungültigkeit einer Abmahnung finden Sie an dieser Stelle.

Ist eine Abmahnung gültig, wenn man nicht unterschreibt?

Nein. Der Arbeitgeber oder der weisungsberechtigte Vorgesetzte muss die Abmahnung unterschreiben. Weitere Formfehler erläutern wir hier.

Wann verliert eine Abmahnung ihre Wirkung?

Wenn die Abmahnung eine längere Zeit her ist (meist zwischen zwei und drei Jahren) und der Mitarbeiter das gerügte Verhalten nicht mehr zeigt, verliert die Androhung der Kündigung aus der Abmahnung seine Wirkung.

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Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Sascha Münch ist Rechtsanwalt für Verbraucher-, Schadens- und Wirtschaftsrecht und außerdem Notar a. D. Er studierte an der Universität Bremen und absolvierte anschließend sein Referendariat am OLG Celle. Als Autor für arbeitsrechte.de informiert er seine Leser zu Themen wie Kündigungsschutz und Arbeitsverträgen.

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