In Spanien und Portugal kam es Ende April zu einem historischen Blackout. Solch ein Szenario ist zumindest theoretisch auch in Deutschland denkbar. Daher drängen sich einige arbeitsrechtliche Fragen auf. Haben Sie bei einem Stromausfall auf der Arbeit einfach frei und wird Ihnen dennoch der Lohn gezahlt? Wir liefern die Antworten.
Stromausfall im Büro: Was bedeutet das für Arbeitnehmer?

Damit Arbeitnehmer Ihrer Tätigkeit nachgehen können, muss der Arbeitgeber in vielen Branchen Arbeitsmittel zur Verfügung stellen. In einem Büro gehört ein Laptop inkl. Internetanschluss in der Regel zur Grundausstattung.
Kommt es dann zu einem Stromausfall während der Arbeit, können viele Angestellte ihre Tätigkeit nicht mehr ausüben. Wird das Problem nicht zeitnah gelöst, steht die Frage im Raum, ob die Mitarbeiter nach Hause dürfen und wie es mit dem Gehalt aussieht.
Es handelt sich bei einem Stromausfall auf der Arbeit in aller Regel um ein sogenanntes Betriebsrisiko. Das Risiko dafür trägt der Arbeitgeber, sodass Sie Ihr Gehalt auch erhalten, wenn Sie aus betrieblichen Gründen Ihre Arbeitsleistung nicht erbringen können.
Anders sieht es allerdings aus, wenn Sie auch Aufgaben tätigen können, für welche kein Strom benötigt wird. Ordnet der Arbeitgeber an, dass Sie zum Beispiel Akten sortieren müssen, sind Si in aller Regel verpflichtet, dieser Aufforderung nachzukommen.
Wichtig: Werden Sie also wegen einem Stromausfall auf der Arbeit nach Hause geschickt, weil es keine anderen Tätigkeiten im Betrieb für Sie gibt, so entstehen dadurch keine Minusstunden oder Gehaltseinbußen.
Kein Strom im Home Office: Müssen Sie ins Büro?
Ein Stromausfall bei der Arbeit kann auch in den eigenen vier Wänden auftreten. Viele Arbeitnehmer erbringen ihre Arbeitsleistung zumindest teilweise aus dem Home-Office. In diesem Fall ist der Mitarbeiter also selbst dafür verantwortlich, arbeiten zu können. Oder?
So einfach ist es tatsächlich nicht. Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer das Betriebsrisiko nicht vollständig übertragen. Wie sich das konkret auswirkt, wenn ein Stromausfall bei der Arbeit im Home-Office auftritt, ist noch nicht richterlich geklärt worden.
Können Arbeitnehmer die Arbeit auch im Büro verrichten, so ist aber stark davon auszugehen, dass diese auch dort erscheinen müssen. Tun sie dies ohne triftigen Grund nicht, so können Abmahnungen oder ggf. die fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber erfolgen.
Gut zu wissen: Informationen zu Ihren Rechten bei einem Heizungsausfall im Büro erhalten Sie in unserem Artikel.
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