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Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz: Welche Pflichten haben Arbeitgeber?

  • Von Sascha Münch
  • Letzte Aktualisierung am: 23. Januar 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 7 Minuten
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Es gibt wohl keine Branche, die davor gefeit ist: Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist leider keine Seltenheit. Laut einer Statistik der Antidiskriminierungsstelle des Bundes aus dem Jahr 2015 haben mehr als 50 Prozent aller Arbeitnehmer in Deutschland bereits einmal Übergriffe sexueller Natur auf der Arbeit erlebt oder waren zumindest Zeuge.

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz: Diverser Urteile zufolge sind häufig Frauen davon betroffen.
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz: Diverser Urteile zufolge sind häufig Frauen davon betroffen.

Auch wenn es häufig Frauen sind, die sich sexuellen Anspielungen oder ungewollten Berührungen im Büro ausgesetzt fühlen, gibt es auch genug Männer, die wenigstens einmal in ihrer Berufslaufbahn mit Belästigungen dieser Art konfrontiert werden. Unabhängig vom Geschlecht gilt jedoch: Niemand sollte eine sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz einfach stillschweigend über sich ergehen lassen!

Kurz & knapp: Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Ab wann handelt sich um eine sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz?

Laut Gesetz liegt diese allgemein dann vor, wenn ungewollte sexuelle Handlungen oder Verhaltensweisen die Würde einer Person verletzen.

Welche Pflichten kommen Arbeitgebern in solchen Fällen zu?

Arbeitgeber sind gemäß § 12 AGG dazu verpflichtet, ihre Beschäftigten vor sexuellen Übergriffen zu schützen. Weiterhin haben die Opfer das Recht, sich zu beschweren und ggf. die Arbeitsleistung zu verweigern.

Welche Konsequenzen kann eine sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz nach sich ziehen?

Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer, die andere Mitarbeiter sexuell belästigen, müssen sich auf eine Abmahnung und bei wiederholtem Fehlverhalten auf eine Kündigung einstellen. Weiterhin kann ihnen eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren drohen, wenn die Tat strafrechtlich verfolgt wird.

Im Ratgeber informieren wir Sie zunächst einmal darüber, ab wann es sich überhaupt um sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz handelt und wie die unterschiedlichen Formen aussehen. Des Weiteren erklären wir, welche Folgen das Ganze für die Opfer haben kann, was Betroffene tun können und welche Strafen eine sexuelle Belästigung auf der Arbeit nach sich ziehen kann.

Inhalt

  • Kurz & knapp: Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
  • Wo beginnt sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz? Eine Definition
    • Welche Formen der sexuellen Belästigung gibt es?
    • Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz: Welche Folgen kann das Ganze haben?
  • Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz: Was Betroffene tun können
  • Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz: Welche Strafe ist möglich?

Wo beginnt sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz? Eine Definition

Ab wann handelt es sich am Arbeitsplatz um sexuelle Belästigung?
Ab wann handelt es sich am Arbeitsplatz um sexuelle Belästigung?

Bei der Entscheidung, ab wann es sich um sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz handelt, besteht die größte Problematik wohl darin, dass sich das persönliche Empfinden von Mensch zu Mensch unterscheidet. Dementsprechend fühlen sich manche Mitarbeiter/innen bereits durch einen schlüpfrigen Witz belästigt, wohingegen andere beherzt mitlachen.

Weiterhin ist die Grenze zwischen einem Flirtversuch und einem sexuellen Übergriff häufig sehr schmal. Sobald sich jemand belästigt fühlt, wird ihm daher nicht selten Überempfindlichkeit vorgeworfen. Wobei es sich allgemein um sexuelle Belästigung handelt, regelt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). In § 3 Absatz 4 AGG heißt es dazu:

Eine sexuelle Belästigung ist […] ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten, wozu auch unerwünschte sexuelle Handlungen und Aufforderungen zu diesen, sexuell bestimmte körperliche Berührungen, Bemerkungen sexuellen Inhalts sowie unerwünschtes Zeigen und sichtbares Anbringen von pornographischen Darstellungen gehören, [das] bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betreffenden Person verletzt wird, insbesondere wenn ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird.“

Der entscheidende Unterschied, der eine sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz von einem harmlosen Flirt abgrenzt, ist demzufolge das beidseitige Einverständnis. Dieses ist bei unangemessenen körperlichen Berührungen sowie sexuellen Anspielungen schlichtweg nicht vorhanden. Die belästigte Person wird dabei erniedrigt und schämt sich. Häufig werden der betroffenen Person auch berufliche Nachteile angedroht, sollte sie die jeweilige sexuelle Handlung nicht hinnehmen oder gar erwidern wollen.

Welche Formen der sexuellen Belästigung gibt es?

In der oben genannten Definition wurden bereits einige Beispiele genannt, wobei es sich um eine sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz handeln kann. Allgemein lassen sich diese in drei verschiedene Belästigungsformen unterteilen:

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz: Welche Formen gibt es?
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz: Welche Formen gibt es?
  1. Physisch: Zu dieser Kategorie gehören unerwünschte Berührungen jeglicher Art wie z. B. Streicheln, Umarmen oder Küssen. Dabei macht es keinen Unterschied, ob die jeweilige sexuelle Handlung vermeintlich zufälligerweise geschah. Auch körperliche Annäherungsversuche, die Ausübung von Gewalt oder sexuelle Übergriffe generell zählen dazu.
  2. Verbal: Eine weitere Form ist die mündliche sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz. Beispiele dafür sind anzügliche Witze, aufdringliche Bemerkungen oder zweideutige Kommentare über das Aussehen, die Kleidung oder zum Privatleben einer Person. Werden Beschäftigte zu sexuellen Handlungen aufgefordert oder zu Verabredungen intimer Art gedrängt, zählt dies ebenfalls in diese Kategorie.
  3. Non-verbal: Das Versenden von E-Mails, Fotos, SMS oder sogar Videos mit sexuellem Inhalt, anzügliches Starren oder Hinterherpfeifen erfüllt die Voraussetzungen für diese Kategorie. Eine sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz liegt auch dann vor, wenn pornographisches Material verbreitet wird oder sich die belästigende Person vor anderen Kollegen entblößt.
Wichtig: In Bezug auf eine sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz sieht die Rechtslage wie folgt aus: Jede der genannten Formen ist dem AGG zufolge verboten! Dabei spielt es keine Rolle, ob sich das Ganze im Büro, auf dem Weg dorthin, auf Firmenfeiern oder Dienstreisen abspielt. Sie sollten außerdem bedenken, dass es Unterschiede zwischen Privatleben und Arbeitsalltag gibt.

Beispielsweise kann niemand strafrechtlich verfolgt werden, der einer Frau in der U-Bahn eindeutig auf den Busen schaut. Geschieht das Ganze allerdings auf der Arbeit, macht sich der Betroffene ganz klar strafbar. Welche Folgen eine sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz haben kann, lesen Sie im nächsten Abschnitt.

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz: Welche Folgen kann das Ganze haben?

Das wohl größte Problem ist, dass sexuelle Übergriffe auf der Arbeit häufig heruntergespielt werden. Verhaltensweisen, die zum Teil offensichtlich diskriminierend und unangebracht sind, werden entweder aus Gewohnheit einfach akzeptiert oder dem Opfer wird vorgeworfen, falsche Schlüsse gezogen und das Ganze viel zu ernst genommen zu haben.

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz: Viele Betroffene haben Angst, dass ihnen möglicherweise niemand glaubt.
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz: Viele Betroffene haben Angst, dass ihnen möglicherweise niemand glaubt.

Nicht selten behaupten belästigende Personen, das Ganze sei schlichtweg eine falsche Beschuldigung, wenn eine sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz im Raum steht. Den Belästigten wird dann im schlimmsten Fall vorgeworfen, Mobbing oder üble Nachrede zu betreiben.

Da sie sich ohnehin schon in einer schwierigen Situation befinden, ist es quasi ein weiterer Schlag ins Gesicht, wenn ihnen dann niemand glaubt. Müssen Beschäftigte am Arbeitsplatz eine sexuelle Belästigung ertragen, wirkt sich dies sowohl auf kurze Sicht als auch längerfristig auf ihr Wohlbefinden aus.

Mögliche kurzfristige Folgen von sexuellen Übergriffen auf der Arbeit sind die folgenden:

  • Hilflosigkeit
  • Ekel
  • Schlaflosigkeit
  • Schuld
  • Ärger
  • Magenprobleme
  • Scham
  • Angst

Auf längere Sicht kann eine sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz die folgenden Auswirkungen für die Betroffenen bedeuten:

  • Konzentrationsschwierigkeiten
  • Panikattacken
  • Verminderung des Selbstvertrauens
  • Beziehungsprobleme im Privatleben
  • Minderwertigkeitsgefühle
  • Depressionen
  • Arbeitsunfähigkeit
Daraus ergibt sich: Wer eine sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz über sich ergehen lassen muss, trägt normalerweise nicht nur physische sondern auch psychische Schäden davon. Trauen sich die Opfer nicht, über das Erlebte zu sprechen oder sie werden schlichtweg nicht ernst genommen, sehen sie oftmals keine andere Möglichkeit mehr, als zu kündigen. Grundsätzlich schaden sexuelle Übergriffe im Büro nicht nur den Betroffenen, sondern ebenfalls dem Betriebsklima und dadurch teilweise sogar dem gesamten Unternehmen.

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz: Was Betroffene tun können

Fand eine sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz statt, haben Betroffene unterschiedliche Möglichkeiten, dagegen vorzugehen.
Fand eine sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz statt, haben Betroffene unterschiedliche Möglichkeiten, dagegen vorzugehen.

In der Regel geschieht eine sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz nicht etwa, um dadurch mit einer Person anzubandeln oder ein sexuelles Verhältnis herbeizuführen. Die belästigende Person muss sich dazu meist nicht einmal zu der belästigten hingezogen fühlen. Im Rahmen eines Arbeits­verhältnisses geht es dabei vielmehr darum, die eigene Machtposition zu demonstrieren und die Autorität einer anderen Person herabzusetzen.

Allgemein zeigen diverse Urteile, dass eine sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz vorrangig Frauen betrifft. Doch was können Betroffene dagegen tun? Da jeder Vorfall anders zu bewerten ist, existiert leider keine pauschale Vorgehensweise bei sexuellen Übergriffen am Arbeitsplatz. Ist die Situation akut, kann es zunächst einmal hilfreich sein, die Person darauf hinzuweisen, dass Sie sich belästigt fühlen.

Grundsätzlich haben Arbeitgeber gemäß § 12 AGG die Pflicht, Beschäftigte zu schützen, sollte sich eine sexuelle Beschäftigung am Arbeitsplatz ereignen. Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die Opfer sexueller Übergriffe wurden, können allgemein Gebrauch von drei zentralen Rechten machen, um sich dagegen zu wehren:

  1. Beschwerderecht nach § 13 AGG: Betroffene können sich bei einer Beschwerdestelle bzw. dem Betriebsrat im Unternehmen (falls vorhanden) über die sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz beschweren. Gibt es beides nicht, können sie sich auch an den Arbeitgeber wenden.
  2. Leistungsverweigerungsrecht nach § 14 AGG: Da der Chef gesetzlich dazu verpflichtet ist, seine Beschäftigten vor Übergriffen sexueller Art zu schützen, haben Betroffene das Recht, die Leistung zu verweigern, sollte er tatenlos bleiben.
  3. Entschädigung und Schadensersatz nach § 15 AGG: Ist der Arbeitgeber seiner Pflicht zum Arbeitsschutz nachweislich nicht oder nicht ausreichend nachgekommen, kann sich für Betroffene gegebenenfalls ein Anspruch auf Schadensersatz ergeben.
Wichtig: Es gibt keine Fristen, innerhalb derer sich Beschäftigte über eine sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz beschweren müssen. Es gilt jedoch: Je früher Sie das Ganze melden, desto besser. Der Zeitpunkt der Meldung kann allerdings von Bedeutung sein, wenn es im Nachhinein um Schadensersatzansprüche geht. Weiterhin dürfen Ihnen keine Nachteile durch die Beschwerde entstehen. Der Arbeitgeber darf also keine Abmahnung oder Kündigung aussprechen, um Ihnen den Mund zu verbieten.
Schlimmstenfalls führt eine sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz zu einer Gefängnisstrafe.
Schlimmstenfalls führt eine sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz zu einer Gefängnisstrafe.

Geht die sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz vom Chef selbst, dem Ausbilder oder einem anderen Vorgesetzten aus und es gibt im Unternehmen keine Beschwerdestelle oder einen Betriebsrat, können Sie zunächst einmal die Angebote diverser Hilfetelefone nutzen. Zu nennen wären da beispielsweise das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ (Tel.: 0800/0116016) oder die Hilfe- und Beratungsstelle der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (Tel.: 030/185551865). Wenn es hart auf hart kommt, kann auch der Besuch bei einem Anwalt für Arbeitsrecht empfehlenswert sein.

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz: Welche Strafe ist möglich?

Generell müssen Beschäftigte, die auf der Arbeit sexuell übergriffig werden, zunächst einmal mit einer Abmahnung rechnen. Ändert sich das unangebrachte Verhalten auch in Zukunft nicht, kann auf eine sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz eine fristlose Kündigung folgen. Dabei handelt es sich jedoch lediglich um die arbeitsrechtlichen Konsequenzen.

Weiterhin sind strafrechtliche Folgen möglich. Wie diese genau aussehen können, regelt § 184i Absatz 1 des Strafgesetzbuchs (StGB). Dort heißt es:

Wer eine andere Person in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn nicht die Tat in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.“

Demzufolge kann eine sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz laut StGB schlimmstenfalls mit einer Gefängnisstrafe enden. Bedenken Sie: Bei der sexuellen Belästigung handelt es sich um ein Antragsdelikt (§ 184i Absatz 3 StGB). Das bedeutet, dass die entsprechende Tat nur dann strafrechtlich verfolgt wird, wenn im Vorfeld Anzeige erstattet wurde.
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Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Sascha Münch ist Rechtsanwalt für Verbraucher-, Schadens- und Wirtschaftsrecht und außerdem Notar a. D. Er studierte an der Universität Bremen und absolvierte anschließend sein Referendariat am OLG Celle. Als Autor für arbeitsrechte.de informiert er seine Leser zu Themen wie Kündigungsschutz und Arbeitsverträgen.

Kommentare

  1. E. meint

    19. Januar 2023 at 7:15

    Auf der Arbeit hat ein Anrufer nicht gemerkt, dass sich meine Voicemail eingeschaltet hat. Er hat seine Arbeitskollegen zu sich gerufen und diese auf mein Profilbild aufmerksam gemacht. Gemeinsam ließen sie ihren Gedanken freien Lauf. Sexuelle Handlungen sind eindeutig beschrieben, an der Einsatz körperlicher Gewalt. Sie haben sich knapp zwei Minuten köstlich amüsiert und lauthals Gelacht. Mein Name wurde eindeutig genannt.
    Skype hat mir die Voicemail inkl. Name des Anrufers per Mail geschickt. Ich habe alle mir zur Verfügung stehenden Instanzen (Vorgesetzter, Personalabteilung, Sozialstelle, Betriebsrat, Compliance Officer) darüber informiert und auch private Schritte eingeleitet.
    Zu wissen, dass Menschen (vermeintlich) denken, ist eine Sache, aber diese „Gedanken“ ohnmächtig zu hören, verändert alles.

    Antworten
  2. Hanna meint

    19. September 2022 at 19:34

    Hallo, ein Kollege ist in den Kopierraum gekommen, während ich dort gescannt habe und hat sich am Server unten einen runter geholt. Ich habe psychische Probleme deswegen bekommen, habe durch zunehmende Sucht meine Partnerschaft, meine Wohnung und meinen Arbeitsplatz verloren. Kann ich gegen diesen Mann rechtlich vorgehen?

    Antworten
  3. K.N. meint

    31. August 2022 at 13:59

    Weibliche Kollegin stellt eindeutige sexuelle Aufforderungen an einen männlichen (verheirateten) Kollegen. Vorgesetzte und Betriebsrat wollen nichts unternehmen, wären die Geschlechterrollen vertauscht, wäre es vermutlich sofort eine fristlose Kündigung gewesen…

    Antworten
  4. Peter meint

    3. Juni 2022 at 16:05

    Habe meiner Kollegin,aus Spass einen Klapps auf den Po gegeben.Kann mir nun eine Kündigung ,wegen sexueller Nötigung drohen?

    Antworten
    • Petra meint

      20. Dezember 2022 at 14:27

      Das ist kein Spaß. Spaß hat da nur der Täter. Wie kommen Sie darauf das es Spaß ist? Ich hasse so etwas wie die Pest.

      Antworten
    • Markus meint

      11. Januar 2023 at 12:34

      „Aus Spass einen Klaps auf den Po gegeben“???

      Unglaublich…

      Antworten
    • Joker meint

      16. Oktober 2023 at 12:49

      Um Ihre Frage zu beantworten: Nein, es wird aber sehr wahrscheinlich eine Abmahnung. Wiederholt sich das Ganze, entwickelt sich daraus eine fristlose Kündigung.

      Antworten
  5. Ja meint

    19. September 2021 at 12:30

    Hallo! Ich wurde von meinem Chef sexuell belästigt. Er hat mich verbal und dann körperlich belästigt. Zu einem fühle ich mich furchtbar angeekelt, beschämt und gekränkt, zum anderen habe ich Angst gekündigt zu werden. Am liebsten würde ich selbst kündigen und ihn nie wieder sehen, aber meine schwierige finanzielle Situation lässt mich zögern.
    Es ist erst gestern nach einer geschäftlichen Verhandlung passiert, deswegen bin ich noch ziemlich aufgelöst und durcheinander.

    Antworten
    • C.W. meint

      31. März 2023 at 5:29

      Mir ist das auch passiert und daraufhin habe ich mir kündigen lassen

      Antworten
  6. I. meint

    30. Juli 2020 at 17:45

    Hallo
    Ein Kollege beschuldigt mich das ich meine Vorgesetzte als [edit. v. d. Red.] bezeichnet haben soll. Daraufhin bekomme ich eine Abmahnung von meinen Arbeitgeber wegen Belästigung im Sinne des §2 (3)
    was kann ich dagegen unternehmen
    Mit freundlichen Grüßen

    Antworten

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