Key Facts
- Bevor Arbeitgeber eine Kündigung schreiben, muss der Betriebsrat über die geplante Entlassung informiert werden.
- Wird Widerspruch gegen die Kündigung vom Betriebsrat eingelegt, verhindert dies nicht direkt die Beendigung des Angestelltenverhältnisses. Arbeitnehmer müssen dafür eine Kündigungsschutzklage einreichen.
- Die Enthaltung durch den Betriebsrat wird bei einer Kündigung als Zustimmung gewertet.
Kündigung ohne Zustimmung vom Betriebsrat: Ist das möglich?
Inhalt
Ein Betriebsrat vertritt die Interessen der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber. Ziel ist es für Chancengleichheit, Transparenz und faire Arbeitsbedingungen zu sorgen. Dabei überwacht dieses Gremium insbesondere auch bei personellen Angelegenheiten wie der Kündigung von Mitarbeitern die Einhaltung von Gesetzen und Vereinbarungen.
So muss gemäß § 102 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) eine Anhörung mit dem Betriebsrat vor jeder Kündigung stattfinden. Der Betriebsrat hat zudem das Recht, eine Stellungnahme abzugeben und mögliche Alternativen zur Entlassung mit dem Arbeitgeber zu diskutieren. Im Zuge dessen muss der Betriebsrat die vom Arbeitgeber angebrachten Kündigungsgründe prüfen. Zu diesem Zweck kann eine Anhörung vom betroffenen Mitarbeiter vor der Kündigung durch den Betriebsrat erfolgen. Im Zuge dessen darf der Betriebsrat den Arbeitnehmer auch über die drohende Kündigung informieren. Liegen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Kündigung vor, kann ein Einspruch erfolgen. Der Betriebsrat stimmt der Kündigung somit nicht zu.
Allerdings kann der Arbeitgeber dennoch die Kündigung aussprechen, muss dieser aber eine Abschrift der Stellungnahme des Betriebsrats beifügen. Diese kann im Kündigungsschutzprozess von großer Bedeutung sein. Zudem hat der Arbeitnehmer einen vorläufigen Anspruch auf Weiterbeschäftigung, wodurch dieser weiterhin Lohn erhält.
Erfolgt die Kündigung durch den Arbeitnehmer, ist der Betriebsrat ebenfalls zu informieren. Diese Aufgabe entfällt gemäß § 92 BetrVG auf den Arbeitgeber und soll eine Einschätzung der Personalplanung ermöglichen. Konkret geht es laut Gesetz darum, „den gegenwärtigen und künftigen Personalbedarf sowie über die sich daraus ergebenden personellen Maßnahmen einschließlich der geplanten Beschäftigung von Personen“ zu beurteilen.
Erfolgt keine Stellungnahme durch den Betriebsrat zu einer Kündigung, gilt dies nach Ablauf der Anhörungsfrist rechtlich als Zustimmung. Bei einer ordentlichen Kündigung beträgt die Frist eine Woche, bei einer außerordentlichen Kündigung drei Tage.
Übrigens! Kommt es während der Probezeit zu einer Kündigung, ist der Betriebsrat grundsätzlich auch im Vorfeld anzuhören. Allerdings greift in diesem Fall noch nicht das Kündigungsschutzgesetz.
Lässt sich ein Mitglied aus dem Betriebsrat kündigen?
Mitglieder des Betriebsrats genießen einen besonderen Kündigungsschutz, der sich aus § 15 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) ergibt. Demnach ist die Kündigung einer im Betriebsrat tätigen Person an sehr hohe Hürden geknüpft. So soll sichergestellt werden, dass die Mitglieder ihre Aufgaben unabhängig und ohne Angst vor Repressalien durch den Arbeitgeber ausüben können.
Möglich ist in der Regel nur eine außerordentliche Kündigung bei sehr schweren Verstößen. Mögliche Gründe können zum Beispiel Diebstahl oder Betrug am Arbeitsplatz sein. Allerdings ist die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses in einem solchen Fall nur mit der Zustimmung des Betriebsrates möglich. Doch was passiert, wenn der Betriebsrat einer Kündigung nicht zustimmt? In diesem Fall können Arbeitgeber eine gerichtliche Ersetzung anstreben. Dabei ersetzt das Arbeitsgericht die Zustimmung des Betriebsrates.
Durch den besonderen Kündigungsschutz für den Betriebsrat ist eine betriebsbedingte Kündigung fast immer unzulässig. Eine Ausnahme besteht nur, wenn der gesamte Betrieb oder eine Betriebsabteilung vollständig geschlossen werden und eine Weiterbeschäftigung nicht mehr möglich ist.
Wichtig! Der Schutz vor einer Kündigung gilt im Betriebsrat nicht nur während der aktiven Amtszeit, sondern auch ein Jahr danach. Darüber hinaus profitieren auch Bewerber für den Betriebsrat für den Zeitraum ihrer Kandidatur und Ersatzmitglieder, sobald sie für ein verhindertes Mitglied nachrücken, vom besonderen Kündigungsschutz.
FAQ: Kündigung mit Betriebsrat
Grundsätzlich muss der Betriebsrat einer Kündigung nicht zustimmen und kann gemeinsam mit dem Arbeitgeber nach einer Alternative suchen. Allerdings lassen sich eine außerordentliche oder betriebsbedingte Kündigung auch mit Betriebsrat nicht immer vermeiden.
Wichtig ist, dass die Anhörungsfrist für den Betriebsrat bei einer Kündigung beachtet und rechtzeitig eine Stellungnahme abgegeben wird. Denn das Verstreichen bzw. die Enthaltung durch den Betriebsrat wird bei einer Kündigung als Zustimmung gewertet.
Die Mitglieder des Betriebsrates genießen einen besonderen Kündigungsschutz und können nur unter Berücksichtigung strenger Vorgaben entlassen werden.
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