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Abfindung bei Altersteilzeit: Ist beides zusammen möglich?

  • Von Sascha Münch
  • Letzte Aktualisierung am: 23. Januar 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 4 Minuten
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Kurz & knapp: Abfindung bei Altersteilzeit

Wann kann ich eine Abfindung bei Altersteilzeit erhalten?

In Altersteilzeit zu gehen und zusätzlich eine Abfindung zu erhalten ist nur Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes vorbehalten. Andernfalls wird anstelle einer Altersteilzeit eine Abfindung eher als Ausgleich gezahlt. Mehr dazu lesen Sie hier.

Was verliere ich in der Altersteilzeit?

Wenn Sie das Modell der Altersteilzeit wählen, um bereits vor der Regelaltersgrenze in Rente zu gehen, wirkt sich das auf Ihre Rentenbezüge auf. Für jeden Monat des vorzeitigen Renteneintritts werden Abschläge von 0,3 Prozent Ihrer Bezüge fällig.

Abfindung oder Altersteilzeit – was ist besser?

Ob für Sie der Übergang in die Altersteilzeit oder eine Abfindung die bessere Entscheidung ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, die Sie in diesem Abschnitt finden.

Inhalt

  • Kurz & knapp: Abfindung bei Altersteilzeit
  • Abfindung bei Altersteilzeit – Die Möglichkeiten
    • Abfindung oder Altersteilzeit – Wägen Sie Ihre Wahl ab
    • Steuerliche Regelungen zur Abfindung bei Altersteilzeit

Abfindung bei Altersteilzeit – Die Möglichkeiten

Altersteilzeit mit Abfindung: Diese Option ist nicht für jeden bestimmt.
Altersteilzeit mit Abfindung: Diese Option ist nicht für jeden bestimmt.

Um bereits vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen zu können, ohne dabei enorme finanzielle Verluste einstecken zu müssen, gibt es für Sie als Arbeitnehmer verschiedene Möglichkeiten. Die beliebtesten Varianten sind der Gang in die Altersteilzeit und Abfindungsauszahlungen als Ausgleich dafür, dass man seinen Arbeitgeber vorzeitig verlässt.

Doch was genau ist überhaupt die Altersteilzeit und was müssen Sie dabei ggf. beachten? Die Altersteilzeit dient älteren Arbeitnehmern dazu, einen nahtlosen Übergang in Ihre Erwerbsrente zu schaffen und dabei trotzdem vor der Regelaltersgrenze von einer Vollzeitbeschäftigung wegzukommen.

Die Arbeitszeit wird um die Hälfte reduziert, das Gehalt reduziert sich jedoch „nur“ auf 70 Prozent. Voraussetzung dafür ist, dass Sie 55 Jahre alt und Arbeitnehmer, also nicht freiberuflich oder selbstständig tätig, sind.

Beachten Sie jedoch: Der Gang in die Altersteilzeit vor der Regelaltersgrenze der Rente hat Auswirkungen auf Ihre späteren Rentenansprüche. Für jeden vorzeitigen Monat werden Ihnen 0,3 Prozent Ihrer Bezüge gekürzt. Sie müssen mindestens drei Jahre in Altersteilzeit gehen.

Abfindung oder Altersteilzeit – Wägen Sie Ihre Wahl ab

Wer kann Anspruch auf eine Abfindung bei gleichzeitiger Altersteilzeit erheben?
Wer kann Anspruch auf eine Abfindung bei gleichzeitiger Altersteilzeit erheben?

Ein Anspruch auf eine Abfindung bei gleichzeitiger Altersteilzeit besteht für Sie im Regelfall nicht. Wenn Sie vorzeitig in Rente gehen wollen und von Ihrem Arbeitgeber eine Abfindung erhalten wollen, ist der sicherste Weg hierfür ein Aufhebungsvertrag.

In diesem vereinbaren Sie und Ihr Arbeitgeber eine entsprechende Summe dafür, dass Sie das Unternehmen vorzeitig und ohne weitere Ansprüche geltend zu machen verlassen.

Nur wenn Sie im öffentlichen Dienst arbeiten, haben Sie gute Chancen, das Modell Arbeitsteilzeit plus Abfindung zu erhalten. Denn gemäß § 5 Abs. 7 Tarifvertrag Altersteilzeit (TV ATG) soll bei Altersteilzeit eine Abfindung den anfallenden Rentenabschlag von 0,3 Prozent pro Monat ausgleichen.

Die Berechnung für eine Abfindung bei Altersteilzeit geht gemäß des TV ATG wie folgt: Für jeden Monat, in dem 0,3 Prozent Ihrer Abschläge gekürzt werden, erhalten Sie 5 Prozent Ihres letzten Gehalts.

Wenn Sie allerdings nicht im öffentlichen Dienst arbeiten, ist eine Abfindung bei gleichzeitiger Altersteilzeit eine sehr unwahrscheinliche Variante. Daher sollten Sie genau abwägen, welche Entscheidung für Sie die bessere ist. Als Hilfestellung haben wir für Sie folgende Fragen und Aspekte aufgelistet, die für Ihre Wahl wichtig werden können:

  • Wie gut stehen meine Chancen, einen neuen Job zu finden? Insbesondere für ältere Arbeitnehmer ist eine Jobsuche nicht einfach und der Bezug von Arbeitslosengeld ist auch nach Altersteilzeit mit Abfindung begrenzt. Wägen Sie also ab, ob die Abfindung Ihre Finanzen über den entsprechenden Zeitraum bis zum Renteneintritt tragen kann.
  • Wie groß sind meine finanziellen Rücklagen? Wenn Sie gut vorgesorgt haben und zusätzlich eine ordentliche Abfindung erhalten, kann die Überbrückung bis zur Rente leichter fallen.
  • Was bietet mir mein Arbeitgeber? Insbesondere bei Berücksichtigung der ersten zwei Punkte ist die Frage nach der Höhe der Abfindung unerlässlich.
  • Wiegt die Abfindung die Vorteile der Arbeitsteilzeit auf? Auch hier stellt sich die Frage nach der Höhe der Abfindung. Bedenken Sie, dass bei Arbeitsteilzeit Ihre Arbeitszeit um die Hälfte gekürzt wird, Ihr Gehalt aber maximal auf 70 Prozent. Sie erhalten also verhältnismäßig mehr Geld für weniger Arbeit. Das muss die Abfindung erst mal auffangen können.

Steuerliche Regelungen zur Abfindung bei Altersteilzeit

Ist eine Abfindung bei bzw. nach Altersteilzeit steuerfrei?
Ist eine Abfindung bei bzw. nach Altersteilzeit steuerfrei?

Erhalten Sie eine Abfindung bei gleichzeitiger Arbeitsteilzeit, ist diese steuerpflichtig. Steuerfreibeträge für Abfindungen gibt es bereits seit Jahren nicht mehr, entsprechend ist auch bei einer Abfindung bei Altersteilzeit die steuerliche Behandlung nicht anders geregelt.

Allerdings kann eine Abfindung bei Arbeitsteilzeit sozialversicherungsfrei sein. Dies gilt allerdings nur dann, wenn die Abfindung gezahlt wird, weil Sie doch vorzeitig von Ihren Aufgaben entbunden werden sollen. Wenn die Altersteilzeit läuft, bis das Renteneintrittsalter erreicht wird, gelten keine sozialversicherungsrechtlichen Sonderregelungen.

Übrigens: Wenn Sie sich die Frage stellen, ob eine Altersteilzeit mit Abfindung und gleichzeitig die Rente mit 63 möglich sind: Um überhaupt Altersteilzeit mit gleichzeitiger Abfindung antreten zu können, müssen Sie im öffentlichen Dienst arbeiten. Die Rente mit 63 ist erst dann möglich, wenn Sie mindestens 35 Jahre lang Rentenbeiträge gezahlt haben. Haben Sie mindestens 45 Jahre Rentenbeiträge gezahlt, können Sie sogar ohne Abschlag mit 63 in Rente gehen.

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Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Sascha Münch ist Rechtsanwalt für Verbraucher-, Schadens- und Wirtschaftsrecht und außerdem Notar a. D. Er studierte an der Universität Bremen und absolvierte anschließend sein Referendariat am OLG Celle. Als Autor für arbeitsrechte.de informiert er seine Leser zu Themen wie Kündigungsschutz und Arbeitsverträgen.

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