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Bekomme ich das Krankengeld auch nach der Kündigung?

  • Von Jan Frederik Strasmann, LL. M.
  • Letzte Aktualisierung am: 28. Oktober 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 6 Minuten
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Key Facts

  • In der Regel ändert eine Kündigung durch den Arbeitgeber nichts am Anspruch auf Krankengeld. Eine Ausnahme ist möglicherweise die fristlose oder verhaltensbedingte Kündigung.
  • Arbeitnehmer, die selbst kündigen, riskieren eine Sperrzeit von zwölf Wochen beim Krankengeld.
  • Eine „echte Abfindung“ als Entschädigung für den Arbeitsplatzverlust beeinflusst das Krankengeld nicht. Wird jedoch eine „unechte Abfindung“ gezahlt, die verstecktes Arbeitsentgelt darstellt, wird das Krankengeld gekürzt oder zurückgefordert.

Wird Krankengeld nach der Kündigung weiter gezahlt? Höhe und Dauer im Normalfall

Bleibt der Anspruch auf das Krankengeld bei einer Kündigung bestehen?
Bleibt der Anspruch auf das Krankengeld bei einer Kündigung bestehen?

Inhalt

  • Wird Krankengeld nach der Kündigung weiter gezahlt? Höhe und Dauer im Normalfall
    • Die Kündigung durch den Arbeitgeber
    • Krankengeld nach der Kündigung durch den Arbeitnehmer
    • Beeinflusst eine Abfindung das Krankengeld nach einer Kündigung?
  • Die Kündigung wird wirksam, während Sie Krankengeld bekommen – arbeitslos melden nicht vergessen!
  • Bekomme ich das Krankengeld nach der Kündigung auch in der Probezeit?
  • FAQ: Krankengeld nach der Kündigung
Erhalten Sie die Kündigung während der Krankheit, wird das Krankengeld meist weiterhin bezahlt.
Erhalten Sie die Kündigung während der Krankheit, wird das Krankengeld meist weiterhin bezahlt.

Das Krankengeld ist eine finanzielle Leistung, die Arbeitnehmer von ihrer Krankenkasse bekommen, wenn sie länger als sechs Wochen wegen derselben Krankheit arbeitsunfähig sind.

Diese Leistung unterscheidet sich von der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber, welche Arbeitnehmer in den ersten sechs Krankheitswochen erhalten und die dem vollständigen Lohn entspricht. Das Krankengeld erhalten Arbeitnehmer also erst nach Ablauf dieser sechs Wochen.

Manchmal kommt es jedoch vor, dass während des Bezugs des Krankengeldes der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer selbst die Kündigung ausspricht. In der Regel bleibt der Anspruch auf das Krankengeld auch nach der Kündigung und nach Ablauf des Arbeitsverhältnisses bestehen, solange der Arbeitnehmer die Arbeitsunfähigkeit nachweisen kann.

Meist behält das Krankengeld trotz der Kündigung dieselbe Höhe.
Meist behält das Krankengeld trotz der Kündigung dieselbe Höhe.

Nachdem das Arbeitsverhältnis beendet wurde, erhalten Arbeitnehmer das Krankengeld bis zur Genesung oder bis zum Erreichen der Höchstbezugsdauer, also 78 Wochen innerhalb von drei Jahren für dieselbe Krankheit. Diese 78 Wochen setzen sich aus der sechswöchigen Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber und den restlichen 72 Wochen Krankengeld durch die Krankenkasse zusammen.

Die genaue Höhe hängt beim Krankengeld nach einer Kündigung vom früheren Einkommen ab. Generell werden 70 Prozent des Bruttogehalts gezahlt, maximal jedoch 90 Prozent des Nettogehalts.

Je nachdem, wer die Kündigung ausgesprochen hat oder aus welchem Grund sie erfolgt ist, kann der Anspruch von der Normalfallregelung abweichen. Die folgenden Punkte führen dies weiter aus.

Die Kündigung durch den Arbeitgeber

Spricht der Arbeitgeber die Kündigung aus und der Arbeitnehmer bezieht zu dieser Zeit Krankengeld oder die Entgeltfortzahlung, ändert dies in der Regel nichts an der finanziellen Leistung durch die Krankenkasse bzw. den Arbeitgeber. Bekommt der Arbeitnehmer die Entgeltfortzahlung, endet diese Leistung nach den gesetzlichen sechs Wochen, oder sobald das Arbeitsverhältnis endet.

Möglicherweise beeinflusst eine fristlose Kündigung während einer Krankheit das Krankengeld.
Möglicherweise beeinflusst eine fristlose Kündigung während einer Krankheit das Krankengeld.

Handelt es sich um eine Anlasskündigung, also eine Kündigung, bei der die Krankheit der Grund ist, muss der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung sechs Wochen lang leisten – auch, wenn das Arbeitsverhältnis bereits beendet wurde. Eine solche Kündigung liegt nicht vor, wenn der Arbeitgeber sie ausgesprochen hat, bevor eine Krankheit des Mitarbeiters überhaupt absehbar war.

Ist der Arbeitnehmer auch danach weiterhin arbeitsunfähig, übernimmt die Krankenkasse die Auszahlung des Krankengeldes. Die Kündigung und das Ende des Arbeitsverhältnisses ändern nichts an der Höhe des Krankengeldes oder der Länge der Auszahlung.

Ausnahmesituation: Die Sperre vom Krankengeld bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber

Das Krankengeld kann bei fristloser Kündigung bestehen bleiben, in einigen Ausnahmefällen hat eine solche Kündigung jedoch Auswirkungen. Obwohl sie das Krankengeld zunächst nicht direkt beendet, droht eine Sperrzeit. Ist die fristlose Kündigung nämlich verhaltensbedingt, verhängt die Agentur für Arbeit eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld I. Diese tritt auch auf das Krankengeld über, denn nach § 49 Abs. 1 Nr. 3a SGB V ruht das Krankengeld nach fristloser Kündigung, solange die Agentur für Arbeit diese Sperrzeit verhängt hat.

Krankengeld nach der Kündigung durch den Arbeitnehmer

Bekommen Arbeitnehmer das Krankengeld und die Kündigung erfolgt durch sie selbst, droht eine Sperrzeit von 12 Wochen.
Bekommen Arbeitnehmer das Krankengeld und die Kündigung erfolgt durch sie selbst, droht eine Sperrzeit von 12 Wochen.

Arbeitnehmer, die eigenständig kündigen, müssen möglicherweise damit rechnen, dass das Krankengeld nach der Kündigung zwölf Wochen lang gesperrt wird. Diese Sperrzeit betrifft sowohl das Arbeitslosengeld als auch das Krankengeld.

Es gibt jedoch einige Kündigungsgründe, bei denen keine Sperrzeit droht. Kann der Arbeitnehmer nachweisen, dass die Kündigung beispielsweise aufgrund von Mobbing, sexueller Belästigung oder gesundheitlichen Gründen ausgesprochen wurde, entfällt die Sperrfrist und er erhält weiterhin das Krankengeld trotz der Kündigung.

Beeinflusst eine Abfindung das Krankengeld nach einer Kündigung?

Wie lange erhalte ich Krankengeld nach einer Kündigung?
Wie lange erhalte ich Krankengeld nach einer Kündigung?

In der Regel reduziert die Abfindung die Höhe des Krankengeldes nicht, sofern es sich um eine „echte Abfindung“ handelt. Hier macht die Krankenkasse nämlich einen Unterschied.

Eine echte Abfindung bedeutet, dass der vereinbarte Betrag den Verlust des Arbeitsplatzes entschädigt. Sie dient also nicht als Entschädigung für geleistete Arbeit oder Zeiträume. Das Krankengeld ist eine Lohnersatzleistung, die ausgefallenes Arbeitsentgelt ersetzt. Eine „echte Abfindung“ ist kein Arbeitsentgelt, sondern eine Entschädigung. Da Arbeitnehmer somit nicht Lohn und Lohnersatz gleichzeitig bekommen, darf das Krankengeld nicht gekürzt oder gestrichen werden.

Eine unechte Abfindung bezeichnet hingegen verstecktes Gehalt, das Lohnansprüche abdeckt, die einem Arbeitnehmer für einen bestimmten Zeitraum noch zustehen. Im Falle einer unechten Abfindung wird das Krankengeld nach der Kündigung gekürzt.

Das Krankengeld nach einer Kündigung wird vom Resturlaub und jeglichen Abgeltungen davon nicht verringert.
Das Krankengeld nach einer Kündigung wird vom Resturlaub und jeglichen Abgeltungen davon nicht verringert.

Zum Beispiel: Ein Arbeitnehmer erhält das Krankengeld nach der Kündigung beispielsweise für den Monat Mai. Im Nachhinein einigen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber darauf, dass letzterer den Mai rückwirkend voll bezahlt. In diesem Fall hat der Arbeitgeber sowohl sein Gehalt als auch sein Krankengeld erhalten, was rechtlich gesehen nicht erlaubt ist. Die Krankenkasse holt sich das Krankengeld für diesen Zeitraum zurück.

Was passiert mit dem Resturlaub?

Erhalten Arbeitnehmer, welche Krankengeld beziehen, die Kündigung, beeinflusst der Resturlaub das Krankengeld in der Regel nicht. Das bedeutet, dass das Krankengeld nach der Kündigung nicht durch die Abgeltung von offenem Resturlaub verringert wird. Diese Regelung geht aus einem Urteil des BSG hervor. (Urteil vom 30. Mai 2006 – B 1 KR 26/05 R).

Die Kündigung wird wirksam, während Sie Krankengeld bekommen – arbeitslos melden nicht vergessen!

Die Sperre vom Krankengeld bei einer Kündigung kann 12 Wochen dauern.
Die Sperre vom Krankengeld bei einer Kündigung kann 12 Wochen dauern.

Sobald Arbeitnehmer die Kündigung erhalten, sind sie gesetzlich verpflichtet, sich frühzeitig bei der Agentur für Arbeit arbeitslos zu melden. Arbeitnehmer, die sich aufgrund der Krankheit nicht rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit melden und erst nach ihrer Genesung dort vorsprechen, riskieren eine Sperrzeit. Die Agentur kann argumentieren, sie seien der Arbeitssuchendmeldung nicht rechtzeitig nachgekommen.

Folgende Vorgehensweise ist dabei ratsam:

  • Trotz Krankheit sollte der Arbeitnehmer sich schnellstmöglich bei der Agentur für Arbeit melden.
  • Hier kann der Arbeitnehmer auf die Meldung bestehen und erklären, dass er seiner gesetzlichen Pflicht nachkommt.
  • Falls die Agentur den Arbeitnehmer abweist, kann dieser eine schriftliche Bescheinigung verlangen, welche bestätigt, dass er vorsprach, um sich zu melden, dies aber wegen der Arbeitsunfähigkeit nicht möglich war.
  • Sobald der Arbeitnehmer genesen ist, muss er sich wieder bei der Agentur für Arbeit melden, um sich arbeitslos zu melden.

Bekomme ich das Krankengeld nach der Kündigung auch in der Probezeit?

Das Krankengeld trotz einer Kündigung erhalten – auch in der Probezeit ist dies möglich.
Das Krankengeld trotz einer Kündigung erhalten – auch in der Probezeit ist dies möglich.

Für Arbeitnehmer in der Probezeit, die weniger als vier Wochen im Unternehmen tätig sind, zahlt der Arbeitgeber im Krankheitsfall keine Entgeltfortzahlung. In diesem Fall springt sofort die Krankenkasse ein und zahlt das Krankengeld an den Arbeitnehmer. Wird der Arbeitnehmer nach der vierwöchigen Frist krank, muss der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung leisten.

Arbeitnehmer erhalten das Krankengeld trotz Kündigung auch in der Probezeit, sofern sie weiterhin arbeitsunfähig sind. Sobald die vierwöchige Frist abgeschlossen ist, gelten die oben aufgeführten Regeln.

FAQ: Krankengeld nach der Kündigung

Wer zahlt das Krankengeld nach der Kündigung?

Das Krankengeld wird auch nach der Kündigung von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt. Bis das Arbeitsverhältnis jedoch beendet ist, übernimmt der Arbeitgeber für die ersten sechs Wochen der Krankheit die Entgeltfortzahlung.

Wie lange zahlt die Krankenkasse nach einer Kündigung?

Die Krankenkasse zahlt nach der Kündigung so lange, bis der Arbeitnehmer genesen ist oder die maximale Höchstbezugsdauer erreicht hat. Weitere Infos dazu hier.

Bekommen Arbeitnehmer in der Probezeit nach der Kündigung auch Krankengeld?

Ja, auch nach einer Kündigung in der Probezeit steht Arbeitnehmern das Krankengeld zu.

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Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt)
Jan Frederik Strasmann, LL. M.

Jan Frederik Strasmann schreibt für arbeitsrechte.de u. a. über Themen zu Kündigung und Abmahnung. Er studierte an der Universität Bremen und absolvierte sein Referendariat am OLG Celle. Seinen Master of Laws (LL. M.) erwarb er in Dublin. Seit 2014 ist er zugelassener Rechtsanwalt.

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