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Dienstreise: Mit dem Privat-Pkw einen Unfall gebaut?

  • Von Mohamed El-Zaatari
  • Letzte Aktualisierung am: 25. März 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 3 Minuten
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In vielen Jobs ist es vorgesehen, dass Arbeitnehmer regelmäßig auf Dienstreise fahren. Dabei besuchen sie entweder einen Workshop oder eine Fortbildung. Vorgesetzte müssen in der Regel auch unterschiedliche Standorte aufsuchen, um die Mitarbeiter zu kontrollieren und sicherzustellen, dass der Arbeitsablauf reibungslos funktioniert.

Passiert bei einer Dienstreise mit dem Privat-Pkw ein Unfall, muss der Arbeitgeber nicht immer dafür haften.
Passiert bei einer Dienstreise mit dem Privat-Pkw ein Unfall, muss der Arbeitgeber nicht immer dafür haften.

Die Dienstreise kann in der Regel sowohl per Bahn als auch mit einem Firmenwagen angetreten werden. Besitzt der Arbeitnehmer keinen Firmenwagen und möchte dennoch nicht auf den Luxus des eigenen Wagens verzichten, muss er mit seinem privaten Auto anreisen. Aber was passiert, wenn Sie auf Dienstreise mit dem Privat-Pkw einen Unfall haben?

Kurz & knapp: Auf Dienstreise mit dem Privat-Pkw einen Unfall gebaut

Wann haftet der Arbeitgeber nicht, wenn Sie auf einer Dienstreise einen Unfall mit Ihrem privaten Pkw gebaut haben?

Grundsätzlich zählt die Benutzung des Privat-Pkw bei einer Dienstreise zum allgemeinen Lebensrisiko. Der Arbeitgeber haftet nicht, wenn er den Arbeitnehmer nicht ausdrücklich darauf hingewiesen hat, den Privatwagen zu nehmen.

Wann muss der Arbeitgeber zahlen?

Erfolgte die Fahrt zur Dienstreise aufgrund einer betrieblichen Veranlassung oder auf direkte Weisung des Arbeitgebers, muss er für den entstandenen Schaden aufkommen. Mehr dazu lesen Sie hier.

In welchen Fällen haftet Ihr Arbeitgeber für den Unfall auf der Dienstreise? Können Sie auch haftbar gemacht werden, wenn Sie auf der Dienstreise einen Unfall hatten? Mehr zum Thema erfahren Sie in unserem folgenden Ratgeber.

Inhalt

  • Kurz & knapp: Auf Dienstreise mit dem Privat-Pkw einen Unfall gebaut
  • Wann haftet der Arbeitgeber nicht bei einem Unfall mit dem Privat-Pkw auf Dienstfahrt?
  • Unfall bei der Dienstfahrt mit dem Privat-Pkw: Dann haftet der Arbeitgeber

Wann haftet der Arbeitgeber nicht bei einem Unfall mit dem Privat-Pkw auf Dienstfahrt?

Grundsätzlich trägt der Arbeitnehmer selbst das Unfallrisiko, wenn er mit seinem privaten Fahrzeug auf Dienstreise fährt. Fällt die Benutzung des Privatwagens bei einer Dienstreise unter das allgemeine Lebensrisiko, dann kann der Arbeitnehmer keine Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber geltend machen, sofern er in einen Unfall gerät.


In diesem Fall muss der Arbeitnehmer die Schäden selbst tragen. In folgenden Situationen zahlt der Arbeitgeber nicht, wenn auf der Dienstreise mit dem Privat-Pkw ein Unfall verursacht wurde:

Bei einem Unfall auf Dienstreise muss u. U. der Arbeitnehmer für den Schaden aufkommen.
Bei einem Unfall auf Dienstreise muss u. U. der Arbeitnehmer für den Schaden aufkommen.
  • Fahrten zwischen der Wohnung und der Arbeitsstelle
  • Parken auf dem Parkplatz der Firma
  • Fahrten zu Lehrgangsorten, sofern das Fahrzeug nur zur persönlichen Erleichterung oder Zeitersparnis dient

In diesen drei Fällen muss der Arbeitgeber nicht für einen Schaden aufkommen, wenn bei einer Dienstreise mit dem Privat-Pkw ein Unfall auch aus Fahrlässigkeit geschehen ist.

Unfall bei der Dienstfahrt mit dem Privat-Pkw: Dann haftet der Arbeitgeber

Unter bestimmten Umständen ist es allerdings möglich, dass der Arbeitgeber Ihnen einen Schaden, der auf Dienstreise mit dem Privat-Pkw bei einem Unfall passiert ist, erstatten muss. Dies ist z. B. der Fall, wenn

  • Die Fahrt zum Lehrgang auf Weisung des Arbeitgebers oder
  • aufgrund betrieblicher Veranlassung erfolgt ist.

Sofern der Arbeitgeber eine Kilometerpauschale zahlt, kann diese je nach der Höhe und dem Einzelfall, bereits das Schadensrisiko abdecken. Wird allerdings nur der steuerlich zulässige Kilometersatz bezahlt, wird dadurch nur der Rückstufungsschaden in der Haftpflicht abgedeckt.

Der Schaden, der bei der Dienstreise mit dem Privat-Pkw beim Unfall entstanden ist, wird dabei allerdings nicht reguliert. Soll dies ebenfalls in der Haftpflicht enthalten sein, sollten Sie eine Dienstreise-Kaskoversicherung abschließen. Außerdem kann ein Zuschuss zu einer vom Arbeitgeber abzuschließenden Vollkaskoversicherung getätigt werden.
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Über den Autor

Mohamed El-Zaatari (Rechtsanwalt)
Mohamed El-Zaatari

Mohamed E-Zataari erhielt 2022 seine Zulassung als Rechtsanwalt, nachdem er zuvor in Bremen ein Jura-Studium absolvierte, welches er 2020 erfoglreich mit dem 2. Staatsexamen beendete. Von 2020 bis 2022 führte er als Leiter ein Referat einer Bremer Landesbehörde. In seiner Rolle als Autor für arbeitsrechte.de macht er es sich zur Aufgabe, Verbrauchern wichtige Informationen gut verständlich zur Verfügung zu stellen.

Kommentare

  1. D.O. meint

    28. August 2023 at 16:22

    Bin während der Arbeitszeit mit meinen privat PKW zu Hausbesuchen gefahren, nun hatte ich einen Unfall ohne Fremdschaden. Wer bezahlt mir den Schaden?

    Antworten
  2. Fischer meint

    25. Januar 2022 at 21:04

    Wenn ich einen Unfall verursache wird der Schaden des Unfallgegners von meiner KFZ Haftpflicht aber bezahlt oder ?

    Antworten
  3. Michbau meint

    25. November 2021 at 10:29

    Hallo,
    Ich habe mit meinem privat PKW einen Unfall während einer dienstfahrt verursacht.
    Den Schaden des anderen Auto übernimmt meine Versicherung. Mein Schaden, sollte über die Firma laufen. Jetzt ist aufgefallen, daß die Firma keine dienstfahrt Kaskoversicherung hat.

    Mein Auto ist beim gutachter, da es sich höchstwahrscheinlich um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelt.

    Das Gutachten muss ich meiner Firma melden.
    Bekomme ich das Geld dann überwiesen und kann zusätzlich noch mein Auto verkaufen und dann das Geld einstecken ?

    Antworten
  4. Christian H. meint

    30. Januar 2020 at 23:07

    Auf Dienstreise mit Mietauto Unfall selbstverschuldet. Wer zahlt die Selbstbeteilung?
    AG? oder AN?

    Antworten
  5. Kordula meint

    21. November 2019 at 18:20

    Guten Tag,
    ich habe eine Frage zur Selbstbeteiligung.
    Im Rahmen einer angeordneten Dienstreise verursachte ich einen Unfall, wobei es zu einem Schaden an meinem PKW kam. Die für diese Fälle vorgesehene Versicherung meines AG regulierte den Schaden. Mein AG weigert sich aber, die Selbstbeteiligung in Höhe von 150,00 zu übernehmen. Ich erhalte pro gefahrenen km einen Betrag von 0,35 € vom AG.
    Muss ich die Selbstbeteiligung übernehmen?

    Antworten
    • J.G. meint

      22. November 2023 at 2:41

      Guten Tag,
      hatte vor zwei Tagen einen selbst verschuldeten Unfall und habe ein ein anders Auto beschädigt
      Ich benutze meinen privaten Wagen für dienstlich Fahrten auf Anweisung vom AG
      mit KM pauschale von 0,35€ , plus Vollkasko Versicherung mit Selbstbeteiligung von 500 €.
      Frage: mein Schaden wird erstattet , muß ich die SB tragen oder der AG
      Wer zahlt den Schaden vom Unfallgegner ?

      Mit freundlichen Grüßen

      J.G.

      Antworten
  6. Monika W. meint

    11. November 2019 at 22:15

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich arbeite in einem Klinik-Verbund und muss auf Wunsch meines Arbeitgebers einmal pro Woche in eine andere Klinik ( gesamt 89 km, hin und zurück). Eigentlich ist hierfür ein Firmenfahrzeug gedacht,
    leider kommt es immer wieder mal vor, dass dieses Fahrzeug bereits vergeben ist und ich mit meinem eigenem PKW fahren muss.
    In diesem Fall bekomme ich die üblichen 0,30€/km.
    Ist dies bereits eine „betriebliche Veranlassung“ und wäre ich, bzw. mein PKW somit abgesichert?
    Mit freundlichen Grüssen,
    Monika W.

    Antworten
  7. Daniel meint

    22. August 2019 at 10:28

    Hallo,

    wie ist es bei der Haftung bei einem selbstverschuldetem Unfall auf einer Dienstreise zu einer Konferenz mit einem Dienstfahrrad bei dem ein Auto beschädigt wurde? Wer haftet in diesem Fall?

    Antworten
  8. Dennis meint

    11. Juli 2019 at 1:12

    Hallo zusammen,

    ich hätte eine frage, etwas spezieller auf die „Dienstreise“ bezogen:

    Folgender Fall: Ich arbeite im Außendienst und benutze täglich meinen privaten Pkw, dies ist mit dem Arbeitgeber so vereinbart und im Vertrag festgehalten. Gezahlt wird der soweit ich weiß, steuerliche mindestsatz von 30ct/km.
    Vor ein paar Tagen hatte ich nun einen Unfall. Als ich rechts auf eine Vorfahrtsstraße abbiegen wollte wich der Unfallgegner, von rechts aus meiner Sicht kommend, einem kleinen Hund aus und geriet auf meine Fahrbahn. Vor dem Aufprall kam ich zum stehen, der Unfallgegner jedoch wich nur aus, bremste nicht und schrammte mich frontal. Laut Polizei bin ich erstmal der schuldige, da ich das Vorfahrtsrecht missachtet habe.
    Nun zu meiner Frage. Zählt die permanente, vertraglich vereinbarte Nutzung des privaten Pkws in diesem Falle auch als Dienstreise oder ist dies speziell zu behandeln?

    Antworten
  9. Karsten meint

    19. Juni 2019 at 8:23

    Hallo alle zusammen-Ich hätte da mal eine ganz andere Frage:

    Ich wurde vom Arbeitgeber zur Weiterbildung geschickt. Ich hatte die Möglichkeit mit einem Dienstwagen als fünfte Person mitzufahren. Da ich doch etwas Platzangst habe, habe ich meinen Arbeitgeber gefrag die Hin-und Rückfahrt mit meinem privaten PKW durchzuführen und eine Arbeitskollegen mit zu nehmen. Ein schriftliches OK habe ich dafür auch von höchster Stelle erhalten.
    Dort angekommen gab es ein großes Theater mit meiner Schichtleiterin, da diese der Meinung ist, das fahren mit dem privaten PKW war unrecht ???. Weiter forderte Schichtleiterin meinen Arbeitskollegen welche durch mich mitgenommen wurde auf, auf der Rückfahrt in das Dienstfahrzeug einzusteigen und nicht in mein privat PKW.
    War diese Forderung gegenüber meinen Arbeitskollegen in das Dienstfahrzeug einzusteigen rechtens und ist die Schichtleiterin hierbei im Recht mir eine erneute Fahrt mit meinem privaten PKW zu untersagen, obwohl eine Gehnemigung von Arbeitgeber vorlag.
    Ich bedanke mich schon im voraus für hilfreiche Antworten und wünsche allen noch einen schönen Tag!

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      20. Juni 2019 at 9:17

      Hallo Karsten,

      grundsätzlich ist es erlaubt, Dienstfahrten auch mit dem eigenen Wagen durchzuführen, wenn dies genehmigt wurde. Wir wissen nicht, welche Gründe die Schichtleiterin für ihre Aufforderung hatte.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  10. Yvonne meint

    13. Juni 2019 at 5:54

    Hallo,

    was genau bedeutet „aufgrund betrieblicher Veranlassung“? Dass der Grund für die Fahrt bestrieblich ist oder dass der AG festlegt, dass der Privat-PKW genutzt werden muss. Bei uns ist es so geregelt, dass wir bis 250km den Privatwagen nutzen dürfen, aber nicht müssen. Abgegolten wird mit 0,30€/km. Sind wir als AG damit abgesichert und müssen nicht in einem Schadenfall haften.

    Viele Grüße,
    Yvonne

    Antworten
  11. Anke meint

    13. Mai 2019 at 16:54

    Guten Tag,

    wenn ich mit meinen Privaten PKW zu einer Außenstelle fahren muss und es entsteht ein Schaden am Fahrzeug: ab wann handelt es sich um eine Dienstreise? Direkt mit Start von zu Hause zur Außenstelle oder muss ich zwingend erst noch zur Arbeitsstelle und von dort zur Außenstelle fahren, damit diese Fahrt als Dienstfahrt angesehen wird?

    Antworten
  12. Juergen meint

    24. April 2019 at 8:53

    Da sich unser Arbeitgeber einen Dienstwagen spart, müssen wir Arbeitnehmer mit unseren Privatfahrzeugen zwischen den einzelnen Standorten regelmäßig hin.-und herfahren. Die Fahrten sind durch den Arbeitgeber angeordnet und werden mit einer Kilometerkosten von 0,30€ brutto Kilometerpauschale erstattet. Auf den ausgewiesenen Parkplätzen sind wir des Öfteren damit belastet, dass diverse Parkrempler unsere Fahrzeuge beschädigen. Wer haftet in der Regel für solche Schäden, da der Arbeitgeber sich weigert dieses zu übernehmen. Wer haftet bei einem Unfall auf den Strecken zwischen den Einsatzorten im Schadensfall ( der Arbeitgeber oder der Halter) oder wer übernimmt die Wertverlust des Fahrzeuges.

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      26. April 2019 at 14:21

      Hallo Juergen,

      üblicherweise haftet in so einem Fall der Unfallverursacher.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  13. Jensz meint

    20. September 2018 at 14:06

    Mein Vorgesetzter hat kürzlich während einer Dienstreise, mit seinem Privat-PKW einen Unfall gebaut. Jetzt fragt er sich ob die Firma dafür haften kann. Deswegen hat er mir den Auftrag gegeben, sich zu informieren. Er ist zu einem Standort gefahren, zu dem er angewiesen wurde, jedoch weiß ich nicht genau, ob der Unfall während Rückreise zum Hotel erfolgt ist oder nicht. Am besten sollte er das Vertrauliche mit einem Anwalt klären, der sich mit Unfällen bzw. dem Verkehrsrecht oder Arbeitsrecht auskennt.

    Antworten
  14. Oliver meint

    11. August 2018 at 10:54

    Hallo
    Ich bin Lokführer und musste mit meinem privaten PKW an einem anderen Bahnhof meinen Dienst beginnen. Nun hatte ich auf der direkten Heimfahrt kurz vor zuhause einen Unfall ohne Verletze. Mein Arbeitgeber stellt sich blöd und will den Schaden nicht übernehmen. Wie ist es gesetzlich geregelt.

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      31. August 2018 at 13:59

      Hallo Oliver,
      wie die Rechtslage bei einem Unfall mit dem Privat-PKW auf Dienstreisen allgemein gesetzlich geregelt ist, haben wir in unserem Ratgeber erläutert. Bei weitergehenden Fragen zu einem konkreten Sachverhalt wenden Sie sich bitte an einen Anwalt. Wir bieten keine Rechtsberatung an.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  15. Michael meint

    30. Mai 2018 at 11:29

    Guten Tag,

    wir haben aktuell den Fall, dass ein Kollege auf der Rückfahrt vom Flughafen nach einer Dienstreise verunfallt ist. Totalschaden des PkW. Unfallverursacher, er selbst. Ggf. auch Teilschuld vom Unfallgegner.
    Unsere Reiserichtlinie besagt, wenn wir max. 3 Tage im Parkhaus stehen, sollen wir mit dem Privat PkW zum Flughafen fahren, da ein Taxi zu teuer wäre.
    Die Firma zahlt hierfür eine km-Pauschale in höhe von 30ct/km, also den gesetzlichen Mindestsatz.
    Hat der Kollege eine Chance auf Schadenersatz?

    mfG

    Michael

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      4. Juni 2018 at 15:05

      Hallo Michael,

      die Chancen auf Schadenersatz kann nur ein Anwalt oder ein Unfallgutachter beurteilen. In der Regel kann aber der Unfallverursacher keinen Schadenersatz geltend machen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  16. Fuchs meint

    3. Mai 2018 at 19:03

    Hallo, ich habe mal eine Frage.
    Ich arbeite bei der … und habe einen Unfall gebaut mit dem privaten Auto wobei ein anderer PKW auch beschädigt wurden ist. Natürlich war es eine Dienstfahrt.
    Wer haftet jetzt für beide Schäden am Auto.

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      9. Mai 2018 at 14:08

      Hallo Fuchs,
      die wichtigsten Antworten zur Frage „Wer haftet bei einem Unfall mit dem Privatwagen auf der Dienstreise“ finden Sie in unserem Ratgeber. Wie die Haftung in Ihrem konkreten Fall ausfällt, können wir nicht beurteilen. Bitte lassen Sie sich gegebenenfalls von einem Anwalt beraten.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten

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