Tabelle: Wie hoch ist die Abfindung nach 40 Jahren der Betriebszugehörigkeit?
monatliches Bruttogehalt | mögliche Abfindungshöhe (Regelabfindung) nach 40 Jahren * | |
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1.000 € | 20.000 € | Hier prüfen ** |
1.500 € | 30.000 € | Hier prüfen ** |
2.000 € | 40.000 € | Hier prüfen ** |
2.500 € | 50.000 € | Hier prüfen ** |
3.000 € | 60.000 € | Hier prüfen ** |
3.500 € | 70.000 € | Hier prüfen ** |
4.000 € | 80.000 € | Hier prüfen ** |
4.500 € | 90.000 € | Hier prüfen ** |
5.000 € | 100.000 € | Hier prüfen ** |
5.500 € | 110.000 € | Hier prüfen ** |
6.000 € | 120.000 € | Hier prüfen ** |
6.500 € | 130.000 € | Hier prüfen ** |
7.000 € | 140.000 € | Hier prüfen ** |
7.500 € | 150.000 € | Hier prüfen ** |
8.000 € | 160.000 € | Hier prüfen ** |
8.500 € | 170.000 € | Hier prüfen ** |
9.000 € | 180.000 € | Hier prüfen ** |
9.500 € | 190.000 € | Hier prüfen ** |
10.000 € | 200.000 € | Hier prüfen ** |
* Hinweise zur Berechnung: Regelabfindung = 0,5 x Betriebszugehörigkeit in Jahren x monatliches Bruttogehalt Der Faktor 0,5 kann im Einzelfall aufgrund unterschiedlichster Einflüsse erhöht werden (z. B. aufgrund von Alter, Kündigungsgrund, hohes Prozessrisiko für den Arbeitgeber, besonderer Kündigungsschutz). |
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Inhalt
FAQ: Abfindung nach 40 Jahren
Grundsätzlich haben Arbeitnehmer keinen Anspruch auf eine Abfindung. Ein solcher kann jedoch beispielsweise aus Tarifverträgen oder Aufhebungsverträgen erwachsen. Weitere Möglichkeiten für einen Anspruch können Sie hier nachlesen.
Die Faustformel heißt: 0,5 x Bruttomonatsgehalt x Anzahl der Jahre der Betriebszugehörigkeit. Dabei handelt es sich lediglich um eine Orientierung. Bei den Verhandlungen um die Abfindungshöhe können Sie weitere Faktoren, wie Ihren Arbeitsort, Ihr Alter und den Grund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses einbeziehen.
Sie können nach einer Kündigung nach 40 Jahren der Betriebszugehörigkeit eine Abfindung in Höhe von 40.000 Euro bekommen (nach der Faustformel), wenn Sie 2.000 Euro Brutto im Monat in Ihrem Arbeitsverhältnis verdient haben. In Verhandlungen ist es unter Umständen möglich, sogar mehr zu vereinbaren.
Die Abfindung nach 40 Jahren – Wann sie der Arbeitgeber zahlt
Der Arbeitgeber zahlt eine Abfindung einmalig an den Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Die Zahlung soll den Verlust des Arbeitsplatzes ausgleichen. Neben Arbeitnehmern können Erwerbstätige eine Abfindung (auch nach 40 Jahren) erhalten, die einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen, so wie Fremdgeschäftsführer einer GmbH. Grundsätzlich haben Arbeitnehmer keinen Rechtsanspruch auf eine Abfindung, auch bei einer Kündigung nicht. Ein Anspruch auf eine Abfindung bei einer Kündigung auch nach 40 Jahren besteht allerdings, wenn folgende Dokumente einen Anspruch begründen:
- Tarifverträge
- Geschäftsführerverträge
- Sozialpläne
- Einzelarbeitsverträge
- Aufhebungsvertrag mit Abfindungsregelung, den Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbaren
- Abwicklungsvertrag mit Abfindungsregelung, den Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbaren
Eine weitere Möglichkeit, dass der Arbeitnehmer eine Abfindung erlangt, besteht darin, dass der Arbeitgeber mit einer betriebsbedingten Kündigung eine Abfindung unter Verweis auf § 1a Kündigungsschutzgesetz (KSchG) anbietet. Ein Anspruch auf die Zahlung besteht dann, wenn der gekündigte Arbeitnehmer die Dreiwochenfrist für die Kündigungsschutzklage verstreichen lässt.
Das Gericht kann Arbeitgeber auch nach §§ 9, 10 KSchG zu einer Abfindungszahlung verpflichten, wenn
- die Kündigung nach Ansicht des Gerichts unwirksam war und
- dem Arbeitnehmer die weitere Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zuzumuten ist.
Wie viel Geld als Abfindung gibt es nach 40 Jahren? – Berechnung der Abfindung
Wenn Sie wissen wollen welche Abfindung nach 40 Jahren der Betriebszugehörigkeit Sie erwarten können, hilft eine Faustformel zur Berechnung. Darüber hinaus sind folgende Einheiten maßgeblich für die Höhe Ihrer Abfindung:
- Ihr Gehalt
- Ihr Verhandlungsgeschick
- Alter, Familienstand, Grund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Prozessrisiko bei einer Kündigungsschutzklage
Obwohl die genaue Höhe der Abfindung nach 40 Jahren Verhandlungssache ist, kann folgende Formel behilflich sein:
0,5 x Betriebszugehörigkeit (Jahren) x Bruttomonatsgehalt (Euro) = Abfindung
Eine Kündigung nach 40 Jahren der Betriebszugehörigkeit kann eine erhebliche Veränderung sein. Das monatliche Bruttogehalt und die Dauer der Anstellung bestimmen grundsätzlich die Höhe der Abfindung. Je länger Sie im Unternehmen beschäftigt sind, desto höher fällt regelmäßig die Abfindungszahlung aus. Nach 40 Jahren der Betriebszugehörigkeit und einem Bruttomonatsgehalt von 3.000 Euro beträgt:
- die Regelabfindung nach der Faustformel 60.000 Euro (Faktor 0,5)
- eine gute Abfindung 120.000 Euro (Faktor 1,0) und
- eine sehr hohe Abfindung 180.000 Euro (Faktor 1,5).
Diese Werte können Sie als Orientierung für Ihre Verhandlungsvorbereitung heranziehen. Einen Anspruch darauf gibt es jedoch nicht. Der Orientierungswert von 0,5 ist zudem im Kündigungsschutzgesetz für bestimmte Fälle festgehalten, in denen dann sogar ein Anspruch auf diese Abfindungshöhe besteht. Das gilt für den Fall des § 1 a KSchG, bei dem der Arbeitgeber eine Kündigung mit Hinweis auf die Möglichkeit der Abfindungszahlung ausspricht und der Arbeitnehmer keine Kündigungsschutzklage innerhalb der Klagefrist von drei Wochen erhebt. Bei dem Bruttomonatsgehalt sollten zudem Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und Premien Berücksichtigung finden. Ein Jahr der Betriebszugehörigkeit zählt ab einem Zeitraum von sechs Monaten.
Wie hoch ist die Abfindung nach 40 Jahren im öffentlichen Dienst?
Sie können ebenfalls eine Abfindung bekommen nach 40 Jahren im öffentlichen Dienst. Spezielle Tarifverträge wie der Tarifvertrag zur sozialen Absicherung (TVsA) für Angestellte des Bundes und der Kommune sehen solche Zahlungen vor.
§ 4 TVsA legt eine Abfindungshöhe von einem Viertel des letzten Entgelts für jedes Jahr der Betriebszugehörigkeit fest. Es muss mindestens die Hälfte des letzten Entgelts betragen und darf höchstens fünf Mal so hoch sein wie das letzte Entgelt (bei einem Aufhebungsvertrag sieben Mal so hoch). Eine Abfindungspflicht für den Arbeitgeber besteht erst, wenn mehrere Arbeitnehmer im Rahmen des Personalabbaus gekündigt werden.
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