Logo von Arbeitsrechte.de
  • Abmahnung
  • Kündigung
    • Mündliche Kündigung
    • Außerordentliche Kündigung
    • Kündigung durch Arbeitgeber
    • Abfindung
    • Abwicklungsvertrag
    • Aufhebungsvertrag
  • Arbeitsverhältnis
  • Krankheit
    • Dauer der Krankschreibung
  • Lohnsteuerklassen
  • Arbeiten im Ausland
  • Arbeitgeberdarlehen
  • Arbeitslosigkeit
  • Arbeitsschutzgesetz
  • Arbeitstage pro Monat
  • Berufsverbot
  • Beschäftigungsverbot
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Diensthandy
  • Erwerbsunfähigkeit
  • Gewerkschaft
  • Gewohnheitsrecht
  • Home-Office
  • Kirchliches Arbeitsrecht
  • Mitarbeitergespräch
  • Mitarbeiterüberwachung
  • Mobbing am Arbeitsplatz
  • Mutterschutz
  • Pausenregelung
  • Personalakte
  • Schwarzarbeit
  • Sozialversicherungspflicht
  • Umschulung
  • Urlaub
  • Urlaubsanspruch:
  • Rechtsanwälte und Kanzleien für Arbeitsrecht
Logo Arbeitsrechte.de
  • arbeitsrechte.de
  • Mutterschutz
  • Mutterschaftsgeld
  • Wer zahlt das Mutterschaftsgeld?

Wer zahlt das Mutterschaftsgeld?

  • Von Jan Frederik Strasmann, LL. M.
  • Letzte Aktualisierung am: 24. März 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 3 Minuten
Twitter Facebook Pinterest Kommentare

Sowohl während als auch eine gewisse Zeit nach der Schwangerschaft profitieren Arbeitnehmerinnen in Deutschland von einer spezielle Fürsorge. Sechs Wochen vor und mindestens acht Wochen nach einer Geburt befinden sie sich im sogenannten Mutterschutz. Erwerbstätige (werdende) Mütter sollen so vor möglichen Gefahren am Arbeitsplatz oder einer Kündigung geschützt werden.

Wer zahlt Mutterschafts- bzw. Mutterschutzgeld, wie es oft fälschlicherweise bezeichnet wird?
Wer zahlt Mutterschafts- bzw. Mutterschutzgeld, wie es oft fälschlicherweise bezeichnet wird?

Berechnen Sie hier kostenlos Ihr Mutterschaftsgeld!

Um sie in dieser besonderen Zeit auch finanziell zu unterstützen, wird ihnen anstelle ihres eigentlichen Gehalts das sogenannte Mutterschaftsgeld gezahlt. Aber fällt diese Aufgabe dem Arbeitgeber zu oder muss eine andere Stelle für diese finanzielle Leistung aufkommen?

Kurz & knapp: Wer zahlt das Mutterschaftsgeld?

Wer kommt für das Mutterschaftsgeld auf?

Grundsätzlich wird das Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse gezahlt. Es beträgt bis zu 13 Euro pro Kalendertag.

Was, wenn die Krankenkasse nicht zahlt?

Besteht vonseiten der Krankenkasse kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld, ist eine Einmalzahlung vom Bundesversicherungsamt in Höhe von maximal 210 Euro unter Umständen möglich. Infos dazu finden Sie hier.

Wer zahlt den Zu‌schuss zum Mutterschaftsgeld?

Sollte Ihnen ein Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zustehen, ist der Arbeitgeber verpflichtet, dafür aufzukommen.

Wer zahlt also das Mutterschaftsgeld? Kann die Bezahlung im Mutterschutz von unterschiedlichen Stellen vorgenommen werden? Und wer zahlt den Zuschuss im Mutterschutz, sollte ein solcher fällig werden? Antworten auf diese Fragen finden Sie im Ratgeber.

Inhalt

  • Berechnen Sie hier kostenlos Ihr Mutterschaftsgeld!
  • Kurz & knapp: Wer zahlt das Mutterschaftsgeld?
  • Wann zahlt die Krankenkasse Mutterschaftsgeld?
    • Wer zahlt alternativ im Mutterschutz?
    • Mutterschaftsgeld: Wer zahlt den Zuschuss?

Wann zahlt die Krankenkasse Mutterschaftsgeld?

Wer bezahlt im Mutterschutz? Die Krankenkasse ist eine Möglichkeit.
Wer bezahlt im Mutterschutz? Die Krankenkasse ist eine Möglichkeit.

Nicht selten fragen sich Frauen im Mutterschutz, wer eigentlich zahlt. Im Normalfall übernimmt dies die jeweilige Krankenkasse, wobei jedoch die Art der Krankenversicherung eine Rolle spielt.

Nur wenn Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert oder freiwillig gesetzlich versichert sind, ist die Frage: „Wer zahlt das Mutterschaftsgeld?“ mit „Ihre Krankenkasse.“ zu beantworten. In diesem Fall erhalten Sie maximal 13 Euro pro Kalendertag.

Wer zahlt alternativ im Mutterschutz?

Dies muss jedoch nicht bedeuten, dass Sie im Mutterschutz gänzlich ohne Bezahlung klarkommen müssen, wenn sie über eine andere Versicherungsart verfügen. Bei Vorliegen einer privaten oder einer Familienversicherung in Kombination mit einer geringfügigen Beschäftigung besteht die Möglichkeit einer einmaligen Zahlung von bis zu 210 Euro.

Doch wer zahlt dieses Mutterschaftsgeld? Dies übernimmt hier die Mutterschaftsgeldstelle des Bundesversicherungsamtes. Sollten Sie selbstständig sein und über eine freiwillige gesetzliche Versicherung mit Anspruch auf Krankengeld verfügen, bekommen Sie zwar kein Mutterschaftsgeld, dafür aber Krankengeld im Mutterschutz.

Sind Sie selbstständig und privat versichert, müssen Sie ebenfalls auf die Zahlung von Mutterschaftsgeld vonseiten der Krankenkasse verzichten. Haben Sie jedoch eine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen, erhalten Sie zumindest Krankentagegeld.

Mutterschaftsgeld: Wer zahlt den Zuschuss?

Wer zahlt das bezuschusste Mutterschaftsgeld?
Wer zahlt das bezuschusste Mutterschaftsgeld?

Wenn das durchschnittliche kalendertägliche Nettoentgelt der letzten drei Monate vor Beginn der Schutzfrist über einem Wert von 13 Euro (also mehr als 390 Euro monatlich) lag, können Sie normalerweise einen Zuschuss beanspruchen. Aber wer zahlt dieses bezuschusste Mutterschaftsgeld?

Dies zählt zu den Aufgaben Ihres Chefs. Als Arbeitgeber zahlt er das Mutterschaftsgeld zwar nicht komplett, ist jedoch dazu verpflichtet, die Differenz zu Ihrem eigentlichen Gehalt zu übernehmen.

Dementsprechend gibt es keine pauschale Antwort auf die Frage, wer letztendlich was zahlt. Während dem Mutterschutz können erwerbstätige Frauen Unterstützung von unterschiedlichen Stellen bekommen.
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (61 Bewertungen, Durchschnitt: 3,72 von 5)
Loading ratings...Loading...

Weiterführende Suchanfragen

Weitere interessante Ratgeber

  • Mutterschaftsgeld: Welche Höhe ist zu erwarten?
  • Anspruch auf Mutterschaftsgeld: Wann besteht er?
  • Mutterschaftsgeld: Was ist das? Infos zu Voraussetzungen, Antrag und Höhe
  • Wird Mutterschaftsgeld im Minijob gezahlt?
  • Was ist rechtlich unter dem Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zu verstehen?
  • Mutterschaftsgeld beantragen: So gehen Sie vor
  • Beginn vom Mutterschutz: Wann ist es soweit?
  • Elterngeld: Anspruch, Bezugsdauer und Höhe der Unterstützung
  • Elterngeld Plus: Die Alternative zum Basiselterngeld
  • Gibt es eine Lohnfortzahlung bei einem Arbeitsunfall? Wer zahlt?

Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt)
Jan Frederik Strasmann, LL. M.

Jan Frederik Strasmann schreibt für arbeitsrechte.de u. a. über Themen zu Kündigung und Abmahnung. Er studierte an der Universität Bremen und absolvierte sein Referendariat am OLG Celle. Seinen Master of Laws (LL. M.) erwarb er in Dublin. Seit 2014 ist er zugelassener Rechtsanwalt.

Kommentare

  1. George meint

    17. November 2018 at 9:40

    Hallo!Eine frage ich habe!Meine Frau hat gearbeitet als krankeschwester in Intensifpflege!Sie hattet 2500 netto gehalt jeden monat!Von April sie ist schwanger und bis jetzt sie hat von Ihre Chef nur 1700 euro bekommen..?das ist normal? Weil ich weiss dass hier in Deutschland gehalt für schwanger Zeit ist medium von lezte 3 monaten(netto)!es tut mir leid fûr meine Sprache!Danke

    Antworten

Kommentar hinterlassen Antworten abbrechen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * gekennzeichnet. Bitte beachten Sie außerdem folgende Hinweise.

Arbeitsrechte auf Facebook Folgen Sie arbeitsrechte.de auf Facebook!

Kündigung

  • Abmahnung
  • Kündigung
    • mündliche Kündigung
    • außerordentliche Kündigung
    • Kündigung durch Arbeitgeber
    • Aufhebungsvertrag
    • Abwicklungsvertrag
    • Abfindung nach Kündigung

Arbeitsverhältnisse

  • Arbeitsverhältnis
  • Lohnsteuerklassen

Krankheit

  • Krankheit
    • Dauer der Krankschreibung

Weitere Arbeitsrecht-Ratgeber

  • Arbeiten im Ausland
  • Arbeitgeberdarlehen
  • Arbeitslosigkeit
  • Arbeitstage pro Monat
  • Arbeitsschutzgesetz
  • Berufsverbot
  • Beschäftigungsverbot
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Diensthandy
  • Erwerbsunfähigkeit
  • Gewerkschaft
  • Gewohnheitsrecht
  • Home-Office
  • Kirchliches Arbeitsrecht
  • Mitarbeitergespräch
  • Mitarbeiterüberwachung
  • Mobbing am Arbeitsplatz
  • Mutterschutz
  • Pausenregelung
  • Personalakte
  • Schwarzarbeit
  • Sozialversicherungspflicht
  • Umschulung
  • Urlaub
  • Urlaubsanspruch

Empfehlenswerte Kanzleien

  • Rechtsanwälte und Kanzleien für Arbeitsrecht
  • Ratgeber
  • Aktuelle News
  • Presse/eBooks & Muster
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Über uns

Logo von Arbeitsrechte.de

Copyright © 2025 Arbeitsrechte.de | Alle Angaben ohne Gewähr.

✖ Anzeige
Sie haben eine Frage zum Thema Arbeitsrecht?
// KOSTENLOSE ERSTEINSCHÄTZUNG
Finden Sie jetzt mit rightmart Ihren Anwalt und lassen Sie Ihre Frage beantworten!
Sie haben eine Frage zum Thema Arbeitsrecht? Finden Sie jetzt mit rightmart Ihren Anwalt und lassen Sie Ihre Frage beantworten! Kostenlose Ersteinschätzung!
Anzeige
Sie haben eine Frage zum Thema Arbeitsrecht? Finden Sie jetzt mit Klugo Ihren Anwalt und lassen Sie Ihre Frage beantworten! Kostenlose Ersteinschätzung!
Anzeige