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Darf eine fristlose Kündigung mündlich ausgesprochen werden?

  • Von Sascha Münch
  • Letzte Aktualisierung am: 25. März 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 3 Minuten
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Arbeitsverweigerung, Mobbing am Arbeitsplatz oder rassistisches Verhalten gegenüber Arbeitskollegen: All dies sind Gründe, die eine fristlose Kündigung durchaus rechtfertigen, wenn Arbeitnehmer nichts an ihrem falschen Verhalten während der Arbeit ändern. Trotzdem muss einer fristlosen Kündigung laut Arbeitsrecht in der Regel eine Abmahnung vorangegangen sein.

Eine fristlose Kündigung mündlich auszusprechen, ist keine gute Idee.
Eine fristlose Kündigung mündlich auszusprechen, ist keine gute Idee.

Hat sich beispielsweise auf beiden Seiten Frust und Wut angesammelt und entweder der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer spricht die fristlose Kündigung mündlich aus, ist sie dann überhaupt wirksam?

Kurz & knapp: Fristlose Kündigung mündlich aussprechen

In welcher Form muss eine fristlose Kündigung erfolgen?

Zwar entfallen bei einer fristlosen Kündigung die eigentlich geltenden Kündigungsfristen gemäß Arbeitsrecht, allerdings muss sie normalerweise dennoch schriftlich erfolgen, um wirksam zu sein (§ 623 BGB).

Was, wenn mein Chef mir fristlos mündlich gekündigt hat?

Eine fristlose mündliche Kündigung durch den Arbeitgeber ist in der Regel ungültig. Wie Sie in einem solchen Fall vorgehen sollten, erfahren Sie hier.

Kann eine mündliche fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer ausnahmsweise wirksam sein?

Es existieren Ausnahmen, in denen eine mündliche fristlose Kündigung anerkannt wurde und letztendlich zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses geführt hat. Wann dies vonseiten des Arbeitnehmers der Fall war, lesen Sie hier.

Dieser Ratgeber soll die mündliche fristlose Kündigung näher beleuchten und Aufschluss über die Möglichkeiten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in einem solchen Fall geben.


Inhalt

  • Kurz & knapp: Fristlose Kündigung mündlich aussprechen
  • Mündliche fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber
    • Mündliche fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer

Mündliche fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber

Auch wenn eine fristlose Kündigung – wie der Name schon sagt – unabhängig von der geltenden Kündigungsfrist laut Arbeitsrecht ausgesprochen werden darf, bedeutet dies noch lange nicht, dass auch die Kündigungsform plötzlich frei wählbar ist. Laut § 623 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) muss eine Kündigung stets schriftlich erfolgen, da sie ansonsten unwirksam ist.

Dies beweist auch § 125 BGB:

Ein Rechtsgeschäft, welches der durch Gesetz vorgeschriebenen Form ermangelt, ist nichtig. Der Mangel der durch Rechtsgeschäft bestimmten Form hat im Zweifel gleichfalls Nichtigkeit zur Folge.“

Spricht Ihr Vorgesetzter eine fristlose Kündigung trotzdem mündlich aus, so besitzt diese keine Gültigkeit und das Arbeitsverhältnis bleibt erst einmal weiterhin bestehen. Ein Rechtsanwalt würde Ihnen vermutlich in einem solchen Fall empfehlen, eine Kündigungsschutzklage einzureichen.

§ 4 des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) besagt, dass eine solche Klage innerhalb von drei Wochen nach Zustellung der schriftlichen Kündigung erfolgen muss. Da diese hier jedoch nicht schriftlich erfolgt ist, gilt auch die dreiwöchige Frist nicht. Um auf der sicheren Seite zu bleiben, können Sie sich als Arbeitnehmer jedoch trotzdem daran halten und Ihren Anspruch auf Weiterbeschäftigung auf der Arbeit geltend machen.

Mündliche fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer

Eine mündliche fristlose Kündigung führt eher selten zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Eine mündliche fristlose Kündigung führt eher selten zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Wenn Sie als Arbeitnehmer eine fristlose Kündigung mündlich aussprechen, gelten in der Regel die gleichen Vorschriften wie auch für Arbeitgeber. Solange Sie nicht schriftlich kündigen oder gekündigt haben, bleibt das Arbeitsverhältnis bestehen.

Mit einer fristlosen mündlichen Kündigung machen Sie sich jedoch besonders in der Chefetage keine Freunde. Diese könnten Ihnen Ihren Ausbruch negativ auslegen und Ihnen daraufhin eine fristlose schriftliche Kündigung zukommen lassen.

Möglicherweise bereuen Sie dann Ihren Entschluss und sitzen ziemlich in der Tinte. So erging es beispielsweise einer Friseurin im Jahr 2012:

  • Die besagte Friseurin geriet mit ihrer Chefin in einen heftigen Streit, in dem sie eine fristlose Kündigung mündlich zum Ausdruck brachte.
  • Wenige Wochen später erhielt sie von ihrer ehemaligen Arbeitgeberin die fristlose schriftliche Kündigung.
  • Nachdem die besagte Ex-Mitarbeiterin sich beruhigt hatte, war sie zur Besinnung gekommen und bereute, die fristlose Kündigung mündlich ausgesprochen zu haben. Sie entschied, dagegen zu klagen, dass ihre Chefin ihr gekündigt hatte.
  • Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz sah diese Klage jedoch als unzulässig an.
  • Da die Friseurin die fristlose Kündigung – wenn auch mündlich – zuvor selbst ausgesprochen hatte, habe bei der Zustellung der fristlosen Kündigung durch die ehemalige Chefin längst kein Arbeitsverhältnis gemäß Arbeitsrecht mehr bestanden.
Ausnahmen bestätigen die Regel. Dieser Fall beweist, dass selbst wenn eine fristlose Kündigung mündlich zum Ausdruck gebracht wird, sie dennoch je nach den vorliegenden Umständen als wirksam gilt. Aus diesem Grund sollten Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer vorsichtig sein, was sie im Streit von sich geben und besser auf die schriftliche Form zurückgreifen, wenn sie kündigen möchten.
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Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Sascha Münch ist Rechtsanwalt für Verbraucher-, Schadens- und Wirtschaftsrecht und außerdem Notar a. D. Er studierte an der Universität Bremen und absolvierte anschließend sein Referendariat am OLG Celle. Als Autor für arbeitsrechte.de informiert er seine Leser zu Themen wie Kündigungsschutz und Arbeitsverträgen.

Kommentare

  1. A. W. meint

    12. März 2020 at 9:39

    Meinem Freund wurde gestern mündlich gekündigt. Der Chef war sauer, da er wiederholt einen Fehler gemacht hat, der dazu führte, dass 4 Stunden Arbeit umsonst waren. Heute ist mein Freund aus Unsicherheit nicht zur Arbeit gegangen, er scheut sich, seinen Chef anzurufen. Danke, dass Sie schreiben, dass die mündliche Kündigung nicht wirksam ist. Ich habe ihm geraten, sich beim Anwalt für Arbeitsrecht beraten zu lassen.

    Antworten
  2. Emma meint

    6. Februar 2019 at 14:10

    Mein Kollege muss sich auch mit dem Arbeitsrecht auseinandersetzen. Er hat leider eine fristlose Kündigung erhalten. Woran das liegt, das weiß bei uns im Unternehmen leider niemand.

    Antworten
  3. Louise meint

    5. Juli 2018 at 16:35

    Einem Bekannten ist diese mündliche fristlose Kündigung untergekommen. Er verplapperte sich im Büro. Keine zwei Tage später war es dann vorbei. Kann man da mit dem Arbeitsrecht noch etwas gerade rücken?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      9. Juli 2018 at 9:31

      Hallo Louise,
      in diesem Fall sollte sich Ihr Bekannter an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung anbieten.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten

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