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Das Hinweisgeberschutzgesetz in Deutschland: Welche Regelungen gelten für Unternehmen?

  • Von Mohamed El-Zaatari
  • Letzte Aktualisierung am: 18. August 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 4 Minuten
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Key facts

  • Das Hinweisgeberschutzgesetz soll Whistleblowern Schutz garantieren.
  • Es sieht die Einrichtung von Meldestellen vor.
  • Geheimnisverrat selbst ist strafbar. Hinweisgeber sind durch das HinSchG jedoch vor strafrechtlichen Konsequenzen geschützt.

Hinweisgeberschutzgesetz: Was ist das?

Hinweisgeberschutzgesetz: Bei der Umsetzung spielen Meldestellen eine zentrale Rolle.
Hinweisgeberschutzgesetz: Bei der Umsetzung spielen Meldestellen eine zentrale Rolle.

Inhalt

  • Hinweisgeberschutzgesetz: Was ist das?
    • Legt das Hinweisgeberschutzgesetz fest, welche Verstöße gemeldet werden können?
    • Wie funktioniert eine interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz?
  • Hinweisgeberschutzgesetz: Die Umsetzung im Unternehmen ist mit Fristen verbunden
  • FAQ: Hinweisgeberschutzgesetz

Durch das Hinweisgeberschutzgesetz sollen einfach erklärt Menschen beschützt werden, die Hinweise auf straf- und bußgeldbewehrte Verstöße haben und diese melden wollen. Die Meldung solcher Hinweise kann den Hinweisgeber nämlich selbst in Schwierigkeiten bringen, beispielsweise, wenn seine Identität offengelegt wird. Durch das HinSchG soll sichergestellt werden, dass Personen Hinweise in einem sicheren und vertraulichen Rahmen einreichen können. Das soll vor allem durch die Einrichtung sogenannter Meldestellen erreicht werden. Das HinSchG sieht interne und externe Meldestellen vor:

  • Interne Meldestellen: Unternehmen mit 50 oder mehr Beschäftigten sind dazu verpflichtet, eine unternehmensinterne Meldestelle einzurichten.
  • Externe Meldestelle: Das Hinweisgeberschutzgesetz sieht neben den internen auch externe Meldestellen vor. Es gibt sie beim Bundesamt für Justiz, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und dem Bundeskartellamt.

Legt das Hinweisgeberschutzgesetz fest, welche Verstöße gemeldet werden können?

Ja. In § 2 HinSchG ist festgelegt, welche Verstöße unter das Hinweisgeberschutzgesetz fallen. Die Meldung dieser Verstöße ist dann vor der strafrechtlichen Verfolgung von Geheimnisverrat geschützt. Das sind unter anderem:

Hinweisgeberschutzgesetz: Beispiele für Verstöße finden Sie in der nebenstehenden Liste.
Hinweisgeberschutzgesetz: Beispiele für Verstöße finden Sie in der nebenstehenden Liste.
  • Strafbewehrte Verstöße: Zum Beispiel die Unterschlagung von Firmeneigentum.
  • Bußgeldbewehrte Verstöße (in bestimmten Fällen): Ein Verstoß, der bußgeldbewehrt ist, fällt nur unter das HinSchG, wenn von ihm eine Gefahr für Leib und Leben ausgeht. Auch, wenn die Rechte der Beschäftigten gefährdet werden, kann ein Hinweis nach dem HinSchG gegeben werden. In diese Kategorie fallen zum Beispiel Verstöße gegen den Arbeitsschutz und die Betriebssicherheit.
  • Verstöße gegen Rechtsvorschriften von Bund und Ländern, Rechtsakte der EU und der europäischen Atomgemeinschaft: Hiermit sind unter anderem Hinweise auf Geldwäsche, mangelhafte Produktsicherheit, Gefährdungen der Verkehrssicherheit, des Eisenbahnbetriebs, der Luft- und Seefahrt und der Lebensmittelsicherheit gemeint.

Wie funktioniert eine interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz?

Unternehmen und Behörden mit mehr als 50 Beschäftigten müssen ein Hinweisgebersystem einrichten, in dem zwei gleichwertige Kanäle zur Meldung existieren: Ein interner und ein externer Kanal. Die internen Meldestellen können innerhalb des Unternehmens oder von einem externen Anbieter eingerichtet werden. Hinweisgeber können die Meldestellen dann entweder über eine telefonische Hotline, einen persönlichen Ansprechpartner oder ein elektronisches System erreichen. Ob sie die interne oder die externe Meldestelle kontaktieren, ist dabei ihnen überlassen: Das Hinweisgeberschutzgesetz lässt Whistleblowern an dieser Stelle die Wahl. Das Hinweisgeberschutzgesetz sieht zudem anonyme Meldungen vor. So können Hemmschwellen abgebaut werden, die Hinweisgeber von der Meldung eines Vergehens abhalten könnten. Seit dem 1. Januar 2025 sind Unternehmen grundsätzlich dazu verpflichtet, auch solchen anonymen Hinweisen nachzugehen.   

Hinweisgeberschutzgesetz: Die Umsetzung im Unternehmen ist mit Fristen verbunden

In § 17 HinSchG ist festgelegt, wie Unternehmen beziehungsweise die interne Meldestelle mit Hinweisen verfahren sollen. Das passiert in sieben Schritten:

Laut Hinweisgeberschutzgesetz muss eine Meldestelle auch anonymen Hinweisen nachgehen.
Laut Hinweisgeberschutzgesetz muss eine Meldestelle auch anonymen Hinweisen nachgehen.
  1. Die Meldestelle muss der hinweisgebenden Person innerhalb von sieben Tagen bestätigen, dass die Meldung eingegangen ist und empfangen wurde.
  2. Im Anschluss prüft die Meldestelle, ob der Hinweis in ihren Zuständigkeitsbereich beziehungsweise in den Anwendungsbereich des HinSchG fällt.
  3. Die Meldestelle hält mit dem Hinweisgeber Kontakt.
  4. Anschließend prüft die Meldestelle die Stichhaltigkeit der Meldung, also, ob die Hinweise stimmen oder erfunden wurden.
  5. Gegebenenfalls setzt sich die Stelle nun noch einmal mit dem Hinweisgeber in Verbindung, zum Beispiel, wenn es Nachfragen gibt oder weitere Informationen benötigt werden.
  6. Im letzten Schritt werden dann Folgemaßnahmen gemäß § 18 ergriffen.

Auch die Folgemaßnahmen, die eine interne Meldestelle ergreifen kann, sind im Hinweisgeberschutzgesetz genau festgelegt. Sie kann zum Beispiel interne Untersuchungen durchführen und im Zuge dessen weitere Personen und Arbeitseinheiten kontaktieren. Sie kann den Hinweisgeber auch an eine andere zuständige Stelle verweisen, sofern sie das als sinnvoll erachtet. Die Meldestelle kann allerdings auch das Verfahren selbst an eine andere Arbeitseinheit oder eine Behörde abgeben. Falls ein Mangel an Beweisen vorliegt, kann die Meldestelle das Verfahren auch einstellen.

Für die Einrichtung der externen Meldestelle ist das Bundesamt für Justiz verantwortlich. Die einzelnen Bundesländer können jedoch ebenfalls Meldestellen einrichten. Die Meldungen sind im Anschluss mündlich oder schriftlich möglich. Die Meldestelle ist dazu verpflichtet, jeden Hinweis zu prüfen und gegebenenfalls Folgemaßnahmen zu ergreifen.  

Übrigens: Ein Mitarbeiter-Merkblatt zum Hinweisgeberschutzgesetz ist zwar möglich, ein Aushang ist allerdings nicht verpflichtend.

FAQ: Hinweisgeberschutzgesetz

Was besagt das Hinweisgeberschutzgesetz?

Das Hinweisgeberschutzgesetz, kurz HinSchG, soll Whistleblower, schützen, also Personen, die Missstände melden und dadurch negative Konsequenzen, beispielsweise von ihrem Arbeitgeber, befürchten müssen. Es setzt die entsprechende EU-Richtlinie auf nationaler Ebene um.

Welche Verstöße fallen unter das Hinweisgeberschutzgesetz?

Unter das HinSchG fallen strafbewehrte Verstöße und bußgeldbewehrte Verstöße, sofern von ihnen eine Gefahr für Leib, Leben oder die Gesundheit von Personen ausgeht. Außerdem können Verstöße gegen Rechtsvorschriften der EU, des Bundes und der Länder gemeldet werden. Hier finden Sie weitere Informationen.

Für welche Betriebe gilt das Hinweisgeberschutzgesetz?

Ab 50 oder mehr Beschäftigten ist ein Unternehmen dazu verpflichtet, eine interne Meldestelle einzurichten. Das Hinweisgeberschutzgesetz für unter 50 Mitarbeiter sieht hingegen nur eine externe Meldestelle vor. Mehr über die Arbeit der Meldestellen können Sie an dieser Stelle erfahren.

Wird das Hinweisgeberschutzgesetz vom Betriebsrat umgesetzt?

Das Hinweisgeberschutzgesetz sieht Mitbestimmung von Betriebsrat und Arbeitgebervertretungen vor. Der Betriebsrat hat zum Beispiel ein Mitspracherecht bei der Einrichtung der Meldestelle. Diese kann nämlich unternehmensintern oder aber durch einen externen Anbieter eingerichtet werden.

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Über den Autor

Mohamed El-Zaatari (Rechtsanwalt)
Mohamed El-Zaatari

Mohamed E-Zataari erhielt 2022 seine Zulassung als Rechtsanwalt, nachdem er zuvor in Bremen ein Jura-Studium absolvierte, welches er 2020 erfoglreich mit dem 2. Staatsexamen beendete. Von 2020 bis 2022 führte er als Leiter ein Referat einer Bremer Landesbehörde. In seiner Rolle als Autor für arbeitsrechte.de macht er es sich zur Aufgabe, Verbrauchern wichtige Informationen gut verständlich zur Verfügung zu stellen.

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