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Renteneintrittsalter: Was müssen angehende Rentner beachten?

  • Von Dr. Philipp Hammerich
  • Letzte Aktualisierung am: 22. Mai 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 6 Minuten
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Key Facts

  • Momentan liegt das Renteneintrittsalter deutschlandweit bei 67 Jahren.
  • Das Eintrittsalter gilt nicht für alle Jahrgänge oder Personengruppen gleichermaßen. Die Abweichungen sind im SGB VI geregelt.
  • Wer früher in Rente gehen möchte, kann dies im Gegenzug für Abzüge an seiner gesetzlichen Rente tun.

Rechtsgrundlage: Was ist das Renteneintrittsalter in Deutschland?

Im Jahr 2023 gab es ein durchschnittliches Renteneintrittsjahr in Deutschland von 64,4 Jahren. Wie hoch fällt die Altersgrenze aber für Ihren Renteneintritt aus?
Im Jahr 2023 gab es ein durchschnittliches Renteneintrittsjahr in Deutschland von 64,4 Jahren. Wie hoch fällt die Altersgrenze aber für Ihren Renteneintritt aus?

Inhalt

  • Rechtsgrundlage: Was ist das Renteneintrittsalter in Deutschland?
    • Das Renteneintrittsalter bei Schwerbehinderung – was ändert sich?
    • Wird das Renteneintrittsalter weiter erhöht?
    • Berechnung mit Rechner – Renteneintrittsalter selbst herausfinden
  • FAQ: Alter für den Renteneintritt

Was ist Ihr frühestes Renteneintrittsalter? Und welche Jahrgänge dürfen eigentlich noch vor 67 in Rente gehen? Diese und weitere Fragen haben Sie sich mitunter vielleicht schon gestellt. Wann ein Renteneintritt im Alter stattfindet, ist schließlich sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber ein zentrales Thema. Erstere sehnen sich bspw. nach Ihrem baldigen Ruhestand, letztere bangen wiederum um den Verlust langjähriger, qualifizierter Arbeitskräfte. Wie aber ist das Alter, ab dem Sie in Rente gehen dürfen, in Deutschland geregelt?

Gemäß § 235 des sechsten Sozialgesetzbuchs (SGB VI) bestimmt das Renteneintrittsalter vom Jahrgang 1960 oder 1963 z. B., ab wann eine in diesen Jahren geborene Person jeweils einen Anspruch auf die gesetzliche Altersrente hat – entweder mit 66 und 4 Monaten oder 10 Monaten. Möchten Sie keine zusätzlichen Abschläge in Kauf nehmen, müssen Sie sich also in der Regel an diese Mindestbegrenzung halten.

Wichtig: Sie können auch in Rente gehen, bevor Sie das jeweilige Mindestalter erreicht haben. Das ist zulässig, wenn Sie bereit sind, für jeden Monat des früheren Renteneintritts auf 0,3 % Ihrer Rente zu verzichten. Pro Jahr belaufen sich die Abschläge auf 3,6 % – maximal sind 14,4 % (d. h. 4 Jahre bzw. eine Rente mit 63) möglich. Beachten Sie allerdings, dass Rentenabschläge keine Ablauffrist haben und nicht nur so lange gelten, bis Sie das tatsächliche Eintrittsalter Ihres Jahrgangs erreichen. Selbst danach erhalten Sie also nicht den vollen Geldbetrag, der Ihnen ohne Abzüge zustehen würde.

Gesetzliches Renteneintrittsalter: Die ansteigende Entwicklung der Altersgrenze ist in § 235 Abs. 2 des SGB VI geregelt.
Gesetzliches Renteneintrittsalter: Die ansteigende Entwicklung der Altersgrenze ist in § 235 Abs. 2 des SGB VI geregelt.

Derzeit liegt die Regelaltersgrenze für Versicherte des Jahrgangs 1964 oder jüngeren Jahrgängen bei 67 Jahren. Für frühere Jahrgänge wird die Grenze gemäß des RV-Altersgrenzenanpassungsgesetzes (RVAGAnpG) seit 2012 allmählich angehoben.

Im Folgenden ist das jeweils neue Renteneintrittsalter in der Tabelle einmal den Jahrgängen nach geordnet für Sie dargestellt:

GeburtsjahrRenteneintrittsalter
vor 194765 Jahre
194765 Jahre + 1 Monat
194865 Jahre + 2 Monate
194965 Jahre + 3 Monate
195065 Jahre + 4 Monate
195165 Jahre + 5 Monate
195265 Jahre + 6 Monate
195365 Jahre + 7 Monate
195465 Jahre + 8 Monate
195565 Jahre + 9 Monate
195665 Jahre + 10 Monate
195765 Jahre + 11 Monate
195866 Jahre
195966 Jahre + 2 Monate
196066 Jahre + 4 Monate
196166 Jahre + 6 Monate
196266 Jahre + 8 Monate
196366 Jahre + 10 Monate
ab 196467 Jahre

Wichtig: Das Renteneintrittsalter für besonders langjährig Versicherte fällt gemäß § 236b Abs. 2 des SGB VI geringer aus. Wurden Sie vor 1953 geboren und haben 45 Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt, können Sie bereits mit 63 abschlagsfrei in Rente gehen. Für die Jahrgänge 1953 bis 1963 gibt es eine schrittweise Anhebung des Eintrittsalters, während für alle ab 1964 Geborenen eine Grenze von 65 Jahren gilt.

Auch langjährig Versicherte haben nach 35 Versicherungsjahren Anspruch auf eine frühere Rente ohne Abschläge – allerdings nur die Jahrgänge 1949 bis 1963. Auch hier wird nämlich das Eintrittsalter von 65 an graduell angehoben. Wurden Sie 1964 oder später geboren, können Sie aber ebenfalls erst frühestens mit 67 in Rente gehen (§ 236 Abs. 2 des SGB VI).

Das Renteneintrittsalter bei Schwerbehinderung – was ändert sich?

Geringeres Renteneintrittsalter: Gemäß der Tabelle dürfen Schwerbehinderte aufgrund Ihres GdB schon früher in Rente gehen.
Geringeres Renteneintrittsalter: Gemäß der Tabelle dürfen Schwerbehinderte aufgrund Ihres GdB schon früher in Rente gehen.

Schwerbehinderte Menschen haben hierzulande die Möglichkeit, früher in den Ruhestand zu gehen. Sofern sie die erforderliche Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 35 Jahren haben, liegt die Altersgrenze einer abschlagsfreien Rente für alle Jahrgänge ab 1964 bei 65 Jahren. Wer Abschläge von 0,3 % pro Monat in Kauf nimmt, für den reduziert sich das Eintrittsalter auf frühestens 62 Jahre mit einer 10,8 % geringeren Rente.

Was aber haben vorhergehende Jahrgänge für ein Renteneintrittsalter für Schwerbehinderte? Die nachfolgende Tabelle veranschaulicht dies gemäß § 236a Abs. 2 des SGB VI für Sie:

Geburts­jahrRenten­eintritts­alter für Schwer­behinderte (ohne Ab­schläge)Renten­eintritts­alter für Schwer­behinderte (Ab­schlag von 10,8 %)
vor 195263 Jahre60 Jahre
Januar 195263 Jahre + 1 Mo­nat63 Jahre + 1 Mo­nat
Februar 195263 Jahre + 2 Mo­nate60 Jahre + 2 Mo­nate
März 195263 Jahre + 3 Mo­nate60 Jahre + 3 Mo­nate
April 195263 Jahre + 4 Mo­nate60 Jahre + 4 Mo­nate
Mai 195263 Jahre + 5 Mo­nate60 Jahre + 5 Mo­nate
Juni bis De­zember 195263 Jahre + 6 Mo­nate60 Jahre + 6 Mo­nate
195363 Jahre + 7 Mo­nate60 Jahre + 7 Mo­nate
195463 Jahre + 8 Mo­nate60 Jahre + 8 Mo­nate
195563 Jahre + 9 Mo­nate60 Jahre + 9 Mo­nate
195663 Jahre + 10 Mo­nate61 Jahre + 10 Mo­nate
195763 Jahre + 11 Mo­nate61 Jahre + 11 Mo­nate
195864 Jahre61 Jahre
195964 Jahre + 2 Mo­nate61 Jahre + 2 Mo­nate
196064 Jahre + 4 Mo­nate61 Jahre + 4 Mo­nate
196164 Jahre + 6 Mo­nate61 Jahre + 6 Mo­nate
196264 Jahre + 8 Mo­nate61 Jahre + 8 Mo­nate
196364 Jahre + 10 Mo­nate61 Jahre + 10 Mo­nate
ab 196465 Jahre62 Jahre

Wichtig: Diese Absenkung der Altersgrenze gilt nur für Menschen mit Schwerbehinderung (d. h. wenn Sie einen Grad der Behinderung von 50 oder mehr haben). Für Behinderte ist kein Renteneintrittsalter von weniger als 67 Jahren vorgesehen. Wer einen GdB von 49 oder weniger hat, ist also von der Sonderregelung ausgenommen.

Wird das Renteneintrittsalter weiter erhöht?

Renteneintrittsalter nach Jahrgang: Je länger Sie über die Grenze hinaus arbeiten, desto mehr Zuschläge gibt es.
Renteneintrittsalter nach Jahrgang: Je länger Sie über die Grenze hinaus arbeiten, desto mehr Zuschläge gibt es.

Aktuell ist eine weitere Erhöhung des Renteneintrittsalters auf über 67 Jahre weder geplant noch gesetzlich festgelegt. Jedoch gibt es bereits Überlegungen (bspw. vonseiten der CDU), die Altersgrenze zukünftig auf 70 Jahre anzuheben. Ein Grund dafür wäre, dass sich die Finanzierung der Altersrente mit zunehmender Lebenserwartung und Anzahl an Rentnern in Deutschland immer schwieriger gestalten würde.

Angenommen, das Renteneintrittsalter wird in Zukunft angehoben – welche Vorteile könnte das für Arbeitnehmer und Arbeitgeber bedeuten?

Vorteile für Arbeitnehmer:

  • Sie haben höhere Rentenansprüche, weil Sie aufgrund der längeren Beschäftigungszeit auch länger in die Rentenversicherung einzahlen.
  • Es besteht ein geringeres Risiko von Altersarmut, weil eine längere Erwerbstätigkeit Ihnen mehr Zeit gibt, um sich für den Ruhestand finanziell abzusichern.

Vorteile für Arbeitgeber:

  • Fachkräfte bleiben dem Unternehmen länger erhalten (besonders in Branchen mit einem Mangel an qualifizierten Fachkräften, wie bspw. dem Gesundheitswesen).
  • Es kommt zu Kostenersparnissen, weil Neueinstellungen abnehmen und weniger neue Mitarbeiter eingearbeitet werden müssen.

Ein höheres Renteneintrittsalter hätte allerdings nicht nur positive Auswirkungen auf Arbeitnehmer/-geber. Folgende Herausforderungen könnten ebenfalls auf die Menschen zukommen.

Nachteile für Arbeitnehmer:

  • Es kommt mitunter zu einer höheren physischen oder psychischen Belastung (besonders in anspruchsvollen Berufen wie z. B. in der Pflege oder im Bauwesen).
  • Im Falle eines unverhofften Jobwechsels haben Sie womöglich Schwierigkeiten, im hohen Alter noch eine neue Stelle zu finden, weil Arbeitgeber in der Regel die Einstellung jüngerer Arbeitskräfte bevorzugen.

Nachteile für Arbeitgeber:

  • Die Produktivität und Konzentrationsfähigkeit von Arbeitnehmern nimmt in fortgeschrittenem Alter ab und sie sind durchschnittlich anfälliger dafür, schwerer zu erkranken.
  • Es werden weniger neue Stellen für jüngere Nachwuchsmitarbeiter frei. Gleichzeitig steigen die Kosten, weil Arbeitsplätze womöglich altersgerechter gemacht werden müssen (z. B. durch ergonomische Anpassungen der Tische).

Berechnung mit Rechner – Renteneintrittsalter selbst herausfinden

Möchten Sie Ihr Renteneintrittsalter in Deutschland ohne eine Tabelle bestimmen, können Sie es auch selbst ausrechnen.
Möchten Sie Ihr Renteneintrittsalter in Deutschland ohne eine Tabelle bestimmen, können Sie es auch selbst ausrechnen.

Möchten Sie Ihr aktuelles Renteneintrittsalter berechnen bzw. herausfinden, ab welchem Datum Sie frühestens in Rente gehen dürfen, ist das problemlos mit einem Rechner möglich.

Dieser benötigt lediglich einige wichtige Informationen von Ihnen:

  • Ihr Geburtsdatum
  • ob Sie eine Schwerbehinderung haben
  • ob Sie derzeit im Bergbau arbeiten bzw. dort gearbeitet haben

Haben Sie die entsprechenden Informationen eingegeben, bestimmt der Rechner alle möglichen Optionen, die Ihnen für den Renteneintritt zur Verfügung stehen (d. h. den Eintritt nach Erreichen der Regelaltersgrenze, bei langjähriger Versicherung, mit etwaigen Abschlägen etc.). Berechnen Sie Ihr Renteneintrittsalter gerne mit dem untenstehenden Rentenbeginn-Rechner.

Wichtig: Auch Bergleute, die unter Tage beschäftigt sind/waren, haben Anspruch auf einen früheren Renteneintritt. Zahlen Sie seit mindestens 25 Jahren in die Rentenversicherung ein und sind im Jahr 1964 oder später geboren worden, gilt eine Altersgrenze von 62 Jahren. Bei vorhergehenden Jahrgängen wird das Eintrittsalter schrittweise von 60 auf 62 angehoben.

FAQ: Alter für den Renteneintritt

Wann ist mein reguläres Renteneintrittsalter?

In Deutschland liegt das Renteneintrittsalter aktuell bei 67 Jahren – allerdings erst für angehende Rentner vom Jahrgang 1964 und jünger. Für alle, die vorher geboren wurden, hebt sich der Eintritt in die Rente schrittweise von 65 auf 67 an. Mehr dazu hier.

Wie kann man das Renteneintrittsalter berechnen?

Um nicht selbst komplizierte Berechnungen durchführen zu müssen, können Sie das Renteneintrittsalter mit einem Rechner bestimmen. In Deutschland benötigen Sie dafür nur einige Angaben (bspw. Ihr Geburtsdatum). In diesem Abschnitt erfahren Sie mehr.

Ist eine Erhöhung/Änderung vom Renteneintrittsalter vorgesehen?

Neben der graduellen Erhöhung von 65 auf 67 Jahre, die bis 2031 abgeschlossen ist, steht derzeit keine weitere Anhebung bevor. Das Renteneintrittsalter weiter zu erhöhen, könnte allerdings in Zukunft erneut auf der Tagesordnung stehen. Hier lesen Sie mehr.

Gibt es ein anderes Renteneintrittsalter für Schwerbehinderte?

Ja, grundsätzlich steht Schwerbehinderten ein geringeres Renteneintrittsalter als der Allgemeinheit zu. Welche Gründe das hat und wie genau es sich unterscheidet, finden Sie an dieser Stelle.

Quellen und weiterführende Links

  • § 235 des sechsten Sozialgesetzbuchs (SGB VI)
  • § 236 des sechsten Sozialgesetzbuchs (SGB VI)
  • § 236a des sechsten Sozialgesetzbuchs (SGB VI)
  • § 236b des sechsten Sozialgesetzbuchs (SGB VI)
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Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Seit 2007 arbeitet Dr. Philipp Hammerich als zugelassener Rechtsanwalt. Nach seinem Studium an der Universität Hamburg promovierte er bei Prof. Dr. Hoffmann-Riem (damaliger Richter am BVerfG). Sein fundiertes Wissen im Arbeitsrecht bringt er als Autor bei arbeitsrechte.de ein.

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