Key Facts
- Die stufenweise Wiedereingliederung gibt dem Beschäftigten die Möglichkeit, nach einer längeren Krankheit wieder in das Arbeitsleben einzusteigen.
- Der Arzt erstellt mit dem Betroffenen einen Stufenplan, in dem Dauer und Ablauf der Wiedereingliederung festgelegt werden.
- Der Arzt, der Betroffene oder die Krankenkasse können die stufenweise Wiedereingliederung abbrechen, wenn sie denken, dass es nicht wie geplant klappt oder sich Änderungen ergeben.
Was bedeutet die stufenweise Wiedereingliederung?

Inhalt
Wenn Sie längerfristig krank waren und nicht arbeiten konnten, bekommen Sie Krankengeld. Sind Sie dann wieder arbeitsfähig, ist der Einstieg in das Arbeitsleben oft nicht so leicht. Eine stufenweise Wiedereingliederung nach der Krankheit soll den Arbeitnehmer schrittweise wieder an die volle Arbeitsbelastung gewöhnen. Währenddessen kann der Arzt den Wiedereinstieg begleiten und damit den Einstieg in den Beruf sicherstellen. Währenddessen ist der Arbeitnehmer weiterhin krank geschrieben und erhält Krankengeld oder sogenanntes Übergangsgeld.
Wann besteht ein Anspruch auf stufenweise Wiedereingliederung?
Einen Anspruch auf eine stufenweise Wiedereingliederung haben laut Gesetz alle Arbeitnehmer, sowohl Auszubildende, Teilzeitbeschäftigte und Selbstständige nach längerer Krankheit. Das gilt, soweit sie eine ausreichende Belastbarkeit aufweisen und die berufliche Eingliederung aus medizinischer Sicht Aussicht auf Erfolg verspricht.
Und wie genau läuft die stufenweise Wiedereingliederung? Der Ablauf beginnt mit einer Verordnung des behandelnden Arztes, der Krankenversicherung oder einem anderen Rehabilitationsträger. Die arbeitsunfähigen Beschäftigten können das Verfahren aber auch selbst beantragen und mit dem Arzt über ihre Situation sprechen. Die erkrankte Person kann selbst entscheiden, ob sie die stundenweise Eingliederung durchläuft oder nicht, mit und nach Absprache mit dem behandelnden Arzt.
Für die stufenweise Wiedereingliederung sind Voraussetzungen:
- die Verordnung des behandelnden Arztes
- die Entscheidung des arbeitsunfähigen Angestellten zu dieser Maßnahme.
Stufenweise Wiedereingliederung: Ist ein Antrag erforderlich?
Für die stufenweise Wiedereingliederung ist ein Formular von der Deutschen Rentenversicherung auszufüllen. Das können Sie zusammen mit Ihrem Arzt erledigen.
Sowohl die Krankenversicherung, also auch die Rentenversicherung kann die Wiedereingliederung finanzieren. Unter bestimmten Umständen kann die stufenweise Wiedereingliederung auch das Arbeitsamt zahlen. Letzteres ist der Fall, wenn der Betroffene aus dem Krankengeldanspruch herausfällt und Arbeitslosengeld bekommt. Auch die Unfallversicherung kann zuständig sein, dies dann, wenn die Arbeitsunfähigkeit auf einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit zurückgeht. Ansonsten gilt:
- Die Krankenversicherung ist zuständig, wenn nach § 74 SGB V die stufenweise Wiedereingliederung vom Arzt zur Beendigung einer Arbeitsunfähigkeit empfohlen wird.
- Die Rentenversicherung ist für die stundenweise Wiedereingliederung nach dem SGB IX verantwortlich, wenn ihre Notwendigkeit in einer Rehabilitationseinrichtung festgestellt wurde und dort eingeleitet wurde. Nach § 44 SGB IX ist eine stufenweise Wiedereingliederung in der Verantwortlichkeit der Rentenversicherung, wenn sie unmittelbar auf eine medizinische Rehabilitationsleistung der Gesetzlichen Rentenversicherung folgt.
Wie läuft eine stufenweise Wiedereingliederung ab?
Für das auch sog. Hamburger Modell oder die Wiedereingliederung und den Stufenplan kann ein Beispiel (Teilzeit oder Vollzeit) helfen, den Ablauf zu verdeutlichen:
- Medizinische Zustimmung zur stundenweise Wiedereingliederung und Zustimmung der erkrankten Person
- Ausfüllen des Antrags auf stufenweise Wiedereingliederung durch Arzt und Betroffenen
- Erstellen eines Wiedereingliederungsplanes (Stufenplanes) durch Arzt und Patient. Der Arbeitgeber muss zustimmen.
- Für die stufenweise Wiedereingliederung kann der Betriebsarzt oder der MDK eine Stellungnahme abgeben. Diese empfiehlt es sich, einzuholen.
- Einreichen des Antrags bei dem zuständigen Leistungsträger
- Beginn der Maßnahme (Währenddessen bleiben die Beschäftigten weiter krank geschrieben.)
Eine Änderung vom Stufenplan für die Wiedereingliederung kann unter Umständen mit dem Arzt besprochen werden. Auf die Frage ”Wer bestimmt die Arbeitszeiten bei der Wiedereingliederung?” lautet die Antwort also: Sie selbst in Absprache mit Ihrem Arzt. Sie folgen dem Wiedereingliederungsplan. Für die stufenweise Wiedereingliederung beträgt die Dauer auch solange, wie der Plan zur Wiedereingliederung vorsieht.
Kann die Krankenkasse eine stufenweise Wiedereingliederung ablehnen?
Die Krankenkasse lehnt die stufenweise Wiedereingliederung nicht ab. Jedenfalls ist das der Grundsatz. Sie möchte ebenfalls Ihren Versicherten helfen, ins Arbeitsleben zurück zu finden und ist daher ebenfalls daran interessiert, dass ein nachhaltiger Wiedereinstieg ins Arbeitsleben stattfindet. Auch andere Leistungsträger haben dieses Ziel, sodass auch diese eine stufenweise Wiedereingliederung grundsätzlich nicht ablehnen.
Und kann der Arbeitgeber eine stufenweise Wiedereingliederung abbrechen? Zu der stufenweise Wiedereingliederung muss der Arbeitgeber zustimmen. Er ist nicht dazu verpflichtet. Jedoch hängt von seinem Einverständnis dessen Durchführung ab. Der Arbeitgeber kann ebenfalls den Abbruch herbeiführen. Der Grund des Abbruchs wird im Stufenplan festgehalten. Auch der Betroffene oder der Arzt können die Maßnahme beenden.
Stufenweise Wiedereingliederung: Wird Gehalt gezahlt?
An den Arbeitnehmer wird Krankengeld gezahlt in der Zeit, in der die stufenweise Wiedereingliederung stattfindet. Ein Arbeitsentgelt wird nicht ausgezahlt. Gehalt gibt es quasi nicht. Es kann unter Umständen auch Übergangsgeld überwiesen werden. Dieses erhalten Sie grundsätzlich während einer Maßnahme der beruflichen Rehabilitation, aber auch in der Zwischenzeit zu diesen Maßnahmen. Der Rentenversicherungsträger zahlt es.
Wie viele Tage Urlaub entstehen für die stufenweise Wiedereingliederung im Verhältnis? In der Zeit, in der die stufenweise Wiedereingliederung stattfindet, entfällt Urlaub. Das bedeutet lediglich, dass Sie keinen Anspruch auf Urlaub haben. Schließlich sind Sie in dieser Zeit ja noch krank geschrieben und bekommen grundsätzlich Krankengeld.
FAQ: Stufenweise Wiedereingliederung
Einen Anspruch auf eine stufenweise Wiedereingliederung haben Sie nach der Reha oder auch sonst, wenn Sie lange krank waren und Sie und Ihr Arzt denken, dass ein Stufenplan eine gute Idee ist. Anders als das betriebliche Eingliederungsmanagement ist es keine Pflicht.
Die stufenweise Wiedereingliederung in das Erwerbsleben nach dem Wiedereingliederungsplan können Sie unterbrechen. Dann gelten sind Sie weiterhin in der Arbeitsunfähigkeit. Es werden berufliche Reha-Maßnahmen oder eine Erwerbsminderungsrente erwogen.
Eigentlich zahlt die Krankenkasse oder die Rentenversicherung. Bekommen Sie kein Krankengeld mehr, läuft die stufenweise Wiedereingliederung über die Agentur für Arbeit, die dann zahlt.
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