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Was bei einem Aufhebungsvertrag während der Ausbildung wichtig ist

  • Von Sascha Münch
  • Letzte Aktualisierung am: 7. Oktober 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 6 Minuten
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Kurz & knapp: Aufhebungsvertrag Ausbildung

Besteht trotz Aufhebungsvertrag in der Ausbildung Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Ja und nein. Ein Aufhebungsvertrag kann wie eine Eigenkündigung als selbstverschuldeter Grund für die Beendigung des Ausbildungsverhältnisses zählen. Auszubildende haben in dem Fall also keinen direkten Anspruch auf Arbeitslosengeld 1, es sei denn sie waren länger als 1 Jahr angestellt. Mehr dazu hier.

Welche Kündigungsfristen gelten während der Ausbildung?

Die Kündigungsfristen, die während einer Ausbildung gelten, sind unter § 22 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) zu finden. Während der Probezeit ist dementsprechend die Kündigung des Ausbildungsverhältnisses ohne die Einhaltung einer Frist möglich. Anders als bei einer herkömmlichen Beschäftigung darf die Ausbildungsprobezeit jedoch maximal 4 Monate betragen. Anschließend gilt eine Kündigungsfrist von 4 Wochen. 

Was ist, wenn der Arbeitgeber dem Auflösungsvertrag nicht zustimmt?

Der Abschluss eines Aufhebungsvertrags ist ausschließlich im gegenseitigen Einvernehmen möglich (d. h. mit der Zustimmung vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber). Stimmt Ihr Betrieb diesem nicht zu, ist die Beendigung Ihrer Ausbildung lediglich über eine Kündigung möglich. Hierzu ist jedoch in der Regel ein entsprechender Kündigungsgrund notwendig und es gilt die gesetzliche Kündigungsfrist einzuhalten.   

Inhalt

  • Kurz & knapp: Aufhebungsvertrag Ausbildung
  • Ist eine Kündigung in der Ausbildung möglich?
    • Aufhebungsvertrag in der Ausbildung: Wann kann ich als Azubi einen Aufhebungsvertrag machen?
    • Bekommen Azubis trotz Aufhebungsvertrag Arbeitslosengeld von der Agentur für Arbeit?
  • Wie schreibe ich einen Aufhebungsvertrag in der Ausbildung?
Einen Ausbildungsvertrag zu kündigen, ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Deutlich flexibler ist ein Aufhebungsvertrag in der Ausbildung.
Einen Ausbildungsvertrag zu kündigen, ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Deutlich flexibler ist ein Aufhebungsvertrag in der Ausbildung.

Ist eine Kündigung in der Ausbildung möglich?

Eine Kündigung in der Ausbildung ist grundsätzlich möglich, allerdings an gewisse Voraussetzungen gebunden. Unter anderem gilt für Berufsausbildungen ein gesonderter Kündigungsschutz, der eine Kündigung seitens des Arbeitgebers deutlich erschwert – allerdings erst nach Ablauf der in der Regel 4 Monate langen Probezeit.

Der Lehrling selbst kann ebenfalls das Arbeitsverhältnis beenden. Dies ist sowohl über eine ordentliche Kündigung als auch mit einer fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund möglich. Für beide Varianten bedarf es jedoch einem entsprechenden Kündigungsgrund. Dies können die Aufgabe der Ausbildung oder eine Berufsausbildung in einem anderen Beruf sein. Der reine Wechsel des Ausbildungsbetriebs zählt hingen nicht als Grund für eine ordentliche Kündigung. Geregelt ist dies in § 22 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG). 

Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis demnach nur gekündigt werden:

  • aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist
  • von Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen, wenn sie die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen wollen
Aufhebungsvertrag beim minderjährigen Lehrling: Grundsätzlich müssen auch die Eltern dem Vertrag zustimmen.
Aufhebungsvertrag beim minderjährigen Lehrling: Grundsätzlich müssen auch die Eltern dem Vertrag zustimmen.

Innerhalb der Probezeit ist hingegen kein Grund notwendig. Die Kündigung ist jederzeit und ohne Frist möglich. Dies gilt sowohl für den Auszubildenden als auch für den Ausbildungsbetrieb.

Ist ein entsprechender Grund nicht gegeben, kann der Azubi auch einen Aufhebungsvertrag mit seinem Betrieb abschließen. Dieser ist jedoch ausschließlich im gegenseitigen Einvernehmen möglich, was bedeutet, dass dem Aufhebungsvertrag sowohl Auszubildender als auch Arbeitgeber zustimmen müssen. Ein Kündigungsgrund ist bei einem Aufhebungsvertrag für Auszubildende nicht notwendig. Ebenso muss bei einem Aufhebungsvertrag der Azubi keine Frist einhalten.

Für den Ausbildungsbetrieb ist hingegen eine ordentliche Kündigung außerhalb der Probezeit nicht zulässig. Dementsprechend sind für den Betrieb lediglich eine außerordentliche Kündigung oder ein Auflösungsvertrag möglich. 

Was gilt für Minderjährige? Möchten Minderjährige Ihre Ausbildung beenden, ist dies ausschließlich mit der Zustimmung der Eltern oder des gesetzlichen Vormunds möglich. Gleiches gilt für den Arbeitnehmer. Dieser muss sich immer zuerst gegenüber dem gesetzlichen Vertreter des Auszubildenden rechtfertigen, warum er vorhat, demjenigen zu kündigen.

Aufhebungsvertrag in der Ausbildung: Wann kann ich als Azubi einen Aufhebungsvertrag machen?

Aufhebungsvertrag: Als Azubi lässt sich dieser in der Ausbildung jederzeit abschließen.
Aufhebungsvertrag: Als Azubi lässt sich dieser in der Ausbildung jederzeit abschließen.

Möchten Sie Ihre Ausbildung nicht weiter fortführen, reicht laut Gesetz ein Betriebswechsel bspw. nicht als Begründung aus. Halten Sie sich nicht daran, die diese auf zulässigem Wege per Kündigung oder Aufhebungsvertrag zu beenden, kann Ihr Ausbildungsbetrieb nämlich Ihnen gegenüber Schadensersatz fordern.

Da also für eine ordentliche Kündigung außerhalb der Probezeit gemäß § 22 BBiG ein entsprechender Kündigungsgrund notwendig ist, stellt der Aufhebungsvertrag für den Azubi die einzige Möglichkeit dar, seine Ausbildung aus einem anderen Grund zu beenden.

Schließt der Auszubildende einen Aufhebungsvertrag mit seinem Betrieb, ist dies ohne die Nennung von Gründen möglich. Gleiches gilt für den Arbeitgeber, der einen Aufhebungsvertrag mit dem Auszubildenden schließt. Wie bei einer Kündigung auch, ist ein Aufhebungsvertrag bei Minderjährigen ausschließlich mit der Zustimmung der Eltern möglich. Er bedarf dementsprechend der Unterschrift der Erziehungsberechtigten, um wirksam zu sein.

Wichtig: Es ist möglich, eine Abfindung zu vereinbaren – selbst wenn das normalerweise in einem Aufhebungsvertrag zur Ausbildung eher weniger vorkommt. Besonders wenn das Ausbildungsverhältnis auf Wunsch des Arbeitgebers enden soll (bspw. aus betrieblichen Gründen), kann aber gutes Verhandlungsgeschick von Vorteil sein. Ob Sie eine Entschädigungszahlung für den Verlust Ihrer Ausbildungsstelle erhalten und wie hoch diese sein könnte, müssen Sie mit Ihrem Arbeitgeber ausmachen.

Bekommen Azubis trotz Aufhebungsvertrag Arbeitslosengeld von der Agentur für Arbeit?

Arbeitslosengeld trotz Aufhebungsvertrag? Für Azubis besteht ein Anspruch, wenn sie diesen bspw. nicht selbst verschuldet haben.
Arbeitslosengeld trotz Aufhebungsvertrag? Für Azubis besteht ein Anspruch, wenn sie diesen bspw. nicht selbst verschuldet haben.

Auszubildende (bzw. Personen, die ihre Ausbildung nicht zu Ende führen), haben laut Arbeitsrecht grundsätzlich immer einen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1, wenn es sich um eine duale Berufsausbildung handelt. Grund dafür ist, dass diese im Vergleich zur regulären schulischen Ausbildung sozialversicherungspflichtig ist und Azubis bereits während dieser in die Arbeitslosenversicherung einzahlen.

Damit Sie Ihren Anspruch in dem Fall geltend machen können, müssen Sie mindestens 1 Jahr lang Beiträge gezahlt haben. Endet das Ausbildungsverhältnis, weil es bspw. regulär ausläuft oder aufgrund einer Kündigung bzw. eines Aufhebungsvertrags von Arbeitgeberseite aus beendet wird, bekommen Sie für bis zu 1 Jahr Arbeitslosengeld.

Sind Sie allerdings schuld am Aufhebungsvertrag (z. B. aufgrund von Fehlverhalten, Diebstahl etc.) und die Ausbildung endet dadurch frühzeitig, kann dies zu einer Sperrfrist seitens der Agentur für Arbeit führen. Das bedeutet, dass Ihre Arbeitslosigkeit in diesem Fall aus Sichtweise der Arbeitsagentur selbst herbeigeführt ist, wodurch auch Ihr entsprechender Leistungsanspruch erlischt. Nach Ablauf der Sperrfrist reduziert sich zudem nach § 148 Abs. 1 des dritten Sozialgesetzbuchs (SGB III) die maximale Bezugsdauer – in der Regel fällt sie mindestens um ein Viertel.

Wichtig: Beachten Sie auch, sich innerhalb 1 Woche, nachdem der Aufhebungsvertrag für Ihre Ausbildung in Kraft getreten ist, arbeitsuchend zu melden. Ansonsten verhängt die Agentur für Arbeit mitunter eine zusätzlich eine 1-wöchige Sperrfrist. Sind Sie nach Beendigung des Ausbildungsverhältnisses für den Arbeitslosengeldbezug gesperrt und können Ihren Lebensunterhalt nicht selbst finanzieren, dürfen Sie auch zur Überbrückung Bürgergeld beantragen. Dafür gelten die üblichen Bürgergeld-Regelsätze wie auch für andere Menschen in Arbeitslosigkeit.

Wie schreibe ich einen Aufhebungsvertrag in der Ausbildung?

Möchten Sie Ihr Ausbildungsverhältnis beenden oder Ihren Ausbildungsbetrieb wechseln, sollten Sie zunächst das Gespräch mit Ihrem aktuellen Betrieb suchen. Oftmals sind Arbeitgeber in persönlichen Gesprächen kompromissbereiter, als wenn Sie sich nur per Brief oder E-Mail an diese richten. Mitunter haben sie auch bereits einen entsprechenden Muster-Aufhebungsvertrag für die Ausbildung parat.

Alternativ können Sie aber auch unsere untenstehende Vorlage nutzen. Möchten Sie den Vertrag selbst verfassen und damit direkt in einem Gespräch auf Ihren Arbeitgeber zugehen, empfehlen wir Ihnen, den Auflösungsvertrag zur Ausbildung mit unserem Muster zu erstellen.

Was sind aber hierbei die wichtigsten Rahmenbedingungen, die unbedingt enthalten sein müssen? Dazu zählen unter anderem folgende:

  • das Enddatum Ihres vorzeitigen Ausstiegs aus der Ausbildung
  • den Ablauf der Beendigung des Arbeitsverhältnisses (bspw. mit Regelungen zum Resturlaub oder der Rückzahlung von Jahressonderzahlungen wie dem Weihnachts- oder Urlaubsgeld)

Nachfolgend finden Sie unser Muster, welches Sie für Ihren Aufhebungsvertrag zur Ausbildung als Beispiel-Vorlage nutzen können:

Ihr Vor- und Nachname
Ihre Adresse

Name des Unternehmens
Name Ihres Arbeitgebers
Adresse des Unternehmens

Ort, Datum

Bitte um einen Aufhebungsvertrag

Sehr geehrte/r Frau/Herr [Name des Arbeitgebers],
hiermit bitte ich Sie, das seit dem [Datum] bestehende Arbeitsverhältnis zum [Datum] aufzulösen. Derzeit beträgt mein Resturlaub [Anzahl] Tage, diese würde ich noch vor dem geplanten Beschäftigungsende in Anspruch nehmen.

Sollten Sie einem Aufhebungsvertrag nicht zustimmen, kündige ich meinen Arbeitsvertrag unter Einhaltung der Frist zum [Datum]. In diesem Fall würde ich vom [Datum] bis zum [Datum] von dem mir zustehenden Resturlaub Gebrauch machen.

Weiterhin bitte ich Sie um die Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses. Bitte teilen Sie mir bis zum [Datum] mit, ob Sie meinem Wunsch nach einem Aufhebungsvertrag nachkommen. Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

–––––––––––––––––––––––
Datum/Unterschrift

Quellen und weiterführende Links

  • § 22 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG)
  • § 148 des dritten Sozialgesetzbuchs (SGB III)
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Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Sascha Münch ist Rechtsanwalt für Verbraucher-, Schadens- und Wirtschaftsrecht und außerdem Notar a. D. Er studierte an der Universität Bremen und absolvierte anschließend sein Referendariat am OLG Celle. Als Autor für arbeitsrechte.de informiert er seine Leser zu Themen wie Kündigungsschutz und Arbeitsverträgen.

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