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Ergonomie am Arbeitsplatz: Für mehr Dynamik im Arbeitsalltag

  • Von Dr. Philipp Hammerich
  • Letzte Aktualisierung am: 23. Januar 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 5 Minuten
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Vor allem Menschen, die im Büro arbeiten, kennen die typischen Symptome: Kopfschmerzen, trockene Augen sowie Schulter- und Nackenleiden drangsa­lieren fleißige Bildschirmarbeiter besonders häufig. Dabei gilt es zu bedenken, dass weit über 17 Millionen Menschen in Deutschland einer Beschäfti­gung nachgehen, bei der sie dauerhaft an einem Schreibtisch und vor einem Bildschirm sitzen.

Gerade am Arbeitsplatz ist Ergonomie wichtig. Beschäftigte müssen einen gewissen Bewegungsfreiraum besitzen.
Gerade am Arbeitsplatz ist Ergonomie wichtig. Beschäftigte müssen einen gewissen Bewegungsfreiraum besitzen.

Ein ergonomischer Arbeitsplatz kann im Büro und in ähnlichen Gefilden vor den genannten Leiden und daraus resultierenden Berufskrankheiten schützen. Und trotzdem tun viele Arbeitgeber in diesem Bereich nur wenig. Der vorliegende Ratgeber informiert zu den Vorgaben, die der Gesetzgeber zur Ergonomie am Arbeitsplatz aufstellt. Die Definition des Begriffs wird hier ebenso besprochen wie die praktische Umsetzung in einer Büroumgebung und der Vorteil einer wechselnden Arbeitshaltung.

Kurz & knapp: Arbeitsplatzergonomie

Was ist unter dem Begriff „Ergonomie“ zu verstehen?

Ergonomie ist eine Wissenschaft für sich. Sie beschäftigt sich mit der menschlichen Arbeit. Dabei steht die Frage im Vordergrund, wie ein Arbeitsplatz gestaltet sein muss, um ein perfektes und gesundheitlich zuträgliches Zusammenspiel von Mensch und Arbeitsmitteln zu ermöglichen.

Warum ist Ergonomie am Arbeitsplatz so wichtig?

Wenn die Arbeitsbedingungen nicht stimmen, kann Arbeit krank machen. Ein Bürojob, der überwiegend aus einer sitzenden Tätigkeit besteht, sorgt für extreme Bewegungsarmut und führt mitunter zu Rücken- und Kopfschmerzen. Außerdem belastet eine falsche Sitzposition den Körper sehr stark, was langfristige Gesundheitsschäden verursachen kann. Deswegen macht die Arbeitsstättenverordnung klare Vorgaben, wie z. B. ein Bildschirmarbeitsplatz aussehen muss.

Was können Arbeitnehmer selbst tun – im Hinblick auf die Ergonomie?

Bewegen Sie sich so viel wie möglich und versuchen Sie, Ihre Arbeitsabläufe (Aufgaben im Stehen und Sitzen) abwechslungsreich zu gestalten. Achten Sie auf eine ergonomische Ausrüstung Ihres Arbeitsplatzes. Sprechen Sie ggf. Ihren Arbeitgeber an, falls Sie z. B. einen ergonomischen Stuhl benötigen oder Ablagen für Ihre Handgelenke, wenn Sie mit Maus und Tastatur arbeiten (mehr dazu hier).

Inhalt

  • Kurz & knapp: Arbeitsplatzergonomie
  • Das sagt das Gesetz zur Arbeitsergonomie
    • Ergonomie am Bildschirmarbeitsplatz
    • Regelmäßig die Haltung ändern

Spezifische Informationen zur Ergonomie am Arbeitsplatz

  • Arbeit im Stehen
  • Arbeit im Sitzen

Das sagt das Gesetz zur Arbeitsergonomie

Ergonomie am Arbeitsplatz kommt im Gesetz an verschiedenen Stellen zur Sprache, stets mit einem Bezug zum Arbeitsschutz. Da ist es nicht verwunderlich, dass auch die Arbeitsstätten­verordnung (ArbStättV) entsprechende Vorgaben für Arbeitgeber enthält. So steht in § 3 Absatz 1 ArbStättV:

Beim Einrichten und Betreiben der Arbeitsstätten hat der Arbeitgeber die Maßnahmen nach § 3 Absatz 1 durchzuführen und dabei den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene, die ergonomischen Anforderungen sowie insbesondere die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales nach § 7 Absatz 4 bekannt gemachten Regeln und Erkenntnisse zu berücksichtigen.“

Arbeitgeber müssen also einen ergonomischen Arbeitsplatz bieten, wenn sie sich an die Vorgaben der Verordnung halten wollen. Aber was steckt in diesem Fall eigentlich hinter dem Begriff der Ergonomie? Grundsätzlich geht es dabei um zwei Ziele, die bei der Arbeitsplatzgestaltung zu beachten sind:

Ergonomie am Arbeitsplatz: Diese gibt auch Höhe und Entfernung von Bildschirmen vor, um die Gesundheit zu schonen.
Ergonomie am Arbeitsplatz: Diese gibt auch Höhe und Entfernung von Bildschirmen vor, um die Gesundheit zu schonen.
  • Humanität: Die Arbeit in einem Betrieb soll in einer Art und Weise menschengerecht möglich sein, so dass es weder kurz- noch langfristig zu körperlicher Unter- oder Überforderung kommt.
  • Wirtschaftlichkeit: Die menschengerechte Gestaltung der Arbeit erhöht die Wahrscheinlichkeit für sehr gute Arbeitsergebnisse. Folglich wird auch die Wettbewerbsfähigkeit gesichert.

Wird also Ergonomie am Arbeitsplatz umgesetzt, findet im Grunde eine Anpassung der Arbeit an den Menschen statt. Körperliche Faktoren wie Kraft, Körperhöhe, Alter und mentale Aspekte wie Ausführbarkeit, Zufriedenheit und Erträglichkeit sind dabei vom Arbeitgeber miteinzubeziehen.

Nicht nur die Arbeitsstättenverordnung macht hier klare Vorgaben. Schon das Arbeits­schutzgesetz (ArbSchG) fordert Arbeitgeber indirekt dazu auf, ergonomische Erkenntnis­se zur Arbeitsplatzgestaltung nicht außer Acht zu lassen. Denn § 5 ArbSchG fordert zur Gefährdungsbeurteilung auf, infolgedessen auch die Gefahren von nicht ergonomischen Arbeitsbedingungen aufgedeckt werden sollten. In diesem Fall besteht klarer Handlungsbe­darf beim Unternehmensleiter.

Ergonomie am Bildschirmarbeitsplatz

Innerhalb des Anhangs zu den Anforderungen und Maßnahmen für Arbeitsstätten, welcher fester Bestandteil der ArbStättV ist, finden sich auch klare Vorgaben zu Bildschirmarbeitsplätzen. Beschäftigte im Büro können ergonomisch arbeiten, wenn der Arbeitgeber diese Anweisungen beachtet. Es folgen einige Beispiele:

  • Sind Arbeitnehmer an einem Bildschirmgerät tätig, muss der Schutz ihrer Gesundheit gewährleistet sein. Entsprechend müssen Bildschirme so positioniert sein, wie es ergonomische Erkenntnisse vorgeben.
  • Alle Mitarbeiter müssen regelmäßig Bildschirmpausen vornehmen können.
  • Wechselnde Arbeitshaltungen und ergonomische Bewegungsabläufe sind im Büro zu ermöglichen.
  • Der Schreibtisch bzw. andere Arbeitsflächen müssen eine reflexionsarme Oberfläche besitzen und so stehen, dass keine störenden Blendungen oder Reflexionen entstehen.
  • Ergonomie am Arbeitsplatz setzt auch voraus, dass die Beleuchtung der Räumlichkeiten an die jeweilige Tätigkeit und das Sehvermögen der Beschäftigten angepasst wird.
Ergonomie ist am Bildschirmarbeitsplatz besonders wichtig.
Ergonomie ist am Bildschirmarbeitsplatz besonders wichtig.

Wie bereits erwähnt, sind Arbeitgeber verpflichtet, die genannten Vorgaben zu erfüllen. Doch dadurch, dass verantwortliche Stellen mit Kontrollen nur schwer hinterherkommen, gibt es viele Betriebe, in denen ergonomisches Arbeiten keine hohe Priorität besitzt. In solchen Fällen haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, sich selbst etwas um die Ergonomie am Arbeitsplatz zu kümmern, um so langfristige Schäden zu vermeiden.

Diese Bemühungen sollten beim Sitzen auf dem Bürostuhl beginnen. Dieser muss genug Platz bieten, sich zu drehen und dabei nirgendwo anzustoßen. Beim Arbeiten sollte der Rücken an der Lehne ruhen, damit diese ihre stützende Funktion ausüben kann. Beide Füße stehen beim Sitzen nach Möglichkeit fest auf dem Boden und besitzen unter dem Schreibtisch genug Freiraum. Nicht zuletzt ist die Höhe des Stuhls so einzustellen, dass die Armlehnen eine Linie mit der Tischkante bilden.

Auch in Bezug auf den Bildschirm können Arbeitnehmer die Ergonomie am Arbeitsplatz durch einige Handstreiche selbst fördern. So ist darauf zu achten, dass das Display hell genug eingestellt und der Blickwinkel stabil ist. Weiterhin gilt es, eine ergonomische Arbeitshöhe einzustellen, so dass die Bildschirmoberkante auf Augenhöhe oder zumindest leicht darunter liegt. Je größer der Monitor ist, desto größer sollte auch der Abstand zu diesem sein. Bei durchschnittlichen Displays ist eine Entfernung zwischen 60 und 80 cm angemessen.

Problemfaktoren: Maus und Tastatur

Zwar hilft es schon viel, im Büro die Höhe von Stuhl und Schreibtisch ergonomisch anzupassen. Doch bei der Verwendung der Steuerungselemente können Arbeitnehmer im Sinne der Ergonomie am Arbeitsplatz noch zusätzliche Tipps beachten:

  • Handgelenke sollten so abgelegt werden, dass sie nicht abknicken.
  • Es ist empfehlenswert, die Tastatur nahe am Körper zu positionieren. So wird eine Rundrücken-Haltung durchs dauerhafte Vorbeugen vermieden.
  • Es ist ein weitverbreiteter Irrtum, dass das Ausklappen der „Hinterfüße“ bei einer Tastatur hilfreich ist. Zwar sind dadurch die Tasten besser zu sehen, es knickt aber auch das Handgelenk mehr ein, was auf Dauer zu gesundheitlichen Folgen führen kann.
  • Bei der Maus sollte der DPI-Wert nach Möglichkeit so eingestellt werden, dass nur wenig mechanischer Aufwand notwendig ist, um den Mauszeiger zu bewegen.
  • Sowohl Mäuse als auch Tastaturen sind in ergonomischen Varianten erhältlich, die besonders schonend sind.
Ergonomische Arbeitsplatzgestaltung wird durch verschiedene Verordnungen vorgeschrieben.
Ergonomische Arbeitsplatzgestaltung wird durch verschiedene Verordnungen vorgeschrieben.

Regelmäßig die Haltung ändern

Trotz der Erkenntnisse in Bezug auf Ergonomie am Arbeitsplatz, ist ein Problem in vielen Branchen dominant vertreten: Es herrscht Bewegungs­mangel.

Viele Menschen sitzen den ganzen Tag über. Das hat oft Gewichtszunahme oder eine Überbelastung der Beinvenen zur Folge. Auch das Risiko für Herz- und Kreislauferkrankungen nimmt dabei zu.

Aber auch Beschäftigte, die den ganzen Tag im Stehen arbeiten, sind gefährdet. Bei diesen kann die körperliche Belastung der Beinmuskeln schnell zu stark werden und so entsprechende Folgeerkrankungen auslösen.

Aus diesem Grund fordern Arbeitsmediziner mehr Dynamik im Büroleben. Studien zeigen, dass eine Beschäftigung, bei der häufig zwischen Stehen und Sitzen gewechselt wird, für die Gesundheit förderlich ist. Der Stellungswechsel wirkt zeitgleich entlastend und fordernd auf die Muskulatur.
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Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Seit 2007 arbeitet Dr. Philipp Hammerich als zugelassener Rechtsanwalt. Nach seinem Studium an der Universität Hamburg promovierte er bei Prof. Dr. Hoffmann-Riem (damaliger Richter am BVerfG). Sein fundiertes Wissen im Arbeitsrecht bringt er als Autor bei arbeitsrechte.de ein.

Bildnachweise

Kommentare

  1. udo meint

    30. September 2021 at 11:42

    Gute Artikel, sehr spannend

    Antworten

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