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Abfindung bei einem Minijob: Was steht mir zu?

  • Von Sascha Münch
  • Letzte Aktualisierung am: 23. Januar 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 4 Minuten
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Kurz & knapp: Abfindung beim Minijob

Hat man einen Anspruch auf eine Abfindung bei einem Minijob?

Ja, Minijobber können unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Abfindung haben, insbesondere bei ordentlicher Kündigung und bestehendem Kündigungsschutz. Mehr dazu können Sie in diesem Abschnitt nachlesen.

Wie hoch ist die Abfindung bei einem Minijob?

Die Höhe der Abfindung beträgt in der Regel 0,5 Monatsgehälter pro Jahr der Betriebszugehörigkeit, kann aber je nach individuellen Vereinbarungen variieren. Eine Beispielrechnung finden Sie hier.

Wie wird die Abfindung bei einem Minijob versteuert?

Die Abfindung ist normalerweise steuerpflichtig, kann jedoch unter bestimmten Bedingungen steuerfrei sein; Minijobber sollten ihre Steuerklasse und persönliche steuerliche Situation berücksichtigen. Mehr Informationen zur Versteuerung bei der Abfindung eines Minijobs erhalten Sie hier.

Inhalt

  • Kurz & knapp: Abfindung beim Minijob
  • Hat man einen Anspruch auf Abfindung bei einer geringfügigen Beschäftigung?
    • Höhe und Berechnung der Abfindung beim Minijob
    • Wie wird die Abfindung bei einem Minijob versteuert?
  • Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung

Hat man einen Anspruch auf Abfindung bei einer geringfügigen Beschäftigung?

Ist eine Abfindung bei einem Minijob erlaubt? Ja, auch geringfügig Beschäftigte haben Anspruch.
Ist eine Abfindung bei einem Minijob erlaubt? Ja, auch geringfügig Beschäftigte haben Anspruch.

Obwohl Minijobs in ihren rechtlichen Grundlagen von Vollzeitstellen abweichen, haben Minijobber grundsätzlich denselben Kündigungsschutz wie Vollzeitbeschäftigte. Steht mir eine Abfindung bei einem Minijob also zu? Ja, auch bei einem Minijob kann eine Abfindung fällig werden, wenn das Beschäftigungsverhältnis ordentlich gekündigt wird und bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. Kündigungsschutzgesetz (KSchG): Der Minijobber fällt unter das KSchG, wenn das Arbeitsverhältnis mindestens sechs Monate bestanden hat und der Betrieb mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt.
  2. Keine Möglichkeit der Weiterbeschäftigung: Beim Minijob kann eine Abfindung bei einer Kündigung in Anspruch genommen werden, wenn dies aus betriebsbedingten Gründen geschieht und es keine Möglichkeit besteht, die betroffenen Mitarbeiter an anderer Stelle im Unternehmen weiter zu beschäftigen.
  3. Angebot im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses: Der Antrag auf eine Abfindung kann entweder vom Arbeitnehmer im Zuge eines Kündigungsschutzprozesses gestellt oder vom Arbeitgeber im Rahmen einer einvernehmlichen Lösung angeboten werden.

Höhe und Berechnung der Abfindung beim Minijob

Geringfügige Beschäftigung: Eine Abfindung ist möglich aber oft geringer.
Geringfügige Beschäftigung: Eine Abfindung ist möglich aber oft geringer.

Wie hoch ist die Abfindung bei einem Minijob? Die Höhe der Abfindung bei einem Minijob wird in der Regel mit der Formel 0,5 Monatsgehälter pro Jahr der Betriebszugehörigkeit berechnet. Diese Regel gilt auch für Minijobber.

Beispielrechnung:
Nehmen wir an, ein Minijobber hat eine Anstellung von drei Jahren und verdient 556 Euro pro Monat. In diesem Fall würde die Abfindung wie folgt berechnet werden:

  • Monatsgehalt: 556 Euro
  • Betriebszugehörigkeit: 3 Jahre
  • Abfindung: 0,5 x 556 Euro x 3 = 834 Euro

Die Höhe der Abfindung bei einem Minijob wird von mehreren Faktoren beeinflusst. Zunächst ist die Dauer der Beschäftigung entscheidend: Je länger ein Arbeitnehmer im Unternehmen tätig ist, desto höher fällt in der Regel die Abfindung aus. Der Kündigungsgrund spielt ebenfalls eine Rolle: bei einer betriebsbedingten Kündigung im Minijob ist die Abfindung oft höher, da Arbeitgeber in solchen Fällen eine einvernehmliche Lösung suchen. Zudem können Sozialpläne die Abfindungshöhe regeln und in bestimmten Fällen verbessern, um den betroffenen Mitarbeitern eine angemessene finanzielle Unterstützung zu bieten.

Wie wird die Abfindung bei einem Minijob versteuert?

Abfindung im Minijob: Die Steuer kann je nach Höhe der Abfindung variieren.
Abfindung im Minijob: Die Steuer kann je nach Höhe der Abfindung variieren.

Abfindungen aus Arbeitsverhältnissen sind steuerlich Entschädigungen für den Verlust des Arbeitsplatzes gemäß § 24 Nr. 1a Einkommensteuergesetz (EstG). Sie gelten nicht als Arbeitsentgelt, sondern als Ausgleich für entgangene Einnahmen. Trotzdem werden Abfindungen als „sonstige Bezüge“ den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zugerechnet, weshalb auch die Abfindung bei einem Minijob steuerpflichtig ist. Es gibt jedoch Möglichkeiten, bei einer Minijob-Abfindung die Steuer zu verringern. Es gibt eine wichtige Regel:

Fünftelregelung: Wenn die Abfindung über mehrere Jahre gezahlt wird und die Steuerlast dadurch steigt, kann die Fünftelregelung helfen. Dabei wird der Abfindungsbetrag auf fünf Jahre verteilt, sodass die Steuerlast geringer ausfällt.

Es ist ratsam, einen Steuerberater zu konsultieren, um bei einer Abfindung bei einem Minijob die beste steuerliche Behandlung zu klären. Bei der Abfindung von einem Minijob spielt die Steuerklasse ebenfalls eine Rolle, da Minijobber, die nicht über der Freigrenze von 556 Euro liegen, von der Steuerpflicht befreit sind.

Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung

Minijob und Kündigung: Die Abfindung ist oft eine Frage der individuellen Vereinbarung.
Minijob und Kündigung: Die Abfindung ist oft eine Frage der individuellen Vereinbarung.

Die Kündigung eines Minijobs kann verschiedene Gründe haben. Bei einer betriebsbedingten Kündigung ist die Chance oft höher, eine Abfindung im Minijob zu erhalten, insbesondere wenn der Arbeitgeber den Arbeitsplatz aus wirtschaftlichen Gründen abbaut.
Bei einer betriebsbedingten Kündigung muss der Arbeitgeber nachweisen, dass der Arbeitsplatz tatsächlich nicht mehr benötigt wird. In solchen Fällen kann es sinnvoll sein, mit dem Arbeitgeber über eine Abfindung zu verhandeln, um den Verlust des Arbeitsplatzes finanziell abzufedern.

Wie lange ist die Kündigungsfrist bei einem Minijob ohne Arbeitsvertrag? Bei Minijobs ohne Arbeitsvertrag beträgt die Kündigungsfrist in der Regel vier Wochen, kann jedoch variieren. Wenn keine Frist vereinbart wurde, gilt § 622 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), der die Fristen für Kündigungen festlegt.

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Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Sascha Münch ist Rechtsanwalt für Verbraucher-, Schadens- und Wirtschaftsrecht und außerdem Notar a. D. Er studierte an der Universität Bremen und absolvierte anschließend sein Referendariat am OLG Celle. Als Autor für arbeitsrechte.de informiert er seine Leser zu Themen wie Kündigungsschutz und Arbeitsverträgen.

Bildnachweise

Kommentare

  1. Martin W. meint

    1. Februar 2025 at 0:01

    Hallo das Team,

    ich bin behindert mit Grad 70% und arbeite als Minijober schon 17 Jahre und immer mit Grad 70%!
    Ich arbeitete immer, dass maximale Obergrenze, sprich 400 €, dann 450 €, 520 € und 538 €.
    Arbeitsjahre 1.1.2008 – 31.12.24 = 17 Jahre.
    Kündigung seitens des Arbeitgeber fristgerecht!
    Wieviel Abfindung könnte ich bekommen?!

    MfG,

    Martin W.

    Antworten

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