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Arbeitsschutz beim Friseur: Worauf hier geachtet werden muss

  • Von Dr. Philipp Hammerich
  • Letzte Aktualisierung am: 23. Januar 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 3 Minuten
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Welche Rolle spielt der Arbeitsschutz beim Friseur?

Verhütung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren durch die Berufsgenossenschaft: Auch beim Friseur ist der Arbeitsschutz wichtig.
Verhütung von Gesundheitsgefahren durch die Berufsgenossenschaft: Auch beim Friseur ist der Arbeitsschutz wichtig.

Es scheint ein harmloser Beruf zu sein, aber dennoch hält das Friseurhandwerk einige Gefahren bereit. Besonders die ständige Arbeit mit kosmetischen Mitteln kann die Gesundheit eines Friseurs gefährden.

Damit auch im Friseursalon ein optimaler Arbeitsschutz gegeben ist, sollte einiges beachtet werden. Besonders wichtig ist hier der Umgang mit kosmetischen Mitteln und der Hautschutz. Worauf Arbeitgeber und Arbeitnehmer achten sollten, erfahren Sie im Folgenden.

Inhalt

  • Welche Rolle spielt der Arbeitsschutz beim Friseur?
  • FAQ: Arbeitsschutz beim Friseur
  • Schutz vor Gefahrstoffen im Friseursalon
  • Hautschutz im Friseurberuf
    • Feuchtarbeit
    • Arbeit mit kosmetischen Mitteln

FAQ: Arbeitsschutz beim Friseur

Welche gesundheitlichen Risiken bringt der Friseurberuf mit sich?

Das größte Gesundheitsrisiko besteht im ständigen Umgang mit kosmetischen Mitteln. Dazu können auch Gefahrstoffe zählen. Obendrein greift die ständige Arbeit mit Feuchtigkeit die Haut der Angestellten an.

Was sollten Friseure bei der Feuchtarbeit beachten?

Hier finden Sie Tipps, um Ihre Hände bei der Feuchtarbeit im Friseursalon weniger zu beanspruchen.

Was ist bei der Arbeit mit kosmetischen Mitteln zu beachten?

Um die Arbeitssicherheit zu erhöhen, sollten Friseure nach Möglichkeit Einweghandschuhe tragen, wenn sie mit chemischen Substanzen hantieren. Wichtig ist zudem, die Hände im Anschluss sorgfältig zu waschen und einzucremen. Auf das Tragen von Schmuck an den Händen sollte verzichtet werden.

Diese Grafik erläutert, worauf beim Arbeitsschutz beim Friseur geachtet werden muss.
Diese Grafik erläutert, worauf beim Arbeitsschutz beim Friseur geachtet werden muss.

Schutz vor Gefahrstoffen im Friseursalon

Bei den kosmetischen Mitteln, die im Friseurhandwerk zum Einsatz kommen, handelt es sich zwar nicht um kennzeichnungspflichtige Gefahrstoffe, jedoch enthalten diese Farb-, Duft- oder Konservierungsstoffe, mit denen Friseure täglich in Berührung kommen. Die Haut und Atemwege werden durch solche Stoffe belastet. Zum Friseurberuf gehört außerdem die Reinigung und Desinfektion von Arbeitsplätzen. Damit der Arbeitsschutz beim Friseur gegeben ist, sollte Folgendes beachtet werden:

  • Es sollte darauf geachtet werden, das möglichst schonende Mittel verwendet werden.
  • Wer am Arbeitsplatz in Kontakt mit Gefahrstoffen kommt, sollte Handschuhe tragen.
  • Alle Mitarbeiter sollten zu Beginn des Arbeitsverhältnisses eine Unterweisung erhalten, wie mit Gefahrstoffen am Arbeitsplatz umzugehen ist.

Hautschutz im Friseurberuf

Zum Arbeitsschutz beim Friseur gehört es auch, die Haut der Angestellten zu schützen und diese nicht zu großen Reizen auszusetzen. Die Hände sind des Friseurs Instrumente. Waschen, Schneiden, Stylen – die Hände sind die ganze Zeit im Einsatz und kommen dabei mit den unterschiedlichsten Substanzen in Kontakt. Die Haut kann dabei durch folgende Arbeiten belastet werden.

Feuchtarbeit

Arbeitsschutz: Eine Unterweisung beim Friseur ist wichtig, um Gesundheitsrisiken zu mindern.
Arbeitsschutz: Eine Unterweisung beim Friseur ist wichtig, um Gesundheitsrisiken zu mindern.

Nicht nur beim Haarewaschen, sondern auch bei der weiteren Behandlung der Haare sind die Hände mit Feuchtigkeit konfrontiert. Feuchtarbeit liegt dann vor, wenn die Hände über zwei Stunden am Tag feucht werden. Folgende Tipps können dabei helfen, dass die Hände durch die Feuchtarbeit nicht zu sehr beansprucht werden:

  • Handpflege: Es kann helfen, die Hände mit speziellen Hautschutzpräparaten auf die Anwendung vorzubereiten bzw. diese nach der Behandlung zu pflegen. Die Lotionen zum Waschen und Pflegen sollten hautneutral sein.
  • Verwendung von Arbeitsschutzkleidung: Der ständige und anhaltende Gebrauch von flüssigkeitsdichten Handschuhen kann einerseits dafür sorgen, dass die Hände nicht dauernd in Berührung mit Wasser und anderen Flüssigkeiten kommen. Andererseits kann das dauerhafte Tragen von Handschuhen die Haut belasten, da so kein Sauerstoff zu ihr vordringt und sich Feuchtigkeit unter den Handschuhen bildet. Achten Sie also darauf, dass Angestellte nicht über das nötige Maß hinaus, Handschuhe tragen müssen.
  • Aufteilung der Arbeit: Die richtige Arbeitsorganisation kann dafür sorgen, dass die Feuchtarbeit gleichmäßig auf die Angestellten verteilt wird, sodass niemand mehr als die Hälfte der Arbeitszeit mit feuchten Händen verbringen muss.

Arbeit mit kosmetischen Mitteln

Beim Haarefärben, aber auch beim Tönen oder Blondieren, ist die Haut chemischen Substanzen ausgesetzt. Vom Anrühren der Farbe bis zum Auftragen – die Benutzung von Handschuhen ist hierbei ratsam. Schon beim Waschen werden kosmetische Produkte verwendet, wenn Sie die Haare shampoonieren. Beim Stylen bzw. Pflegen der Haare werden andere kosmetische Mittel entweder zum Auftragen oder zum Sprühen verwendet.

Die Verwendung von Einweghandschuhen empfiehlt sich hierbei. Im Anschluss sollten die Hände immer gewaschen und eingecremt werden und am besten nur mit einem sauberen Handtuch abgetrocknet werden. Um einen optimalen Arbeitsschutz beim Friseur zu ermöglichen, sollten Sie als Arbeitgeber Ihren Angestellten eine Unterweisung darin geben, wie die Hände geschützt werden können und Ihnen die nötigen Produkte zur Verfügung stellen.

Auf Schmuck an den Händen sollte übrigens während der Arbeitszeit vollkommen verzichtet werden, da sich unter diesem zum Beispiel Wasser oder Kosmetika sammeln können und das zur Keimbildung führen kann.

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Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Seit 2007 arbeitet Dr. Philipp Hammerich als zugelassener Rechtsanwalt. Nach seinem Studium an der Universität Hamburg promovierte er bei Prof. Dr. Hoffmann-Riem (damaliger Richter am BVerfG). Sein fundiertes Wissen im Arbeitsrecht bringt er als Autor bei arbeitsrechte.de ein.

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